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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Einnahmen und Vorgänge in deutschen Auslandshandelskammern

(insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

27.01.2025

Aktualisiert

03.02.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/1439803.01.2025

Einnahmen und Vorgänge in deutschen Auslandshandelskammern

der Abgeordneten Dr. Rainer Rothfuß, Dr. Harald Weyel, Norbert Kleinwächter, Jochen Haug und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

In den vergangenen Jahren wurden vereinzelt Missstände im Netzwerk der deutschen Auslandshandelskammern bekannt und es wurde über diese auch in den Leitmedien berichtet (www.wiwo.de/unternehmen/handel/auslandshandelskammern-zwielichtiges-gebaren-deutscher-businessleute-/29380920.html, www.spiegel.de/politik/deutschland/auslandshandelskammern-wirtschaftsministerium-sieht-hinweise-auf-krumme-geschaefte-a-6b8c60c9-6273-4443-8ab6-837086589f75). Dieses Netzwerk setzt sich aus den bilateralen Auslandshandelskammern (AHK im engeren Sinne) sowie Delegationen und Repräsentanzen zusammen. Dem Verständnis der Fragesteller nach gehören aber keine dieser drei Typen der Bundesrepublik Deutschland und sie unterliegen auch nicht den Weisungen der Bundesregierung. Die Bundesregierung hat in ihren Antworten auf die Kleinen Anfragen der ehemaligen Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksachen 20/6228 und 20/7330 bereits einige aufklärende Einblicke in Finanzierung, Kontrollpraktiken und etwaige Probleme gegeben, die die Fragesteller als nützlich empfinden.

Ungeachtet dessen besteht für die Fragesteller aber noch ein weiterer Transparenzbedarf zur Einnahmengestaltung der AHK, weniger aufgrund der Antworten der Bundesregierung, sondern wegen der in den Augen der Fragesteller teils unklaren Darstellung der Auslandshandelskammern selbst. Ebenso verwies die Bundesregierung auf o. g. Bundestagsdrucksachen bei dem Anstieg der Bundesmittelzuschüsse für das AHK-Netzwerk in den letzten Jahren auf die erhöhten Kosten von Umstrukturierung und Digitalisierung, welche zu Effizienzerhöhungen und zukünftigen Kosteneinsparungen führen würden (Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 20/6228). Leider sind nach Ansicht der Fragesteller aus ökonomischer Erfahrung Ministerialausgaben für kontinuierliche Bezuschussungsposten oft rigide nach unten festgesetzt. Die Fragesteller gehen davon aus, dass die von der Bundesregierung avisierten Kosteneinsparungen sich nicht nur positiv auf die Kosten der AHK beziehen, sondern auch auf die bezuschussten Bundesmittel.

Zudem stellen sich für die Fragesteller mögliche Interessenkonflikte dar, denn wenngleich die Bundesregierung aus Sicht der Fragesteller die AHK aufgrund ihrer Bezuschussung grundsätzlich in einem positiven Licht darstellt, was korrekt sein kann, sind nach Auffassung der Fragesteller einige mögliche Problempunkte möglicher Interessenkonflikte der Kofinanzierung aus staatlichen Mitteln und Eigenmitteln nicht vollkommen ausblendbar (www.ihk.de/die-ihk/ihktransparent/finanzierung-und-mitgliedsbeitrag-5416978#:~:text=Finanzierung%20der%20DIHK,-Aus%20ihren%20Erträgen&text=Darin%20enthalten%20ist%20eine%20Umlage,rund%2051%2C7%20Millionen%20Euro). So sind Eigeninteressen im Rahmen der Selbstfinanzierungen der AHK möglicherweise nicht immer vollständig in Einklang mit dem Auftrag im Sinne des deutschen Staates zu bringen (www.spiegel.de/politik/deutschland/auslandshandelskammern-wirtschaftsministerium-sieht-hinweise-auf-krumme-geschaefte-a-6b8c60c9-6273-4443-8ab6-837086589f75).

