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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
119 Fragen zur Amtszeit des Bundesministers für Arbeit und Soziales
(insgesamt 119 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Datum
07.02.2025
Aktualisiert
12.02.2025
BT20/1444609.01.2025
119 Fragen zur Amtszeit des Bundesministers für Arbeit und Soziales
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/14446
20. Wahlperiode 09.01.2025
Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
119 Fragen zur Amtszeit des Bundesministers für Arbeit und Soziales
Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP ambitionierte Ziele in der
Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik gesetzt. Unter anderem hatte sie sich vorgenommen,
die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu stärken, die betriebliche
Altersversorgung zu modernisieren, die Prävention und Rehabilitation zu stärken, die
Selbstständigen besser abzusichern sowie die Inklusion voranzubringen und
vieles mehr.
Bei der Umsetzung der Vorhaben ist die Bundesregierung schwer in die Kritik
geraten. So wurde die Bürgergeldreform von Kommentatoren als
„Etikettenschwindel“ bezeichnet (www.t-online.de/finanzen/aktuelles/arbeitsmarkt/id_10
0053480/bundestag-beschliesst-buergergeld-hartz-iv-ersatz-ist-etikettenschwin
del-.html), und die Bundesregierung sah sich kurze Zeit nach Inkrafttreten des
Bürgergelds gezwungen, Regelungen wieder abzuändern.
Auch die geplanten Veränderungen an der gesetzlichen Rente wurden in der
Öffentlichkeit scharf kritisiert, weil sie ausschließlich die ältere Generation
bevorzugen zulasten der jüngeren Menschen (www.spiegel.de/politik/deutschlan
d/rentenpaket-der-ampelregierung-ruecksichtslose-boomer-a-da982431-0678-4
464-b6f0-6d17f731d0fa).
In der Behinderten- und Teilhabepolitik fällt das Fazit über die Bilanz der
Bundesregierung insbesondere für den Bereich der Barrierefreiheit und des
Diskriminierungsschutzes ebenfalls ernüchternd aus (www.deutscher-behindertenra
t.de/ID299052).
Angesichts dieser öffentlichen Nachrichtenlage stellt sich nach drei Jahren
Regierungszeit die Frage, inwiefern die Bundesregierung die Ziele ihres eigenen
Koalitionsvertrags erreicht hat und welche konkreten Ergebnisse sie erzielen
konnte.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwiefern wurde die im Koalitionsvertrag vorgesehene umfassende
Digitalisierung von Leistungen des Sozialstaats erreicht, und wo ist dies noch
nicht der Fall?
2. Sind Information, Beratung, Antragstellung, Kommunikation und
Abfragen an den zuständigen Stellen zu Leistungen des Sozialstaats digital
und einfach flächendeckend in Deutschland möglich?
3. Können Bürgerinnen und Bürger Leistungen des Sozialstaats wie aus
einer Hand erhalten, im Rahmen möglichst niedrigschwelliger
einheitlicher Anlaufstellen vor Ort, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen?
4. Ist es für alle arbeitsuchenden bzw. arbeitslosen Bürgerinnen und Bürger
in Deutschland, die ein Beratungsgespräch mit der Bundesagentur für
Arbeit führen sollen, möglich, dies orts- und zeitunabhängig über eine
Videokonferenz zu machen?
5. Welche Maßnahmen wurden von der Bundesregierung getroffen, um die
Sozialversicherungsbeiträge stabil zu halten?
6. Wie hat sich die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei Frauen
in dieser Legislaturperiode entwickelt?
7. Ist es der Bundesregierung gelungen, wie im Koalitionsvertrag
vorgesehen, den Übergang von Schule in berufliche Bildung zu verbessern
und den Datenaustausch zwischen den betroffenen Behörden und
Beratungspartnern zu gewährleisten (Artikel 31a des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch – SGB III) oder welche Fortschritte sieht die
Bundesregierung aufgrund der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Verbesserung des
Übergangs von Schule in berufliche Bildung, und wo sieht die
Bundesregierung Schwächen und Probleme?
8. Wie viele offene Ausbildungsplätze gibt es seit Amtsantritt der
Bundesregierung im Vergleich zum Zeitraum von 2013 bis 2019?
9. Plant die Bundesregierung, die Weiterbildungsplattform „NOW“ über
das geplante Projektende im Frühjahr 2025 hinaus zu betreiben, wenn
nein, wieso nicht, und plant die Bundesregierung eine Zusammenlegung
mit dem Innovationswettbewerbs „INVITE“ des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung (BMBF)?
