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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Zunahme von Langsamfahrstellen bei der DB InfraGO AG

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Datum

16.01.2025

Aktualisiert

24.01.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/1421316.12.2024

Zunahme von Langsamfahrstellen bei der DB InfraGO AG

der Abgeordneten Wolfgang Wiehle, Dirk Brandes, René Bochmann, Thomas Ehrhorn, Leif-Erik Holm, Dr. Rainer Kraft, Mike Moncsek, Manfred Schiller und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Seit vielen Jahren wächst auf dem deutschen Schienennetz die Anzahl der Langsamfahrstellen, also der Streckenabschnitte, auf denen nicht so schnell gefahren werden kann wie vorgesehen. Hauptgrund für die Deklarierung von Langsamfahrstellen sind Schäden an der nach Ansicht der Fragesteller an vielen Orten mangelhaften Schieneninfrastruktur (www.spiegel.de/politik/deutschland/deutsche-bahn-marode-schienen-zwingen-zuege-zu-langsamer-fahrt-a-dbebd8b8-c068-41cd-9d4f-4866a2931eb6).

Ein Teil der Schäden an der Schieneninfrastruktur, aufgrund derer die Streckenabschnitte zu Langsamfahrstellen erklärt werden, wurde durch externe Ereignisse verursacht, so z. B. durch mehrere schwere Überschwemmungen in den vergangenen Jahren oder auch Zugunglücke (www.merkur.de/lokales/muenchen/stellen-ausgebremst-tempolimits-bahn-muenchen-wird-an-zehn-93112192.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie viele Langsamfahrstellen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 in dem Schienennetz der Eisenbahnen des Bundes gegeben (bitte nach Jahren und Netzbezirken der DB InfraGO AG, früher DB Netz AG, aufschlüsseln)?

2

Wie viele Streckenkilometer im Schienennetz der DB InfraGO AG bzw. der ehemaligen DB Netz AG waren Langsamfahrstellen in den Jahren 2020 bis 2024?

3

Wie viele der seit 2020 bestehenden Langsamfahrstellen bestehen bzw. bestanden nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils

a) bis zu einer Woche,

b) zwischen einer und zwei Wochen,

c) zwischen zwei und vier Wochen,

d) zwischen vier Wochen und drei Monaten,

e) zwischen drei und sechs Monaten,

f) zwischen sechs und zwölf Monaten,

g) länger als zwölf Monate?

4

Ab welcher Dauer des Bestehens einer Langsamfahrstelle wird diese nach Kenntnis der Bundesregierung in den Fahrplan integriert, sodass sie nicht mehr potenziell zu Verspätungen führt, sondern zu einer geplanten Verlängerung der Fahrzeit?

5

Auf welche jeweilige noch zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde die Fahrgeschwindigkeit nach Kenntnis der Bundesregierung in wie vielen Langsamfahrstellen abgesenkt (bitte nach Jahren ab 2020 und Netzbezirken aufschlüsseln)?

6

Wie viele Fahrminuten kamen nach Kenntnis der Bundesregierung zu den Fahrzeiten gemäß Fahrplan aller Züge des Schienenpersonenverkehrs durch die Langsamfahrstellen seit 2020 hinzu (bitte nach Jahren und Zügen der DB Fernverkehr AG und – wenn der Bundesregierung bekannt – nach Regionalverkehr aufschlüsseln)?

7

Mit der Einrichtung wie vieler Langsamfahrstellen rechnet die Bundesregierung im Jahr 2025 (bitte nach Netzbezirken aufschlüsseln)?

Berlin, den 12. Dezember 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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