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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Die Berliner Konferenz 1884 bis 1885 und der Umgang der Bundesregierung mit den Folgen des deutschen Kolonialismus

(insgesamt 49 Einzelfragen)

Fraktion

BSW

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

31.10.2024

Aktualisiert

20.06.2025

BT20/1299625.09.2024

Die Berliner Konferenz 1884 bis 1885 und der Umgang der Bundesregierung mit den Folgen des deutschen Kolonialismus

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Deutscher Bundestag Drucksache 20/12996 20. Wahlperiode 25.09.2024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Dr. Sahra Wagenknecht, Ali Al-Dailami, Klaus Ernst, Andrej Hunko, Christian Leye, Amira Mohamed Ali, Zaklin Nastic, Jessica Tatti, Alexander Ulrich und der Gruppe BSW Die Berliner Konferenz 1884 bis 1885 und der Umgang der Bundesregierung mit den Folgen des deutschen Kolonialismus Deutschland war zwischen 1884/1885 und 1919 die drittgrößte europäische Kolonialmacht in Afrika, hinter dem Vereinigten Königreich und Frankreich. Das Deutsche Kaiserreich herrschte über Deutsch-Südwestafrika (das heutige Namibia), Deutsch-Ostafrika (die heutigen Staaten Burundi, Ruanda sowie Tansania ohne die Insel Sansibar) sowie über Teile des Territoriums der heutigen Republik Togo und den östlichen Teil des heutigen Ghana sowie über Kamerun. Die Annexionen begannen allerdings schon früher (www.dw.com/de/ko loniale-vergangenheit-holt-deutschland-ein/a-54719341). Um ihre bereits bestehenden und zukünftigen kolonialen Eroberungen rechtlich abzusichern, kamen vom 15. November 1884 bis zum 26. Februar 1885 die damals wichtigsten Kolonialmächte in Berlin zusammen. An dieser von Deutschland initiierten internationalen diplomatischen Konferenz, oft auch als „Kongo- Konferenz“ bezeichnet, nahmen vom 15. November 1884 bis zum 26. Februar 1885 in der deutschen Hauptstadt Vertreter von 13 europäischen Mächten (Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, die Niederlande mit Luxemburg, Österreich-Ungarn, Portugal, Russland, Schweden- Norwegen und Spanien), dem Osmanischen Reich und den USA teil. Zum 140. Mal jährt sich in diesem Jahr die Berliner Afrika-Konferenz, die der damalige deutsche Reichskanzler Otto von Bismarck einberief, um den Eintritt des Deutschen Reiches in den Kreis der Kolonialmächte international abzusichern, und die ihn zum Ahnherrn der Aufteilung Afrikas machte (kolonialismu s.blogs.uni-hamburg.de/2024/02/09/call-for-proposals-1884-2014-2024-bismar ck-hamburg-und-die-zukunft-des-kolonialen-erbes-tagung-hamburg-14-11-16- 11-2024/). Staatliches Erinnern an die Berliner Konferenz von 1884 hat in Deutschland in der Vergangenheit kaum stattgefunden. Ähnlich der Aufarbeitung der NS-Vergangenheit sind erste Anstöße dazu und zur Erinnerung an die deutsche Kolonialgeschichte allgemein von der Zivilgesellschaft ausgegangen (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, WD 1 – 3000 – 012/24, S. 9). Es sind hauptsächlich die wirtschaftlichen Potenziale, die 140 Jahre nach Beginn der Berliner Konferenz einen neuen Wettbewerb um Afrika verursachen. Der afrikanische Kontinent verfügt über einen immensen Reichtum an Rohstoffen, der seit der Kolonialzeit zum Treibstoff der industriellen Entwicklung der Kolonialmächte und ihrer Alliierten wurde. Afrika besitzt viele eben jener Rohstoffe, die für die angestrebte Energiewende unerlässlich sind. Es wäre nicht das erste Mal, dass der Rohstoffsegen zu negativen Folgen wie Verschuldung bei zumeist westlichen Geldgebern, Arbeit unter desolaten sozialen Bedingungen und Umweltbelastungen führt. