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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Entwicklungen nach der Reform des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - von Hartz IV zum Bürgergeld

(insgesamt 59 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

04.12.2024

Aktualisiert

11.12.2024

BT20/1356431.10.2024

Entwicklungen nach der Reform des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - von Hartz IV zum Bürgergeld

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Deutscher Bundestag Drucksache 20/13564 20. Wahlperiode 31.10.2024 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Entwicklungen nach der Reform des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – von Hartz IV zum Bürgergeld Mit der Reform des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und der Einführung des Bürgergelds im Jahr 2023 sollten die bisherigen Regelungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende grundlegend modernisiert und an die veränderten sozialen und wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst werden. Ziel der Reform war es, die soziale Absicherung zu stärken, Anreize zur Arbeitsaufnahme zu verbessern und die individuelle Förderung der Betroffenen zu intensivieren. Das Bürgergeld-Gesetz liefert nach den Vorstellungen der Bundesregierung dabei den gesetzlichen Rahmen, um mehr Chancengerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe zu realisieren. Zu diesem Zwecke wurde mit der Reform der sogenannte Vermittlungsvorrang abgeschafft. Stattdessen sollte ein stärkerer Fokus auf die Qualifizierung sowie Weiterbildung von Menschen in der Grundsicherung gelegt werden, um eine nachhaltige und die Hilfebedürftigkeit überwindende Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Vor allem die dauerhafte Arbeitsmarktintegration von Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen sollte mit der Gesetzgebung in den Blick genommen werden. Durch diese Schwerpunktlegung soll das Bürgergeld laut dem Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil auch zur Bewältigung des Arbeits- und Fachkräftemangels beitragen (vgl. www.bmas.de/DE/Service/Presse/Reden/Hubertus-Hei l/2022/2022-11-10-rede-bundestag-buergergeld.html). Mehr als 18 Monate nach dem Inkrafttreten ist nach Ansicht der Fragesteller die Zeit geboten, die Umsetzung der mit dem Bürgergeld verfolgten Ziele, einer Evaluation zu unterziehen. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Erfolg des Bürgergeld- Gesetzes?  2. Inwieweit hat das Bürgergeld nach Auffassung der Bundesregierung bisher das Ziel der Gesetzgebung erfüllt und zu mehr Chancengerechtigkeit sowie gesellschaftlicher Teilhabe geführt, und wenn die Bundesregierung konkrete Verbesserungen hinsichtlich der Chancengerechtigkeit und gesellschaftlichen Teilhabe verzeichnet, worauf bezieht sie diese Erfolge?  3. a) Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen des Bürgergelds auf die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt? b) Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklungen bei der nachhaltigen Integration von Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen? c) Wenn die Bundesregierung Verbesserungen bei der nachhaltigen Integration durch die Einführung des Bürgergelds verzeichnet, worauf bezieht sie diese Erfolge? d) Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die Kriterien für eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt? e) Wie viele Menschen befinden sich sechs Monate nach Arbeitsaufnahme wieder in der Grundsicherung (bitte nach Nationalitäten aufschlüsseln)? f) Wie viele Menschen befinden sich zwölf Monate nach Arbeitsaufnahme wieder in der Grundsicherung (bitte nach Nationalitäten aufschlüsseln)? g) Wie viele Menschen sind auch direkt nach der Arbeitsaufnahme Aufstocker? h) Wie viele Menschen sind sechs Monate nach Arbeitsaufnahme noch oder wieder Aufstocker? i) Wie viele Menschen sind zwölf Monate nach Arbeitsaufnahme noch oder wieder Aufstocker? j) Wie viele Vermittlungen sind dauerhaft, also ohne aufstockende Leistungen und ohne Rückkehr in die Grundsicherung?  4. a) Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen des Bürgergelds auf die Qualifizierung und Weiterbildung von Menschen im Leistungsbezug? b) Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklungen bei der Qualifizierung und Weiterbildung von Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen? c) Wenn die Bundesregierung Verbesserungen bei der Qualifizierung und Weiterbildung von Menschen im Leistungsbezug verzeichnet, worauf bezieht sie diese Erfolge?  5. Liegen der Bundesregierung konkrete Erkenntnisse darüber vor, dass die Bürgergeld-Reform zu einer signifikanten bürokratischen Entlastung der Jobcenter-Mitarbeiter geführt hat und diese sich dadurch verstärkt auf die Integration von Leistungsbeziehenden konzentrieren können, und wenn ja, welche?  6. a) Welche Reformen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode verabschiedet bzw. in den Deutschen Bundestag eingebracht, um das Bürgergeld, Wohngeld und andere steuerfinanzierte Sozialleistungen besser aufeinander abzustimmen, wie auf S. 60 des Koalitionsvertrags zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (www.spd.de/f ileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-202 5.pdf) angekündigt? b) Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode hinsichtlich der Umsetzung der im Koalitionsvertrag genannten Zielsetzungen zur besseren Abstimmung der Sozialleistungen sowie zur Reform der Transferentzugsraten? c) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegebenen Endbericht zum Forschungsvorhaben „Zur Reform der Transferentzugsraten und Verbesserung der Erwerbsanreize“ (www.bmas.de/SharedDocs/Downl oads/DE/Publikationen/Forschungsberichte/fb-629-erwerbstaetigenfrei betraege-kurzversion.pdf?blob=publicationFile&v=2) sowie der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in Auftrag gegebenen Studie „Die Ausgestaltung des Transferentzugs in der Interdependenz mit dem Bürgergeld, der Kindergrundsicherung und dem Wohngeld“ (www.ifo.de/DocDL/ifo_Forschungsbericht_145_Transfer entzug.pdf)?  7. a) Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der angespannten Lage des Arbeitsmarkts (www.arbeitsagentur.de/presse/2024-36-arbeitsmar kt-im-august-2024), ihre Annahme zu überarbeiten, dass es bei den Ausgaben für das Bürgergeld und die Kosten der Unterkunft (KdU) einen Rückgang im Haushalt 2025 im Vergleich zum Haushalt 2024 geben wird? b) Wie viele Vermittlungen von Leistungsbeziehern und Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II in den Arbeitsmarkt wären notwendig, um den Rückgang der Ausgaben für das Bürgergeld und die KdU in Höhe von 5,3 Mrd. Euro im Jahr 2025 zu erreichen?  8. Wie hoch war der Haushaltstitel für die Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung („Verwaltungstitel“) seit 2013 bis zum aktuellen Stand (bitte nach Jahr für Soll- und Ist-Haushalt aufschlüsseln sowie jeweils nominal und inflationsbereinigt ausweisen)?  