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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Ideologisch motivierte Gewalt an deutschen Hochschulen

(insgesamt 8 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

16.01.2025

Aktualisiert

24.01.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/1433119.12.2024

Ideologisch motivierte Gewalt an deutschen Hochschulen

der Abgeordneten Dr. Michael Kaufmann, Nicole Höchst, Dr. Götz Frömming, Volker Münz, Barbara Benkstein, Norbert Kleinwächter, Martin Reichardt, Matthias Moosdorf und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Der freie Austausch von Gedanken, Ideen und Erkenntnissen ist grundlegend für jede wissenschaftliche Betätigung. Diesen Austausch einschränken oder gar verhindern zu wollen, ist ein Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit.

In den letzten Jahren sind zunehmend Versuche zu beobachten, den freien wissenschaftlichen Diskurs an deutschen Hochschulen aus ideologischen Gründen zu unterbinden, bei denen auch vor physischer und psychischer Gewalt nicht zurückgeschreckt wird. Diese Entwicklung sollte der Bundesregierung nach Auffassung der Fragesteller Sorgen bereiten und Anlass sein, dem mit gezielten Maßnahmen entgegenzuwirken.

Einige Fälle ideologisch motivierter Gewalt an Hochschulen wurden in der Vergangenheit von den Medien aufgegriffen, insbesondere solche, die sich gegen jüdische Mitbürger richteten.

Bereits 2019 konstatierte „WELT“-Herausgeber Stefan Aust im Zusammenhang mit den aggressiven Protesten gegen die Vorlesungen von Prof. Dr. Bernd Lucke an der Uni Hamburg: „Einzelne Gruppen geben sich nicht mehr damit zufrieden, von ihrem Recht auf Meinungsäußerung auch auf Demonstrationen Gebrauch zu machen. Sie wollen viel lieber auch Unbeteiligten – wie hier den anderen Studenten – ihre Meinung aufzwingen oder wenigstens verhindern, dass die anderen ihren Interessen nachgehen können.“ Und weiter: „Was wir hier aber auch sehen, ist ein schwerer Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit, und es wäre von Anfang an die Pflicht der Uni und der Politik gewesen, diesen Eingriff zu verhindern“ (www.welt.de/regionales/hamburg/article203346212/Protest-gegen-Lucke-Vorlesung-Tugendterror-unserer-Tage.html).

Die Ethnologin und Islamwissenschaftlerin Prof. Dr. Susanne Schröter (inzwischen im Ruhestand) musste zu ihrer aktiven Zeit die Erfahrung machen, dass in der linken Meinungshegemonie nicht erwünschte Standpunkte aggressiv bekämpft werden. Die von ihr am 8. Mai 2019 an der Universität Frankfurt am Main veranstaltete Konferenz mit dem Thema „Das islamische Kopftuch, Symbol der Würde oder der Unterdrückung?“ führte zu massiven Drohungen und Einschüchterungsversuchen gegen die Veranstalterin und Konferenzteilnehmer (www.fr.de/frankfurt/kopftuch-konferenz-frankfurt-unterdrueckung-befreiung-12264383.html).

Besondere Aufmerksamkeit erregte die Absage eines Vortrags der Biologin Marie-Luise Vollbrecht durch die Humboldt-Universität zu Berlin, in der sie darüber sprechen wollte, dass es aus biologischer Sicht nur zwei Geschlechter gibt. Die Absage erfolgte nach massiven Protesten und Einschüchterungsversuchen durch linke Aktivisten (www.focus.de/panorama/proteste-angekuendigt-humboldt-uni-sagt-geschlechter-vortrag-kurzerhand-ab-bildungsministerin-entsetzt_id_109414726.html). Zwar wurde der Vortrag später nachgeholt und es wurde gerichtlich festgestellt, dass das Vorgehen der Humboldt-Universität nicht rechtmäßig war, dennoch verfehlen solche Vorgänge nach Auffassung der Fragesteller ihre psychologische Wirkung nicht und tragen dazu bei, dass Wissenschaftler sich zunehmend scheuen, kontroverse wissenschaftliche Standpunkte zu vertreten. Ein solches Klima wäre aber das Ende der freien Wissenschaft.

Ein für die Fragesteller unübersehbares Zeichen dafür, dass die Politik hier endlich gegensteuern muss, sind die zahlreichen und massiven Übergriffe und Anfeindungen gegen jüdische Studenten (z. B. hier www.rbb24.de/panorama/beitrag/2024/09/berlin-anklage-antisemitische-attacke-auf-studenten.html und hier www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/studentenverbaende-antisemitismus-100.html) und Wissenschaftler (z. B. www.l-iz.de/bildung/forschung/2024/12/absage-vortrag-israel-610718) in der jüngeren Vergangenheit sowie die gewalttätigen Protestaktionen an Hochschulen im Zusammenhang mit der Palästinafrage (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/universitaeten-proteste-nahost-100.html).

Inzwischen gehen Hochschulen vereinzelt dazu über, Veranstaltungen aus Sorge vor „emotionalen Reaktionen“, was aus Sicht der Fragesteller als Euphemismus für aggressive Protestaktionen zu werten ist, im vorauseilenden Gehorsam abzusagen. So z. B. kürzlich an der Freien Universität (FU) Berlin, wo eine Ausstellung über antisemitische Pogrome abgesagt wurde (www.juedische-allgemeine.de/politik/unter-druck-5/).

