Bekämpfung von Schwarzarbeit
der Abgeordneten Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht, Ali Al-Dailami, Sevim Dağdelen, Klaus Ernst, Andrej Hunko, Christian Leye, Amira Mohamed Ali, Zaklin Nastic, Jessica Tatti und der Gruppe BSW
Vorbemerkung
Schwarzarbeit richtet in der deutschen Wirtschaft erheblichen Schaden an. Ehrliche Unternehmen, die gute Löhne zahlen und ordnungsgemäß Steuern abführen, erleiden Wettbewerbsnachteile; Beschäftigte werden um ihre Rechte und häufig auch um den Mindestlohn geprellt; dem Staat entgehen Steuereinnahmen und der Druck auf den Bundeshaushalt, insbesondere die Sozialausgaben, nimmt zu. Um anständige Unternehmer zu stärken, gute Arbeit zu fördern und Sozialleistungsmissbrauch zurückzudrängen, ist die Bekämpfung von Schwarzarbeit daher essenziell.
Doch bei der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls sind nach wie vor viele Stellen unbesetzt (Schwarzarbeit: Personalmangel beim Zoll führt offenbar zu weniger Kontrollen – DER SPIEGEL), zudem wird häufig von hohen bürokratischen Hürden (vgl. Schwarzarbeit: Warum bei der Zoll-Einheit FKS Frust herrscht – DER SPIEGEL) berichtet und es werden zu eng begrenzte Befugnisse der Ermittler beklagt (Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS): Mehr Qualität statt Quantität gefordert (dbb.de)). Fortschritte bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit soll nach den Plänen der Bundesregierung das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung bringen, für welches derzeit ein Referentenentwurf vorliegt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Wie hat sich die Zahl der Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) bei der FKS in den vergangenen zehn Jahren entwickelt, und wie viele dieser Beschäftigten waren unmittelbar als Ermittler mit der Aufdeckung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten tätig (bitte jährliche Angaben machen)?
Wie hat sich in den vergangenen zehn Jahren die Zahl der unbesetzten Stellen bei der FKS entwickelt, und was sind nach Einschätzung der Bundesregierung die wesentlichen Ursachen dafür, dass diese Stellen nicht besetzt werden konnten?
Wie hat sich die finanzielle Ausstattung der FKS in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte jährliche Angaben in Euro machen)?
Erwartet die Bundesregierung Veränderungen des Personalbestands (in Vollzeitäquivalenten) und der finanziellen Mittel (in Euro) der FKS infolge der möglichen Umsetzung des geplanten Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung, und wenn ja, welche?
Wie viele Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden seit 2015 pro Jahr durch die FKS insgesamt eingeleitet, in wie vielen dieser Fälle ging es jeweils um Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, und in wie vielen Fällen wurden jeweils unrechtmäßig durch Beschäftigte in Schwarzarbeit Sozialleistungen bezogen?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittlich gezahlte Stundenlohn bei den durch die FKS festgestellten Fällen von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz?
Wie viele Fälle sind in den letzten zehn Jahren jeweils durch die Arbeit der FKS bekannt geworden, in denen Schwarzarbeiter gleichzeitig Bürgergeld (bzw. Hartz-IV-Leistungen) bezogen haben, und welche Einschätzungen hat die Bundesregierung bezüglich der Dunkelziffer?
Wie hat sich in den vergangenen zehn Jahren die Zahl der verdachtsunabhängigen Kontrollen durch die FKS entwickelt (bitte jährliche Angaben machen)?
Wie hoch war in den vergangenen zehn Jahren jeweils die Summe, der durch die FKS festgestellten Schäden, und wie groß war jeweils die Summe, die, etwa in Form von Bußgeldern, vollstreckt wurde?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung insgesamt den jährlich durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung verursachten Schaden in Euro für
a) die Wirtschaft und
b) die öffentlichen Haushalte ein?
Welches Ausmaß haben nach Einschätzung der Bundesregierung die jährlichen durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung verursachten öffentlichen Mindereinnahmen bei
a) der Einkommen- und Lohnsteuer sowie
b) den Sozialversicherungsbeiträgen?
Wie groß waren in den vergangenen zehn Jahren jeweils die öffentlichen Einnahmen infolge von Ermittlungserfolgen der FKS in Relation zur Zahl der dort beschäftigten Ermittler (Vollzeitäquivalente)?
Erwartet die Bundesregierung zusätzliche Einnahmen für die öffentlichen Haushalte, die sich aus der möglichen Umsetzung des geplanten Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung ergeben, und wenn ja, wie hoch sind diese nach Einschätzung der Bundesregierung in Euro?
Wie groß war in den vergangenen zehn Jahren jeweils der Anteil an den verdachtsunabhängigen Kontrollen durch die FKS, bei denen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten festgestellt wurden (bitte nach Tatbestand differenzieren)?
In welchem Umfang konnten in den letzten zehn Jahren jeweils durch Ermittlungserfolge der FKS zu Unrecht ausgezahlte Sozialleistungen erfolgreich zurückgefordert werden, und welche Entwicklung erwartet die Bundesregierung diesbezüglich durch die mögliche Umsetzung des geplanten Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung?
Welche Arten von Daten und Informationen sollen künftig im Rahmen der laut Bundesministerium der Finanzen mit dem Gesetzesvorhaben einzuführenden „modernen Datenanalyse“ (vgl. §§ 24 bis 26 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG) in der Fassung des genannten Referentenentwurfs) herangezogen werden, und inwiefern können dadurch bessere Hinweise auf risikobehaftete Prüfobjekte bereitgestellt werden?
Ist geplant, im Zusammenhang mit der „modernen Datenanalyse“ KI-Tools (KI = Künstliche Intelligenz) einzusetzen, wenn ja, welche, und zu welchem konkreten Zweck?
Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um die geltenden nationalen und europäischen Datenschutzvorschriften im Rahmen der geplanten „modernen Datenanalyse“ sowie den Informationsaustausch im Rahmen der Teilnahme der FKS am polizeilichen Informationsverbund zu gewährleisten?
Welche Auswirkungen der möglichen Umsetzung des Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung auf die Kontrolldichte im Rahmen des SchwarzArbG in der Wirtschaft erwartet die Bundesregierung?
In welchen Branchen, neben den in § 2a SchwarzArbG genannten, sieht die Bundesregierung einen besonderen Handlungsbedarf, woran konkret macht sie diesen fest, und wie wird seitens der Bundesregierung entschieden, welche Branchen nach ihrer Auffassung im genannten Paragrafen aufgeführt werden sollen?
Welche Erkenntnisse veranlassen die Bundesregierung, im Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung vorzusehen, die Forstwirtschaft künftig nicht mehr als Risikobranche in § 2a SchwarzArbG zu führen, und was konkret folgt daraus für die Betriebe der Branche?
Inwiefern können ortsflexible Prüfverfahren nach Einschätzung der Bundesregierung Prüfungen vor Ort ersetzen, ohne dass damit größere Möglichkeiten einhergehen, sich der Prüfung zu entziehen bzw. entscheidende Informationen vor den Prüfern zu verbergen?
In welchem Umfang ist nach Einschätzung der Bundesregierung zu erwarten, dass der mögliche künftige stärkere Fokus auf ortsflexible Prüfverfahren zu einer Verringerung der ortsgebundenen Prüfungen führt?
Wie soll die im Referentenentwurf für das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung vorgesehene Kompetenzerweiterung der FKS bei der selbstständigen Durchführung von Ermittlungsverfahren konkret ausgestaltet werden, welche zusätzlichen Kompetenzen soll die FKS erhalten, und welche Personalbedarfe gehen damit einher?