9. Wie hoch war der Haushaltstitel für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit („Eingliederungstitel“) seit 2013 bis zum aktuellen Stand (bitte nach Jahr für Soll- und Ist-Haushalt aufschlüsseln sowie jeweils nominal und inflationsbereinigt ausweisen)? 10. a) Wie begründet die Bundesregierung den Rückgang des Eingliederungstitels im jeweiligen Soll-Haushalt von 5,009 Mrd. Euro im Jahr 2021 auf 3,7 Mrd. Euro im Haushaltsentwurf für das Jahr 2025? b) Wie begründet die Bundesregierung den Rückgang der Eingliederungsmittel vor dem Hintergrund der Zielsetzung des Bürgergelds, eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen? 11. Wie hat sich das Gesamtbudget der Jobcenter („Eingliederungstitel“ und „Verwaltungstitel“) seit 2013 entwickelt? 12. Wie begründet die Bundesregierung die geplante Reduzierung des Gesamtbudgets im Bundeshaushalt 2025 vor dem Hintergrund der Ziele einer bedarfsgerechten Ausstattung der Jobcenter und dem Ziel, eine nachhaltige Integration zu fördern? 13. Wie hoch waren jeweils der jährliche Verwaltungs- und Eingliederungstitel pro Bedarfsgemeinschaft (BG) und pro erwerbsfähigem Leistungsberechtigten (ELB) seit 2013 bis zum aktuellen Stand (bitte nach Jahr für Soll- und Ist-Haushalt aufschlüsseln sowie jeweils nominal und inflationsbereinigt ausweisen)? 14. Wie hoch war der durchschnittliche Zahlungsanspruch der BG seit 2013 bis zum aktuellen Stand (bitte nach Jahr und BG-Typen aufschlüsseln und jeweils nominal sowie inflationsbereinigt ausweisen)? 15. Wie hoch war der durchschnittliche Leistungsanspruch der BG seit 2013 bis zum aktuellen Stand (bitte nach Jahr und BG-Typen aufschlüsseln und jeweils nominal sowie inflationsbereinigt ausweisen)? 16. Wie viele ELB waren seit 2013 bis zum aktuellen Stand a) ohne abgeschlossene Berufsausbildung, b) mit schulischer Ausbildung, c) mit akademischer Ausbildung, d) ohne Hauptschulabschluss, e) mit Hauptschulabschluss, f) mit Mittlerer Reife, g) mit Fachhochschulreife, h) mit Abitur (bitte für jedes Kalenderjahr zum Stichtag 31. Dezember angeben sowie jeweils den prozentualen Anteil an allen ELB ausweisen)? 17. Wie viele Abgänge von ELB aus dem SGB II gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 bis zum aktuellen Stand (bitte nach Jahr aufschlüsseln und prozentualen Anteil an allen ELB ausweisen)? 18. Wie hat sich die Abgangsrate in den Arbeitsmarkt der ELB seit 2013 bis zum aktuellen Stand entwickelt (bitte nach Jahr aufschlüsseln)? 19. Wie viele Abgänge von ELB aus dem SGB II in Erwerbstätigkeit gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 und bis zum aktuellen Stand (bitte nach Jahr aufschlüsseln, gesamt ausweisen und zusätzlich differenzieren nach a) Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt, b) Beschäftigung am zweiten Arbeitsmarkt, c) sonstige Erwerbstätigkeit)? 20. Wie viele Abgänge von ELB aus dem SGB II in Ausbildung und sonstige Maßnahmenteilnahme gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 bis zum aktuellen Stand (bitte nach Jahr aufschlüsseln)? 21. Wie hoch war die Gesamtzahl an Integrationen von ELB in den Arbeitsmarkt seit 2013 bis zum aktuellen Stand, und wie viele bedarfsdeckende Integrationen gab es in diesem Zeitraum (bitte nach Jahr aufschlüsseln, gesamt ausweisen und zusätzlich differenzieren nach a) Langleistungsbeziehenden, b) Frauen, c) Männern, d) Menschen mit Migrationshintergrund, e) ELB unter 25 Jahren, f) ELB ohne Schulabschluss, g) ELB ohne abgeschlossene Berufsausbildung bzw. Studium)? 