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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Status und Entwicklung der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland

(insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

15.01.2025

Aktualisiert

24.01.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/1432919.12.2024

Status und Entwicklung der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland

der Abgeordneten Gerit Huy, René Springer, Tobias Matthias Peterka, Jürgen Pohl und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Infolge längerer Lebenserwartungen und der seit den 1970er-Jahren abnehmenden Geburtenrate in Deutschland (Statistisches Bundesamt, „Bevölkerungsentwicklung bis 2060“, www.destatis.de/DE/Themen/Querschnitt/Demografischer-Wandel/_inhalt.html) gerät die gesetzliche Rentenversicherung immer stärker in Schieflage. Auskömmliche Renten sind auch nach 45 Beitragsjahren häufig nicht mehr zu erwarten, weil sich das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenempfängern zunehmend verschlechtert und sich zudem die Rentenzuschüsse anteilig erniedrigt haben. Ohne umfassende Reformen werden die Rentenbeiträge vermutlich steigen müssen, um das Niveau der Rentenzahlungen aufrechtzuerhalten, oder es müssen die staatlichen Zuschüsse erhöht werden. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, können betriebliche und private Zusatzversorgungen helfen.

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bietet in diesem Zusammenhang eine wichtige Säule der Altersvorsorge, die jedoch noch nicht ausreichend verbreitet ist. Laut der „Trägerbefragung zur Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung 2021“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hatten im Jahr 2023 48,1 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten keine betriebliche Altersversorgung. Gegenüber 2020 ist dieser Anteil damit sogar um 2,2 Prozentpunkte gestiegen, sodass die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung aktuell rückläufig ist (Alterssicherungsbericht 2024 – Ergänzender Bericht der Bundesregierung zum Rentenversicherungsbericht 2024, Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung, S. 125).

Insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ist die Verbreitung von Betriebsrenten deutlich geringer. So liegt die Verbreitungsquote bei Betrieben mit ein bis neun Arbeitnehmern im Jahr 2023 bei lediglich 25 Prozent im Vergleich zu 86 Prozent bei Betrieben mit 1 000 Beschäftigten und mehr (Alterssicherungsbericht 2024 – Ergänzender Bericht der Bundesregierung zum Rentenversicherungsbericht 2024, BAV-Verbreitung nach Betriebsgröße, S. 129). Kleine Unternehmen stehen insbesondere vor hohen administrativen Herausforderungen, weil sie über weniger oder keine Mitarbeiter in der Personalabteilung verfügen. Die Förderung kleiner Unternehmen bleibt ein zentrales Anliegen der Politik, um die bAV zu verbreiten. Insbesondere das sogenannte Sozialpartnermodell könnte hier Abhilfe schaffen, allerdings greifen diese Reformen bisher nicht ausreichend, und viele KMU zögern aus verschiedenen Gründen weiterhin, Betriebsrenten anzubieten (www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Forschungsberichte/fb444-machbarkeitsstudie-bav-in-kmu.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie viele sozialversicherungspflichtig Beschäftigte haben nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit keine betriebliche Altersvorsorge, und wie verteilen sich diese auf die verschiedenen Betriebsgrößen?

2

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf., um die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge in kleinen Unternehmen zu erhöhen?

3

Werden Arbeitgeber gefördert, die eine betriebliche Altersvorsorge anbieten, wenn ja, wie, und welche Änderungen sind ggf. geplant?

4

Welche zusätzlichen Anreize plant die Bundesregierung ggf., um Arbeitgeber zur Einrichtung von Modellen zur betrieblichen Altersvorsorge zu motivieren?

5

Wann gehen nach Kenntnis der Bundesregierung die ersten Menschen mit Ansprüchen aus dem Sozialpartnermodell in Rente?

6

Mit welchem Rentenzahlbetrag aus dem Sozialpartnermodell können die ersten Rentner nach Kenntnis der Bundesregierung rechnen?

7

Welche Branchen nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit hauptsächlich die Sozialpartnermodelle zur betrieblichen Altersvorsorge?

8

Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung von einer Öffnung der Sozialpartnermodelle für nichttarifgebundene Betriebe?

9

Wie werden die Renditeerwartungen nach Kenntnis der Bundesregierung für die neuen Sozialpartnermodelle kalkuliert und kommuniziert?

10

Wie werden Modelle der betriebliche Altersvorsorge mit Sozialabgaben und Steuern belastet?

11

Werden Doppelbesteuerungen bei der Auszahlung von Betriebsrenten vermieden?

12

Welche konkreten Flexibilisierungen im Abfindungsrecht sind in ggf. aktuellen Gesetzentwürfen der Bundesregierung vorgesehen?

13

Wie soll dabei (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) ggf. die Lockerung der Hinzuverdienstvorschriften für vorzeitige Betriebsrentner ausgestaltet werden?

14

Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige Verbreitung und Akzeptanz der betrieblichen Altersvorsorge bei Geringverdienern?

15

Wie viele Betriebe haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes 2018 neue Modelle der betrieblichen Altersvorsorge eingeführt?

16

Welche Rolle spielt die betriebliche Altersvorsorge in der Gesamtstrategie der Bundesregierung zur Alterssicherung?

17

Welche Schutzmechanismen sind dabei (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) vorgesehen, um die Rentenansprüche aus renditeorientierten Modellen abzusichern?

18

In welchem Umfang sind betriebliche Altersvorsorgepläne nach Kenntnis der Bundesregierung durch den Pensionssicherungsverein abgesichert?

19

Wie möchte die Bundesregierung ggf. die Transparenz und Verständlichkeit der betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitnehmer verbessern?

Berlin, den 17. Dezember 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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