Transparenz und Wirtschaftlichkeit von Beratungskosten bei der Deutschen Rentenversicherung Bund
der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, René Springer, Jürgen Pohl, Gerrit Huy, Norbert Kleinwächter, Jörg Schneider und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Niedrige Verwaltungskosten können nach Ansicht der Fragesteller das Vertrauen der Bürger in die gesetzliche Rentenversicherung stärken, da sie ein Kennzeichen für eine effiziente Verwaltung sind, die sorgsam mit den Beiträgen der Versicherten umgeht. Gleichzeitig sind teure Aufträge für unnötige Beratungen ein negativer Indikator und mit dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht zu vereinbaren.
Der Bundesrechnungshof (BRH) hat bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) zahlreiche Mängel beim Umgang mit externen Beratungsaufträgen festgestellt. So fehlte es regelmäßig an einem nachgewiesenen Bedarf und an konkreten Beratungszielen (www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2024/hauptband-2024/09-volltext.html). In der Veröffentlichung des Bundesrechnungshofs vom 11. Dezember 2024 wird festgestellt:
- Zumeist war es nicht nachvollziehbar, wie die Beratungsergebnisse in die Praxis umgesetzt wurden oder welchen Mehrwert die zum Teil millionenschweren Beratungsaufträge brachten. Der Bundesrechnungshof bemängelte zudem Mehrfachbeauftragungen von immer wieder gleichen Beratungsfirmen über mehrere Jahre. Dies birgt nicht nur erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Risiken, sondern auch inhaltliche. Denn gerade der für Beratungen sinnvolle ‚Blick von außen‘ dürfte dann verloren gehen. Auch wünschten sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschiedentlich ausdrücklich persönlich bekannte Berater der Beratungsunternehmen. Dies sieht der Bundesrechnungshof besonders kritisch.
- Die Bedarfsermittlungen, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Leistungsbeschreibungen waren von sehr schlechter Qualität, so dass sie den Vorwurf eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns begründen.
Als konkretes Beispiel wird vom Bundesrechnungshof angeführt (www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2024/hauptband-2024/09-volltext.html):
- Ein Geschäftsbereich ließ sich von einem Beratungsunternehmen eine ‚Geschäftsordnung‘ erstellen. Das Honorar betrug 765 000 Euro. Dafür erhielt die DRV Bund ein knapp 10-seitiges Dokument mit weitestgehend inhaltsleeren Stichworten (z. B. ‚Schweinerunden‘ oder ‚Surfhören‘). Dies war das Ergebnis von 230 Beratungsrunden zwischen Führungskräften und dem Beratungsunternehmen. Wofür der Geschäftsbereich eine eigene Geschäftsordnung benötigte und weshalb diese nicht von eigenen Beschäftigten erstellt werden konnte, hatte die DRV Bund nicht dargelegt. Auf Nachfrage des Bundesrechnungshofes erklärte sie, bei der Beratung habe es sich um einen ‚kulturverändernden Prozess‘ gehandelt. Zudem habe man als Folge dieser Beratung eine neue Stabstelle eingerichtet. Diese Mehrwerte könne man aus der Geschäftsordnung nicht zwingend erkennen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) nehmen die Fach- und Rechtsaufsicht über die Deutsche Rentenversicherung Bund wahr.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für externe Beratungsleistungen, wie sie zum Beispiel auch im aktuellen Prüfbericht des Bundesrechnungshofes aufgeführt sind (www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2024/hauptband-2024/09-volltext.html), in den Jahren 2006 bis 2023 bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung KBS und bei den einzelnen Regionalträgern der Deutschen Rentenversicherung entwickelt (bitte tabellarisch darstellen)?
Wie wurden diese Kosten für externe Beratungsleistungen jeweils in den Geschäftsberichten 2006 bis 2023 der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung KBS und bei den einzelnen Regionalträgern der Deutschen Rentenversicherung transparent gemacht?
Welche Beratungsleistungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der sogenannten strategischen Beratung für die DRV Bund erbracht, und in welcher Form wurden diese Beratungsleistungen umgesetzt bzw. konkretisiert?
Welche konkreten Beratungsunternehmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2006 bis 2024 von der DRV Bund für externe Beratungsleistungen und insbesondere die „strategische Beratung“ beauftragt (bitte unter Angabe des Honorarvolumens tabellarisch ausweisen, die „strategische Beratung“ bitte gesondert ausweisen)?
Welches konkrete Beratungsunternehmen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem 765 000-Euro-Auftrag zum „kulturverändernden Prozess“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) mit 230 Einzelterminen und der Erstellung eines zehnseitigen Geschäftsordnungspapiers beauftragt?
Welcher Stunden- bzw. Tagessatz hat das Beratungsunternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des 765 000-Euro-Auftrag durch die DRV Bund vergütet bekommen?
Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung unter einem „kulturverändernden Prozess“ bei der DRV Bund zu verstehen, und wie wurde dieser umgesetzt bzw. konkretisiert?
Wie konkretisieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Erfolge der externen Beratungsleistungen im Rahmen der „strategischen Beratung“ für die Versicherten der DRV Bund?