22. Wie hoch war die Integrationsquote von ELB seit 2013 bis zum aktuellen Stand (bitte nach Jahr aufschlüsseln, gesamt ausweisen und zusätzlich differenzieren nach a) Langleistungsbeziehenden, b) Frauen, c) Männern, d) Menschen mit Migrationshintergrund, e) ELB unter 25 Jahren, f) ELB ohne Schulabschluss, g) ELB ohne abgeschlossene Berufsausbildung bzw. Studium)? 23. Wie hoch war die Gesamtzahl an kontinuierlicher Beschäftigung nach Integration (Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und in jedem der sechs nachfolgenden Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt) von ELB seit 2013 bis zum aktuellen Stand (bitte nach Jahr aufschlüsseln, gesamt ausweisen und zusätzlich differenzieren nach a) Langleistungsbeziehenden, b) Frauen, c) Männern, d) Menschen mit Migrationshintergrund, e) ELB unter 25 Jahren, f) ELB ohne Schulabschluss, g) ELB ohne abgeschlossene Berufsausbildung bzw. Studium)? 24. Wie hoch war die Gesamtanzahl an Personen mit dauerhafter Erwerbsunfähigkeit im SGB II seit 2013 bis zum aktuellen Stand (bitte nach Jahr aufschlüsseln, gesamt ausweisen und zusätzlich differenzieren nach a) Langleistungsbeziehenden, b) Frauen, c) Männern, d) Menschen mit Migrationshintergrund, e) nicht erwerbsfähigen Leistungsberichtigten (NEF) unter 25 Jahren, f) NEF ohne Schulabschluss, g) NEF ohne abgeschlossene Berufsausbildung bzw. Studium)? 25. Wie viele Interaktionen in Form von persönlichen oder virtuellen Gesprächen oder Terminen gab es mit NEF im SGB II seit 2013 bis zum aktuellen Stand (bitte nach Jahr aufschlüsseln, gesamt ausweisen und zusätzlich differenzieren nach a) Langleistungsbeziehenden, b) Frauen, c) Männern, d) Menschen mit Migrationshintergrund, e) NEF unter 25 Jahren, f) NEF ohne Schulabschluss, g) NEF ohne abgeschlossene Berufsausbildung bzw. Studium)? 26. Wie hoch waren die durchschnittlichen zeitlichen Ressourcen der Mitarbeitenden der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Jobcenter für Termine mit ELB seit 2013 bis zum aktuellen Stand (bitte nach Jahr und Regionaldirektionsbezirken aufschlüsseln sowie differenzieren nach unter 25-Jährigen bzw. über 25-Jährigen)? 27. a) In wie vielen Fällen haben ELB seit dem 1. Juli 2023 bis zum aktuellen Stand keine Leistungen erhalten, weil sie nicht erreichbar waren? b) In wie vielen Fällen waren ELB seit dem 1. Juli 2023 bis zum aktuellen Stand nicht erreichbar, erhielten dennoch Leistungen, weil das Jobcenter dem Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs aufgrund eines wichtigen Grunds zugestimmt hat (bitte monatlich ausweisen und nach genannten Gründen aufschlüsseln)? c) In wie vielen Fällen waren ELB seit dem 1. Juli 2023 bis zum aktuellen Stand nicht erreichbar, erhielten dennoch Leistungen, weil das Jobcenter dem Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs ohne wichtigen Grund zugestimmt hat (z. B. wegen Urlaubs; bitte monatlich ausweisen)? d) Wie lange war im Durchschnitt die durch das Jobcenter bewilligte Abwesenheit ohne wichtigen Grund (§ 7b Absatz 3 SGB II) seit dem 1. Juli 2023 bis zum aktuellen Stand? 28. a) Wie kann die Bundesregierung ihre Annahme (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 114 des Abgeordneten Dr. Markus Reichel auf Bundestagsdrucksache 20/12484) begründen, dass Regelungen der Erreichbarkeitsverordnung (ErrV) keine zusätzlichen Möglichkeiten für den nicht gestatteten Aufenthalt (z. B. im Ausland) schaffen, während die ErrV eine Erreichbarkeit per E-Mail oder durch Dritte einräumt und somit Situationen ermöglicht, in denen ein ELB Deutschland verlassen hat, eine Vorladung zu einem Termin im Jobcenter (per E-Mail oder Mittelsperson) eingeht und der ELB durch die Mittelsperson informiert wird und der ELB somit trotz eines nicht gestatteten Aufenthalts außerhalb des näheren Bereichs rechtzeitig zu einem Termin im Jobcenter erscheinen kann (bitte begründen)? b) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass derartige Konstellationen (vgl. Frage 28a) in größerem Maße auftreten? 