Hintergründe zur möglichen Regelung eines Migrationsproporzes für Bundesbehörden, insbesondere bezüglich der Kulturbehörden und wissenschaftlichen Einrichtungen des Bundes
der Abgeordneten Volker Münz, Nicole Höchst, Dr. Götz Frömming, Dr. Michael Kaufmann, Barbara Benkstein und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Fraktion der SPD plant nach Informationen der „Bild“-Zeitung, noch vor dem 25. Dezember 2024 einen Entwurf für ein Partizipationsgesetz vorzulegen (www.bild.de/politik/spd-plant-migranten-quote-im-oeffentlichen-dienst-66fa58e01741ba3c8ef86472; abgerufen am 2. Oktober 2024). In deren Arbeitsplanung für das zweite Halbjahr 2024 heiße es: „Mit diesem Gesetz soll die Partizipation der Einwanderungsgesellschaft gestärkt werden durch eine Quote von Personen mit Migrationsgeschichte oder Diskriminierungserfahrung bei Bundesgerichten und Behörden“ (ebd.). Ein konkreter Prozentsatz werde nicht genannt (ebd.). Eine Fraktionssprecherin habe mitgeteilt, es handle sich bei dem Entwurf für ein Partizipationsgesetz um ein Vorhaben, auf das sich die Regierungskoalition in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt hätte (ebd.). Geplant sei, „in der Bundesverwaltung und in den Unternehmen mit Bundesbeteiligung eine ganzheitliche Diversity-Strategie mit konkreten Fördermaßnahmen, Zielvorgaben und Maßnahmen für einen Kulturwandel“ einzuführen (ebd.). In der Tat heißt es im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP: „Für mehr Repräsentanz und Teilhabe werden wir ein Partizipationsgesetz vorlegen mit dem Leitbild „Einheit in Vielfalt“ und die Partizipation der Einwanderungsgesellschaft stärken (etwa durch Einführung eines Partizipationsrates). In der Bundesverwaltung und in den Unternehmen mit Bundesbeteiligung führen wir eine ganzheitliche Diversity-Strategie mit konkreten Fördermaßnahmen, Zielvorgaben und Maßnahmen für einen Kulturwandel ein. Die Migrantenselbstorganisationen, die auf dem Boden unserer freiheitlich[en] demokratischen Grundordnung stehen, sind dabei wichtige Partnerinnen und Partner“ (www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf; abgerufen am 2. Oktober 2024, S. 94).
Der US-amerikanische Anthropologe und Professor an der Universität Boston Dr. Peter Wood wies in seinem 2004 erschienen Buch „Diversity: Die Erfindung eines Konzepts“ am Beispiel der „Affirmative Action“, also der bevorzugten Zulassung von nichtweißen Studienbewerbern an US-Hochschulen, darauf hin, dass die Befürworter der Diversity anstreben, anstelle von Gleichberechtigung und Leistungsprinzip eine gesetzlich sanktionierte Bevorzugung von ethnischen Minderheiten oder Frauen zu erreichen (www.nzz.ch/feuilleton/google-und-james-damore-diversity-hat-eine-angstbesetzte-intellektuelle-einfalt-produziert-ld.1311537; abgerufen am 2. Oktober 2024). Die Befürworter der Diversity argumentierten demnach mit historisch erlittenem Unrecht. Aufgrund der Versklavung der Vorfahren von Angehörigen bestimmter Ethnien und jahrtausendelanger Unterdrückung von Frauen, sei es richtig, ihnen heute den Zugang zu Bildungseinrichtungen zu erleichtern. Auch im vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderten Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitor wird der Zusammenhang von Diversität und nichtweißer Abstammung nach Ansicht der Fragesteller offenkundig, wenn es heißt, aufgrund eines „noch nicht diversifizierten Personals in der Wissenschaft“ bedürfe es „innovativer Kooperationen mit außeruniversitären, zivilgesellschaftlichen Akteur*innen, Community-Organisationen und -Repräsentant*innen“, die Wissen über „Schwarze, afrikanische und afrodiasporische Lebensrealitäten in Deutschland aus der Perspektive der Betroffenen“ generierten (Nationaler Diskriminierungs- und Rassismusmonitor [Hg.]: Rassismusforschung I. Theoretische und interdisziplinäre Perspektiven, Bielefeld 2023, S. 10). Im Juni 2023 verbot der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten die Affirmative Action, mit der vor allem Schwarze, Hispanics und Indigene gegenüber Weißen bevorzugt worden waren (www.deutschlandfunkkultur.de/affirmative-action-usa-klage-100.html#Urteil; abgerufen am 2. Oktober 2024).
