Ausbildung von Imamen in Deutschland am Islamkolleg
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Kay Gottschalk, Klaus Stöber, Albrecht Glaser, Jörn König, Jan Wenzel Schmidt, Kay-Uwe Ziegler, Bernd Schattner, Manfred Schiller, Martin Hess, Dr. Rainer Kraft, Dr. Malte Kaufmann, Edgar Naujok, Volker Münz, Thomas Dietz, Dr. Christina Baum und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Auf der Islamkonferenz 2019 erklärte der damalige Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, wie wichtig die „Bedeutung der Ausbildung deutscher Imame im Kampf gegen eine islamistische Radikalisierung in Deutschland“ sei (www.tagesschau.de/inland/islamkonferenz-seehofer-101.html).
Im Jahr 2019 wurde dann das Islamkolleg Deutschland e. V. mit Sitz in Osnabrück gegründet (www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/islamkolleg-104.html). Voraussetzung für die kostenlose Imamausbildung, die zwei Jahre dauert, ist in der Regel der Abschluss eines wissenschaftlichen Studiums der islamischen Theologie in Deutschland (s. o.). Das Kolleg wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) gefördert (s. o.). Im Jahr 2023 haben die ersten Imame ihre Ausbildung in deutscher Sprache am Islamkolleg abgelegt (s. o.).
Horst Seehofer äußerte 2019, das Islamkolleg sei „gut angelegtes Geld für den gesellschaftlichen Zusammenhalt“, und lobte gleichzeitig die 2018 vom türkischen Dachverband DITIB eröffnete eigene Ausbildungsstätte für Imame (www.tagesschau.de/inland/islamkonferenz-seehofer-101.html).
Altbundespräsident Christian Wulff, der Vorsitzende des Kuratoriums des Islamkollegs, sah 2023 „große Chancen im Ausbau der islamischen Wohlfahrtspflege“ (www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/islamkolleg-104.html). Diese könne, so Christian Wulff, wie bei Caritas und Diakonie durch den Staat finanziert werden und biete Jobs auch für Seelsorger (s. o.). Zudem gebe es positive Signale aus dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), dass künftig auch in der Bundeswehr muslimische Seelsorger eingestellt werden könnten (s. o.).
Der Direktor des Islamkollegs Deutschland, Bülent Ucar, ist der Meinung, dass in Deutschland auch Muslime finanziell unterstützt werden sollten, da in Deutschland auch andere Religionen mittelbar finanziell unterstützt werden (s. o.).
Im Kuratorium sitzen Christian Wulff, Cemile Giousouf (Vizepräsidentin der Bundeszentrale für Politische Bildung, CDU), Serap Güler (Mitglied des Deutschen Bundestages, CDU), Konstantin Kuhle (Mitglied des Deutschen Bundestages, FDP), Elif Medeni (Kirchliche Pädagogische Hochschule, Wien, Leiterin des Institutes Islamische Religion), Belit Onay (Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Aydan Özoguz (Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, SPD), Filiz Polat (Parlamentarische Geschäftsführerin, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Dr. Matthias Rohe (Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Erlangen-Nürnberg) und Dr. Christian Ströbele (Leiter des Fachbereichs Interreligiöser Dialog an der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart) (www.islamkolleg.de/home/das-islamkolleg/).
Dieses Jahr hat Ebadullah Maulawy Abdullah am Islamkolleg seine Ausbildung zum Imam abgeschlossen (www.focus.de/politik/deutschland/vom-staat-finanziert-wirbel-am-islamkolleg-in-osnabrueck-bekannter-islamist-schliesst-imam-ausbildung-ab_id_260365361.html). Er ist seit acht Jahren Imam der Hamburger Tawheed-Moschee und den Sicherheitsbehörden als Islamist bekannt (s. o.). Auf seiner Facebook-Seite überzieht Abdullah den Staat Israel mit Hass: „Verdammt die Unterdrücker und ihre blutrünstigen Unterdrücker.“ Und er spricht Israel sein Existenzrecht ab (s. o.).
Die Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser, lobte die Ausbildung als „akademisch fundiert und im Einklang mit unserer freiheitlichdemokratischen Grundordnung“ (s. o).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
In welcher Höhe und seit wann hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat das Islamkolleg Deutschland e. V. bis heute gefördert (bitte nach Jahr, Höhe der Förderung, Art der Förderung, institutionell oder projektbezogen und Zweck der Förderung aufschlüsseln)?
