Kosten der Ökodesign-Verordnung für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung
der Abgeordneten Enrico Komning, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller, Sebastian Münzenmaier, Bernd Schattner, Kay-Uwe Ziegler und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Am 18. Juli 2024 trat die neue Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 in Kraft. Mit ihr führt die Europäische Union (EU) neue Vorschriften ein, um sogenannte nachhaltige Produkte zur Norm im EU-Binnenmarkt zu machen und ihre mutmaßlichen Umwelt- und Klimaauswirkungen insgesamt zu verringern (https://germany.representation.ec.europa.eu/news/okodesign-verordnung-neue-regeln-fur-nachhaltige-produkte-kraft-2024-07-19_de).
Diese Verordnung ist ein wesentliches Element des europäischen grünen Deals. Am 22. Dezember 2023 hatten die Mitgliedstaaten der EU der vorläufigen Einigung zu dieser EU-Verordnung grünes Licht gegeben. Das Europäische Parlament hat die vorläufige Einigung am 23. April 2024 mit großer Mehrheit formell gebilligt. In den vorausgegangenen Verhandlungen hat sich die Bundesregierung nach eigener Aussage „unter anderem für die Stärkung der Kreislaufwirtschaft, die Förderung der Reparatur und der Rohstoff-Wiedergewinnung, das Verbot der Vernichtung von gebrauchsfähigen Produkten, die Verankerung von Leichtbau als zukünftig eigenständigem Produktparameter sowie die technologieoffene Umsetzung des geplanten Digitalen Produktpasses eingesetzt“ (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Schlaglichter-der-Wirtschaftspolitik/2024/06/09-oeko-design-verordnung.html).
Die produktgruppenspezifische Umsetzung der Ökodesign-Verordnung wird künftig weitgehend über delegierte Rechtsakte der EU-Kommission erfolgen. Der Fokus der Verordnung wird dabei im Vergleich zur vorhergehenden Regelung auf alle Produkte erweitert, mit Ausnahme von Nahrungs- und Futtermitteln sowie medizinischen Produkten. Bis März 2025 will die Europäische Kommission nun in einem Arbeitsplan alle Produktgruppen festlegen, für die in den nächsten Jahren entsprechende, an die Ökodesign-Verordnung anknüpfende Produktverordnungen erarbeitet werden sollen. So hat die EU-Kommission laut Mitteilung der Bunderegierung die Arbeit an einer Stahl-Produktverordnung bereits begonnen (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Schlaglichter-der-Wirtschaftspolitik/2024/06/09-oeko-design-verordnung.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen34
Hat sich die Bundesregierung im Rahmen der vorausgegangenen Verhandlungen zur Ökodesign-Verordnung neben der Stärkung der Kreislaufwirtschaft, der Förderung der Reparatur und der Rohstoff-Wiedergewinnung, dem Verbot der Vernichtung von gebrauchsfähigen Produkten, der Verankerung von Leichtbau als zukünftig eigenständigem Produktparameter sowie der technologieoffenen Umsetzung des geplanten Digitalen Produktpasses noch für andere Maßnahmen und Ziele eingesetzt, und wenn ja, für welche?
Hat sich die Bundesregierung damit auseinandergesetzt, welche Bürokratiekosten und welcher Erfüllungsaufwand auf Bürger, Wirtschaft und Verwaltung durch ihre in Frage 1 genannten Vorschläge zukommen?
a) Hat sich die Bundesregierung mit der Ermittlung der erwähnten Kosten ihrer Vorschläge selbst beschäftigt oder ein externes Institut oder Gremium beauftragt, sich mit diesen Kosten zu beschäftigen, wenn ja, wer hat sich damit befasst, und was waren die Ergebnisse?
b) Auf welche Weise soll nach den Vorschlägen der Bundesregierung die Kreislaufwirtschaft gestärkt werden, und welche Bürokratiekosten und welcher Erfüllungsaufwand kommen dabei nach Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung jeweils auf die Bürger, Wirtschaft und Verwaltung zu?
c) Auf welche Weise und in welchem finanziellen Umfang soll nach den Vorschlägen der Bundesregierung die Förderung der Reparatur erfolgen, welche Bürokratiekosten und welcher Erfüllungsaufwand kommen dabei nach Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung jeweils auf die Bürger, Wirtschaft und Verwaltung zu, und in welchem finanziellen Umfang dürften die Steuerzahler dadurch belastet werden?
