Verhandlungsposition der Bundesregierung auf der COP29 in Baku
der Abgeordneten Olaf in der Beek, Dr. Lukas Köhler, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Martin Gassner-Herz, Julian Grünke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link (Heilbronn), Kristine Lütke, Ria Schröder, Dr. Stephan Seiter, Jens Teutrine, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Am 24. November 2024 endete die UN-Klimakonferenz (UN = United Nations) COP29 in Baku. Hauptthema der diesjährigen Weltklimakonferenz war die Finanzierung von Klimaschutz und Klimaanpassung. In Baku einigten sich die Vertragsstaaten des Pariser Klimaschutzabkommens darauf, dass den Entwicklungsländern bis 2035 jährlich 300 Mrd. US-Dollar für den Kampf gegen den Klimawandel zur Verfügung gestellt werden (New Collective Quantified Goal on Climate Finance, NCQG). Damit wird die bisherige Vereinbarung über 100 Mrd. US-Dollar ersetzt. Seitens der Entwicklungsländer gab es Forderungen nach einer deutlichen Erhöhung der Finanzflüsse auf jährlich 1,3 Bill. US-Dollar. Im Ergebnis einigte sich die Staatengemeinschaft auf eine Absichtserklärung, diese Summe bis 2035 als Summe aus allen öffentlichen und privaten Quellen (u. a. blended finance) anzustreben (COP29: Key outcomes for food, forests, land and nature at the UN climate talks in Baku, Carbon Brief, 27. November 2024, www.carbonbrief.org/cop29-key-outcomes-for-food-forests-land-and-nature-at-the-un-climate-talks-in-baku/). Vor dem Hintergrund des Ausgangs der US-Präsidentschaftswahl wurden Forderungen nach einer stärkeren Führungsrolle der Europäischen Union (EU) in der internationalen Klimapolitik laut.
Aus Sicht der Fraktion der FDP ist eine Unterstützung der Vertragsstaaten bei der Entwicklung und Implementierung von Klimaschutz-, Klimaanpassungs- und Resilienzmaßnahmen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel unabdingbar. Dabei gilt es jedoch, den jeweiligen Beitrag der Vertragsstaaten unter Berücksichtigung des Verursacherprinzips anhand international abgestimmter Kriterien zu bestimmen. Es müssen wirksame Mechanismen gefunden werden, mehr privatwirtschaftliches Kapital für die internationale Klimaschutzfinanzierung zu mobilisieren.
Ein weiterer Verhandlungsgegenstand waren die Regeln für die Nutzung marktbasierter Mechanismen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Nunmehr ist das Regelwerk für den zwischenstaatlichen Handel gemäß Artikel 6.2 sowie für einen neuen internationalen Kohlenstoffmarkt gemäß Artikel 6.4 umsetzungsreif. Für die Umsetzung des Artikels 6.2 wurden u. a. stärkere Transparenzregeln und Einschränkungen für die nachträgliche Korrektur von Zertifikaten beschlossen. Insgesamt konnte so die Konsistenz und Transparenz möglicher Marktmechanismen deutlich verbessert werden (Guidance on cooperative approaches referred to in Article 6, paragraph 2, of the Paris Agreement and in decision 2/CMA.3, unfccc.int/documents/642823).
Damit besteht ein zuverlässiger Rahmen für die zeitnahe Umsetzung grenzüberschreitender Klimaschutzkooperation. Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung bereits am 11. November 2022 mit dem Beschluss des Antrags „1,5-Grad-Pfad beschreiten – Verlust und Zerstörung aufgrund der Klimakrise ernst nehmen“ auf Bundestagsdrucksache 20/4330 dazu aufgefordert, auf EU-Ebene auch die Möglichkeiten für internationale Kooperation bei der Klimakooperation nach Artikel 6 zur Umsetzung ambitionierter Klimaschutzziele zu nutzen.
