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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Nachfragen zur Kriminalitätsentwicklung an ausgewählten Bahnhöfen

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

30.10.2024

Aktualisiert

04.11.2024

Deutscher Bundestag20/1345118.10.2024

Nachfragen zur Kriminalitätsentwicklung an ausgewählten Bahnhöfen

der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Steffen Janich, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Fraktion der AfD hat eine Reihe Kleiner Anfragen zur Kriminalitätsentwicklung an ausgewählten Hauptbahnhöfen gestellt (z. B. Bundestagsdrucksachen 20/12869, 20/12799, 20/12730, 20/12673, 20/12668, 20/12642, 20/12425). Im Rahmen der Durchsicht ergeben sich für die Fragesteller noch offene Fragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Warum war zu keiner der in der Vorbemerkung der Fragesteller aufgeführten Kleinen Anfragen zur Kriminalitätsentwicklung an ausgewählten Bahnhöfen eine Beantwortung der Fragen, wie viele Bundespolizisten aufgrund von gewaltsamen Auseinandersetzungen im Einsatz verletzt worden sind und als Folge dienstunfähig waren sowie nach den dafür verantwortlichen Tatverdächtigen und ihrer Herkunft möglich, obwohl statistische Daten dazu im Hinblick auf den Stuttgarter Hauptbahnhof in den Jahren von 2019 bis 2024, der ersten Kleinen Anfrage aus dieser Serie, noch angegeben worden sind (vgl. dazu beispielsweise die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 6 und 7 der Kleinen Anfrage zur Kriminalitätsentwicklung am Hauptbahnhof Stuttgart von 2019 bis Ende Juni 2024 auf Bundestagsdrucksache 20/12425 oder die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 6 und 7 der Kleinen Anfrage zur Kriminalitätsentwicklung am Hauptbahnhof Berlin von 2019 bis Ende Juni 2024 auf Bundestagsdrucksache 20/12673)?

2

Zu welchen Schlussfolgerungen gelangt die Bundesregierung unter der Berücksichtigung, dass Afghanen, Syrer und Personen aus den Maghreb-Staaten in Bezug auf Gewalttaten an ausgewählten Hauptbahnhöfen unter den nichtdeutschen Tatverdächtigen deutlich überrepräsentiert sind, während nichtdeutsche tatverdächtige Personen aus asiatischen Ländern nahezu überhaupt nicht erwähnt werden, und welche Schlüsse zieht sie daraus für ihre Migrationspolitik (vgl. dazu z. B. Bundestagsdrucksache 20/13143, Anlage S. 2 für das Berichtsjahr 2023; Bundestagsdrucksache 20/13133, Anlage S. 2 für das Berichtsjahr 2023; Bundestagsdrucksache 20/13134, Anlage S. 2 für das Berichtsjahr 2023, aber auch Bundestagsdrucksache 20/13229, Anlage, S. 2 für das Berichtsjahr 2023)?

3

Warum wird bei nichtdeutschen Tatverdächtigen kein Aufenthaltsstatus durch die Bundespolizei erfasst, und warum ist eine solche Erfassung nicht wichtig für eine Bewertung der Kriminalitätsentwicklung an Bahnhöfen und der Beantwortung der Frage, ob Personen mit einer bestimmten nichtdeutschen Staatsangehörigkeit ein höheres Risiko haben, kriminell zu werden (z. B. wenn diese Personengruppen nur eine Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes [AufenthG] haben)?

4

Wie erklärt sich die Bundesregierung den Umstand, dass bei Gewalt- und Eigentumsdelikten Personen mit polnischer Staatsangehörigkeit auch fernab einer Grenznähe zu Polen entweder weit führend oder stark überproportional unter nichtdeutschen Tatverdächtigen vertreten sind, und kann sie dazu erläutern, inwieweit es sich dabei um Formen der Organisierten Kriminalität handelt (vgl. dazu Bundestagsdrucksache 20/13143 für das Berichtsjahr 2023, Anlage, S. 2; Bundestagsdrucksache 20/13133 für das Berichtsjahr 2023, Anlage, S. 2; Bundestagsdrucksache 20/13134 für das Berichtsjahr 2023, Anlage, S. 2; Bundestagsdrucksache 20/13229 für das Berichtsjahr 2023, Anlage, S. 2)?

5

Welche Rolle spielt die Organisierte Kriminalität im Bereich des Handels und Konsums von Betäubungsmitteln an Bahnhöfen in Bezug auf die Bahnhöfe Berlin und Stuttgart?

Sind Clans in diesen Handel eingebunden, wenn ja, welche, in welchem Umfang, und mit welchem Migrationshintergrund sowie welcher Staatsangehörigkeit?

Sind andere kriminelle Netzwerke in diesen Handel eingebunden (bitte wie in Frage 5a aufschlüsseln)?

6

Liegen der Bundespolizei statistische Daten (oder Erfassungsparameterfelder) zur Frage der Entwicklung der Organisierten Kriminalität an Bahnhöfen vor, und wenn ja, welche sind dies genau?

7

Ist die Kriminalitätsentwicklung an Bahnhöfen aus Sicht der Bundesregierung ein Thema von besonderem öffentlichem Interesse (bitte begründen)?

8

Sieht die Bundesregierung einen Bedarf für die Veröffentlichung eines bundesweiten Lagebildes zur Entwicklung der Kriminalität an Bahnhöfen durch das Bundeskriminalamt, neben dem regierungsseitig nur intern verwendeten sogenannten Lagebild Bahn (bitte begründen)?

9

Hält die Bundesregierung Distanzelektroimpulsgeräte auf Bahnhöfen für ein geeignetes Einsatzmittel gegen Messerangreifer (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 19/32679 sowie www.bundestag.de/resource/blob/945534/dcf6126dd12ba59a87936e749bbba274/WD-3-030-23-pdf.pdf; bitte begründen)?

10

Sollen Distanzelektroimpulsgeräte an Bahnhöfen regelmäßig durch die Bundespolizei nach Abschluss der Erprobungsphase mitgeführt werden (ebd.; bitte begründen)?

11

Rechnet die Bundesregierung noch vor den nächsten Bundestagswahlen mit einem Ende der Erprobung und mit der flächendeckenden Ausstattung der Bundespolizei mit dem Einsatzmittel Distanzelektroimpulsgerät, und wenn ja, wann genau oder mit welcher Prognose (ebd.)?

12

Werden im Fall der Einführung Distanzelektroimpulsgeräte weiterhin als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt gemäß § 2 Absatz 3 des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) eingestuft bleiben oder zukünftig als Waffe (bitte genau begründen, sofern eine andere Einstufung geplant ist und welche etwaigen Nachteile dadurch in der Praxis beim Einsatz gesehen werden)?

Berlin, den 16. Oktober 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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