Mit der Eintragung des besagten Gesetzesvorhabens in den Zeitplan wolle die SPD nun „den Willen zur Umsetzung bekunden“, heißt es laut „Bild“-Zeitung (www.bild.de/politik/spd-plant-migranten-quote-im-oeffentlichen-dienst-66fa58e01741ba3c8ef86472; abgerufen am 2. Oktober 2024). Dabei handelt es sich scheinbar um die Ausweitung eines Entwurfs des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) vom Juni 2024 (vgl. www.tichyseinblick.de/meinungen/faeser-will-mehr-migranten-zu-beamten-machen/; abgerufen am 2. Oktober 2024). Dass der Vorsitzende der Fraktion der SPD, Dr. Rolf Mützenich, das Vorhaben einer Quotenregelung für seine Fraktion zurückgewiesen hat, schafft in den Augen der Fragesteller keine Klarheit im Hinblick auf etwaige entsprechende Vorhaben seitens der Bundesregierung. Zu den ggf. potenziell betroffenen Bundesbehörden zählen auch die Bundeskulturbehörden sowie wissenschaftliche Einrichtungen wie die Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (HS Bund; www.bmi.bund.de/SharedDocs/behoerden/DE/hsbund.html; abgerufen am 2. Oktober 2024).
Der Bremer Migrationsforscher PD Dr. Stefan Luft von der Universität Bremen habe im Sommer bereits massive Zweifel geäußert: „Solche Politik erweckt den Eindruck der Bevorzugung von Migranten und der Benachteiligung der angestammten Bevölkerung“ und sei daher „schädlich“ (www.bild.de/politik/spd-plant-migranten-quote-im-oeffentlichen-dienst-66fa58e01741ba3c8ef86472; abgerufen am 2. Oktober 2024). So spalte man unsere Gesellschaft. Der Bonner Verfassungsrechtler und Lehrstuhlinhaber an der Universität Bonn Prof. Dr. Christian Hillgruber bezeichnete das Vorhaben als „schon im Ansatz verfehlt“ (www.bild.de/politik/spd-plant-migranten-quote-im-oeffentlichen-dienst-66fa58e01741ba3c8ef86472; abgerufen am 2. Oktober 2024). Die Bundesverwaltung sei kein Repräsentativorgan. Es brauche eine leistungsfähige Bundesverwaltung und keine, „in die nach dem Geschlechterproporz nun auch noch der Migrationsproporz einzieht“ (www.bild.de/politik/spd-plant-migranten-quote-im-oeffentlichen-dienst-66fa58e01741ba3c8ef86472; abgerufen am 2. Oktober 2024).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Arbeitet die Bundesregierung bereits an einem Referentenentwurf für das im Koalitionsvertrag angekündigte Partizipationsgesetz?
a) Wenn ja, kann die Bundesregierung angeben, bis wann mit diesem Entwurf zu rechnen sein wird (bitte ggf. angeben)?
b) Wenn nein, wann plant die Bundesregierung, die Arbeit an diesem Entwurf ggf. aufzunehmen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, an den Hochschulen des Bundes oder an anderen wissenschaftlichen Bundeseinrichtungen für die Besetzung von Stellen beliebiger Art eine Quote von Personen mit „Migrationsgeschichte oder Diskriminierungserfahrung“ einzuführen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wenn ja, für die Besetzung welcher Stellen und mit welchem konkreten Prozentsatz beabsichtigt die Bundesregierung, eine solche Quote einzuführen?
b) Wenn nein, schließt die Bundesregierung eine solches Vorhaben für die Zukunft aus, und aus welchen Gründen tut sie dies ggf.?
Gibt es seitens der Bundesregierung Pläne, mit Blick auf die Bundeskulturbehörden für die Besetzung von Stellen beliebiger Art eine Quote von Personen mit „Migrationsgeschichte oder Diskriminierungserfahrung“ einzuführen (vgl. Vorbemerkungen der Fragesteller)?
a) Wenn ja, für die Besetzung welcher Stellen und mit welchem konkreten Prozentsatz beabsichtigt die Bundesregierung, eine solche Quote einzuführen?
b) Wenn nein, schließt die Bundesregierung eine solches Vorhaben für die Zukunft aus, und aus welchen Gründen tut sie dies ggf.?
Hat die Bundesregierung sich eine Auffassung zu dem Urteil des Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten gebildet, durch welches die Maßnahme zur bevorzugten Zulassung von Nichtweißen zum Studium an US-Hochschulen unter dem Titel Affirmative Action beendet worden ist?
a) Wenn ja, ist die Auffassung der Bundesregierung zu diesem Urteil des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten in die Überlegungen zum Vorhaben des Entwurfs und zur konkreten Ausgestaltung eines Partizipationsgesetzes eingeflossen, und inwiefern ist dies ggf. geschehen?
b) Wenn nein, warum hat sich die Bundesregierung zu diesem Urteil des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten bislang keine eigene Auffassung gebildet?