Anzahl vom Verfassungsschutz beobachteter Personen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/13244)
des Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD zum Thema „Anzahl vom Verfassungsschutz beobachteter Personen“ (Bundestagsdrucksache 20/13244) bestehen seitens der Fragesteller Rückfragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Wie hat sich die Anzahl der personenbezogenen Eintragungen im Nachrichtendienstlichen Informationssystem (NADIS) in den Jahren von 2014 bis 2024 entwickelt (bitte tabellarisch nach Jahr, Anzahl der Eintragungen gesamt und Anzahl der Eintragungen je Phänomenbereich: Linksextremismus, Rechtsextremismus, sogenannte Reichsbürger und sogenannte Selbstverwalter, Islamismus, auslandsbezogener Extremismus, sogenannte verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates usw. aufschlüsseln)?
Wie viele Personen wurden durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in den Jahren 2023 und 2024 im Rahmen von Observationen insgesamt erfasst bzw. „gesehen“ (siehe Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 5 auf Bundestagsdrucksache 20/13244; bitte nach Jahren aufschlüsseln und den Zeitpunkt der letzten Erfassung angeben)?
Werden weitere, hinsichtlich der Anzahl vom BfV beobachteter Personen relevante, Statistiken im Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung geführt, und wenn ja, welche (siehe Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 5 auf Bundestagsdrucksache 20/13244)?