10. Wie wurde in dieser Legislaturperiode das Bildungs- und Teilhabepaket
weiterentwickelt, und wie hat sich die finanzielle Unterstützung der
Maßnahmen in diesem entwickelt?
11. Welche finanziellen Mittel wurden für die Jugendberufsagenturen in
dieser Legislaturperiode aufgewendet, und welche Maßnahmen wurden für
die Qualitätssicherung dieser umgesetzt?
12. Wie haben sich die finanziellen Mittel für die Hilfe von schwer
erreichbaren jungen Menschen (§ 16h des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch –
SGB II) entwickelt?
13. Wie haben sich die Zahlen bezüglich der Integration in Arbeit und
Ausbildung von schwer erreichbaren jungen Menschen (§ 16h SGB II)
entwickelt?
14. Wie viele Beschäftigte wurden seit Einführung des
Qualifizierungschancengesetzes (QCG) gefördert?
a) Wie viele davon waren Geringqualifizierte?
b) Wie hoch war der Anteil der kleinen und mittleren Unternehmen (bis
50 Mitarbeiter) an den geförderten Unternehmen?
c) Welche Maßnahmen, welche Art der Fortbildung und in welchen
Branchen wurde am meisten gefördert?
d) Wie hoch war die Anzahl der geförderten Führerscheine?
15. Wie hoch ist der Anteil an Teilqualifikationen (TQ-Maßnahmen), die
über das QCG gefördert werden?
16. Welche Gründe sieht die Bundesregierung für die geringe Förderquote
und die bisher sehr mäßigen Teilnahmen und Förderzahlen auf
Grundlage des QCG?
17. Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die
Weiterbildungsbeteiligung insbesondere von Geringqualifizierten und kleinen und mittleren
Unternehmen zu steigern?
18. Da die Bundesregierung sich Rahmen der Nationalen
Weiterbildungsstrategie (NWS) und der EU-2030-Strategie das Ziel gesetzt hat, die
Weiterbildungsbeteiligung auf einen Wert von 65 Prozent zu steigern,
a) wie hoch ist die Weiterbildungsbeteiligung aktuell und
b) welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um das
65-Prozent-Ziel bis 2030 zu erreichen?
19. Wie viele Beschäftigte wurden seit Einführung des Qualifizierungsgelds
am 1. April 2024 bisher gefördert?
20. Wie viele junge Menschen haben in diesem Jahr im Rahmen der neu
eingeführten Ausbildungsgarantie einen außerbetrieblichen
Ausbildungsplatz annehmen müssen, weil die anderen Maßnahmen zur Vermittlung
und Unterstützung bei der Suche nach einem betrieblichen
Ausbildungsplatz nicht gefruchtet haben?
21. Was unternimmt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS), damit die Information, welche jungen Menschen nicht von der
Bundesagentur für Arbeit erreicht werden konnten (§ 31a Absatz 2
SGB III), verpflichtend an die zuständigen Stellen der Jugend- bzw.
Sozialhilfe in den einzelnen Bundesländern zurückgespiegelt werden?
22. Warum hat die Bundesregierung – anders als im Koalitionsvertrag
vereinbart – 2022 keine Regelung zur stärkeren Flexibilisierung der
Arbeitszeiten vorgelegt?
23. Warum hat die Bundesregierung keinen ressortabgestimmten Entwurf
zur Regelung der Arbeitszeiterfassung vorgelegt, und wann soll dieser
vorgelegt werden?
24. Will die Bundesregierung Einfluss auf die nächste Entscheidung der
Mindestlohnkommission über die Festlegung der Mindestlohnhöhe
nehmen?
25. Planen Vertreter der Bundesregierung eine politisch festgelegte
Erhöhung des Mindestlohns nach der nächsten Bundestagswahl?
26. Welche Auswirkungen auf die Volkswirtschaft in Deutschland, die
Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die Arbeitslosigkeit und das
Verbraucherpreisniveau hätte eine Erhöhung des Mindestlohns auf 14 Euro
bzw. 15 Euro?
27. Wieso gab die Bundesregierung der Mindestlohnkommission über ein
Schreiben des Bundesministers für Arbeit und Soziales vor, sich bei
zukünftigen Erhöhungen an den von der EU-Mindestlohnrichtlinie
genannten 60 Prozent zu orientieren, wenn sie doch der EU-Kommission
mitgeteilt hatte, dass Deutschland die Anforderungen der
Mindestlohnrichtlinie bereits erfüllt?
28. Wie steht die Bundesregierung zu einer Reform des
Mindestlohngesetzes, die die Mindestlohnkommission abschafft und durch eine
automatische Anpassungsregelung ersetzt?