Die Subventionsregularien der EU könnten nach Ansicht der Fragesteller ein rechtliches Problem darstellen, denn nach eigenen Angaben der AHK (www.ahk.de) operieren Tochtergesellschaften der AHK und bieten Beratungsdienstleistungen an, die möglicherweise so durch staatliche Mittel quersubventioniert werden, wodurch nach Ansicht der Fragesteller das Wettbewerbsumfeld in den betroffenen regionalen Märkten möglicherweise verzerrt wird und dies ein beihilferechtliches Problem darstellen könnte, denn unter staatliche Beihilfen fallen nicht nur direkte finanzielle Zuwendungen, Schuldenerlasse oder verbilligte Darlehen, sondern auch Bürgschaften, Steuervergünstigungen oder Sonderkonditionen bei der Bereitstellung von Grundstücken, Waren und Dienstleistungen.

Abschließend haben die Fragesteller noch Interesse an einigen Vorgängen im Irak, denn im Kammerbericht des Bundesverbandes der freien Kammern wird auf der Seite 6 über die rechtliche Verfolgung eines ehemaligen Mitarbeiters berichtet, der Missstände wie Steuerhinterziehung, Sozialversicherungsbetrug und fehlende Anmeldungen von Mitarbeitern und Repräsentanzen bzw. Delegationen aufgedeckt hatte (www.bffk.de/media/kammerbericht_2023_-_final_-_final.pdf), und dabei sollen immer wieder neue Verfahren angestrebt sowie ein Gutachter seitens der AHK Vereinigte Arabische Emirate (VAE) bestellt worden sein. Durch die Vorgänge im Irak wurde auch bekannt, dass die Delegation des Irak Steuern sowie Zinsen und Strafzahlungen aufgrund nicht gezahlter Einkommensteuern entrichten musste.

Die Fragesteller sind sich bewusst, dass die überschaubare Höhe der Finanzierung der Auslandshandelskammern, auch entsprechend der Darstellung der Bundesregierung, vermutlich eine der sinnvolleren Mittelverwendungen deutscher Haushaltsmittel zur Förderung der deutschen Außenwirtschaft ist. Dies sollte aber in den Augen der Fragesteller, im Einklang mit der Darstellung der Bundesregierung, trotzdem nicht über mögliche Probleme hinwegtäuschen, auch um dafür zu sorgen, dass es auch weiterhin ein sinnvolles Hilfsmittel der deutschen Außenwirtschaft bleibt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die aggregierten Einnahmen aller weltweit operierenden AHK für die letzten Jahre?

a) Wenn ja, wie stellen sich die aggregierten Einnahmen des gesamten AHK-Netzwerks für die letzten fünf Jahre separiert nach Jahren dar?

b) Wenn nein, hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wo diese direkt zu ermitteln sind?

2

Gibt es jenseits der auf Bundestagsdrucksache 20/6228 dargestellten Auflistungen der Bundesregierung zu Bundesmitteln, welche an die AHK via Bezuschussung, Aufträge etc. flossen, noch weitere

a) Bundesmittel, welche an die AHK über nicht aufgeführte Positionen bzw. Bundesministerien flossen, und

b) hat die Bundesregierung Kenntnis von nennenswerten EU- oder Landesmitteln, welche in den letzten fünf Jahren an das AHK-Netzwerk flossen (wenn ja, bitte ausführen)?

3

Wenn Frage 2a mit Ja beantwortet wird, wie setzen sich die aggregierten Bundesmittel für das gesamte AHK-Netzwerk aufgeteilt für die letzten fünf Jahre und separiert nach den nachfolgenden Punkten zusammen, jenseits der Ausgaben auf Bundestagsdrucksache 20/2668 zusammen für

a) Zuschüsse (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz [BMWK], bundesmittelanteilig Deutsche Industrie- und Handelskammer [DIHK], etwaige weitere),

b) auftragsbezogene Geldmittel der Bundesministerien, Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), German Trade and Invest (GTAI) usw. für eine konkrete Aufgabe oder Dienstleistung jenseits der offiziellen Bezuschussung,

c) sonstige Geldmittel für alle nicht unter obigen Kategorien aufzulistenden Positionen, die aus Bundesmitteln bezahlt werden?