Nach Ansicht der Fraktion der FDP sind jetzt die Voraussetzungen geschaffen, diese Forderung umzusetzen. Gemeinsame Klimaschutzziele ließen sich im Rahmen eines Klimaclubs mithilfe eines internationalen Emissionshandels effizient erreichen. Beim Artikel 6.4 wurde ein verbindliches „Instrument für nachhaltige Entwicklung“, das Schutz vor Umwelt- und Menschenrechtsverletzungen bietet, eine Abwärtskorrektur der „Basislinien“, auf deren Grundlage Emissionsgutschriften ausgegeben werden können, und „Zusätzlichkeitsprüfungen“, um zu verhindern, dass Projekte zu hohen Emissionen führen, beschlossen. Zusätzlich sollen Regeln verhindern, dass zertifizierte Negativemissionen wieder in die Atmosphäre gelangen. Damit wird beispielsweise der Weg für freiwillige Zertifizierung von Auf- und Wiederaufforstungsprogrammen freigemacht. Ebenso können private Unternehmen ihre nationalen Klimaschutzverpflichtungen unter Rückgriff auf wirksame und kostengünstige internationale Klimaschutzprojekte erfüllen. Aus Sicht der Fraktion der FDP sollten diese Möglichkeiten auch zur Erfüllung der nationalen und europäischen Klimaschutzziele in vollem Umfang genutzt werden (UNFCCC, 2024: Rules, modalities and procedures for the mechanism established by Article 6, paragraph 4, of the Paris Agreement and referred to in decision 3/CMA.3, unfccc.int/documents/642812).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu Forderungen nach einer stärkeren Führungsrolle der EU in der internationalen Klimapolitik als Reaktion auf den Ausgang der US-Präsidentschaftswahl, welche Initiativen und Maßnahmen wären nach Ansicht der Bundesregierung geeignet, einer solchen Führungsrolle gerecht zu werden, welche Rolle soll nach Auffassung der Bundesregierung hier der G7-Klimaclub spielen, und wie wird sich die Bundesregierung diesbezüglich im G7-Klimaclub positionieren?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die internationale Klimaschutzfinanzierung einen wirksamen Beitrag zum globalen Klimaschutz leistet, und welche Instrumente zur Evaluierung der Wirksamkeit der eingesetzten Finanzmittel sollen zum Einsatz kommen?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung umzusetzen, um den zu erwartenden Mittelbedarf aus dem Bundeshaushalt für die internationale Klimaschutzfinanzierung ohne Abstriche an Klimawirksamkeit möglichst gering zu halten?
Wie hoch ist der bisherige finanzielle Beitrag Deutschlands zur internationalen Klimaschutzfinanzierung (bitte jeweils für die Jahre von 2019 bis 2025 nach geplanten Beiträgen und erfolgten Beiträgen aufschlüsseln)?
Wie hoch ist der Anteil der deutschen Verpflichtung zu dem in Baku beschlossenen 300-Mrd.-Dollar-Ziel, und in welchem konkreten Zeitraum plant die Bundesregierung, die Mittel hierfür aus welchen Quellen aufzuwenden?
In welcher Höhe konnte seit dem Jahr 2019 bereits privatwirtschaftliches Kapital für die internationale Klimaschutzfinanzierung in Deutschland mobilisiert werden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung, um mehr privatwirtschaftliches Kapital für die Klimaschutzfinanzierung zu mobilisieren?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung beim ständigen Finanzausschuss des UNFCCC für eine Methodik der Berechnung von privatem sowie öffentlichem eingesetztem Kapital ein?
Sollte nach Ansicht der Bundesregierung das Instrument der „blended finance“ im Bereich der Klimaschutzfinanzierung stärker genutzt werden, und wenn ja, wie will die Bundesregierung dies umsetzen?
Wie wird sichergestellt werden, dass gehebelte private Finanzmittel besonders klimawirksam eingesetzt werden?
Wie schätzt die Bundesregierung die Attraktivität der Rahmenbedingungen für privates Kapital in den Empfängerländern allgemein und insbesondere für Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte ein, und welche Maßnahmen sind geplant, aus diesen Rahmenbedingungen resultierende Investitionshemmnisse zu reduzieren?