29. Plant die Bundesregierung, die sich im Koalitionsvertrag erneut
ausdrücklich zum politischen Mindestlohn und zum Eingriff in die
Verhandlungsautonomie der Tarifparteien bekannt hat, künftige politische
Eingriffe in den Mindestlohn gesetzgeberisch auszuschließen, um
populistische Überbietungswettkämpfe, mit denen verbesserte Wahlerfolge mit
dem Versprechen auf Lohnzuwächse erkauft werden sollen, zu
verhindern?
30. Sieht die Bundesregierung, die sich im Koalitionsvertrag vorgenommen
hat, sich bei den Verhandlungen zur EU-Mindestlohnrichtlinie für
verbindliche Mindeststandards einzusetzen, ihr Ziel als erreicht an?
31. Hat die Mindestlohnkommission nach dem letzten Mindestlohngesetz
nach Ansicht der Bundesregierung rechtlich einen Gestaltungsspielraum,
einen Mindestlohn unterhalb der von der EU vorgeschlagenen
Mindestlohnkriterien vorzuschlagen oder wurde die Freiheit der
Mindestlohnkommission nach unten faktisch begrenzt, sodass nur nach oben
grenzloser Erhöhungsspielraum verbleibt?
32. Ändert sich die rechtliche Betrachtung der Bundesregierung in dem Fall,
dass sich ein bestimmter gesetzlicher Mindestlohn am Markt oder in
bestimmten Branchen nicht erwirtschaften lässt?
33. Hält die Bundesregierung in Ausnahmefällen, wenn sich ein bestimmter
Mindestlohn in einer Branche nicht erwirtschaften lässt, gesetzliche
Änderungen für angemessen, um in einer solchen Notlage die
Lohnuntergrenze in einzelnen Brachen weniger stark ansteigen zu lassen als in
anderen Branchen?
34. Wie groß sind nach den Berechnungen der Bundesregierung nach der im
Koalitionsvertrag vereinbarten Umsetzung des politischen Mindestlohns
die staatlichen Einsparungen durch geringere Kosten bei Aufstockungen
im Rahmen des Bürgergelds?
35. In welchen Branchen hatte die Umsetzung des im Koalitionsvertrag
vereinbarten politischen Mindestlohns nachweislich keinerlei
Auswirkungen auf die Preisstruktur in der Branche?
36. Durch welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ihr Ziel
aus dem Koalitionsvertrag, ein „modernes Arbeitsrecht“, das Sicherheit
und fair ausgehandelte Flexibilität ermöglicht, erreicht, und was genau
rechtfertigt bei den genannten Maßnahmen die Einschätzung als
„modernes Arbeitsrecht“?
37. Wie hoch ist die zusätzliche Belastung von Unternehmen und
Verwaltung durch Gesetze aus dem Geschäftsbereich des BMAS, die in dieser
Legislaturperiode verabschiedet wurden?
38. Welche konkreten Maßnahmen der Entbürokratisierung hat die
Bundesregierung im Bereich des Arbeitsrechtes unternommen, und in welchem
Volumen wurde hierbei entlastet?
39. Welche der Entbürokratisierungen beziehen sich auf Korrekturen bei
gesetzgeberischen Belastungen durch Gesetze, die, wie z. B. durch das
Nachweisgesetz, zuvor in dieser Legislaturperiode beschlossen wurden?
40. In welchem Umfang hat die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag
vereinbarte Abgrenzung von mobiler Arbeit und Telearbeit und dem
Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung vorgenommen?
41. In welchem Umfang hat die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag
als gute Möglichkeit für mobile Arbeit und die Stärkung ländlicher
Regionen bezeichneten Coworking-Spaces gefördert, und wie hoch waren
die Fördersummen durch den Bund in den Jahren von 2022 bis 2024
insgesamt?
42. In welchem Umfang und mit wem hat der im Koalitionsvertrag
angekündigte „Dialog mit allen Beteiligten“ zur gesunden Gestaltung des
Homeoffice stattgefunden, und welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung aus dem Dialog?
43. Mit wem und in welcher Weise hat die Bundesregierung Gespräche
geführt, um das im Koalitionsvertrag anvisierte Ziel, mobiles Arbeiten EU-
weit unproblematisch zu ermöglichen, umzusetzen, und was muss aus
Sicht der Bundesregierung noch geändert werden, um dieses Ziel zu
erreichen?
44. In welcher Weise hat die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag
vereinbarte Ziel, die Tarifbindung im Handwerk und Mittelstand zu stärken,
umgesetzt, und wie hat sich die Tarifbindung in Handwerk und
Mittelstand durch diese Maßnahmen der Bundesregierung verändert?
