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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Zuteilung von Verwaltungs- und Eingliederungsmitteln an die Jobcenter

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

Die Linke

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

19.11.2024

Aktualisiert

28.11.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1359605.11.2024

Zuteilung von Verwaltungs- und Eingliederungsmitteln an die Jobcenter

der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Heidi Reichinnek, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Jörg Cezanne, Ates Gürpinar, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke

Vorbemerkung

Die angemessene Höhe des Verwaltungsbudgets der Jobcenter und die Umschichtungen von Eingliederungsmitteln im Bundeshaushalt werden seit Jahren diskutiert (siehe beispielsweise www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2024/eingliederungsleistungen-volltext.html). Dabei besteht aus Sicht der Fragesteller und Fragestellerinnen unter anderem die Gefahr, dass aufgrund des steigenden Anteils an Verwaltungskosten weniger Mittel für qualitativ hochwertige und nachhaltige Eingliederungsmaßnahmen zur Verfügung stehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die Struktur der Träger der Grundsicherung in Deutschland dar (bitte sortiert nach Bundesländern, gemeinsame Einrichtung bzw. zugelassene kommunale Träger, Anzahl der bei jeweiligen Grundsicherungsträgern betreuten Personen angeben)?

2

Wie unterteilt die Bundesregierung die Jobcenter hinsichtlich ihrer Größe bezogen auf die Anzahl von Vollzeitäquivalenzen und/oder Mitarbeitern?

3

Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Struktur der Jobcentergröße unterteilt nach Bundesländern dar (bitte nach Bundesland und Grundsicherungsträgern sortiert angeben)?

4

Wie viele Jobcenter benutzen nach Kenntnis der Bundesregierung gleiche Gebäude, obwohl sie für unterschiedliche Regionen (Stadt bzw. Landkreis) zuständig sind (bitte die Jobcenter mit Angabe der Adresse nach Bundesländern sortiert benennen)?

5

Hält die Bundesregierung den aktuellen „Problemdruckindikator“ (§ 1 Absatz 4 der Eingliederungsmittelverordnung 2023) für angemessen, obwohl er insbesondere kleinen Jobcentern weniger Mittel zuteilt, als ihnen aufgrund der Anzahl an erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden zugestanden hätte (vgl. www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2024/eingliederungsleistungen-volltext.html, S. 12 f.) (bitte begründen)?

6

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Aussage des Bundesrechnungshofes korrekt, dass durch die Anwendung des „Problemdruckindikators“ im Jahr 2022 140 Jobcenter einen Aufschlag auf ihren Anteil an der Zuteilung erhielten, während 265 Jobcenter einen Abschlag erlitten, der bis zu 13,6 Prozent betrug, und ist es nach Kenntnis der Bundesregierung richtig, dass von diesen Umschichtungen vor allem große Jobcenter (zulasten kleiner Jobcenter) profitierten, unabhängig davon, ob diese in den Vorjahren überhaupt die zugeteilten Mittel ausschöpften (vgl. www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2024/eingliederungsleistungen-volltext.html, S. 12)?

7

Was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen den Vorschlag, den Jobcentern einen transparenten Zuweisungsbetrag je erwerbsfähigem Leistungsbeziehenden für Eingliederungsmittel und Verwaltungskosten zukommen zu lassen (vgl. www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2024/eingliederungsleistungen-volltext.html, S. 19f) (bitte begründen)?

8

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass durch eine Zusammenlegung kleiner Jobcenter bzw. der Schaffung von Jobcenter-Verbünden Vorteile, z. B. Synergieeffekte und Kostensparpotenziale, entstehen könnten und eine größere Flexibilität bei der Verteilung von Eingliederungs- und Verwaltungsmitteln ermöglicht würde, damit die für die Eingliederungsaufgabe der Jobcenter zur Verfügung stehenden Mittel insgesamt effizienter und auskömmlicher genutzt werden könnten als nach dem bisherigen Verteilungssystem (bitte begründen)?

9

Bestätigt die Bundesregierung die Aussage des Bundesrechnungshofes, dass Jobcenter bis zu 71 Prozent der zugeteilten Eingliederungsmittel in den Verwaltungshaushalt umschichten und davon auszugehen ist, dass die Jobcenter insgesamt rund 20 Prozent der Eingliederungsmittel für Verwaltungskosten einsetzen (vgl. www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2024/eingliederungsleistungen-volltext.html, S. 17)?

10

Wäre es aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, bei der Zusammenlegung kleiner Jobcenter bzw. der Schaffung von Jobcenter-Verbünden neue Indikatoren als Ersatz für die bisherigen bestehenden Indikatoren (Problemdruck- und Strukturindikator) für eine bedarfsdeckende Mittelzuweisung an die Jobcenter zu entwickeln (bitte begründen)?

11

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), die er in der Haushaltsdebatte am 11. September 2024 zum Einzelplan 11 (Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)) geäußert hat (siehe Plenarprotokoll 20/183, S. 23783), dass über Strukturveränderungen bei den kleinen Jobcentern mittels Schaffung von Verbünden gesprochen werden müsse (bitte begründen)?

Berlin, den 4. November 2024

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Gruppe

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