Mindestbesteuerung für Hochvermögende
der Abgeordneten Maximilian Mordhorst, Christoph Meyer, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Martin Gassner-Herz, Julian Grünke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link (Heilbronn), Kristine Lütke, Alexander Müller, Ria Schröder, Dr. Stephan Seiter, Jens Teutrine, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
In der Abschlusserklärung des G-20-Gipfels in Rio de Janeiro vom 18. bis 19. November 2024 (www.consilium.europa.eu/media/l11hh2mb/g20-rio-de-janeiro-leaders-declaration-final.pdf) haben sich die Staats- und Regierungschefs der G-20-Staaten, darunter auch der Bundeskanzler Olaf Scholz, darauf verständigt, unter Achtung der Steuerhoheit die effektive Besteuerung von „ultrahigh-net-worth individuals“ gemeinsam sicherzustellen. Gemäß der Erklärung solle dieses Anliegen weiter im Rahmen der G20 und anderer relevanter Foren diskutiert werden. Zudem werde das Inclusive Framework on BEPS (Base Erosion and Profit Shiftung) dazu ermutigt, an einem solchen Vorhaben im Kontext einer effektiven und progressiven Steuerpolitik zu arbeiten.
Anlässlich dieser Einigung der Staats- und Regierungschefs der G20 erklärte die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Svenja Schulze, am 19. November 2024, dass man sich im Kreise der G20 nun darauf verständigt hätte, „an einer wirksamen Besteuerung von Ultrareichen zu arbeiten“. Dies sei ein „echter Gipfelerfolg“ und müsse nun „Wirklichkeit“ werden, da Milliardäre „deutlich mehr zur nachhaltigen Entwicklung beitragen können“, so die Bundesentwicklungsministerin (www.bmz.de/de/aktuelles/aktuelle-meldungen/statement-schulze-besteuerung-ultrareiche-g20-238946). Zur weiteren Information verweist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung nebst der Erklärung auf einen Gastbeitrag von Bundesministerin Svenja Schulze mit dem Titel „Besteuert die Superreichen“ vom 25. April 2024 (www.bmz.de/de/aktuelles/reden/ministerin-svenja-schulze/gastbeitrag-spiegel-steuer-milliardenvermoegen-207576 sowie www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/globale-milliardaerssteuer-besteuert-die-superreichen-gastbeitrag-a-da3caf1f-38fa-4f0e-996b-17b82bb3f2b2), worin sie mit vier Ministerkollegen anderer Staaten die Einführung einer neuen globalen „Steuer auf Milliardenvermögen“ fordert. Wie das inzwischen umgesetzte Projekt der globalen Mindeststeuer für Unternehmen gehöre nun auch diese sogenannte globale Milliardärsteuer „auf die Agenda der G20“.
Dieser Einschätzung widersprach der damals zuständige Bundesminister der Finanzen, Christian Lindner, der eine globale Mindeststeuer für Milliardäre als „nicht geeignet“ ablehnte (www.spiegel.de/wirtschaft/globalen-mindeststeuer-superreichen-steuer-spaltet-ampel-a-56080050-5be0-475a-b3ef-f62d0a11dcc0). Demgegenüber wiederholte Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze kürzlich am 29. November 2024 ihre Forderung nach einer globalen Milliardärsteuer (www.tagesspiegel.de/gesellschaft/schulze-weiter-fur-globale-milliardarssteuer-die-kluft-zwischen-ultrareichen-und-dem-rest-der-gesellschaft-wachst-rasant-12790268.html).
Gemäß der o. g. Abschlusserklärung der G20 ist von fortschreitenden internationalen Arbeiten im souveränitätssensiblen Bereich der Steuerpolitik auch unter der Beteiligung der Deutschen Bundesregierung auszugehen. Derweilen bleibt mangels öffentlicher Positionierung der Bundesregierung, des Bundeskanzler sowie des neuen Bundesfinanzministers Dr. Jörg Kukies unklar, welche Position die Bundesregierung in der Frage einer globalen Milliardärsteuer vertritt und inwiefern sie sich für dessen Einführung in den internationalen Gremien einsetzen wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Was versteht die Bundesregierung unter dem Begriff „ultra-high-net-worth individuals“?