45. In wie vielen Gesetzen hat die Bundesregierung im Geschäftsbereich des
BMAS in der aktuellen Wahlperiode den Tarifpartnern die Möglichkeit
gegeben, durch Tariföffnungsklauseln in einzelnen Punkten von starren
gesetzlichen Regelungen abzuweichen, um den Gestaltungsspielraum
der Tarifpartnerschaft zu erhöhen und einen positiven Anreiz für eine
Mitgliedschaft in der organisierten Arbeitgeberschaft oder
Arbeitnehmerschaft zu setzen?
46. In wie vielen Gesetzen hat die Bundesregierung im Geschäftsbereich des
BMAS in der aktuellen Wahlperiode aufgrund von Interventionen von
Verbänden oder ablehnenden Stellungnahmen von Verbänden oder
Gewerkschaften auf die Möglichkeit von Tariföffnungsklauseln verzichtet,
und um welche Gesetze und Verbände bzw. Gewerkschaften handelt es
sich in den einzelnen Fällen?
47. Welche darüber hinausgehenden Anreize für Unternehmen, ihr vom
Grundgesetz geschütztes Recht auf Koalitionsfreiheit wahrzunehmen –
und damit auf das grundgesetzliche Recht auf negative
Koalitionsfreiheit zu verzichten –, hat die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag
beim Thema Tarifbindung in erster Linie repressiv von der Verhinderung
von „Tarifflucht“ spricht, im Rahmen von abgeschlossenen
Gesetzgebungsverfahren gesetzgeberisch beschlossen?
48. Durch welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung die im
Koalitionsvertrag an mehreren Stellen als zu förderndes Ziel genannte
Tarifautonomie durch Vergrößerung des staatsfreien
Gestaltungsspielraums gestärkt?
49. Durch welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung im
Rahmen ihrer Gesetzgebung oder durch Verordnungen den
Gestaltungsspielraum einzelner Tarifparteien verändert, ohne gleichzeitig den
Gestaltungsspielraum der anderen Seite der Tarifpartnerschaft ebenso verändert
zu haben?
50. Welche Maßnahmen zur Stärkung der Tarifbindung hat die
Bundesregierung in den letzten drei Jahren ergriffen, vor allem im Lichte der von der
EU genannten 80 Prozent Tarifbindung in der Mindestlohnrichtlinie?
51. Befindet ein Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung sich bereits in
Arbeit, wie ihn die EU bei Nichterfüllen des Ziels von 80 Prozent
vorsieht?
52. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik an der Ausgestaltung des
geplanten Tariftreuegesetzes, welche kritisiert, dass nicht ein
spezifischer Tarifvertrag herausgepickt werden sollte, sondern allgemein der
Abschluss von Tarifverträgen gefördert werden sollte?
53. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik an der Ausgestaltung des
geplanten Tariftreuegesetzes, welche kritisiert, dass die Bestimmung
eines repräsentativen Tarifvertrags existierende tarifvertragliche
Regelungen überschreiten könnte, kleinere Gewerkschaften benachteilige und
sich negativ auf die allgemeine Bereitschaft von Arbeitgebern auf den
Abschluss von Tarifen auswirken könnte, weil diese ggf. bei
Ausschreibungsverfahren der öffentlichen Hand nicht zur Geltung kommen
könnten?
54. Als wie dringlich bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit der
Digitalisierung der Betriebsratsarbeit durch Online-Betriebsratswahlen,
digitale Sprecherausschüsse, digitale Betriebsversammlungen, ein
digitales Zugangsrecht für Gewerkschaften und ähnliche Maßnahmen?
55. Wie hat sich die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten,
Minijobber und Arbeitslosen seit dem Regierungsantritt der
Bundesregierung entwickelt (bitte jeweils quartalsweise aufschlüsseln)?
56. Wie lange ist die durchschnittliche Verweildauer im Leistungsbezug
nach dem SGB II seit Amtsantritt der Bundesregierung im Vergleich
zum Zeitraum von 2013 bis 2019?
57. Wie viele Stellen wurden seit Beginn der Amtszeit der Bundesregierung
bei der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern abgebaut oder
nicht neu besetzt?
58. Welche Fortschritte sieht die Bundesregierung aufgrund der Umsetzung
ihrer Fachkräftestrategie, insbesondere in Bezug auf
a) die Erhöhung der Erwerbsquote von Frauen,
b) die Qualifizierung von Arbeitslosen,
c) die Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland,
d) die Attraktivität des Weiterarbeitens älterer Arbeitnehmer über die
Regelaltersgrenze hinaus,
e) die Beschäftigung qualifizierter Menschen mit Behinderungen?