Ist der Bundesregierung bekannt, in welcher Höhe das Islamkolleg Deutschland e. V. seit 2019 bis heute durch das niedersächsische Wissenschaftsministerium gefördert wird bzw. gefördert wurde (www.bild.de/politik/inland/islamist-auf-staatskosten-ausgebildet-skandal-an-faesers-islamkolleg-66fe6173fc1bc97658be93d0)?
a) Wenn ja, in welcher Höhe geschah dies (bitte nach Jahr, Höhe der Förderung, Art der Förderung, institutionell oder projektbezogen und Zweck der Förderung aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, warum nicht, und wie ermittelt das Bundesministerium des Innern und für Heimat den Förderbedarf des Islamkollegs Deutschland e. V. und begründet seine Förderung dem Grunde und der Höhe nach?
Erhält das Islamkolleg Deutschland e. V. von anderen Bundesministerien und/oder Bundesbehörden seit seiner Gründung (2019) bis heute Fördermittel, Gelder oder sonstige Zuwendungen (wenn ja, bitte nach Art der Förderung, institutionell oder projektbezogen, Art der Zuwendung, Höhe, Jahr, Name des Bundesministeriums bzw. der Bundesbehörde und Zweck der Zuwendung aufschlüsseln)?
Ist das Islamkolleg Deutschland e. V. nach Kenntnis der Bundesregierung ein gemeinnütziger Verein im Sinne der Abgabenordnung (AO)?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob das Islamkolleg Deutschland e. V. neben den Fördermitteln des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und ggf. den Fördermitteln des niedersächsischen Wissenschaftsministeriums Spenden, Mitgliederbeiträge oder sonstige Zuwendungen einnimmt, und wenn ja, welche sind dies nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Jahr, beginnend 2019 bis heute, Höhe und Art der Einnahme sowie Angabe des Namens des Zuwenders aufschlüsseln)?
Hat das Islamkolleg Deutschland e. V. gegenüber dem Bundesministerium des Innern und für Heimat, einem sonstigen Bundesministerium bzw. einer sonstigen Bundesbehörde eine Berichtspflicht oder eine Auskunftspflicht hinsichtlich seiner Tätigkeit und der ordnungsgemäßen Verwendung der Fördermittel?
a) Wenn ja, in welchem Turnus wird die Berichtspflicht bzw. Auskunftspflicht abgerufen, auf welcher Rechtsgrundlage und mit welchem Inhalt erfolgt sie, wo wird der Bericht bzw. die Auskunft veröffentlicht bzw. ist diese einsehbar?
b) Wenn nein, warum nicht, und wie ist die Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Fördermittel durch das Islamkolleg Deutschland e. V. seitens der Bundesministerien bzw. Bundesbehörden sichergestellt?
Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der satzungsgemäße Zweck des Islamkollegs Deutschland e. V., und wo ist die Satzung dieses Vereins veröffentlicht bzw. liegt der Bundesregierung oder einem Bundesministerium bzw. einer Bundesbehörde die Satzung des Islamkollegs Deutschland e. V. vor (es wird um Übersendung der Satzung gebeten)?
Wie viele Mitarbeiter beschäftigt das Islamkolleg Deutschland e. V. nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell (bitte nach Anzahl der Personen, Funktion und Höhe des Gehalts aufschlüsseln)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Frauen bei den Absolventen des Islamkollegs Deutschland e. V. (bitte nach Jahr des Abschlusses, Geschlecht und Alter des Absolventen aufschlüsseln)?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium des Innern und für Heimat seit Gründung des Islamkollegs Deutschland e. V. bis heute ergriffen, um sicherzustellen, dass im Islamkolleg Deutschland e. V. keine Islamisten ausgebildet werden (bitte nach Jahr und Art der Maßnahme aufschlüsseln)?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium des Innern und für Heimat seit Gründung des Islamkollegs Deutschland e. V. bis heute ergriffen, um sicherzustellen, dass im Islamkolleg Deutschland e. V. keine Islamisten als Lehrer tätig werden können (bitte nach Jahr und Art der Maßnahme aufschlüsseln)?
