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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Mögliche Reaktivierung der Heidebahn

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Datum

25.11.2024

Aktualisiert

03.12.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1347121.10.2024

Mögliche Reaktivierung der Heidebahn

der Abgeordneten René Bochmann, Wolfgang Wiehle, Dirk Brandes, Mike Moncsek, Thomas Ehrhorn, Leif-Erik Holm, Dr. Rainer Kraft und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Heidebahn verband die Städte Lutherstadt Wittenberg und Eilenburg über Pretzsch, Bad Schmiedeberg und Bad Düben (www.dieheidebahn.de). Sie hat die Streckennummer 6830. Der Betrieb der Strecke wurde aufgrund von Mängeln an Gleisen und Weichen, Mängeln an Bahnübergangssicherungsanlagen sowie Mängeln an Ingenieurbauwerken im Jahr 2019 untersagt. Die Betreiberin wurde mit Bescheid verpflichtet, die Betriebssicherheit wiederherzustellen. Anschließend ist die erneute Aufnahme des Betriebes, unter Nachweis der Betriebssicherheit, zu beantragen. Dies hat die Landesregierung Sachsen-Anhalt in einer Antwort auf die Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Matthias Lieschke auf Drucksache 8/4167 vom 13. Mai 2024 geantwortet (vgl. https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d4167aak.pdf).

Zwischen Lutherstadt Wittenberg und Eilenburg liegt die touristisch anziehende Dübener Heide mit dem Kurort Bad Düben. Eine Reaktivierung der Strecke auch für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) könnte nach Auffassung der Fragesteller die Region wirtschaftlich stärken. Voraussetzung der Bestellung von SPNV-Leistungen ist eine Wiederherstellung der Betriebssicherheit der Strecke.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie viele Bahnstrecken sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Bundesland Sachsen-Anhalt und im Freistaat Sachsen in den vergangenen 20 Jahren stillgelegt worden (bitte einzelne Strecke mit jeweiliger Länge aufführen)?

2

Wie viele Bahnstrecken sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Bundesland Sachsen-Anhalt und im Freistaat Sachsen in den vergangenen 20 Jahren wieder reaktiviert worden (bitte einzelne Strecken mit jeweiliger Länge aufführen)?

3

Welche Instandhaltungen bei welchem Aufwand wurden seitens der damaligen DB Netz AG und der DB Station&Service AG in den letzten 20 Jahren vor der Verpachtung der in der Vorbemerkung der Fragesteller angegebenen Stecke für die Instandhaltung der Strecke nach Informationen der Bundesregierung getätigt?

4

Seit wann und mit welcher Dauer wurde die in der Vorbemerkung der Fragesteller angegebene Strecke von der Eigentümerin DB InfraGO AG bzw. der Vorgängerfirma DB Netz AG an welches Eisenbahninfrastrukturunternehmen verpachtet?

5

Unterliegen nach Rechtsansicht der Bundesregierung nichtbundeseigene Eisenbahninfrastrukturunternehmen ebenfalls spezifischen öffentlichrechtliche Betreiberpflichten, zu denen vor allem auch die sog. Betriebspflicht nach § 11 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) gehört?

6

Hat die DB InfraGO AG nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeit, den Pachtvertrag zur Verpachtung der in der Vorbemerkung der Fragesteller angegebene Strecke fristlos zu kündigen, wenn der Pächter die von ihm betriebene Eisenbahninfrastruktur nicht betriebsbereit vorhält?

7

Ist der Bundesregierung oder der DB InfraGO AG eine vom Pächter erstellte Kosteneinschätzung für die Reaktivierung der Strecke bekannt (für die Reaktivierung der Strecke der Heidebahn und Nutzbarmachung für einen Regelbetrieb sind umfangreiche Investitionen notwendig; vgl. www.dieheidebahn.de/2021/05/31/kostenschaetzung-zur-wiederherstellung/)?

8

Wenn die Frage 7 bejaht wird, erscheint der Bundesregierung die Einschätzung plausibel, und wie hoch wird der Aufwand für eine Wiederherstellung der Betriebssicherheit auf der in der Vorbemerkung der Fragesteller angegebenen Strecke seitens der DB InfraGO AG geschätzt?

9

Ist der Bundesregierung oder der DB InfraGO AG bekannt, ob das Bundesland Sachsen-Anhalt eine langfristige Bestellung von SPNV-Leistungen erwägt?

10

Wenn die Frage 9 bejaht wird, ist der Bundesregierung oder der DB InfraGo AG bekannt, ob eine dauerhafte betriebssichere Instandhaltung der der in der Vorbemerkung der Fragesteller angegebenen Strecke durch die Trassenbepreisung wirtschaftlich auskömmlich für das die Strecke betreibende Eisenbahninfrastrukturunternehmen wäre?

Berlin, den 17. Oktober 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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