d) Auf welche Weise und in welchem finanziellen Umfang soll nach den Vorschlägen der Bundesregierung die Rohstoff-Wiedergewinnung gefördert werden, welche Bürokratiekosten und welcher Erfüllungsaufwand kommen dabei nach Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung jeweils auf die Bürger, Wirtschaft und Verwaltung zu, und in welchem finanziellen Umfang dürften die Steuerzahler dadurch belastet werden?
e) Auf welche Weise und in welchem Umfang soll nach den Vorschlägen der Bundesregierung das Verbot der Vernichtung von gebrauchsfähigen Produkten umgesetzt werden, und welche Bürokratiekosten und welcher Erfüllungsaufwand kommen dabei nach Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung jeweils auf die Bürger, Wirtschaft und Verwaltung zu?
f) Auf welche Weise soll nach den Vorschlägen der Bundesregierung die technologieoffene Umsetzung des Digitalen Produktpasses erfolgen, und welche Bürokratiekosten und welcher Erfüllungsaufwand kommen dabei nach Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung jeweils auf die Bürger, Wirtschaft und Verwaltung zu?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Bürokratiekosten oder welcher Erfüllungsaufwand auf die Bürger, Wirtschaft und Verwaltung durch die Ökodesign-Verordnung zukommen könnten?
a) Wenn ja, wie hoch werden die Bürokratiekosten oder der Erfüllungsaufwand sein?
b) Wenn nein, wie rechtfertigt die Bundesregierung ihren Einsatz auf EU-Ebene für verschiedene Maßnahmen und Ziele, ohne die Kosten ihrer Vorschläge beziffern zu können (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Plant die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf vorzulegen, um nationales Recht an die Ökodesign-Verordnung anzupassen?
a) Wenn ja, wann soll der Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zur Beratung vorgelegt werden?
b) Wenn ja, welche Gesetze sollen angepasst werden, und an welchen Stellen soll über den Regelungsinhalt der Ökodesign-Verordnung hinaus gegangen werden?
c) Wenn ja, wie hoch werden die Bürokratiekosten und der Erfüllungsaufwand für die Bürger, Wirtschaft und Verwaltung sein?
Setzt sich die Bundesregierung für konkrete, auf die Ökodesign-Verordnung aufbauende Rechtsakte der EU ein, die einzelne Produkte oder Produktgruppen betreffen, wenn ja, für welche, und welche Produkte oder Produktgruppen sind davon betroffen?
Sind der Bundesregierung Berechnungen oder Schätzungen der Bürokratiekosten und des Erfüllungsaufwands bekannt, die auf die Bürger, Wirtschaft und Verwaltung durch konkrete, auf die Ökodesign-Verordnung aufbauende Rechtsakte der EU zukommen werden oder zukommen könnten, zum Beispiel durch die geplante Stahl-Produktverordnung?
a) Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gekommen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Welche EU-Mitgliedsländer werden nach Ansicht oder Schätzung der Bundesregierung durch die geplante, an die Ökodesign-Verordnung anschließende Stahl-Produktverordnung besonders betroffen sein?
a) Wie groß sind die Stahlindustrien der einzelnen EU-Mitgliedsländer, in Umsatz und Beschäftigung gemessen, nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach EU-Mitgliedstaaten, Umsatz, Beschäftigung aufschlüsseln)?
b) Wie viel Strom wurde in Deutschland und den anderen EU-Mitgliedsländern nach Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung durch die jeweils heimische Stahlindustrie in den letzten fünf Jahren jeweils verbraucht (bitte nach EU-Mitgliedstaaten, Strombedarf in Megawattstunden [MWh] pro Jahr und getrennt für die Jahre 2019, 2020, 2021,2022, 2023 und 2024 aufschlüsseln)?
c) Wie hoch war der durchschnittliche CO2-Ausstoß für die Stromerzeugung nach Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung in diesen Ländern im Jahr 2023 oder im letzten Jahr, für das diese Daten vorliegen (bitte nach EU-Mitgliedstaaten aufschlüsseln)?
