Atypische Arbeitszeiten und Überstunden in Deutschland
der Abgeordneten Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, Jörg Cezanne, Ates Gürpinar, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke
Vorbemerkung
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) steht unter Beschuss – Kritiker bemängeln, es passe nicht in die moderne Arbeitswelt (vgl. www.spiegel.de/politik/fdp-will-acht-stunden-tag-abschaffen-a-7cffefe2-757b-41fc-912b-644341ff685e). Die Bundesregierung hat in ihrer im Sommer 2024 vorgestellten Wachstumsinitiative auch das Ziel aus dem Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bekräftigt, eine „begrenzte Möglichkeit zur Abweichung von den derzeit bestehenden Regelungen des Arbeitszeitgesetzes hinsichtlich der Tageshöchstarbeitszeit [zu] schaffen […].“ (www.bundesregierung.de/resource/blob/976020/2297962/ab6633b012bf78494426012fd616e828/2024-07-08-wachstumsinitiative-data.pdf?download=1; S. 13).
Diese Vorhaben sind der falsche Weg, denn aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ist das Arbeitszeitgesetz eines der zentralen Schutzgesetze für lohnabhängig Beschäftigte. Es begrenzt den Arbeitstag grundsätzlich auf acht Stunden täglich und garantiert somit die notwendige Erholung. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen stellen daher einen für alle abhängig Beschäftigten verbindlichen Schutzrahmen her. So betont die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA 2019), dass aus arbeitsmedizinischer Sicht eine Begrenzung der Arbeitszeiten auf werktäglich acht Stunden weiterhin zwingend geboten sei. Gleichzeitig werden schon heute in Deutschland Jahr für Jahr in hohem Umfang Überstunden – sowohl bezahlte als auch unbezahlte – von den Beschäftigten geleistet.
Die Fragesteller erbitten die Darstellung der erfragten Daten möglichst direkt ohne Verlinkungen und Querverweise sowie, wenn mehrere verschiedene Daten vorliegen oder bekannt sind, z. B. neben Mikrozensus auch Daten aus dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) oder des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), dann bitte jeweils alle Datenquellen getrennt angeben.
Mit der Kleinen Anfrage wollen sich die Fragesteller ein aktuelles Bild von der Arbeitszeit und den Überstunden abhängig Beschäftigter in Deutschland machen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie viele Überstunden (gesamt, davon unbezahlt bzw. bezahlt) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2023 sowie nach aktuellstem Datenstand im Jahr 2024 geleistet (bitte jeweils getrennt angeben), und wie groß war die Zahl jeweils in den vergangenen zehn Jahren (bitte sowohl die absoluten Zahlen, den Anteil an allen Arbeitsstunden als auch die jährlichen Veränderungsraten darstellen, bitte nach Geschlecht der Beschäftigten, tarifgebundenen bzw. nichttarifgebundenen Unternehmen, Ost und West, Bundesländern sowie Vollzeit und Teilzeit differenzieren)?
Wie viele Überstunden (gesamt, davon unbezahlt bzw. bezahlt) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2023 sowie nach aktuellstem Datenstand im Jahr 2024 (bitte jeweils getrennt angeben) in atypischen und in Normalarbeitsverhältnissen geleistet, und wie groß war die Zahl jeweils in den vergangenen zehn Jahren (bitte sowohl die absoluten Zahlen, den Anteil an allen Arbeitsstunden als auch die jährlichen Veränderungsraten darstellen und nach Geschlecht, tarifgebundenen bzw. nichttarifgebundenen Unternehmen, Ost und West sowie Bundesländern differenzieren)?
Wie viele Überstunden (gesamt, davon unbezahlt bzw. bezahlt) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2023 sowie nach aktuellstem Datenstand im Jahr 2024 (bitte jeweils getrennt angeben) in Leiharbeit bzw. Befristungen mit und ohne Sachgrund geleistet, und wie groß war die Zahl jeweils in den vergangenen zehn Jahren (bitte sowohl die absoluten Zahlen, den Anteil an allen Arbeitsstunden als auch die jährlichen Veränderungsraten darstellen und nach Geschlecht, tarifgebundenen bzw. nichttarifgebundenen Unternehmen, Ost und West sowie Bundesländern differenzieren)?
