Wohlverhaltensaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Versicherungsbereich
der Abgeordneten Christoph Meyer, Anja Schulz, Renata Alt, Christian Bartelt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Maximilian Funke-Kaiser, Martin Gassner-Herz, Julian Grünke, Thomas Hacker, Philipp Hartewig, Ulrike Harzer, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Karsten Klein, Dr. Lukas Köhler, Konstantin Kuhle, Dr. Thorsten Lieb, Michael Georg Link (Heilbronn), Frank Schäffler, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Jens Teutrine, Stephan Thomae, Sandra Weeser, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im Mai 2023 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten veröffentlicht. Damit will die BaFin den Kundennutzen von Versicherungsprodukten besser berücksichtigt wissen (siehe www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2024/bafin_fachartikel_wohlverhalten.html). Die BaFin hat auf der Jahreskonferenz der Versicherungsaufsicht am 20. November 2024 eine erste Bilanz gezogen und weitere Schritte angekündigt (siehe www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/RedenInterviews/re_241120_Rede_VA_Jahrestagung_2024_EDinVA.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
In wie vielen Fällen wurden Produkte mit keinem angemessenen Kundennutzen seit Veröffentlichung des in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten BaFin-Merkblatts vom Markt genommen?
Da laut BaFin 13 Lebensversicherer genauer von ihr untersucht wurden, aus welchen Gründen wurden diese Lebensversicherer für die genauere Analyse ausgewählt?
Da die BaFin im Jahr 2025 sich bei der Wohlverhaltensaufsicht auf Unternehmen mit hohen Stornoquoten fokussieren will, wie viele Unternehmen wird sich die BaFin anschauen, und in welchem Maße überschneiden sich die betroffenen Unternehmen mit den bereits untersuchten Lebensversicherern?
Da die BaFin auf der Jahreskonferenz der Versicherungsaufsicht am 20. November 2024 angekündigt hat, im Zuge der Wohlverhaltensaufsicht auch andere Sparten in den Blick nehmen, welche Sparten will die BaFin genauer prüfen, und welche Maßstäbe wird die BaFin dabei ansetzen?
Welche Rolle sieht die BaFin für Aktuare im Rahmen der wohlverhaltensaufsichtlichen Prüfung von Versicherungsprodukten?
a) Welche konkreten Anforderungen stellt die BaFin in diesem Zusammenhang an die Aktuare?
b) Welche Rolle spielt die BaFin selbst, beispielsweise durch Audits oder Kommunikation mit den Aktuaren, bei der Überwachung der Einhaltung dieser Anforderungen?
Da die BaFin auf der Jahreskonferenz der Versicherungsaufsicht ebenfalls angekündigt hat, Vorschläge zum Bürokratieabbau vorzulegen,
a) welche Berichtspflichten in Solvency II (einschließlich Level zwei und drei) können aus Sicht der BaFin entfallen,
b) an welchen konkreten Stellen kann bestehende Finanzmarktregulierung aus Sicht der BaFin entschlackt werden,
c) wie können neue Rechtsakte wie beispielsweise die Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen (IRRD) oder die europäische KI (künstliche Intelligenz)-Verordnung nach Ansicht der BaFin schlank und effizient ausgestaltet werden?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Vermittlerprovisionen für kapitalbildende Produkte im Neugeschäft in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Vermittlertyp, z. B. freie Vermittler, gebundene Vermittler, aufschlüsseln)?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die (aufgeschobenen) Abschlussprovisionen bei kapitalbildenden Produkten in Relation zur Beitragssumme (bitte möglichst granulare Statistiken, z. B. Median, Quartile o. Ä.) in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die (aufgeschobenen) Abschlussprovisionen bei kapitalbildenden Produkten in Relation zum Vermittlertyp (bitte möglichst granulare Statistiken, z. B. Median, Quartile o. Ä.) in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Da die Bundesregierung laut der Allgemeinen Ausrichtung des Europäischen Rats zur EU Kleinanlegerstrategie ein mögliches Provisionsverbot verhindern kann,
a) wie beurteilt die Bundesregierung die laufenden Diskussionen im Trilog diesbezüglich, und könnte von der Entscheidung des Rats noch abgewichen werden,
b) besteht aus Sicht der Bundesregierung die Gefahr, dass delegierte Rechtsakte und technische Regulierungsstandards die grundsätzliche Abkehr vom generellen Provisionsverbot konterkariert werden könnte, ggf. durch Ermächtigungen der EU-Kommission auf Level 2,
c) ist es aus Sicht der Bundesregierung im Zuge der nationalen Umsetzung der Kleinanlegerstrategie denkbar bzw. europarechtlich zulässig, dass nationale Maßnahmen ergriffen werden können, um Provisionen zu verbieten oder zu deckeln?