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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung im November 2024 mit Auswirkungen auf eine Besetzung des Aufsichtsrats der Deutschen Bahn Aktiengesellschaft mit Abgeordneten des Deutschen Bundestags

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Datum

27.01.2025

Aktualisiert

31.01.2025

Deutscher Bundestag20/1437923.12.2024

Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung im November 2024 mit Auswirkungen auf eine Besetzung des Aufsichtsrats der Deutschen Bahn Aktiengesellschaft mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages

der Abgeordneten Wolfgang Wiehle, René Bochmann, Dirk Brandes, Thomas Erhorn, Leif-Erik Holm, Dr. Rainer Kraft, Mike Moncsek, Manfred Schiller und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Gemäß Passus 3.3.1 der am 13. Dezember 2023 beschlossenen Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung (im Folgenden „Richtlinien“ – Teil II der Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes) sollten Abgeordnete des Deutschen Bundestages, soweit sie nicht die Funktion einer Parlamentarischen Staatssekretärin oder eines Parlamentarischen Staatssekretärs wahrnehmen, zur Vorbeugung von Interessenkonflikten im Hinblick auf den Gewaltenteilungsgrundsatz in der Regel nicht in Überwachungsorgane von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden (vgl. Bekanntmachung vom 13. Dezember 2023 sowie im GMBl 2024, S. 250, www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_13122023_VIIIB1FB02032210002010.htm).

In der vom Bundeskabinett am 6. November 2024 beschlossenen Fassung der Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes wurde dieser Passus 3.3.1 der Richtlinien dahin gehend geändert, dass Aufsichtsräte nunmehr auch mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages besetzt werden können (vgl. www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/grundsaetze-beteiligungsfuehrung.pdf?__blob=publicationFile&v=17).

Im Aufsichtsrat der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft (DB AG) sitzen ausweislich des Integrierten Berichts der DB AG bereits seit dem 16. Juni 2022 (https://ibir.deutschebahn.com/2023/de/start/) folgende Mitglieder des Deutschen Bundestages:

  • Stefan Gelbhaar (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN),
  • Dorothee Martin (Fraktion der SPD),
  • Bernd Reuther (Fraktion der FDP).

Im Aufsichtsrat der DB InfraGO Aktiengesellschaft ist ausweislich des Geschäftsberichts 2023 dieser Gesellschaft (https://ir.deutschebahn.com/fileadmin/user_upload/DB23_InfraGO_web_02.pdf) folgendes Mitglied des Deutschen Bundestages vertreten:

  • Matthias Gastel (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Ist es zutreffend, dass die Richtline vor ihrer Änderung am 6. November 2024 in Passus 3.3.1 bestimmte, dass Abgeordnete des Deutschen Bundestages, soweit sie nicht die Funktion einer Parlamentarischen Staatssekretärin oder eines Parlamentarischen Staatssekretärs wahrnehmen, zur Vorbeugung von Interessenkonflikten im Hinblick auf den Gewaltenteilungsgrundsatz nicht in Überwachungsorgane von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden sollten?

2

Steht die durch das Bundeskabinett am 6. November 2024 erfolgte Änderung des Passus 3.3.1 der Richtlinie in einem Zusammenhang mit der Besetzung von Aufsichtsratsmandaten bei der Deutschen Bahn AG und anderen in Bundeseigentum stehenden Gesellschaften mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages, und wurden durch die Änderung die Bestellungen nachträglich legitimiert?

3

Wer vertrat auf der Hauptversammlung der DB AG im Juni 2022, also zu einem Zeitpunkt als die Bestellung von Mitgliedern des Deutschen Bundestages nach der Richtlinie möglichst nicht vorgenommen werden sollte, und auf der die ersten drei in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Mitglieder des Deutschen Bundestages zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der DB AG bestellt worden sind, die Interessen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und die des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)?

4

War den Vertretern des BMF und BMDV bei der Bestellung der genannten Mitglieder des Deutschen Bundestages in den Aufsichtsrat der DB AG zum 16. Juni 2022 (vgl. www.deutschebahn.com/resource/blob/10431118/7022b1241d1c0b4322ae6c752157c263/Integrierter-Bericht_Download-data.pdf) bewusst, dass sie sich dabei gegen die Regelanwendung der Richtlinien stellen würden, und wenn ja, weshalb wurde dieser Schritt dennoch vollzogen?

5

Ist es zutreffend und der Bundesregierung bekannt, dass nach § 23 der Satzung der DB AG der Vorstand und der Aufsichtsrat der DB AG jährlich zu erklären haben, weshalb in der Frage der Besetzung des Aufsichtsrats mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages der zu dieser Zeit geltenden Fassung den Regelvorgaben der Richtlinien nicht entsprochen wird und dieses als Teil des Corporate Governance Berichts der DB AG zu veröffentlichen ist?