Anhand welches Indikators und dessen Ausprägung (z. B. Vermögensoder Einkommensgrenze) bestimmt sich die Einordnung als „ultra-highnet-worth individual“?
Was versteht die Bundesregierung jeweils unter dem Begriff „Superreiche“ und „Ultrareiche“, und wonach bestimmt sich die Einordnung?
Ist der Begriff „ultra-high-net-worth individual“ im Sinne der G-20-Abschlusserklärung synonym mit dem von Bundesministerin Svenja Schulze genutzten Begriff „Ultrareiche“ (www.tagesspiegel.de/gesellschaft/schulze-weiter-fur-globale-milliardarssteuer-die-kluft-zwischen-ultrareichen-und-dem-rest-der-gesellschaft-wachst-rasant-12790268.html) zu verstehen?
Welche Position vertritt die Bundesregierung in Bezug auf die Einführung einer neuen globalen Mindeststeuer für Hochvermögende?
Teilt die Bundesregierung die dahin gehend mehrfach von Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze geäußerten Forderungen?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Bundesministerin Svenja Schulze, wonach eine neue „Steuer für Milliardäre“ ein „wichtiger Teil“ von einem gerechteren Steuersystem sein kann (www.tagesspiegel.de/gesellschaft/schulze-weiter-fur-globale-milliardarssteuer-die-kluft-zwischen-ultrareichen-und-dem-rest-der-gesellschaft-wachst-rasant-12790268.html)?
Wie bewertet das Bundesministerium der Finanzen die Einführung einer neuen globalen Mindeststeuer für Hochvermögende?
Lehnt das Bundesfinanzministerium eine solche Steuer weiterhin ab?
Hat das Bundesministerium der Finanzen unter neuer Führung von Bundesminister Dr. Jörg Kukies seine Position gegenüber dieser Forderung geändert?
Hat das Bundesministerium der Finanzen fachliche Einwände gegen die Einführung einer solchen Steuer in Anlehnung an die bereits existierende globale Mindeststeuer für Unternehmen?
Ist das Bundesministerium der Finanzen innerhalb der Bundesregierung federführend für diese Sache zuständig?
Wird sich die Bundesregierung in internationalen Gremien (insbesondere im Rahmen der G20 und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)) für die Einführung einer neuen Mindeststeuer für Hochvermögende einsetzen?
Wenn ja, auf welches Konzept einer solchen Besteuerung stützt sich die Bundesregierung?
Wenn nein, für welche Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung dann im Sinne der G-20-Abschlusserklärung ein?
Wie haben die USA die Einführung einer solchen Steuer nach Kenntnis der Bundesregierung bisher bewertet?
Hat die Bundesregierung bereits Konzepte einer neuen globalen Mindeststeuer für Hochvermögende fachlich auf ihre Umsetzbarkeit und Auswirkungen hin geprüft?
Wenn ja, welche Konzepte wurden geprüft, und wie fiel diese Prüfung aus?
Wenn nein, wann beabsichtigt die Bundesregierung solche Prüfungen durchzuführen?
Teilt die Bundesregierung die von Bundesministerin Svenja Schulze geäußerte Auffassung, dass Ultrareiche oft kaum Einkommensteuer zahlen würden, „weil ihre Vermögen aus Anlagen oder Firmenanteilen bestehen, die deutlich weniger besteuert werden“ (www.tagesspiegel.de/gesellschaft/schulze-weiter-fur-globale-milliardarssteuer-die-kluft-zwischen-ultrareichen-und-dem-rest-der-gesellschaft-wachst-rasant-12790268.html)?