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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Handgeldzahlungen an die am 30. August 2024 abgeschobenen afghanischen Straftäter

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

04.10.2024

Aktualisiert

04.11.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1293920.09.2024

Handgeldzahlungen an die am 30. August 2024 abgeschobenen afghanischen Straftäter

der Abgeordneten Dr. Malte Kaufmann, Martin Hess und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Laut Medienberichten bekamen die 28 am 30. August 2024 in ihre Heimat zurückgeführten verurteilten afghanischen Straftäter ein Handgeld in Höhe von jeweils 1 000 Euro (www.bild.de/politik/inland/abschiebung-nach-afghanistandie-wahrheit-ueber-1000-euro-fuer-afghanische-vergewaltiger-66d40e5578f47027c38ac72d). „Das Geld solle reichen, um sechs bis neun Monate den Lebensunterhalt in Afghanistan bestreiten zu können“ (www.merkur.de/politik/handgeld-abschiebung-afghanistan-1000-euro-straftaeter-abschiebeflug-93273136.html). „In Deutschland begingen die ausgewiesenen Afghanen schwere Straftaten, manche von ihnen waren zu Freiheitsstrafen verurteilt worden“ (www.stern.de/politik/deutschland/abschiebung--warum-kriegen-straftaeter-1-000-euro--handgeld---35024132.html).

Die vorliegende Kleine Anfrage geht diesem Vorgang nach.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass die 28 am 30. August 2024 in ihre Heimat zurückgeführten verurteilten afghanischen Straftäter ein Handgeld in Höhe von jeweils 1 000 Euro erhalten haben?

2

Wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahlung in Höhe von jeweils 1 000 Euro an die abgeschobenen afghanischen Straftäter veranlasst?

3

Trifft es zu, dass das Bundesministerium des Innern und für Heimat den Vorschlag den Landesregierungen unterbreitet hatte, das Handgeld in Höhe von jeweils 1 000 Euro an afghanische Straftäter auszuzahlen (www.bild.de/politik/inland/abschiebung-nach-afghanistan-die-wahrheit-ueber-1000-euro-fuer-afghanische-vergewaltiger-66d40e5578f47027c38ac72d)?

4

Wann, und wo genau (Datum und Ort) wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Entscheidung getroffen, die Zahlung in Höhe von jeweils 1 000 Euro an die abgeschobenen afghanischen Straftäter auszuzahlen?

5

Welche Rechtsgrundlage gibt es für Zahlungen eines Handgelds in Höhe von jeweils 1 000 Euro an die afghanischen Straftäter?

6

Wer genau hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Höhe der Zahlung (1 000 Euro) an die afghanischen Straftäter festgelegt?

7

Wie wurde der Bedarf einer Zahlung in Höhe von jeweils 1 000 Euro an die afghanischen Straftäter ermittelt?

8

Wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahlung in Höhe von jeweils 1 000 Euro an die abgeschobenen afghanischen Straftäter ausgeführt?

9

Aus welchem Programm wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahlungen in Höhe von jeweils 1 000 Euro an die afghanischen Straftäter finanziert?

10

Waren die Zahlungen ein Einzelvorgang, oder wurde ein Handgeld auch in anderen Fällen ausbezahlt, und wenn ja, in welchen Fällen, und in welcher Höhe?

11

Plant die Bundesregierung, sich auch weiterhin bei Abschiebungen für ein Handgeld in Höhe von 1 000 Euro oder mehr an die Abschiebepflichtigen auszusprechen?

12

Ist der Bundesregierung der Vorwurf bekannt, dass durch diesen Vorgang neue Anreize für Migration geschaffen werde, hat sie sich dazu eine eigene Positionierung erarbeitet, und wie lautet diese gegebenenfalls (www.bild.de/politik/inland/abschiebung-nach-afghanistan-die-wahrheit-ueber-1000-euro-fuer-afghanische-vergewaltiger-66d40e5578f47027c38ac72d)?

Berlin, den 12. September 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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