Wie viele Überstunden (gesamt, davon unbezahlt bzw. bezahlt) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2023 sowie nach aktuellstem Datenstand im Jahr 2024 (bitte jeweils getrennt angeben) in Vollzeit und Teilzeit sowie in Minijobs geleistet, und wie groß war die Zahl jeweils in den vergangenen zehn Jahren (bitte sowohl die absoluten Zahlen, den Anteil an allen Arbeitsstunden als auch die jährlichen Veränderungsraten darstellen und nach Geschlecht, tarifgebundenen bzw. nichttarifgebundenen Unternehmen, Ost und West sowie Bundesländern differenzieren)?
Wie viele Überstunden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2023 sowie nach aktuellstem Datenstand im Jahr 2024 (bitte jeweils getrennt angeben)
a) von Beschäftigten mit Homeoffice-Vereinbarungen und
b) von Beschäftigten ohne Homeoffice-Vereinbarungen geleistet,
und wie groß war die Zahl in den vergangenen zehn Jahren (bitte alle verfügbaren Daten angeben und, soweit möglich, nach Alter, Geschlecht, Einkommen, Qualifikation, Stellung im Beruf, Wirtschaftszweig und Bundesland differenzieren)?
Wie viele Überstunden (gesamt, davon unbezahlt bzw. bezahlt) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2023 sowie nach aktuellstem Datenstand im Jahr 2024 (bitte jeweils getrennt angeben) differenziert nach Wirtschaftszweigen und Berufsgruppen geleistet, und wie groß war die Zahl jeweils in den vergangenen zehn Jahren (bitte sowohl die absoluten Zahlen, den Anteil an allen Arbeitsstunden als auch die jährlichen Veränderungsraten darstellen und nach Geschlecht, tarifgebundenen bzw. nichttarifgebundenen Unternehmen, Ost und West sowie Bundesländern differenzieren)?
Wie viele Überstunden (gesamt, davon unbezahlt bzw. bezahlt) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2023 sowie nach aktuellstem Datenstand im Jahr 2024 (bitte jeweils getrennt angeben) differenziert nach dem Anforderungsniveau der Klassifikation der Berufe (KldB 2010, 1-Steller und 2-Steller) geleistet, und wie groß war die Zahl jeweils in den vergangenen zehn Jahren (bitte sowohl die absoluten Zahlen, den Anteil an allen Arbeitsstunden als auch die jährlichen Veränderungsraten darstellen und nach Geschlecht, tarifgebundenen bzw. nichttarifgebundenen Unternehmen, Ost und West sowie Bundesländern differenzieren)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil bzw. die Anzahl der bezahlten und unbezahlten Überstunden von Beschäftigten in Deutschland nach Stellung im Beruf (Beamte, Angestellte, Arbeiter) im Jahr 2023 sowie nach aktuellem Datenstand im Jahr 2024 (bitte jeweils getrennt angeben) und in den zehn Jahren zuvor?
Wie viele bezahlte und unbezahlte Überstunden hat ein einzelner abhängig Beschäftigter durchschnittlich seit 2014 geleistet (bitte pro Jahr für die einzelnen Jahre angeben)?
Wie vielen Vollzeitäquivalenten (bei einer 38,5 Stundenwoche) entsprechen die im gesamten Jahr 2023 sowie nach aktuellem Datenstand im Jahr 2024 geleisteten Überstunden, und wie hoch war die Zahl jeweils in den vergangenen zehn Jahren (bitte sowohl für die Überstunden insgesamt ausweisen als auch nach bezahlten und unbezahlten Überstunden differenzieren und einerseits die Datenreihen der Arbeitszeitrechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und andererseits des Mikrozensus angeben)?
Wie viele Beschäftigte hatten nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren regelmäßig überlange Arbeitszeiten von mehr als 48 Stunden pro Woche (bitte zusätzlich den aktuellen Datenstand im Jahr 2024 ausweisen und für jedes Jahr einzeln die absoluten und relativen Zahlen bezogen auf die Gesamtzahl der Beschäftigten ausweisen; bitte nach Voll- und Teilzeitbeschäftigung sowie nach Leiharbeit und befristeten Arbeitsverträgen mit und ohne Sachgrund differenzieren; bitte auch nach Gehaltsklassen differenzieren und gesonderte Zahlen für Niedriglohnbeziehende ausweisen; bitte nach Geschlecht, Bundesländern sowie nach Wirtschaftszweigen und Berufsgruppen differenzieren)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Einfluss von Mehrarbeit (Arbeitszeiten über die tägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden hinaus) auf die Arbeitsproduktivität, die Arbeitssicherheit sowie die Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (bitte ausführen)?