4

Wie hoch war der prozentuale Anteil (nach Auftragswert) von ausschreibungspflichtigen Aufträgen der Bundesministerien, für den das AHK-Netzwerk den Zuschlag erhielt, obwohl es Konkurrenzangebote gab, d. h., wie hoch war der Anteil (nach Auftragswert) von der Summe aller ausschreibungspflichtigen Aufträge für durch Bundesministerien beanspruchte und bezahlte Leistungen (die Zuschüsse vom BMWK und von der DIHK sind explizit nicht gemeint), für die es neben den AHK einen weiteren Bewerber gab und für die letztendlich eine AHK, Repräsentanz oder Delegation den Zuschlag erhielt (für die letzten fünf Jahre, aggregiert für alle AHK, auflisten; Nennung von Bundesministerien bzw. Leistung nicht notwendig)?

5

Haben nach Kenntnis der Bundesregierung einzelne AHK in den Jahren von 2015 bis 2019 sowie 2022 und 2023 ein Einnahmendefizit von mehr als 10 Prozent im Jahr im Vergleich zu ihren Ausgaben gehabt, und wenn ja, welche?

6

Ist die Annahme der Fragesteller korrekt, dass Defizite von bilateralen AHK stets durch eigene Rücklagen in privatwirtschaftlicher Manier gedeckt werden müssen – abseits der Besonderheiten des Corona-Schutzschirmes (vgl. Ausführungen der Bundesregierung in der Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 20/6228)?

7

Wie werden deutliche jährliche finanzielle Defizite bei Delegationen und Repräsentanzen im Allgemeinen finanziell kompensiert?

8

Wie wird sich nach Ansicht die Bundesregierung perspektivisch die über das AHK-Netzwerk aggregierte Bundesmittelbezuschussung bis 2030 in etwa prozentual entwickeln, wenn die eingangs avisierten Kostenersparnisse realisiert werden?

9

Wird nach Wissen der Bundesregierung ein Ausbau des AHK-Netzwerks in den zentralasiatischen Republiken (Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Usbekistan, Turkmenistan sowie die Mongolei) bis 2030 vorangetrieben (im Kontext der perspektivischen Darstellungen der Bundesregierung in der Antwort zu den Fragen 6b, 7c und 10c auf Bundestagsdrucksache 20/6228)?

10

Beabsichtigt die Bundesregierung, Einschränkungen oder Streichungen in der Förderung des AHK-Netzwerks in den BRICS-Kernstaaten (BRICS = Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika) bis 2030 zu schaffen? Konnte die Bundesregierung bisher Interessenkonflikte identifizieren, in denen das Eigenfinanzierungsinteresse der AHK (insbesondere der AHK im engeren Sinne) dem Bundesinteresse zur Förderung der deutschen Außenwirtschaft entgegenstehen könnte, weil ungeachtet des nachvollziehbaren Zwecks der Anfangsberatung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in ihrem Auslandsgeschäft sich die AHK gleichzeitig in einer Situation befinden, die einen staatlichen und einen Eigenauftrag beinhaltet, wenn ja, welche, und über welche etwaigen Kontroll- oder Sanktionierungsmechanismen zu diesen möglichen Interessenkonflikten verfügt die Bundesregierung?

11

Warum sind Geschäftsführer der AHK mit Dienstpässen der Bundesrepublik Deutschland ausgestattet, während ihre Organisationen gleichzeitig im Lobbyregister eingetragen sind (Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/12419 und www.lobbyregister.bundestag.de/suche?q=Auslandshandelskammer&filter%5Bactivelobbyist%5D%5Btrue%5D=true), d. h., wie lassen sich dadurch potenzielle Interessenkonflikte vermeiden, um die Integrität und Transparenz in diesen Angelegenheiten zu gewährleisten, wenn die AHK einerseits ihre Kapazitäten dazu nutzen müssen, um eigene wirtschaftliche Interessen zu verfolgen, andererseits aber Unternehmen beim internationalen Markteintritt unterstützen sollen?