29. Wie viele Eingliederungsvereinbarungen wurden von 2013 bis 2023 erstellt, und wie viele Kooperationspläne (§ 15 Absatz 2 SGB II) wurden seit dem 1. Juli 2023 bis zum aktuellen Stand erstellt (bitte nach Jahr aufschlüsseln)? 30. Wie oft kam es seit dem 1. Juli 2023 bis zum aktuellen Stand zu einer Rechtsfolgenbelehrung (§ 15 Absatz 5 SGB II) aufgrund von Nicht- Einhaltung der Absprachen im Kooperationsplan (bitte gesamt und monatlich ausweisen)? 31. a) In wie vielen Fällen kam es seit dem 1. Juli 2023 bis zum aktuellen Stand zu einem Schlichtungsverfahren nach § 15a SGB II (bitte gesamt und monatlich ausweisen)? b) Wie viele Tage dauert ein Schlichtungsverfahren im Durchschnitt? c) In wie vielen Fällen endete das Schlichtungsverfahren mit einer Einigung (bitte zusätzlich den prozentualen Anteil an allen Schlichtungsverfahren ausweisen)? d) In wie vielen Fällen hat das Schlichtungsverfahren länger als vier Wochen gedauert (bitte zusätzlich den prozentualen Anteil an allen Schlichtungsverfahren ausweisen)? e) Wie bewertet die Bundesregierung den zusätzlichen bürokratischen Aufwand durch die Einführung der Schlichtungsverfahren mit der Einführung des Bürgergeld-Gesetzes? 32. Wie hoch waren die Kosten der Unterkunft seit 2013 bis zum aktuellen Stand (bitte nach Jahr, Kreis, Bedarfsgemeinschafts-Typ und anerkannten Kosten aufschlüsseln sowie zusätzlich differenzieren nach a) Unterkunftskosten, b) Betriebskosten, c) Heizkosten)? 33. Wie hoch waren die inflationsbereinigten KdU seit 2013 bis zum aktuellen Stand (bitte nach Jahr, Kreis, Bedarfsgemeinschafts-Typ und anerkannten bzw. tatsächlichen Kosten aufschlüsseln sowie zusätzlich differenzieren nach a) Unterkunftskosten b) Betriebskosten, c) Heizkosten)? 34. Wie hoch waren die KdU pro Bedarfsgemeinschaft und pro Quadratmeter seit 2013 bis zum aktuellen Stand (bitte nach Jahr, Kreis und anerkannten bzw. tatsächlichen Kosten aufschlüsseln, sowie zusätzlich differenzieren nach a) Unterkunftskosten, b) Betriebskosten, c) Heizkosten)? 35. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die einmaligen jährlichen Kosten der Unterkunft seit 2013 bis zum aktuellen Stand (bitte nach Jahr aufschlüsseln)? 36. Wie viele Kostensenkungsaufforderungen wurden seit 2013 bis zum aktuellen Stand ausgesprochen (bitte nach Jahr aufschlüsseln)? 37. Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Mehrausgaben im Jahr 2023 für die zwölfmonatige Karenzzeit beim Wohnen (§ 22 Absatz 1 SGB II), in der die Leistungsberechtigten in Mietwohnungen nicht mehr zur Kostensenkung aufgefordert werden? 38. Inwieweit weicht die Entwicklung der anerkannten Unterkunftskosten in der Unterkunftsart Miete von den Entwicklungen des Mietpreisindexes sowie der Nettokaltmiete auf dem freien Wohnungsmarkt seit 2013 bis zum aktuellen Stand ab (bitte nach Jahr aufschlüsseln)? 