Wie konkretisieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Erfolge der externen Beratungsleistungen im Rahmen des „kulturverändernden Prozesses“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) für die Versicherten der DRV Bund?
Wie lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Aufwuchs der Kosten für externe Beratungsleistungen bei der DRV Bund auf 7 Mio. Euro jährlich erklären, wenn nach Einschätzung des BRH zugleich in den meisten Fällen der Bedarf dafür nicht ausreichend nachgewiesen und die Zielsetzung der Beratungsaufträge nicht konkret definiert wurde (www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2024/hauptband-2024/09-volltext.html)?
Wie ist nach Auffassung der Bundesregierung die Erhöhung der Beratungskosten auf 7 Mio. Euro bei der DRV Bund mit dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vereinbar, und welche Konsequenzen werden daraus gezogen?
Warum wurde der Anstieg der externen Beratungskosten in den jährlichen Unterrichtungen der Bundesregierung zur gesetzlichen Rentenversicherung (z. B. Rentenversicherungsbericht 2024, Bundestagsdrucksache 20/14085) nicht transparent gemacht und kritisch hinterfragt?
Warum wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die DRV Bund immer wieder dieselben Beratungsunternehmen über mehrere Jahre hinweg mit neuen Aufträgen betraut, obwohl dies erhebliche rechtliche, wirtschaftliche und inhaltliche Risiken birgt, und wie wurde sichergestellt, dass der „Blick von außen“ (vgl., Vorbemerkung der Fragesteller) durch diese wiederholte Beauftragung nicht verloren ging?
Inwiefern wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Auswahlprozess für Beratungsunternehmen durch den Wunsch von DRV-Mitarbeitern beeinflusst, persönlich bekannte Berater zu beauftragen, und welche Maßnahmen wurden ergriffen, um sicherzustellen, dass die Auswahl von Beratungsfirmen objektiv und ohne Interessenkonflikte erfolgt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche konkreten Ziele sollten nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem offenbar angestrebten „Kultur- und Strukturwandel“ sowie der Erstellung einer Geschäftsordnung für die DRV Bund im Rahmen des 765 000-Euro-Beratungsauftrags erreicht werden, was ist unter dem „kulturverändernden Prozess“ zu verstehen, und welcher Geschäftsbereich war davon konkret betroffen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche konkreten Gründe haben nach Kenntnis der Bundesregierung dazu geführt, dass die DRV Bund für den angestrebten „Kultur- und Strukturwandel“ ein externes Beratungsunternehmen beauftragen musste, anstatt diese Aufgabe mit eigenen Ressourcen zu bewältigen?
Welche Leistungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch das Beratungsunternehmen erbracht, um das Honorar von 765 000 Euro zu rechtfertigen, und was sind die konkreten Ergebnisse der 230 Beratungsrunden?
Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung unter den als Beratungsergebnis herausgearbeiteten „Schweinerunden“ und „Surfhören“ zu verstehen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des 765 000-Euro-Beratungsvertrages mit 230 Beratungsterminen eine Bindung bestimmter Berater und/oder Vorgaben seitens der DRV Bund, wie und wo gearbeitet werden sollte, ähnlich bestimmten IT-Rahmenverträgen der DRV Bund mit externen Dienstleistern (www.freelance-now.de/magazine/public-relations/exklusiv-fragwuerdige-klauseln-it-profis-bei-der-drv-bund-gefangen-im-projekt)?
Welche rechtliche Form (z. B. Werkvertrag, Dienstvertrag, Arbeitnehmerüberlassung etc.) hatte nach Kenntnis der Bundesregierung die „Beratungsleistung“ im Wert von 765 000 Euro, die im Wesentlichen aus 230 Beratungsrunden bestand, nach ihrer tatsächlichen Durchführung und unter Zugrundelegung der von der Deutschen Rentenversicherung Bund gegenüber Unternehmen angewandten Kriterien insbesondere zur Einbindung in organisatorische Abläufe und Mitarbeiterbindung von Externen (www.freelance-now.de/magazine/public-relations/exklusiv-fragwuerdige-klauseln-it-profis-bei-der-drv-bund-gefangen-im-projekt)?
Wie wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Qualität der Beratung im Nachhinein beurteilt, und welche Kriterien wurden angewendet, um den Erfolg oder Misserfolg des Beratungsprozesses zu messen?
Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung die neu eingerichtete Stabstelle, die nach der Beratung eingerichtet wurde, und welche Aufgaben hat die Stabstelle übernommen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche konkreten Veränderungen oder Verbesserungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung nach Abschluss des Beratungsprozesses zu dem 765 000-Euro-Beratungsvertrag?
Welche Erklärung gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung dazu, dass der Bundesrechnungshof feststellt, dass die „Mehrwerte“ der Beratung zur Geschäftsordnung nicht zwingend erkennbar sind (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie ist nach Auffassung der Bundesregierung der 765 000-Euro-Beratungsauftrag bei der DRV Bund für die 230 Beratungstermine und das zehnseitige Geschäftsordnungspapier mit dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in Einklang zu bringen, und welche Konsequenzen werden daraus gezogen?