Liegen den Sicherheitsbehörden des Bundes Erkenntnisse über die am Islamkollegs Deutschland e. V. tätigen Lehrkräfte und Auszubildenden vor, die auf Verstöße gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung hindeuten, und welche Verstöße wurden ggf. festgestellt (bitte nach Namen der Sicherheitsbehörde, Jahr der Feststellung des Verstoßes, Art des Verstoßes und Mitteilung, ob es sich um einen Lehrer oder um einen Auszubildenden handelt, aufschlüsseln), wenn nein, wurden Personen, die am Islamkolleg Deutschland e. V. tätig sind, bzw. Auszubildende jemals von Sicherheitsbehörden des Bundes auf mögliche Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung überprüft?
Stufen die Sicherheitsbehörden des Bundes Ebadullah Maulawy Abdullah als Islamisten ein (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wenn ja, seit wann gilt Ebadullah Maulawy Abdullah bei den Sicherheitsbehörden des Bundes als Islamist und bei welchen Sicherheitsbehörden?
b) Wenn nein, warum nicht?
Wurden die Sicherheitsbehörden des Bundes durch die Sicherheitsbehörden des Landes Niedersachsen von den dortigen Erkenntnissen und deren Einschätzung über Ebadullah Maulawy Abdullah als islamistisch in Kenntnis gesetzt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte das Datum der Informationsübermittlung, Namen der übermittelnden Landesbehörde, Namen der Bundesbehörde, die die Informationen empfangen hat, angeben)?
Ist die Bundesinnenministerin Nancy Faeser nach Bekanntwerden, dass am Islamkolleg Deutschland e. V. ein Islamist ausgebildet worden ist, immer noch der Auffassung, dass diese Ausbildung als „akademisch fundiert und im Einklang mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ anzusehen ist (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat nach dem Fall Ebadullah Maulawy Abdullah eine Untersuchung bzw. Prüfung veranlasst, ob am Islamkolleg Deutschland e. V. aktuell Personen lehren oder ausgebildet werden, wenn ja, wann wurde die Überprüfung angeordnet, und wenn nein, warum nicht?
Hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat eine Prüfung veranlasst, ob das Islamkolleg Deutschland e. V. nach Bekanntwerden des Falles Ebadullah Maulawy Abdullah noch weiterhin die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, um Fördermittel durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat zu erhalten?
a) Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist man bei der Prüfung gekommen, und welche Rechtsnormen rechtfertigen die Weiterzahlung bzw. die Einstellung der Förderung durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat?
b) Wenn nein, warum und auf welcher Rechtsgrundlage wurde keine Prüfung veranlasst?
Ist nach Auffassung der Bundesregierung mit wissenschaftlich und statistisch belegbaren Daten feststellbar, dass durch die Einrichtung des Islamkollegs Deutschlands e. V. und die Ausbildung deutscher Imame die islamistische Radikalisierung in Deutschland abgenommen hat, bzw. ist diesbezüglich überhaupt irgendein positiver Effekt feststellbar (bitte ggf. angeben, wo diese Daten veröffentlicht wurden bzw. einsehbar sind)?
Wurden seitens der Bundesregierung seit 2019 bis heute finanzielle Förderungen für den „Ausbau der islamischen Wohlfahrtspflege“ bereitgestellt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte nach Datum, Höhe und Art sowie Zweck der Förderung, Namen des Empfängers der Förderung aufschlüsseln)?
Wie hoch ist aktuell der Anteil von muslimischen Seelsorgern in der Bundeswehr, wie hoch ist der Anteil unter ihnen, die am Islamkolleg Deutschland e. V. ausgebildet wurden, und wie hoch ist die Entlohnung von muslimischen Seelsorgern in der Bundeswehr?
Wenn es aktuell noch keine muslimischen Seelsorger in der Bundeswehr geben sollte (vgl. Frage 20), ist geplant, muslimische Seelsorger in die Bundeswehr zu integrieren, und wenn ja, wie viele muslimische Seelsorger sollen in der Bundeswehr tätig werden, und in welcher Höhe sollen sie entlohnt werden?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob und in welcher Höhe die Mitglieder des Kuratoriums des Islamkollegs Deutschland e. V. für ihre Tätigkeit entlohnt werden?