39. a) Wie hoch war das durchschnittliche Vermögen pro BG seit 2013 bis zum aktuellen Stand (bitte nach Jahr und BG-Typ aufschlüsseln)? b) Wie hoch war das durchschnittliche zu berücksichtigende Vermögen pro BG seit 2013 bis zum aktuellen Stand (bitte nach Jahr und BG-Typ aufschlüsseln)? c) Wie hoch war das durchschnittliche nicht zu berücksichtigende Vermögen nach pro BG seit 2013 bis zum aktuellen Stand (bitte nach Jahr, BG-Typ und Differenzierung in § 12 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 7 SGB II aufschlüsseln)? d) Wie hoch war das durchschnittliche Vermögen der ELB bei erstmaligem Bezug von Leistungen nach dem SGB II seit 2013 bis zum aktuellen Stand (bitte nach Jahr und BG-Typ aufschlüsseln)? e) In wie vielen Fällen lag seit 2023 bis zum aktuellen Stand ein erhebliches Vermögen nach § 12 Absatz 4 SGB II vor (bitte gesamt und monatlich ausweisen)? 40. a) In wie vielen Fällen lag seit 2023 das zu berücksichtigende Vermögen einer BG in der zwölfmonatigen Karenzzeit zwischen dem Freibetrag der BG und dem erheblichen Vermögen der BG? b) Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Mehrausgaben im Jahr 2023 für die zwölfmonatige Karenzzeit bei der Vermögensberücksichtigung und der Anhebung der entsprechenden Freibeträge? 41. Wie viele neu festgestellte Sanktionen bzw. Leistungsminderungen wurden von 2013 bis zum aktuellen Stand gegenüber ELB ausgesprochen (bitte nach Jahr, BG-Typ und Art der Pflichtverletzung aufschlüsseln)? 42. Wenn aus der Frage 41 hervorgehen sollte, dass es weniger Sanktionen bzw. Leistungsminderungen seit der Einführung des Bürgergelds gab, wie erklärt sich die Bundesregierung diesen Umstand? 43. Wie viele Leistungsminderungen aufgrund von Meldeversäumnissen (§ 32 SGB II) wurden seit 2013 bis zum aktuellen Stand gegenüber ELB ausgesprochen (bitte nach Jahr und BG-Typ aufschlüsseln, absolute Häufigkeit angeben sowie den prozentualen Anteil an allen ELB ausweisen)? 44. Wenn aus der Frage 43 hervorgehen sollte, dass es weniger Meldeversäumnisse seit der Einführung des Bürgergelds (2023) gab, wie erklärt sich die Bundesregierung diesen Umstand? 45. Wie hoch war der durchschnittliche Anteil an ELB, die seit 2013 bis zum aktuellen Stand eine Sanktion bzw. Leistungsminderung erhalten haben (bitte nach Jahr aufschlüsseln)? 46. Wie hoch war der durchschnittliche Bestand der ELB mit mindestens einer Leistungsminderung seit 2013 bis zum aktuellen Stand (bitte nach Jahr aufschlüsseln sowie den prozentualen Anteil an allen ELB ausweisen)? 47. Wie hoch war die durchschnittliche Leistungsminderung (bezogen auf alle ELB mit mindestens einer Leistungsminderung) seit 2013 bis zum aktuellen Stand (bitte nach Jahr aufschlüsseln)? 48. Wie hoch war die Anzahl an ELB mit einer neuen Leistungsminderung seit 2013 bis zum aktuellen Stand (bitte nach Jahr aufschlüsseln)? 49. In wie vielen Fällen wurde eine Leistungsminderung seit 2013 bis zum aktuellen Stand aufgrund einer vorliegenden außergewöhnlichen Härte nicht angewendet (bitte nach Jahr und BG-Typ aufschlüsseln, absolute Häufigkeit angeben sowie den prozentualen Anteil an allen Leistungsminderungen ausweisen)? 50. Wie viele Anhörungen im Rahmen einer Pflichtverletzung (§ 31a Absatz 2 SGB II) wurden seit 2023 durchgeführt (bitte gesamt und monatlich ausweisen), wie viele Anhörungen wurden davon schriftlich durchgeführt, und wie viele mündlich? 51. Wie viele ELB unter 25 Jahren haben seit 2023 ein Beratungsangebot nach der Feststellung einer Leistungsminderung (§ 31a Absatz 6 SGB II) erhalten (bitte gesamt und monatlich ausweisen)? 52. Wie hoch belaufen sich die Minderausgaben durch Sanktionen bzw. Leistungsminderungen seit 2013 bis zum aktuellen Stand (bitte nach Jahr aufschlüsseln)? 