Was ist nach Ansicht der Bundesregierung für eine Operationalisierung und Messung privater Finanzströme unter dem Pariser Abkommen nötig, und welche Initiativen für ein nationales und internationales Monitoring sind geplant, um sicherzustellen, dass private Finanzströme im Sinne des Pariser Abkommens fließen?
Welche Impulse für Anreize hat die Bundesregierung innerhalb der Verhandlungen auf der COP29 in Baku gesetzt, damit auch die besonders vom Klimawandel betroffenen Gruppen der Frauen und Mädchen von der Verwendung der Mittel zum internationalen Klimaschutz profitieren können?
Aus welchen Gründen lehnen nach Ansicht der Bundesregierung viele Entwicklungsländer das Verhandlungsergebnis der COP29 in Bezug auf die internationale Klimaschutzfinanzierung ab?
Wie viele Tonnen CO2eq konnten mit dem finanziellen Beitrag Deutschlands zur internationalen Klimaschutzfinanzierung bislang vermieden werden, und mit welchen Instrumenten wurde dies gemessen?
Welche Anreize plant die Bundesregierung sowohl auf bilateraler, multilateraler als auch plurilateraler Ebene, um die internationale Klimaschutzfinanzierung auf eine breitere Basis von Geberländern zu stellen, welche Rolle spielt hier bisher der G7-Klimaclub, und welche Rolle soll dieser nach Auffassung der Bundesregierung künftig übernehmen?
Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung erreicht werden, dass die internationale Klimaschutzfinanzierung Anreize zur Verpflichtung zu ambitionierteren nationalen Klimaschutzplänen (NDCs) führt?
Für welche Anreize zu ambitionierteren nationalen Klimazielen jenseits der internationalen Klimaschutzfinanzierung setzt sich die Bundesregierung aktiv ein, und welche Maßnahmen kommen hier bereits zum Einsatz?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Vermeidungskosten der bislang im Rahmen der internationalen Klimaschutzfinanzierung verausgabten Mittel, und wenn ja, wie hoch waren diese je Tonne CO2eq?
Wie bewertet die Bundesregierung die Einigung auf ein Regelwerk für den zwischenstaatlichen Handel gemäß Artikel 6.2 sowie für einen neuen internationalen Kohlenstoffmarkt gemäß Artikel 6.4 auf der COP29?
Welche Rolle spielen die Artikel-6-Mechanismen nach Ansicht der Bundesregierung für die Erreichbarkeit ambitionierter nationaler Klimabeiträge, und inwieweit profitieren Deutschland und die EU von den Kooperationsmöglichkeiten des Artikels 6 des Pariser Klimaschutzabkommen?
Welche Schritte plant die Bundesregierung, um die Forderung des Deutschen Bundestages im Antrag zur COP28 (Bundestagsdrucksache 20/4330), die Möglichkeiten für internationale Kooperation bei der Klimakooperation nach Artikel 6 zur Umsetzung ambitionierter Klimaschutzziele zu nutzen, umzusetzen, und womit begründet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Ankündigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK; Tagesspiegel, Background Energie & Klima, 25. November 2024), Deutschland und die EU würden den internationalen Kohlenstoffmarkt nicht für die Anrechnung von Einsparungen auf die eigenen Klimaziele nutzen?
Welche Schritte sind seitens der Bundesregierung geplant, um die Nutzung der Marktmechanismen nach Artikel 6 für Unternehmen nutzbar zu machen und gegebenenfalls zu erleichtern?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Marktmechanismen nach Artikel 6 für eine Integration internationaler Emissionshandelssysteme genutzt werden, und wenn ja, wie?
Welche Aktivitäten, Erfolge und Beschlüsse kann der G7-Klimaclub seit seiner Gründung im Jahr 2022 bereits aufweisen, und welche Rolle übernimmt die Bundesrepublik Deutschland im Klimaclub?
Inwiefern wurden die Weltklimakonferenzen in Dubai im Jahr 2023 und in Baku im Jahr 2024 durch Aktivitäten des G7-Klimaclubs begleitet?