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes listet auf ihrer Webseite 28 Forschungsprojekte für den Bildungsbereich auf. Darunter Studien zu sexualisierter Gewalt, zur Benachteiligung von Transpersonen und zur Diskriminierung von Personen mit Migrationshintergrund. Vergeblich sucht man indes nach einer Untersuchung oder auch nur Darstellung zur, nach Auffassung der Fragesteller, wachsenden ideologisch (politisch oder religiös) motivierten Gewalt und Diskriminierung an Hochschulen.

Auch der Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hält fest: „Bei der Internetrecherche mit gängigen Suchmaschinen und naheliegenden Suchbegriffen nach Beiträgen zu „Gewalt an Hochschulen“ fällt auf, dass sich die weit überwiegende Mehrzahl der Treffer auf sexualisierte Gewalt bezieht“ und kritisiert, dass die empirische Datenlage zur Gewalt an Hochschulen zu dünn sei (https://forum.dguv.de/ausgabe/3-2023/artikel/gewalt-an-hochschulen-eine-nicht-hinnehmbare-normalitaet).

Als Gewalt im Sinne dieser Kleinen Anfrage ist daher nicht nur physische Gewalt, sondern auch jede Form von Einschüchterung und verbaler Attacke zu verstehen, die das Ziel hat, ideologische Standpunkte durchzusetzen und andere zu unterbinden. Dazu gehören u. a. Drohungen, Einschüchterungen und Beleidigungen, Hörsaalbesetzungen und Aktionen, mit denen Vorträge oder Vorlesungen verhindert oder gestört werden sollen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass das Phänomen ideologisch motivierter physischer und psychischer Gewalt an Hochschulen eine wachsende Bedrohung für die Wissenschaftsfreiheit darstellt?

a) Wenn nein, was bewegt die Bundesregierung zu der Auffassung, hier keine Bedrohung der Wissenschaftsfreiheit zu sehen?

b) Wenn ja, welchen Handlungsbedarf leitet die Bundesregierung daraus ggf. ab?

2

Wird das Phänomen ideologisch motivierter Gewalt an Hochschulen von der Bundesregierung systematisch erfasst?

a) Wenn ja, in welcher Form, und mit welchem Ergebnis?

b) Wenn nein, warum nicht?

3

Wird das Phänomen ideologisch motivierter Gewalt an Hochschulen des Bundes von der Bundesregierung systematisch erfasst?

a) Wenn ja, in welcher Form, und mit welchem Ergebnis?

b) Wenn nein, warum nicht?

4

Wenn Frage 2 mit Nein beantwortet wurde,

a) liegen den Ländern nach Kenntnis der Bundesregierung entsprechende Daten vor, und werden diese von der Bundesregierung ausgewertet,

b) hat sich die Bundesregierung zu der Frage, ob eine systematische Erfassung grundsätzlich sinnvoll ist, eine eigene Auffassung erarbeitet, wenn ja, welche, und beabsichtigt sie ggf., eine solche Erfassung zeitnah zu implementieren,

c) in welcher Form wird das Phänomen ideologisch motivierter Gewalt an Hochschulen in der Bundesregierung ggf. thematisiert?

5

Sofern die Fragen 2, 3 und bzw. oder 4a mit Ja beantwortet wurden,

a) wie viele Fälle physischer Gewalt gegen Wissenschaftler bzw. Hochschulmitarbeiter sind der Bundesregierung bekannt, und wie viele dieser Fälle richteten sich gegen Menschen jüdischen Glaubens,

b) wie viele Fälle physischer Gewalt gegen Studenten sind der Bundesregierung bekannt, und wie viele dieser Fälle richteten sich gegen Menschen jüdischen Glaubens,

c) wie viele Fälle von Drohungen und Einschüchterungen gegenüber Wissenschaftlern bzw. Hochschulmitarbeitern sind der Bundesregierung bekannt, und wie viele dieser Fälle richteten sich gegen Menschen jüdischen Glaubens,

d) wie viele Fälle von Drohungen und Einschüchterungen gegenüber Studenten sind der Bundesregierung bekannt, und wie viele dieser Fälle richteten sich gegen Menschen jüdischen Glaubens,

e) wie viele Fälle von ideologisch motivierter Sachbeschädigung an Hochschulen sind der Bundesregierung bekannt,

f) wie viele Fälle von Hörsaalbesetzungen sind der Bundesregierung bekannt, und

g) wie viele Versuche (erfolgreich und nicht erfolgreich), Vorträge oder Vorlesungen zu verhindern oder zu stören, sind der Bundesregierung bekannt (bitte jeweils nach linkspolitisch, rechtspolitisch, islamistisch und andere für den Zeitraum von 2017 bis 2024 aufschlüsseln)?

6

Wie viele Fälle sexualisierter Gewalt an Hochschulen sind der Bundesregierung bekannt

a) gegen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bzw. Hochschulmitarbeiter,

b) gegen Studentinnen und Studenten?

7

Wie viele Fälle von Vandalismus und Sachbeschädigung ohne klare Motivlage sind der Bundesregierung bekannt

a) gegen Eigentum von Hochschulmitarbeitern und Studenten,

b) gegen Einrichtungen der Hochschulen?

8

Hält die Bundesregierung das Vorgehen einiger Hochschulen, Veranstaltungen aus Angst vor Protesten gar nicht erst stattfinden zu lassen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), für angemessen?

a) Wenn ja, wie vertragen sich derartige Absagen aus Sicht der Bundesregierung mit der Freiheit von Forschung und Lehre?

b) Wenn nein, welche Maßnahmen, Handlungsempfehlungen etc. bietet die Bundesregierung möglicherweise, ggf. in Abstimmung mit den Ländern, an oder entwickelt sie, um dem entgegenzuwirken?

Berlin, den 18. Dezember 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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