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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Sachstand der Arbeitnehmerüberlassung in der Pflege und im Krankenhaus

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

12.11.2024

Aktualisiert

19.11.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1354629.10.2024

Sachstand der Arbeitnehmerüberlassung in der Pflege und im Krankenhaus

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Arbeitnehmerüberlassungsmodelle sind auch in der Pflege und in der Versorgung im Krankenhaus von Bedeutung. Jedoch ist der Einsatz dieser Arbeitnehmer mit Vor- und Nachteilen verbunden, die für die Arbeitnehmer selbst, die Überlassungsagentur, die Stammbelegschaft in der Pflege bzw. im Krankenhaus und den Arbeitgeber bzw. Kostenträger unterschiedlich ausfallen können (www.deutschlandfunkkultur.de/pflegekraefte-wechseln-zu-zeitarbeitsfirmen-100.html, www.deutschlandfunk.de/leiharbeit-in-der-pflege-umstrittenes-rezept-gegen-den-personalmangel-dlf-087d657d-100.html).

Differenzierte und aktuelle Zahlen zur konkreten Situation sind kaum vorhanden. Zum Teil bieten Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) oder sekundäre Quellen Anhaltspunkte (www.statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Statistiken/Themen-im-Fokus/Zeitarbeit/generische-Publikation/Arbeitsmarkt-Deutschland-Zeitarbeit-Aktuelle-Entwicklung.pdf?__blob=publicationFile, www.sueddeutsche.de/politik/pflege-zeitarbeit-linksfraktion-1.5757206, siehe DKI-Krankenhausbarometer [DKI = Deutsches Krankenhausinstitut] 2021, www.dkgev.de/fileadmin/default/Mediapool/1_DKG/1.3_Politik/Positionen/Anlage_PM_DKG_Positionspapier_Leiharbeit_im_Krankenhaus.pdf).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Überlassungsmodellen in der Pflege gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung z. B. auf der Grundlage der Daten der Bundesagentur für Arbeit bzw. des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) aktuell (bitte gesamt und nach der jeweiligen Berufsart und nach Bundesland differenzieren)?

2

Wie hat sich die jeweilige Zahl zu Frage 1 nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte absolut, die jährliche Veränderung und im Verhältnis zu allen jeweils in der Pflege Tätigen auflisten)?

3

Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Überlassungsmodellen in der Pflege haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren eine solche Beschäftigung neu begonnen, und welcher Anteil davon war vorher bei einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einem Pflegedienst anderweitig beschäftigt?

4

Wie hat sich die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Überlassungsmodellen in der Pflege nach Kenntnis der Bundesregierung im Verhältnis zu anderen Berufen in der Arbeitnehmerüberlassung in den letzten zehn Jahren entwickelt?

5

Wie hat sich in der Folge der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Überlassungsmodellen in der Pflege an der gesamten Arbeitnehmerüberlassung aller Berufe nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren entwickelt, und welche Gründe gibt es für diese Entwicklung?

6

Wie unterscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Einkommen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus Überlassungsmodellen in der Pflege gegenüber denen der entsprechenden, vergleichbaren Stammbelegschaft, und welchen Einfluss haben Schichtzulagen darauf?

7

Welche Vor- und Nachteile sind mit der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus Überlassungsmodellen in der Pflege nach Ansicht der Bundesregierung verbunden?

8

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Tarifbindung bei der Arbeitnehmerüberlassung in der Pflege, und wie hoch ist die Tarifbindung in Deutschland branchenübergreifend insgesamt?

9

Genügt die Tarifbindung bei der Arbeitnehmerüberlassung in der Pflege nach Auffassung der Bundesregierung den Anforderungen der EU-Mindestlohn-Richtlinie, und wenn ja, wie viele Branchen erfüllen diese Anforderungen ebenfalls?

10

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse oder Einschätzungen dazu vor, inwieweit im Falle eines möglichen Verbots oder erheblicher Einschränkungen der Arbeitnehmerüberlassung in der Pflege, die derzeit in dieser Art tätigen Personen im Pflegebereich bleiben werden, oder liegen der Bundesregierung Erkenntnisse oder Einschätzungen dazu vor, dass in diesem Fall ein erheblicher Teil der Personen den Pflegebereich verlassen wird, wenn ja, wie lauten diese, und wenn nein, plant die Bundesregierung, sich solche zu verschaffen?

11

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Verteilung von Wochenendschichten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus Überlassungsmodellen und Mitarbeitenden der Stammbelegschaft vor?

12

Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung die überwiegenden Gründe für Menschen, sich für eine Tätigkeit im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung zu entscheiden, anstatt für eine Anstellung in einer Einrichtung, und durch welche konkreten Maßnahmen könnte eine Anstellung in einer Einrichtung wieder attraktiver werden?

13

Wie viele Ärzte in Krankenhäusern sind nach Informationen der Bundesregierung bei Arbeitnehmerüberlassungsunternehmen beschäftigt (insgesamt und prozentual)?

14

Wie viele der Überlassungen von Arbeitnehmerüberlassungsunternehmen im Pflegebereich sind nach Kenntnis der Bundesregierung Überlassungen von Arbeitnehmerüberlassungsunternehmen untereinander (insgesamt und prozentual)?

15

Wie viele Krankenhäuser oder Krankenhausgesellschaften betreiben nach Kenntnis der Bundesregierung eigene Arbeitnehmerüberlassungsunternehmen, und wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten in diesen Firmen?

Berlin, den 28. Oktober 2024

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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