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Führt die Bundesregierung anlässlich des 140. Jahrestages der Berliner Konferenz in Eigenregie oder gemeinsam mit anderen Akteuren Veranstaltungen im Inland durch, und wenn ja, welche (bitte jeweils beteiligte Ressorts, Partner, Orte, Art der Veranstaltungen und Budgetkalkulation angeben)? a) Sollen zu diesen Veranstaltungen ausländische Gäste eingeladen werden, und wenn ja, aus welchen Ländern, und inwiefern sollen Gäste aus Staaten Afrikas eingebunden werden (soweit bereits möglich, bitte jeweils Namen bzw. Funktion angeben)? b) An welchen Veranstaltungen wird Bundeskanzler Olaf Scholz teilnehmen? c) An welchen Veranstaltungen werden die Staatsministerin für Kultur und Medien, Claudia Roth, Bundesminister und/oder Beauftragte der Bundesregierung teilnehmen (bitte einzeln angeben)?  2. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Planungen seitens des Bundespräsidenten Dr. Frank-Walter Steinmeier zur Durchführung von Gedenkveranstaltungen anlässlich des 140. Jahrestages der Berliner Konferenz in Eigenregie oder zur Teilnahme an Gedenkveranstaltungen der Bundesregierung, und wenn ja, welche?  3. Führt die Bundesregierung anlässlich des 140. Jahrestages der Berliner Konferenz in Eigenregie oder gemeinsam mit anderen Akteuren Veranstaltungen im Ausland durch, und wenn ja, welche (bitte jeweils beteiligte Ressorts, Länder sowie Orte, Art der Veranstaltungen und Budgetkalkulation angeben)? a) Welche ausländischen Teilnehmer sollen daran beteiligt werden, und inwiefern sollen Gäste aus Staaten Afrikas eingebunden werden (soweit bereits möglich, bitte jeweils Namen bzw. Funktion angeben? b) An welchen Veranstaltungen wird Bundeskanzler Olaf Scholz teilnehmen? c) An welchen Veranstaltungen werden die Staatsministerin für Kultur und Medien, Claudia Roth, Bundesminister und/oder Beauftragte der Bundesregierung teilnehmen (bitte einzeln angeben)?  4. Wird es anlässlich des 140. Jahrestages der Berliner Konferenz spezielle Veranstaltungen in Liegenschaften bzw. Einrichtungen des Bundes wie dem Auswärtigen Amt geben, und wenn ja, welche (bitte das Thema, den Veranstalter, die Art der Veranstaltung, den Ort und den Zeitpunkt angeben)?  5. Hat die Bundesregierung Einladungen zur Teilnahme an Gedenkveranstaltungen zum 140. Jahrestag der Berliner Konferenz erhalten, die von anderen Akteuren organisiert werden, und wenn ja, welche, und an welchen wird sie voraussichtlich teilnehmen, und an welchen wird sie voraussichtlich nicht teilnehmen (bitte möglichst jeweils die Gründe für eine Nichtteilnahme angeben)?  6. Werden die deutschen Botschaften in Staaten Afrikas Veranstaltungen anlässlich des 140. Jahrestages der Berliner Konferenz durchführen, und wenn ja, welche (bitte jeweils Ort und Art der Veranstaltung sowie den eingeladenen Teilnehmerkreis angeben), und inwiefern sind hierbei auch Vertreterinnen und Vertreter nichtstaatlicher Organisationen eingeladen?  7. Welche Maßnahmen von Nichtregierungsorganisationen, staatlichen Institutionen, von Landes- oder kommunalen Einrichtungen im In- und Ausland werden im Zusammenhang mit dem 140. Jahrestag der Berliner Konferenz aus Bundesmitteln gefördert (bitte jeweils Datum, Veranstalter bzw. Partnerinnen und Partner, Ort, Art und Zeitpunkt bzw. Zeitraum der Maßnahmen und Umfang der hierfür bereitgestellten Förderung angeben), und inwieweit sind in die Maßnahme nach Kenntnis der Bundesregierung auch Akteure aus Staaten Afrikas eingebunden?  8. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Berliner Konferenz von 1884, bei der die kolonialen Großmächte den afrikanischen Kontinent unter sich aufteilten, Einflusssphären festlegten und gemeinsame Regeln zur Besitzergreifung vereinbarten, tiefgreifende und allgegenwärtige Folgen auch auf die heutige Lage in Afrika hat (www.auswaertiges-amt.de/d e/newsroom/muentefering-berliner-kongo-konferenz/2270408), und wenn ja, welche Folgen sind das nach Kenntnis der Bundesregierung im Wesentlichen?  9. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass uns auch heute noch Spuren des Kolonialismus in Vitrinen und Depots der Museen sowie in Denkmälern und Straßennamen in unseren Städten, die den Kolonialisten gewidmet sind, als vermeintlich exotische Objekte aus fernen Ländern begegnen und sich auch in der Sprache das Erbe der Kolonialzeit unreflektiert wiederfindet (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/muentefering- berlinerkongo-konferenz/2270408)? 10. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte Teil des demokratischen Grundkonsenses ist (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/muentefering-berliner-kong o-konferenz/2270408), und wenn ja, welche? 11. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob sich die Kritik – insbesondere aus dem Kreis von Vertreterinnen und Vertretern der NS-Gedenkstätten – am Rahmenkonzept zur Erinnerungskultur von Staatsministerin Claudia Roth auch auf die neue Säule Kolonialismus bezogen hat (www.tagesspie gel.de/kultur/koloniales-erbe-sind-deutsche-opfer-ausserhalb-europas-opf er-zweiter-klasse-12092588.html), und wenn ja, welche? 12. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das Gedenken an den Genozid an den Herero und Nama, nicht aber das Gedenken an das DDR-Unrecht den Holocaust relativiere, welches in einem Debattenbeitrag den in der vorherigen Frage genannten Kritikern als Umkehrschluss aus ihrer Kritik an dem unter anderem um den Kolonialismus ergänzten Rahmenkonzept zur Erinnerungskultur vorgehalten wird (www.tagesspieg el.de/kultur/koloniales-erbe-sind-deutsche-opfer-ausserhalb-europas-opfe r-zweiter-klasse-12092588.html)? 13. Inwiefern teilt die Bundesregierung die in einem Debattenbeitrag aus der Fortschreibung des bisherigen Gedenkstättenkonzepts abgeleitete Auffassung, dass zur offiziellen Gedenkkultur, zur damit verbundenen deutschen Identitätspolitik, nur das Gedenken an NS und DDR, nicht aber die kolonialen Verbrechen gehören würden (www.tagesspiegel.de/kultur/koloniale s-erbe-sind-deutsche-opfer-ausserhalb-europas-opfer-zweiter-klasse-1209 2588.html)? 14. Inwiefern teilt die Bundesregierung die in einem Debattenbeitrag vertretene Auffassung, dass der Ausschluss des Kolonialismus aus dem Gedenkstättenkonzept den Völkermord an den Herero und Nama relativiere, setze er doch die Opfer von Völkermord hinter die Opfer des DDR-Unrechts zurück (www.tagesspiegel.de/kultur/koloniales-erbe-sind-deutsche-opfer- ausserhalb-europas-opfer-zweiter-klasse-12092588.html)? 15. Hat die Bundesregierung seit dem 135. Jahrestag der Berliner Konferenz im Jahr 2019 beobachtet, wie und durch welche Akteure in den Ländern der ehemaligen Kolonien die Aufarbeitung der Vergangenheit erfolgt, um von einer eurozentristischen Perspektive wegzukommen (www.auswaertig es-amt.de/de/newsroom/muentefering-berliner-kongo-konferenz/227 0408), und wenn ja, wie erfolgt die Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit in den ehemaligen deutschen Kolonien in Afrika, und durch welche Akteure (bitte entsprechend den jeweiligen Staaten in Afrika getrennt ausführen)? 