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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Kritik des Bundesrechnungshofes an einem seit 20 Jahren fehlenden Gesamtüberblick zu deutschen Beitragszahlungen an internationale Organisationen

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

BSW

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

07.02.2025

Aktualisiert

13.02.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/1433619.12.2024

Kritik des Bundesrechnungshofes an einem seit 20 Jahren fehlenden Gesamtüberblick zu deutschen Beitragszahlungen an internationale Organisationen

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Dr. Sahra Wagenknecht, Ali Al-Dailami, Klaus Ernst, Andrej Hunko, Christian Leye, Amira Mohamed Ali, Zaklin Nastic, Jessica Tatti, Alexander Ulrich und der Gruppe BSW

Vorbemerkung

In seinen einzelplanbezogenen Prüfungsergebnissen beschäftigt sich der Bundesrechnungshof im Rahmen seiner „Bemerkungen 2024 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes“ auch mit dem Auswärtigen Amt (Bemerkungen 2024 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes, 11. Dezember 2024, S. 90 bis 95). Demnach leistete der Bund nach Erhebungen des Bundesrechnungshofes im Jahr 2022 Beitragszahlungen von 8,7 Mrd. Euro an internationale Organisationen. Diesen Gesamtüberblick hat die Bundesregierung jedoch nicht. Dagegen erfasst bislang das Auswärtige Amt nur Beitragszahlungen an Organisationen der Vereinten Nationen. Diese betrugen im Jahr 2022 6,8 Mrd. Euro. Der Bundesrechnungshof stellt dabei in seinen Bemerkungen 2024 zur Haushalts- und Wirtschaftsprüfung fest, dass erst ein solcher Gesamtüberblick die Art und Höhe der Beitragszahlungen der Bundesministerien und damit des Bundes insgesamt transparent macht und andernfalls das Risiko bestehe, dass Parlament und Öffentlichkeit weder zeitnah noch zutreffend unterrichtet werden (Bemerkungen 2024 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes, 11. Dezember 2024, S. 93 f.).

Bereits im Jahr 2004 beanstandete der Bundesrechnungshof, dass der Bundesregierung ein Gesamtüberblick fehlte, in welcher Höhe und durch welche Beitragsarten (freiwillige Beitragszahlungen bzw. Pflichtbeitragszahlungen) sie internationale Organisationen förderte. In den Jahren 2019 und 2023 beanstandete der Bundesrechnungshof dies erneut. Er empfahl wiederholt, Beitragszahlungen an internationale Organisationen zentral zu ermitteln und jährlich zu einer Gesamtübersicht zusammenzufassen. Diese Empfehlung setzte die Bundesregierung bisher nicht um (Bemerkungen 2024 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes, 11. Dezember 2024, S. 92).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie erklärt die Bundesregierung die Differenz zwischen den 4,4 Mrd. Euro von den Bundesministerien im Jahr 2022 markierten Beitragszahlungen an die Vereinten Nationen im Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (HKR-Verfahren), den 6,8 Mrd. Euro gemeldeten Beitragszahlungen im Jahr 2022 nach manueller Abfrage durch das Auswärtige Amt und den 8,7 Mrd. Euro im Rahmen der vom Bundesrechnungshof erfragten Beitragszahlungen an alle internationalen Organisationen auch außerhalb der Vereinten Nationen?

2

Mit welcher Begründung ist die Bundesregierung der bereits 2004 seitens des Bundesrechnungshofes erfolgten Beanstandung, dass der Bundesregierung ein Gesamtüberblick fehle, in welcher Höhe und durch welche Beitragsarten sie internationale Organisationen fördert, bis heute nicht gefolgt, sodass bisherige Auswertungen Beitragszahlungen in Milliardenhöhe nicht berücksichtigen?

3

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesrechnungshofes, dass erst ein Gesamtüberblick zu deutschen Beitragszahlungen an internationale Organisationen die Art und Höhe der Beitragszahlungen der Bundesministerien und damit des Bundes insgesamt transparent macht, wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung ggf. aus dem seit 20 Jahren fehlenden Gesamtüberblick, und wenn nein, warum nicht?

4

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesrechnungshofes, dass durch das Fehlen eines Gesamtüberblicks zu deutschen Beitragszahlungen an internationale Organisationen das Risiko besteht, dass Parlament und Öffentlichkeit weder zeitnah noch zutreffend unterrichtet werden, wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, und wenn nein, warum nicht?

5

Trifft es zu, dass das Bundesministerium der Finanzen (BMF) für das Haushaltsjahr 2022 die Bundesministerien darauf hinwies, jede Beitragszahlung an die Vereinten Nationen zu kennzeichnen, dieser Hinweis ab dem Haushaltsjahr 2024 dann aber wieder entfiel, und wenn ja, warum entfiel dieser Hinweis ab dem Haushaltsjahr 2024 wieder?

6

Plant die Bundesregierung bzw. das BMF, die Bundesministerien auf die Markierung im HKR-Verfahren wieder hinzuweisen, wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?

7

Trifft es zu, dass

a) die Bundesministerien mehrfach freiwillige Beitragszahlungen als Pflichtbeitragszahlungen oder umgekehrt einordneten,

b) dem Auswärtigen Amt interne Vorgaben fehlen, um die Zahlungen den Beitragsarten einheitlich zuzuordnen, und

c) die Bundesministerien zudem über kein Verfahren verfügen, um ihre Zahlungen zuverlässig übergreifend zu koordinieren, und wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung ggf. daraus?

8

Trifft es zu, dass das Auswärtige Amt nach Beanstandung des Bundesrechnungshofes im Jahr 2004 weiterhin nur die Beitragszahlungen der Bundesministerien an die Vereinten Nationen erfasst hat?

a) Wenn ja, in welcher Höhe hat die Bundesregierung von 2004 bis 2023 Beitragszahlungen an die Vereinten Nationen geleistet (bitte neben der Gesamtsumme entsprechend den Jahren auch getrennt nach Beitragsart angeben)?

b) Wenn ja, aus welchen Gründen werden Beitragszahlungen an internationale Organisationen außerhalb der Vereinten Nationen nicht erfasst?

c) Wenn nein, seit wann erfasst die Bundesregierung ggf. Beitragszahlungen auch an internationale Organisationen, abgesehen von solchen der Vereinten Nationen, und in welcher Höhe hat sie ggf. von 2004 bis 2023 Beitragszahlungen an internationale Organisationen geleistet (bitte neben der Gesamtsumme entsprechend den Jahren auch getrennt nach Beitragsart angeben)?

9

In welcher Höhe hat die Bundesregierung 2024 Beitragszahlungen an die Vereinten Nationen geleistet (bitte neben der Gesamtsumme auch getrennt die Gesamthöhe der jeweiligen Beitragsart angeben)?

10

In welcher Höhe haben welche Bundesministerien Beitragszahlungen an welche Organisationen der Vereinten Nationen seit 2020 geleistet (bitte entsprechend den Jahren unter Angabe der Beitragsart auflisten)?

11

In welcher Höhe haben welche Bundesministerien ggf. Beitragszahlungen an welche internationalen Organisationen, abgesehen von solchen der Vereinten Nationen, seit 2020 geleistet (bitte entsprechend den Jahren unter Angabe der Beitragsart auflisten)?

12

Plant die Bundesregierung zum Zwecke einer qualitativ verlässlichen Erfassung, zwingend notwendige einheitliche Definitionen, gemeinsame Datenstandards sowie gesicherte Datenqualitäten über alle Bundesministerien hinweg zu entwickeln, wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 18. Dezember 2024

Dr. Sahra Wagenknecht und Gruppe

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