Entwicklung der Tarifbindung in Deutschland
der Abgeordneten Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, Jörg Cezanne, Ates Gürpinar, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke
Vorbemerkung
Die Tarifautonomie, abgeleitet aus Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes, hat in Deutschland Verfassungsrang. Tarifautonomie heißt, dass Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände ohne staatliche Einflussnahme Tarifverträge aushandeln, mit denen die Arbeitsbedingungen geregelt werden. Tarifliche Arbeitsbedingungen sind in der Regel – eine große Ausnahme bildet leider die Leiharbeit – besser als gesetzliche Mindeststandards.
Aus Sicht der Fragestellenden gibt es ohne Tarifverträge keine gute Arbeit. Für die Beschäftigten bedeuten sie im Alltag erlebbare Demokratie. Sie organisieren sich in Gewerkschaften und erkämpfen gemeinsam Tarifverträge, durch die ihre Arbeitsbedingungen solidarisch und kollektiv geregelt werden. Sie bestimmen also direkt mit, wie ihr Arbeitsalltag aussieht.
Die Tarifbindung in Deutschland nimmt allerdings ab. Diese Erosion ist aus Sicht der Fragestellenden dramatisch angesichts der Bedeutung des Tarifsystems für die Arbeitsbedingungen, den Sozialstaat und die Demokratie. Vor diesem Hintergrund soll die Entwicklung der Tarifbindung mit der vorliegenden Kleinen Anfrage näher beleuchtet werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Tarifbindung in Deutschland in den letzten Jahren entwickelt (bitte jeweils gesamt, nach Ost bzw. West, nach Bundesländern die Tarifbindung der Betriebe und deren Beschäftigte absolut und relativ ausweisen sowie die Tarifbindung nach Branchentarifvertrag, nach Haus- bzw. Firmentarifvertrag sowie wenn möglich nach Wirtschaftszweigen unterscheiden; bitte bei der Tarifbindung der Betriebe zusätzlich nach Betrieben mit und ohne Betriebsrat unterscheiden; bitte die Daten jeweils für 1998, 2003, 2008, 2013, 2018 und 2023 ausweisen)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Tarifbindung in Deutschland in den letzten Jahren nach Betriebsgröße entwickelt (bitte gesamt, nach Ost bzw. West, nach Bundesländern, nach Haus- bzw. Firmentarifvertrag, nach Wirtschaftszweigen sowie nach 1 bis 9, 10 bis 49, 50 bis 199, 200 bis 499, 500 und mehr Beschäftigten differenzieren; bitte die Daten für 1998, 2003, 2008, 2013, 2018 und 2023 ausweisen)?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Tarifverdienste im Vergleich zu nichttariflichen Verdiensten entwickelt (bitte die Daten für 1998, 2003, 2008, 2013, 2018 und 2023 ausweisen, gesamt, nach Ost bzw. West, nach Bundesländern sowie nach Real- und Nominalverdienst differenzieren; bitte wenn möglich nach Branchentarifvertrag, nach Haus- bzw. Firmentarifvertrag sowie nach Wirtschaftszweigen unterscheiden; hilfsweise unter Angabe der Indexveränderungen)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl von OT (Ohne Tarifbindung)-Mitgliedschaften in Arbeitgeberverbänden entwickelt (bitte jährlich für die letzten 20 Jahre gesamt, nach Stufenmodell bzw. Aufteilungsmodell, nach Ost bzw. West, nach Bundesländern sowie nach Wirtschaftszweigen ausweisen)?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, eine Regelung zu treffen, die sicherstellt, dass jeder Arbeitgeberverband Tarifverträge für alle Mitglieder abschließt, somit sogenannte OT-Mitgliedschaften zu verbieten, sodass ein Verzicht auf die Tarifbindung ausscheidet, und wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Tarifbindung, insbesondere mit Blick auf die Arbeitsbedingungen und Demokratieerfahrungen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus dieser Bewertung?
Was sind aus Sicht der Bundesregierung die Ursachen für die abnehmende Tarifbindung in den vergangenen 30 Jahren?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Betriebe in der Privatwirtschaft, die tarifgebunden sind und zugleich über einen Betriebsrat verfügen (bitte gesamt nach Ost bzw. West, nach Bundesländern, Wirtschaftszweigen sowie
a) nach Betrieben mit Betriebsräten, die unter Branchentarifverträge, Haus- bzw. Firmentarifverträge bzw. unter keinen Tarifvertrag fallen,
b) nach Betrieben ohne Betriebsräte, die unter Branchentarifverträge, Haus- bzw. Firmentarifverträgen bzw. unter keinen Tarifvertrag fallen ausweisen und aufschlüsseln)?