16. Was gehört nach Auffassung der Bundesregierung über die Rückgabe von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten hinaus noch zur Aufarbeitung des deutschen Kolonialismus in Afrika (www.auswaertiges-amt.de/de/ne wsroom/muentefering-berliner-kongo-konferenz/2270408)? 17. Gehört nach Auffassung der Bundesregierung auch die Debatte über individuelle und kollektive Reparationen bzw. Entschädigungen und/oder Genozid zur Aufarbeitung des deutschen Kolonialismus in Afrika, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht? 18. Wurden Staaten in Afrika, die Kolonien des Deutschen Reiches waren, Finanzmittel zur Kompensation der Kolonialzeit bereitgestellt (wenn ja, bitte nach Ländern, Jahren und Höhe der Aufwendungen aufschlüsseln), und wenn nein, warum nicht? 19. Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob die „Accra Wiedergutmachungskonferenz“ vom 14. bis 17. November 2023 in Accra, Ghana, Beschlüsse zum Thema „Wiedergutmachungszahlungen bzw. Reparationen bezüglich der Auswirkungen von Sklaverei, Kolonialismus, Rassendiskriminierung und Neokolonialismus“ gefasst hat (au.int/fr/decisions/accra-proclamatio n-reparations), und wenn ja, welche, und inwieweit wird die Bundesregierung daraus Schlussfolgerungen gegenüber Ländern Afrikas ziehen, die Kolonien des Deutschen Reiches waren? 20. Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob auf der 37. Ordentlichen Tagung der Afrikanischen Union (17. bis 18. Februar 2024) in Addis Abeba, Äthiopien, Beschlüsse zum Thema „Wiedergutmachungszahlungen bzw. Reparationen bezüglich der Auswirkungen von Sklaverei, Kolonialismus, Rassendiskriminierung und Neokolonialismus“ gefasst wurden (portal.afri ca-union.org/DVD/Documents/DOC-AU-DEC/Assembly%20AU%20DE C%20884%20(XXXVII)%20_E.pdf), und wenn ja, welche, und inwieweit wird die Bundesregierung daraus Schlussfolgerungen gegenüber Ländern Afrikas ziehen, die Kolonien des Deutschen Reiches waren? 21. Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob auf der 45. Ordentlichen Tagung des Exekutivrates der Afrikanischen Union, die vom 18. bis 19. Juli 2024 in Accra (Ghana) stattfand, eine gemeinsame Position hinsichtlich der Reparationszahlungen ehemaliger Kolonialstaaten an ihre Mitgliedstaaten vereinbart wurde (www.zbcnews.co.zw/international/au-executive-counci l-agrees-on-reparations/), und wenn ja, welche und inwieweit wird die Bundesregierung daraus Schlussfolgerungen gegenüber Ländern Afrikas ziehen, die Kolonien des Deutschen Reiches waren? 22. Welche Länder Afrikas, die Kolonien des Deutschen Reiches waren, haben sich ggf. bereits in der Vergangenheit wann an die Bundesregierung zwecks Verhandlungen über Wiedergutmachung bzw. Reparationen bezüglich der Auswirkungen von Sklaverei, Kolonialismus, Rassendiskriminierung und Neokolonialismus gewandt? 23. Auf welche Länder Afrikas, die Kolonien des Deutschen Reiches waren, ist die Bundesregierung ggf. wann proaktiv zwecks Verhandlungen über Wiedergutmachung bzw. Reparationen bezüglich der Auswirkungen von Sklaverei, Kolonialismus, Rassendiskriminierung und Neokolonialismus zugegangen? 24. Sofern die Bundesregierung nicht proaktiv auf Länder Afrikas, die Kolonien des Deutschen Reiches waren, zwecks Verhandlungen über Wiedergutmachung bzw. Reparationen bezüglich der Auswirkungen von Sklaverei, Kolonialismus, Rassendiskriminierung und Neokolonialismus zugegangen ist, warum nicht? 