Geplantes Tariftreuegesetz der Bundesregierung
der Abgeordneten Dr. Lukas Köhler, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Martin Gassner-Herz, Fabian Griewel, Julian Grünke, Thomas Hacker, Philipp Hartewig, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link (Heilbronn), Kristine Lütke, Alexander Müller, Ria Schröder, Anja Schulz, Dr. Stephan Seiter, Jens Teutrine, Manfred Todtenhausen, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Am 27. November 2024 hat das Bundeskabinett einen Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz) beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass „Unternehmen (...) ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern künftig, wenn sie öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes ausführen, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren müssen“ (S. 2).
Aus der Sicht der Fragesteller drohen den Unternehmen neue bürokratische Belastungen durch die im Gesetzentwurf vorgesehenen Nachweispflichten, die insbesondere kleine und mittlere Unternehmen davon abhalten können, sich auf öffentliche Ausschreibungen des Bundes zu bewerben. Gleichzeitig wird in dem Gesetzentwurf die Breite der vorhandenen regionalen und Haustarifverträge nur unzureichend berücksichtigt.
Zudem wird in der Gesetzesbegründung unterstellt, dass „nicht tarifgebundene Unternehmen bisher bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen gegenüber tarifgebundenen Unternehmen grundsätzlich einen Wettbewerbsvorteil“ (S. 20) hätten, ohne dass die Bundesregierung dazu konkrete Zahlen vorlegt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Liegen der Bundesregierung in den folgenden Kategorien: I. Auftragsvolumen über 5 538 000 Euro; II. Auftragsvolumen von 5 538 000 bis 443 000 Euro; III. Auftragsvolumen von 443 000 bis 100 000 Euro; IV. Auftragsvolumen von 100 000 bis 50 000 Euro; V. Auftragsvolumen von 50 000 bis 30 000 Euro; VI. Auftragsvolumen kleiner als 30 000 Euro, die unten stehenden Informationen zu öffentlich vergebenen Aufträgen des Bundes für die vergangenen fünf Jahre vor, und wenn ja, bitte jede Kategorie aufschlüsseln?
a) Wie viele Aufträge wurden jeweils jährlich in den einzelnen Kategorien vergeben?
b) Wie viel Prozent der Aufträge wurden jährlich an tarifgebundene Unternehmen vergeben (Flächentarifvertrag oder Haustarifvertrag)?
c) Wie viel Prozent der Aufträge gingen jährlich an nicht tarifgebundene Unternehmen, die aber nach dem einschlägigen Branchentarif oder darüber hinaus vergütet haben?
d) Wie viel Prozent der Aufträge wurden jährlich an Unternehmen vergeben, die ihre Arbeitnehmer bei der Ausführung des Auftrags untertariflich bezogen auf den jeweils einschlägigen Branchentarifvertrag vergütet haben?
e) Wie hoch war jeweils das jährliche Auftragsvolumen in den einzelnen Kategorien in Mio. Euro?
f) Wie viel Prozent des Auftragsvolumens wurden jährlich an tarifgebundene Unternehmen vergeben (Flächentarifvertrag oder Haustarifvertrag)?
g) Wie viel Prozent des Auftragsvolumens gingen jährlich an nicht tarifgebundene Unternehmen, die aber nach dem einschlägigen Branchen-tarif oder darüber hinaus vergüten?
h) Wie viel Prozent des Auftragsvolumens wurden jährlich an Unternehmen vergeben, die ihre Arbeitnehmer bei der Ausführung des Auftrags untertariflich bezogen auf den jeweils einschlägigen Branchentarifvertrag vergütet haben?
Wenn nein, warum liegen der Bundesregierung die Zahlen aus Frage 1 nicht vor?
Wenn die Zahlen zu Frage 1 nicht vorliegen, wie kann die Bundesregierung ein passgenaues Gesetz vorlegen, ohne die dafür notwendige Datengrundlage zu kennen?
Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen an der öffentlichen Auftragsvergabe des Bundes?
a) Wie viel Prozent der Aufträge wurden in den letzten fünf Jahren jeweils pro Jahr an kleine und mittlere Unternehmen vergeben?
b) Wie viel Prozent des Auftragsvolumens wurden in den letzten fünf Jahren jeweils pro Jahr an kleine und mittlere Unternehmen vergeben?
Welche konkreten Maßnahmen sind im Gesetzesentwurf vorgesehen, um kleine und mittelständische Unternehmen vor einer zusätzlichen bürokratischen Belastung durch das Tariftreuegesetz zu schützen?
Inwieweit hat die Bundesregierung im Tariftreuegesetz die Vorgabe aus dem im Jahr 2021 geschlossenen Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP berücksichtigt, dass „die Vergabe auf einer einfachen, unbürokratischen Erklärung“ (S. 56) beruhen soll?
Inwiefern stellt das Tariftreuegesetz sicher, dass regional verhandelte und abgeschlossene Tarifverträge, im Rahmen künftiger Rechtsverordnungen zur Festsetzung der verbindlichen Arbeitsbedingungen, berücksichtigt werden?
Wie soll in den vorgesehenen Rechtsverordnungen zur Festsetzung der verbindlichen Arbeitsbedingungen der Sachverhalt berücksichtigt werden, dass der Bund ein Unternehmen beauftragt, welches den Auftrag an mehreren Standorten mit unterschiedlichen regional geltenden Tarifverträgen erfüllt?
Wenn der Bund ein Unternehmen beauftragt, welches den Auftrag an mehreren Standorten mit unterschiedlichen regional geltenden Tarifverträgen erfüllt, welcher Tarifvertrag hätte gemäß dem Tariftreuegesetz in einer solchen Konstellation Gültigkeit, und würden die anderen regionalen Tarifverträge entsprechend verdrängt?
In welchem Verhältnis steht aus Sicht der Bundesregierung ein Haustarifvertrag zu einem nach in § 5 des Gesetzentwurfs festgesetzten regionalen oder bundesweiten Flächentarifvertrag, wenn der Haustarifvertrag von diesem abweicht, beispielsweise durch eine höhere Arbeitszeit?
Für den Fall, dass das Gesetz zur Verdrängung abweichender Haustarifverträge führt, wie soll ein betroffenes Unternehmen die Rechtsverordnung zur Festsetzung der verbindlichen Arbeitsbedingungen anwenden und dies dokumentieren, insbesondere dann, wenn eine spezifische Zuordnung von Vollzeitäquivalenten zu einem bestimmten Auftrag des Bundes nicht möglich ist?
Welche Nachweise müssen ausländische Unternehmen gemäß dem geplanten Tariftreuegesetz vorlegen, wenn sie einen öffentlichen Auftrag in Deutschland und wenn sie einen öffentlichen Auftrag im Ausland ausführen?