Wie viele Beschäftigte haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2023 sowie nach aktuellstem Datenstand im Jahr 2024 am Wochenende gearbeitet, und wie hat sich dieser Wert in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte für jedes Jahr einzeln die absoluten und relativen Zahlen bezogen auf die Gesamtzahl der Beschäftigten ausweisen; bitte nach Vollzeit-, Teilzeit und geringfügiger Beschäftigung sowie nach Leiharbeit und befristeten Arbeitsverträgen mit und ohne Sachgrund differenzieren; bitte auch nach Gehaltsklassen differenzieren und gesonderte Zahlen für Niedriglohnbeziehende ausweisen; bitte nach Geschlecht, Ost und West und Bundesländern sowie nach Wirtschaftszweigen und Berufsgruppen unterscheiden)?
Wie viele Beschäftigte haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2023 sowie nach aktuellstem Datenstand im Jahr 2024 regelmäßig an Sonn- und Feiertagen gearbeitet, und wie hat sich dieser Wert in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte für jedes Jahr einzeln die absoluten und relativen Zahlen bezogen auf die Gesamtzahl der Beschäftigten ausweisen; bitte nach Vollzeit-, Teilzeit und geringfügiger Beschäftigung sowie nach Leiharbeit und befristeten Arbeitsverträgen mit und ohne Sachgrund differenzieren; bitte auch nach Gehaltsklassen differenzieren und gesonderte Zahlen für Niedriglohnbeziehende ausweisen; bitte nach Geschlecht, Ost und West und Bundesländern sowie nach Wirtschaftszweigen und Berufsgruppen unterscheiden)?
Wie viele Beschäftigte haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2023 sowie nach aktuellstem Datenstand im Jahr 2024 regelmäßig am Abend (18.00 bis 23.00 Uhr) oder in der Nacht (23.00 bis 6.00 Uhr) gearbeitet, und wie haben sich diese Werte in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte für jedes Jahr einzeln die absoluten und relativen Zahlen bezogen auf die Gesamtzahl der Beschäftigten ausweisen; bitte nach Vollzeit-, Teilzeit und geringfügiger Beschäftigung sowie nach Leiharbeit und befristeten Arbeitsverträgen mit und ohne Sachgrund differenzieren; bitte auch nach Gehaltsklassen differenzieren und gesonderte Zahlen für Niedriglohnbeziehende ausweisen; bitte nach Geschlecht, Ost und West und Bundesländern sowie nach Wirtschaftszweigen und Berufsgruppen unterscheiden)?
Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die zehn Wirtschaftszweige mit dem größten Anteil an Beschäftigten, die
a) regelmäßig mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten,
b) regelmäßig am Wochenende arbeiten,
c) regelmäßig an Sonn- und Feiertagen arbeiten,
d) regelmäßig am Abend (18.00 bis 23.00 Uhr) oder in der Nacht (23.00 bis 6.00 Uhr) arbeiten,
e) im Schichtmodell arbeiten,
und wie hoch sind die Anteile jeweils (bitte insgesamt darstellen und nach Geschlecht differenzieren)?
Welche Tarifverträge und kirchlichen Regelungen sind der Bundesregierung bekannt, die Abweichungen nach § 7 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2a ArbZG zulassen?
Was sind die zentralen Projektergebnisse der im Kabinettsbeschluss zum Mindestlohnerhöhungsgesetz vereinbarten Prüfung, wie durch elektronische und manipulationssichere Arbeitszeitaufzeichnungen die Durchsetzung des Mindestlohns weiter verbessert werden kann, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus?
Gibt es bereits einen Zeitplan für die in der Wachstumsinitiative unter Nummer 20 genannten Maßnahmen „Mehrarbeit honorieren und Flexibilität ermöglichen“?