12

Wurde die Bundesregierung in der Vergangenheit vonseiten der EU bezüglich der Konformität staatlicher Zuschüsse an die AHK mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), wobei deren Überwachung in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fällt, konsultiert oder ermahnt, und wenn ja, wie war die Position bzw. Antwort der Bundesregierung hierzu?

13

Werden ungeachtet der rechtlichen Auswirkungen für die DIHK oder die Bundesrepublik Deutschland etwaige Rechtsstreit- oder Strafkosten, die aus einem umstrittenen oder geahndeten Fehlverhalten der AHK im Gastland entstehen, vom deutschen Steuerzahler mittelbar mitbezahlt (www.spiegel.de/politik/deutschland/auslandshandelskammern-wirtschaftsministerium-sieht-hinweise-auf-krumme-geschaefte-a-6b8c60c9-6273-4443-8ab6-837086589f75)?

14

Welche Maßnahmen wurden oder werden ergriffen, um sicherzustellen, dass keine Verwechslung zwischen Auslandshandelskammern, Delegationen und offiziellen deutschen Behörden entsteht, d. h., wie wird eine klare Unterscheidung im In- und Ausland gewährleistet?

15

Ist oder war die Bundesrepublik Deutschland als Eigentümerin in den Handelsregisterauszügen von Delegationen, Auslandshandelskammern oder Repräsentanzen in einzelnen Gastländern verzeichnet?

a) Wenn ja, wo, und welche Vorzüge ergeben sich daraus für die Delegationen, Repräsentanzen oder AHK?

b) Welche potenziellen Folgen könnten sich bei Haftungsfragen für die Bundesrepublik Deutschland oder das Auswärtige Amt ergeben?

c) Gab es Fälle beanstandeter oder widerrechtlicher Eintragungen der Bundesrepublik Deutschland durch eine Delegation, Repräsentanz oder AHK?

16

Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung offizielle Fälle oder Beschwerden, in denen Mitarbeiter von Auslandshandelskammern aufgrund von Dienstpässen fälschlicherweise für Diplomaten gehalten wurden oder ihnen durch Verwechslung von Dienst- und Diplomatenpässen unrechtmäßig ein Diplomatenstatus oder andere Vorteile seitens der Gastländer zugeteilt wurden, und wenn ja,

a) wo, und wann traten diese Vorgänge auf,

b) wurden diese Korrekturen seitens des Auswärtigen Amts vorgenommen?

17

Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung die genauen Gegenstände der im Kammerbericht (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) erwähnten rechtlichen Verfahren der Delegation im Irak (bitte detailliert alle Verfahren auflisten und deren Gegenstände angeben)?

18

Sind der Bundesregierung ähnliche Verfahren aus anderen Delegationen und AHK bekannt, wenn ja, wie hoch waren insgesamt diese Ausgaben für Rechtsmittel aller AHK und Delegationen der letzten zehn Jahre, und um was für Verfahren handelte es sich (bitte die Verfahren nach Art, Jahren und Höhe der entstandenen Rechtskosten auflisten)?

19

Warum hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Delegation des Irak entschieden, die Einkommensteuer für Mitarbeiter erst zwölf Jahre nach ihrer Gründung zu entrichten, was auch zu Strafzahlungen und Verzugszinsen führte?

20

Gab es nach Ansicht der Bundesregierung eine Verletzung der Sorgfaltspflicht der AHK VAE bzw. der Delegation des Irak?

21

Gab es nach Kenntnisstand der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren Beschwerden von Personen gegen AHK, Delegationen, Repräsentanzen wegen Verstößen gegen Datenschutzbestimmungen, wenn ja, was waren die Beschwerdegründe, und wurden bei aufgeklärten Fehlverhalten Strafen und Abmahnungen verhängt?

22

Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren Beschwerden bzw. Klagen über ein „Blacklisting“ von Personen, Unternehmen oder Verbänden, die interne Informationen der DIHK, Delegationen, AHK und Repräsentanzen offenlegten oder auf Missstände hinwiesen, und wenn ja, wie steht nach Einschätzung der Bundesregierung solch ein „Blacklisting“ im Einklang mit dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz, das Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen gegen Hinweisgeber ausdrücklich untersagt und unter Strafe stellt?

Berlin, den 16. September 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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