Die Folgen der Insolvenz der Signa-Gruppe für deutsche Banken, Versicherungen, den Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes und die politischen Schlussfolgerungen
der Abgeordneten Janine Wissler, Dr. Gesine Lötzsch, Christian Görke, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Caren Lay, Ralph Lenkert, Sören Pellmann, Victor Perli, Bernd Riexinger und der Gruppe Die Linke
Vorbemerkung
Die Insolvenz der Signa-Gruppe samt ihrer Tochter Galeria Karstadt Kaufhof liegt nun schon bald ein Jahr zurück. Seitdem wurden für die einzelnen Teilgesellschaften der Signa-Gruppe verschiedene Insolvenz- und Sanierungsverfahren beschritten, im April 2024 hat die Signa-Holding als Unternehmensdachgesellschaft selbst Konkurs beantragt. Die Fragestellerinnen und Fragesteller bitten die Bundesregierung im Lichte der Entwicklungen der vergangenen Monate um deren aktuelle Einschätzung zu den finanziellen Folgen der Insolvenz für die in Deutschland ansässigen Gläubiger und Eigenkapitalgeber der Signa-Gruppe und die damit eventuell einhergehenden Folgen für die öffentlichen Haushalte. Ebenso erbitten die Fragesteller, die bis zum aktuellen Zeitpunkt aus dem Fall Signa aus Sicht der Bundesregierung zu ziehenden Schlussfolgerungen darzulegen und mögliche politische Maßnahmen zu benennen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie haben sich die Anzahl der von deutschen Gläubigern gemeldeten Groß- und Millionenkredite an die Signa-Gruppe und die Kreditsummen entwickelt (bitte seit 2010 jährlich und seit 2020 quartalsweise aufschlüsseln)?
Waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahlenangaben in der medialen Berichterstattung über Gläubigerlisten der Signa-Gruppe (z. B. BILD vom 15. Januar 2024, www.bild.de/geld/wirtschaft/wirtschaft/deutsche-banken-sind-betroffen-benkos-mega-schuldenliste-86740608.bild.html, OE24 Business-Live vom 15. Januar 2024, www.oe24.at/businesslive/unternehmen/die-mega-schuldenliste-von-benko-teil-2/581970079) zum damaligen Zeitpunkt zutreffend?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich des heutigen Forderungsbestands deutscher Gläubiger gegenüber der Signa-Gruppe (bitte nach a) Kreditinstituten – differenziert nach Bankensäulen, b) Versicherungen und c) anderen Gläubigern aufschlüsseln), und inwieweit unterscheidet dieser sich Bestand (z. B. aufgrund bereits vollzogener Abschreibungen) von den Forderungsbeständen zum Zeitpunkt der Insolvenz?
Kann die Bundesregierung die Wertberichtigungen und bzw. oder die Rückstellungen für Wertberichtigungen, die für die deutschen Gläubiger aus der Insolvenz der Signa-Holding sowie weiterer Tochterfirmen bisher angefallen sind, beziffern (wenn möglich, bitte nach Gläubigergruppen wie in Frage 3 aufschlüsseln)?
Welchen Anteil haben die an die Signa-Gruppe ausgereichten Kredite bei den einzelnen deutschen Banken und Versicherungen an deren Gesamtkreditportfolio (bitte die Anzahl betroffener Gläubiger nach Gläubigergruppen und fünf geeigneten Größenordnungsgruppen angeben, z. B. bei wie vielen Gläubigern lag der Anteil am Gesamtkreditportfolio bei mehr als 1 Prozent, bei 0,75 bis 1 Prozent, bei 0,5 bis 0,75 Prozent, bei 0,25 bis 0,5 Prozent% oder bei weniger als 0,25 Prozent)?
In welchem Umfang sind die an die Signa-Gruppe vergebenen Kredite deutscher Kreditinstitute und Versicherungen mit Grundpfandrechten besichert, und wie hoch ist der Anteil der unbesicherten und der anderweitig besicherten Kredite?