6

Welches Aufsichtsratsmitglied hat den Vorsitz im Prüfungs- und Compliance-Ausschuss des Aufsichtsrats der DB AG inne?

7

Weshalb unterblieb nach Kenntnis der Bundesregierung in den Corporate Governance Berichten der DB AG für die Jahre 2022 und 2023 (https://ir.deutschebahn.com/fileadmin/user_upload/Deutsche_Bahn_Corporate_Governance_Bericht_2023.pdf) eine Erklärung der Abweichung von der Regelanwendung der Richtlinie?

8

War nach Kenntnis der Bundesregierung dem Aufsichtsratsvorsitzenden der DB AG, dem Vorsitzenden des Prüfungs- und Compliance-Ausschusses des Aufsichtsrats der DB AG sowie dem Vorstand der DB AG bei der Bestellung des Abgeordneten Matthias Gastel zu einem Mitglied des Aufsichtsrats der DB InfraGO AG der damalige Passus 3.3.1 der Richtlinie bekannt, und wenn ja, mit welcher Begründung fand diese Vorgabe keine Beachtung durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie den Vorstand der DB AG?

9

Wurden die betreffenden Abgeordneten Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Dorothee Martin und Bernd Reuther seitens der Bundesregierung auf eine Abweichung von der üblichen Regelung in Passus 3.3.1 der Richtlinie hingewiesen, oder haben die Abgeordneten aus eigenem Antrieb danach gefragt?

10

Haben das BMF und das BMDV den Bericht des Bundesrechnungshofs nach § 88 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) über die Operative Tätigkeit der „Steuerungsgruppe Transformation Deutsche Bahn AG“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom Oktober 2024 zur Kenntnis genommen (vgl. www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2024/db-steuerungsgruppe-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=2), und wenn ja, ist der Vorwurf des Bundesrechnungshofs ursächlich für die Streichung des Passus durch die Neufassung der Richtline am 5. November 2024?

11

Glaubt die Bundesregierung, allein durch Änderung des Passus in der Richtline den insbesondere in Kapitel 5 des in Frage 10 genannten Berichts des Bundesrechnungshofs problematisierten Vorwurf, „Verflechtungen der DB AG mit BMDV und Parlament erschweren klares Vertreten der Bundesinteressen“, gelöst zu haben, und besteht ein Interessenkonflikt im Hinblick auf den Gewaltenteilungsgrundsatz nach Einschätzung der Bundesregierung seit dem 5. November 2024 nicht mehr?

12

Wie hoch war der Entlastungsbetrag, den die DB AG und ihre beherrschten Tochterunternehmen im Geschäftsjahr 2023 auf Grundlage der §§ 6, 10, 11a, 30 des Strompreisbremsegesetzes (StromPBG) erhalten haben?

13

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für das Geschäftsjahr 2022 die im Integrierten Bericht 2022 auf S. 201 genannten variablen Vergütungen für die Mitglieder des Aufsichtsrats ausgezahlt, und wenn ja, wann (vgl. www.deutschebahn.com/resource/blob/10431118/7022b1241d1c0b4322ae6c752157c263/Integrierter-Bericht_Download-data.pdf)?

14

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die ersten drei in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Aufsichtsratsmitglieder der DB AG für das Geschäftsjahr 2023 eine feste jährliche Vergütung von 20 000 Euro sowie Sitzungsgelder in Höhe von rund 1 800 Euro für sechs Aufsichtsratssitzungen im Jahr 2023, jedoch keine weitergehenden erfolgsabhängigen (variablen) Vergütungen (vgl. https://ibir.deutschebahn.com/2023/de/zusammengefasster-konzernlagebericht/governance/corporate-governancebericht/verguetungsbericht/) erhalten haben?

15

Wann sind die in dem Integrierten Berichten der DB AG für das Jahr 2023 (vgl. https://ibir.deutschebahn.com/2023/de/zusammengefasster-konzernlagebericht/governance/corporate-governance-bericht/verguetungsbericht/) ausgewiesenen Jahresvergütungen der ersten drei in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Mitglieder des Deutschen Bundestages aus ihren Mandaten als Aufsichtsräte der DB AG ausgezahlt worden, und sind diese nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der DB AG korrekt ausgewiesen worden, gleichwohl es nach Ansicht der Fragesteller eine erhebliche Differenz in der Höhe zwischen den seitens der DB AG genannten Bezügen und den veröffentlichungspflichtigen Angaben der genannten Mitglieder des Deutschen Bundestages (vgl. www.bundestag.de/abgeordnete) zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Kleinen Anfrage zu geben scheint?

Berlin, den 15. Dezember 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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