53. a) Wie oft ist der Leistungsanspruch eines ELB seit dem Inkrafttreten des Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 in der Höhe des Regelbedarfs entfallen („Entzug des Regelbedarfs bei Arbeitsverweigerung“), weil eine zumutbare Arbeit nicht aufgenommen wurde (bitte gesamt und monatlich ausweisen)? b) Wie hoch sind die bisherigen Minderausgaben im Jahr 2024 durch die Einführung der in Frage 53a genannten Regelung (bitte nach Monat aufschlüsseln)? c) Wenn der Bundesregierung dazu keine vollständigen Daten für alle Jobcenter vorliegen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 49 auf Bundestagsdrucksache 20/12558), welche Gründe gibt es für die fehlenden Informationen, von wie vielen Jobcentern liegen der Bundesregierung Daten vor, und wie oft kam es in diesen Jobcentern zu einer kompletten Streichung des Regelsatzes für „Totalverweigerer“? d) Vertritt die Bundesregierung weiterhin die Auffassung, dass durch die Neuregelung des Leistungsentzugs jährliche Minderausgaben von 170 Mio. Euro (davon 150 Mio. Euro im Bund) entstehen (siehe Bundestagsdrucksache 20/9999, S. 3)? e) Wie bewertet die Bundesregierung die Praktikabilität und den bürokratischen Aufwand für die Jobcenter vor dem Hintergrund der hohen Hürden für den Entzug des Regelbedarfs (vorherige Pflichtverletzung, konkretes Arbeitsangebot, Dokumentation, Nachweis einer willentlichen Weigerung; vgl. www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii-31-31b_ ba034000.pdf)? 54. Wie viele Arbeitgeberprüfungen hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) seit 2013 bis zum aktuellen Stand durchgeführt (bitte nach Jahr aufschlüsseln)? 55. a) Wie viele Ermittlungsverfahren (Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren) wurden durch die FKS seit 2013 bis zum aktuellen Stand eingeleitet (bitte nach Jahr aufschlüsseln)? b) Wie viele dieser vom FKS eingeleiteten Ermittlungsverfahren wurden seit 2013 bis zum aktuellen Stand abgeschlossen (bitte nach Jahr aufschlüsseln und nach Ausgang des Ermittlungsverfahrens differenzieren)? 56. Wie hoch war die Schadenssumme seit 2013 bis zum aktuellen Stand aufgrund von Betrugsfällen im Bereich des Leistungsbezugs nach SGB II und SGB III (bitte nach Jahr aufschlüsseln und nach Rechtskreisen differenzieren)? 57. Wie viele Planstellen und wie viele besetzte Stellen gab es in der FKS zwischen 2013 und 2023 für die Prüfung von Betrugsfällen im Bereich des Leistungsbezugs nach SGB II und SGB III (bitte für jedes Kalenderjahr zum Stichtag 31. Dezember angeben)? 58. a) Wie viele Verdachtsfälle von mutmaßlicher Schwarzarbeit bei Empfängern von Leistungen nach dem SGB II wurden von den Jobcentern an die Zollverwaltung seit 2013 bis zum aktuellen Stand gemeldet (bitte nach Jahr aufschlüsseln)? b) Wie oft hat die Zollverwaltung seit 2013 bis zum aktuellen Stand den Jobcentern eine Rückmeldung zu den gemeldeten Verdachtsfällen gegeben (bitte nach Jahr aufschlüsseln und jeweils absolute Zahl und Anteil ausweisen)? c) In wie vielen der gemeldeten Verdachtsfälle seit 2013 bis zum aktuellen Stand wurde Schwarzarbeit festgestellt (bitte nach Jahr aufschlüsseln und jeweils absolute Zahl und Anteil ausweisen)? 59. Welche Gesetzentwürfe hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode im Kabinett beschlossen bzw. in den Deutschen Bundestag eingebracht, um den Datenaustausch zwischen dem FKS und anderen Sozial-, Finanz- und Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs zu verbessern, und welche konkreten Maßnahmen möchte die Bundesregierung in diesem Bereich noch umsetzen? Berlin, den 24. Oktober 2024 Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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