Wie verteilen sich die ggf. nicht durch Grundpfandrechte besicherten Kreditvolumina an die Signa-Gruppe auf die drei Säulen des deutschen Finanzsystems?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung zum Engagement deutscher Banken und Versicherungen als Fremd- oder Eigenkapitalgeber der Signa-Gruppe jenseits von Kreditengagements vor, halten oder hielten die in der Berichterstattung (vgl. Frage 2) genannten Gläubiger auch andere Engagements, und welche Risiken sieht die Bundesregierung in der Folge für die betroffenen Unternehmen und deren Kunden?
Bleibt die Bundesregierung bzw. die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei ihrer Bewertung vom Januar 2024, dass die „Entwicklungen bei der Signa-Gruppe derzeit keine Gefahr für einzelne deutsche Banken [darstellen]. Selbst ohne Berücksichtigung von Sicherheiten, bei der Realisierung eines Vollverlustes, würde demnach kein Institut die harten Kapitalanforderungen unterschreiten.“ (Antwort auf die Schriftliche Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 20/10022)?
Hat die Bundesregierung eine Meinung zu der Tatsache, dass diese Millionenkredite (vgl. Frage 1) vergeben wurden, obwohl keine konsolidierte Bilanz der Signa-Gruppe bestand bzw. wäre es nach Einschätzung der Bundesregierung für die Kreditgeber leichter bzw. frühzeitiger möglich gewesen, die Schieflage der Signa-Gruppe zu erkennen, wenn eine solche konsolidierte Bilanz vorgelegen hätte, wenn ja, wie lautet diese, und wenn nein, warum nicht?
War der BaFin bekannt, dass diese Millionenkredite vergeben wurden, obwohl keine konsolidierte Bilanz der Signa-Gruppe bestand, und wenn ja, war dies vor der Insolvenz 2023 ein Thema in Aufsichtsgesprächen mit den Gläubigerbanken (bitte Anzahl der deutschen Gläubigerbanken und Gläubigerversicherungen angeben, bei denen das Thema in Aufsichtsgesprächen vor der Insolvenz zur Sprache kam)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über spezifische Prüfungen deutscher Kreditinstitute durch die BaFin hinsichtlich der Signa-Gruppe und hier insbesondere zur Besicherung von Krediten?
Wurden seitens der BaFin bei spezifischen Prüfungen oder im Rahmen der regulären Beaufsichtigung Mängel im Risikomanagement der Banken und Versicherungen hinsichtlich ihres Engagements bei der Signa-Gruppe festgestellt?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob neben der bayerischen VR-Bank Memmingen (vgl. www.capital.de/geld-versicherungen/wird-die-signa-pleite-diesen-sparkassen-und-volksbanken-zum-verhaengnis--34455676.html) auch andere öffentlich-rechtliche oder genossenschaftliche Regionalbanken Kredite an die Signa-Gruppe für Projekte außerhalb ihres regionalen Geschäftsgebiets vergeben haben oder sich Grundschulden außerhalb ihres regionalen Geschäftsgebiets haben eintragen lassen?
Wie ist die Haltung der Bundesregierung zu derartigen Engagements von Regionalbanken außerhalb deren Geschäftsgebiets, sind dafür nach Ansicht der Bundesregierung Genehmigung innerhalb der jeweiligen Institutsgruppen oder – im Fall der Sparkassen – auch Genehmigungen seitens der jeweiligen landesrechtlichen Sparkassenaufsichtsbehörden notwendig, und wenn ja, ist der Bundesregierung bekannt, ob die hierfür nötigen Genehmigungen eingeholt wurden?
Wie sieht die Bundesregierung nach nun bald einem Jahr Insolvenzverfahren die Chancen, von den ursprünglich 680 Mio. Euro Staatshilfen, die der Bund seit 2020 über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) für die Stützung von Galeria Karstadt Kaufhof bereitgestellt hat, noch einen Teil der noch in den Büchern geführten Forderungen von 88 Mio. Euro von der Signa-Gruppe zurückzuerhalten (vgl. www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/benko-signa-steuerzahler-100.html)?
Welche konkreten Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung zum aktuellen Zeitpunkt aus den Folgen der Signa-Insolvenz für deutsche Banken, Versicherungen und andere Gläubiger wie den bundeseigenen Wirtschaftsstabilisierungsfonds, und welche konkreten Maßnahmen sollte eine neue Bundesregierung aus diesen Schlussfolgerungen ergreifen oder prüfen?