25. Worin liegt bzw. liegen nach Auffassung der Bundesregierung die Ursache bzw. die Ursachen für die noch immer das Verhältnis zwischen den ehemaligen Kolonialmächten und den Ländern des Globalen Südens prägenden Abhängigkeitsverhältnisse und für damit verbundene, immer noch bestehende Ausbeutungsmechanismen (www.bmz.de/de/themen/postkolonia lismus)? 26. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, ob Armut und Hunger die Folge einer strukturell ungerechten Weltwirtschaft sind, die historisch im Kolonialismus wurzelt und bis heute fortdauert (www.misereor.de/informieren/ weltwirtschaft-nachhaltig-gestalten), und wenn ja, welche? 27. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die hochindustrialisierten Wirtschaftssysteme der einstigen Kolonialmächte nur aufgrund der Ausbeutung von Ressourcen und unbezahlter Arbeit in den kolonialisierten Staaten Afrikas, Asiens und den Pazifischen Inseln entstehen konnten (www.tr effpunkteuropa.de/wie-hangen-klimakrise-und-kolonialismus-zusammen? lang=fr), und wenn ja, welche? 28. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, wonach die aus dem Kolonialismus, der in den 1960er-Jahren in einem Großteil Afrikas endete, entstandenen Machtstrukturen noch immer maßgeblich die wirtschaftlichen und diplomatischen Beziehungen zwischen den ehemaligen Kolonialmächten und den ehemals kolonialisierten Ländern prägen (www.treffpunkteuropa.de/ wie-hangen-klimakrise-und-kolonialismus-zusammen?lang=fr), und wenn ja, welche? 29. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die von Sierra Leone organisierte Debatte im VN (Vereinte Nationen)-Sicherheitsrat am 12. August 2024, die den Titel „Beseitigung historischer Ungerechtigkeiten und Stärkung der effektiven Repräsentation Afrikas im Sicherheitsrat“ trug (webtv.un.or g/en/asset/k1f/k1fyggwiqi), und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? 30. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob Russland und China die Gelegenheit nutzten, in der Debatte im VN-Sicherheitsrat am 12. August 2024 ausführlich auf den ihrer Meinung nach fortgeführten Kolonialismus der westlichen Länder in Afrika einzugehen, und neben ihrer Unterstützung der offiziellen Position der Afrikanischen Union (AU) auch die Forderung nach einer Reform der internationalen Währungspolitik erhoben haben (ta ble.media/africa/analyse/warum-die-reform-des-un-sicherheitsrates-zugun sten-afrikas-nicht-vorankommt/), und wenn ja, welche? 31. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob China mit Anleihen in Höhe von 24,4 Mrd. Dollar – einem häufigen Vorurteil entgegen – bei Weitem nicht der größte Gläubiger in Afrika ist, sondern private Anleger, häufig aus den USA und Europa, die Anleihen im Volumen von 186,7 Mrd. Dollar bzw. von 282,7 Mrd. Dollar private Schulden halten (table.media/africa/analys e/china-vergibt-wieder-mehr-kredite-an-afrika/), und wenn ja, welche? 32. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob Regierungen afrikanischer Staaten westlichen privaten Gläubigern und multilateralen Entwicklungsbanken dreimal mehr schulden als China (35 Prozent der Auslandsschulden) und sie im Durchschnitt doppelt so hohe Kreditzinsen verlangen (5 Prozent vs. 2,7 Prozent) (www.swp-berlin.org/publikation/mta-spotlight-25-s chuldenerleichterungen-in-afrika), und wenn ja, welche? 33. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob sich private Kreditgeber, die meisten von ihnen westliche Banken und Vermögensverwalter, oft nicht an Umschuldungsinitiativen beteiligen (www.swp-berlin.org/publikation/ mta-spotlight-25-schuldenerleichterungen-in-afrika), und wenn ja, welche? 34. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob China Forderungen in Höhe von 62,9 Mrd. Dollar von insgesamt 149,1 Mrd. Dollar der bilateralen Kredite an Afrika hält (table.media/africa/analyse/china-vergibt-wieder-mehr-kred ite-an-afrika/), und wenn ja, welche? 35. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob bei multilateralen Krediten von insgesamt 223,7 Mrd. Dollar der Anteil Chinas vernachlässigbar gering ist, wobei die Weltbank mit 90,1 Mrd. Dollar vorn liegt, gefolgt von der Afrikanischen Entwicklungsbank mit 42,9 Mrd. Dollar (table.media/afric a/analyse/china-vergibt-wieder-mehr-kredite-an-afrika/), und wenn ja, welche? 36. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung auch auf die Staaten in Afrika zu, die Kolonien des Deutschen Reiches waren, dass noch immer viele Länder des Globalen Südens hauptsächlich Rohstoffe exportieren, während es vor allem die Länder des Globalen Nordens sind, die mit der weiteren Verarbeitung und Produktion erhebliche Gewinnmargen, auf Kosten der benannten Staaten, erwirtschaften (www.bmz.de/de/themen/postkolon ialismus), und wenn ja, welche Daten liegen der Bundesregierung bezüglich der ehemaligen Kolonien des Deutschen Reiches vor, und worin liegt bzw. liegen nach Kenntnis der Bundesregierung die Ursache bzw. die Ursachen dafür? 37. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob nach wie vor 45 der 54 Länder Afrikas noch immer auf den Export von Primärprodukten der Agrar-, Bergbau- und Rohstoffindustrie angewiesen sind (unctad.org/press-materi al/african-countries-should-rethink-export-diversification-survive-econom ic-shocks), und wenn ja, welche? 38. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die Staaten Nordamerikas und Europas seit der Industriellen Revolution 62 Prozent und die Staaten Afrikas nur drei Prozent der Kohlendioxid-Emissionen (CO2) verursacht haben (www.econstor.eu/bitstream/10419/300881/1/Kohnert-CO2-und-Klim awandel-in-Afrika.pdf, S. 2 f.), und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung ggf. daraus bei der Erarbeitung und Umsetzung internationaler Klimaschutzstrategien? 39. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob der Beitrag des afrikanischen Kontinents zum globalen Treibhausgasausstoß aktuell mit rund 4 Prozent bei einem Bevölkerungsanteil von 18 Prozent verschwindend gering ist (Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 19. November 2023: Klimaschutz auf Kosten Afrikas, S. 23), und wenn ja, welche? 40. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass Länder wie Namibia (1,54 Tonnen), Burundi (0,06 Tonnen), Ruanda (0,11 Tonnen), Tansania (0,24 Tonnen), Togo (0,29 Tonnen), Ghana (0,62 Tonnen) und Kamerun (0,34 Tonnen) (de.statista.com/statistik/daten/studie/1346870/umfrage/co2-emission en-in-afrika-pro-kopf/), die Kolonien des Deutschen Reiches waren, im Jahr 2022 insgesamt ca. 3,2 Tonnen CO2-Emissionen pro Kopf verursachten, also weniger als die Hälfte Deutschlands (7,98 Tonnen) (de.statist a.com/statistik/daten/studie/167877/umfrage/co-emissionen-nach-laender n-je-einwohner/), und wenn ja, welche? 41. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob sich in den Jahren 1991 bis 2023 der Kontinent Afrika laut Weltmeteorologieorganisation (WMO) etwas schneller als der Rest der Welt erwärmte und unverhältnismäßig stark unter den Folgen des globalen Klimawandels leidet (AFP vom 2. September 2024), und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? 42. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die afrikanischen Länder durchschnittlich zwischen 2 und 5 Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts (BIP) durch die Folgen des Klimawandels verlieren und zudem viele von ihnen bis zu 9 Prozent ihres Haushalts in die Bewältigung der Folgen des Klimawandels stecken (AFP vom 2. September 2024), und wenn ja, welche? 43. Trifft es zu, dass der Bund die Sanierung des Hamburger Bismarck- Denkmals im Alten Elbpark im Bereich Neustadt/St. Pauli mit 7,7 Mio. Euro mitfinanziert hat (www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/6799 8/sanierungsfonds_hamburg_2020_sanierung_und_instandsetzung_des_bi smarck_denkmals.pdf), und wenn nein, in welcher Höhe hat die Bundesregierung die Sanierung ggf. mitfinanziert? 44. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob für das Bismarck-Denkmal in Hamburg, dessen Sanierung vom Bund mitfinanziert wurde, nach wie vor kein koloniales Erinnerungskonzept erarbeitet wurde und am Denkmal selbst keine weiterführenden Informationen zu Bezügen des Denkmals zu Kolonialismus und vor dem Hintergrund der späteren Umbauten in der Zeit des Nationalsozialismus auch keine Informationen hierzu angebracht wurden (www.ndr.de/geschichte/schauplaetze/Hamburgs-umstrittener-Kol oss-Das-Bismarck-Denkmal-an-der-Elbe,bismarckdenkmal186.html), und wenn ja, welche? 45. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die Parameter des Ideenwettbewerbs für die vom Bund mitfinanzierte Sanierung des Bismarck- Denkmals in Hamburg besagten, dass am Denkmal selber, inklusive des Sockels, keine Veränderungen vorgenommen und auch nichts baulich angebracht werden darf, wodurch im Grunde eine künstlerische Kontextualisierung, eine Dekolonisierung des Denkmals unmöglich gemacht wurde (www.ndr.de/kultur/kunst/hamburg/Kein-Gewinner-beim-Bismarck-Wett bewerb-Eine-unmoegliche-Aufgabe,bismarck358.html), und wenn ja, welche? 46. Hat die Bundesregierung Kenntnisse von der Forderung der Forschungsstelle „Hamburgs (post-)koloniales Erbe“, an der Universität Hamburg ein Dokumentationszentrum für die Geschichte des kolonialen Völkermordes und die Rolle des Hamburger Hafens im Hamburger Baakenhafen zu errichten, vor dem Hintergrund, dass mehr als 90 Prozent der am Völkermord im ehemaligen Deutsch-Südwest beteiligten deutschen Truppen (mehr als 18 000 Soldaten und 11 000 Pferde) über den Petersenkai im Hamburger Baakenhafen verschifft wurden (taz.de/Gedenkstreit-in-der-Ha mburger-Hafencity/!6010601/), und wenn ja, welche, und unterstützt die Bundesregierung das Anliegen? 47. Für welche Bismarck-Denkmäler in Deutschland hat es ggf. in welcher Höhe seit 1990 Zuwendungen des Bundes zur Sanierung gegeben (bitte nach Bundesländern getrennt mit Ort und Höhe der Zuwendung auflisten)? 48. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob es im Zusammenhang mit den durch den Bund ggf. bezuschussten Sanierungen von Bismarck- Denkmälern in Deutschland eine künstlerische bzw. historisierende Kontextualisierung gegeben hat, und wenn ja, welche? 49. Hat die Bundesregierung ggf. Kenntnisse, ob es für das im Jahr 1901 vor dem Reichstagsgebäude enthüllte Bismarck-Nationaldenkmal, das mit der Umsetzung der Siegessäule auf den sogenannten Großen Stern 1938 und 1939 an den nördlichen Rand des Großen Sterns versetzt wurde (www.bu ndestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw24-kalenderblatt-platz-republik- 559038), eine künstlerische bzw. historisierende Kontextualisierung geplant ist, und wenn ja, welche? Berlin, den 16. September 2024 Dr. Sahra Wagenknecht und Gruppe Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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