d) Hat sich die Bundesregierung mit der Frage befasst, welche Kosten auf die Stahlindustrien der einzelnen Länder durch die Umsetzung der Stahl-Produktverordnung zukommen könnten und inwiefern einzelne Maßnahmen oder Vorschläge, die im Rahmen dieser Produktverordnung diskutiert werden, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Stahlindustrie beeinflussen könnten, wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gekommen, und wenn nein, warum nicht (bitte die Kosten nach EU-Mitgliedstaaten aufschlüsseln, die Maßnahmen und Vorschläge bitte nacheinander in einer Liste aufschlüsseln)?
e) Besteht nach Kenntnis oder Ansicht der Bundesregierung die Möglichkeit, dass bei der geplanten Stahl-Produktverordnung der durchschnittliche CO2-Ausstoß für die Stromerzeugung im Produktionsland als Kriterium für die Klima- oder CO2-Bilanz der Stahlunternehmen herangezogen wird, und nicht die Bemühungen der einzelnen Unternehmen um eine ausreichende Bilanz, und wenn ja, welche Folgen hätte eine solche Regelung nach Ansicht der Bundesregierung für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Stahlindustrie?
f) Ist der Bundesregierung bekannt, warum die Stahl-Produktverordnung die erste Verordnung ist, an der die EU-Kommission arbeitet, wenn ja, hat sich die Bundesregierung dafür eingesetzt, dass sie die erste ist, und welche Länder oder Institutionen haben sich nach ihrer Kenntnis dafür eingesetzt (bitte getrennt nach EU-Mitgliedstaaten und nach Institutionen sowie einer Zuordnung der Institutionen zu den EU-Mitgliedstaaten und dem Link der Institution aufschlüsseln)?
Hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bereits konkrete Vorschläge zur geplanten EU-Stahl-Verordnung gemacht oder sich auf sonstige Weise in die Ausarbeitung eingebracht, wie es das in seinem Konzept „Leitmärkte für klimafreundliche Grundstoffe“ angekündigt hat (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Klimaschutz/leitmaerkte-fuer-klimafreundliche-grundstoffe.html, S. 11)?
a) Wenn ja, welche Vorschläge, Wünsche oder Forderungen hat das BMWK eingebracht (bitte einzeln aufschlüsseln)?
b) Wenn ja, hat sich das BMWK dabei mit der Frage beschäftigt, welche Bürokratiekosten und welcher Erfüllungsaufwand auf die Bürger, Wirtschaft und Verwaltung durch ihre Eingaben zukommen und wie hoch die Steuerzahler dadurch ggf. belastet werden, und wie hoch sind diese Belastungen ggf. jeweils?
Hat die Bundesregierung den ressortinternen und ressortübergreifenden Willensbildungsprozess zum Entwurf des Delegierten Rechtsakts (DA) zur THG-Fußabdruck-Methodik für Batterien, wonach für die Klimabilanz von Batterien nur noch der durchschnittliche CO2-Ausstoß für die Stromerzeugung im Produktionsland zählen soll, und nicht die Bemühungen der einzelnen Unternehmen um eine ausrechende CO2-Bilanz, inzwischen abgeschlossen, nachdem sie sich in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 20/12243 noch nicht dazu äußern wollte?
a) Wenn ja, wie nimmt die Bundesregierung Stellung zu der im Anhang der delegierten Verordnung Ares(2024)3131389 zur Batterieverordnung 2023/1542 beschriebenen Methode zur Ermittlung des CO2-Fußabdrucks von Batterien, und wie bewertet sie die Methode im Hinblick auf ihren Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Batterieindustrie?
b) Wenn ja, plant die Bundesregierung, sich auf europäischer oder nationaler Ebene dafür einzusetzen, dass die Klimabilanz von Batterien oder anderen Produkten nicht nach dem durchschnittlichen CO2-Ausstoß für die Stromerzeugung im Produktionsland bestimmt wird, und wie plant sie, in diesem Fall vorzugehen?
c) Wenn ja, plant die Bundesregierung, die Gestaltung der geplanten delegierten Rechtsakte zur Ökodesign-Verordnung auf Grundlage der Ergebnisse des Willensbildungsprozesses zu beeinflussen, und ggf. wie?
d) Wenn nein, in welchem Stadium befindet sich der Willensbildungsprozess, und wann werden dessen Ergebnisse voraussichtlich vorliegen?