59. Wie viele ausländische Fachkräfte konnten ausschließlich durch die
Neuregelung des zweiten Fachkräfteeinwanderungsgesetzes gewonnen
werden, und welchen Qualifizierungen hatten diese Personen (bitte nach
Berufsfeldern und Qualifizierungsgrad aufschlüsseln)?
60. Was hat die Bundesregierung konkret unternommen, um die
Erwerbsbeteiligung von Frauen und älteren Arbeitnehmern zu steigern, und wie
viele Personen haben durch diese Maßnahmen eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen oder ihr Arbeitsvolumen erhöht?
61. Wie viele Fachkräftevisa wurden seit Inkrafttreten des
Fachkräfteeinwanderungsgesetzes der Bundesregierung neu ausgestellt, und wie viele
Visa sind noch unbearbeitet?
62. Welchen Beitrag leistet das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten,
um die Arbeitskräfteeinwanderung zu beschleunigen, und wie wurde
dies gemessen?
63. Wie viele Personen sind im Rahmen der Chancenkarte nach Deutschland
gekommen, wie viele Personen wurden abgelehnt, und warum wurden
die Personen abgelehnt?
64. Was hat die Bundesregierung konkret unternommen, um die
Erwerbsbeteiligung von Frauen und älteren Arbeitnehmern zu steigern, und wie
viele Personen haben durch diese Maßnahme eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen oder ihr Arbeitsvolumen erhöht?
65. Wie viele Fachkräfte sind im Rahmen der Fachkräftegewinnung aus
Brasilien nach Deutschland gekommen?
a) Besteht das Abkommen zur Fachkräfteeinwanderung aus Brasilien
weiterhin, und wenn nein, warum nicht?
b) Was waren die Hürden der Fachkräfteeinwanderung aus Brasilien?
66. Wie ist der Status des Fachkräfteabkommens zwischen Deutschland und
Indien?
67. Wie viele Fachkräfte sind seit 2022 aus Indien nach Deutschland
gekommen?
a) In welchen Branchen arbeiten sie?
b) Welche Vereinbarungen bestehen hier, um Brain-Drain in Indien
entgegenzuwirken?
c) Welche Prozesse und Verfahren wurde anders gestaltet als beim
Brasilien-Abkommen?
68. Wie hoch ist die Durchfallquote bei den Sprachtests des Bundesamtes
für Migration und Flüchtlinge, und welche Maßnahmen will die
Bundesregierung ergreifen, um die Durchfallquote zu reduzieren, ohne das
qualitative Niveau zu senken?
69. Beabsichtigt die Bundesregierung, das Fachkräfteeinwanderungsgesetz
zu evaluieren?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Liegen der Bundesregierung bereits Erkenntnisse zu den positiven
und negativen Entwicklungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
vor?
70. Plant die Bundesregierung eine zentrale Bundesbehörde zur
Koordinierung und Genehmigung von Fachkräfteeinwanderung aus dem Ausland?
71. Welche Fortschritte sieht die Bundesregierung aufgrund des
Fachkräfteeinwanderungsgesetzes 2023 in Bezug auf die Anerkennung
ausländischer Berufsausbildungen und Berufsqualifikationen sowie auf die
Geschwindigkeit der Visa- bzw. Terminvergabe?
72. Plant die Bundesregierung, Anreize zu schaffen für eingewanderte,
hochqualifizierte und gut integrierte Fachkräfte aus Syrien, wie
beispielsweise Ärzte, um dem Fachkräftemangel im Gesundheitswesen
nicht weiteren Vorschub zu leisten?
73. Plant die Bundesregierung, die Gruppe der knapp 4 Millionen
Selbstständigen in die Fachkräftestrategie aufzunehmen und gesondert in den
Fokus zu nehmen, wenn ja, wann, und wenn nein, wieso nicht?
74. Welche Veränderungen am SGB II hat die Bundesregierung nach
Inkrafttreten des Bürgergeldgesetzes beschlossen, und welche Änderungen
möchte sie noch verabschieden?
75. Plant die Bundesregierung Änderungen im Bereich der Kosten der
Unterkunft (KdU) in Form von Pauschalierungen?
76. Plant die Bundesregierung Änderungen bei den Hinzuverdienstgrenzen
oder der Transferentzugsrate?
77. Von wie vielen Bedarfsgemeinschaften, wie vielen Arbeitslosen und wie
vielen Beziehern von Leistungen nach dem SGB II geht die
Bundesregierung für 2025 aus?
78. Wie werden sich die Kosten der Unterkunft für Empfänger von
Leistungen nach dem SGB II nach Prognose der Bundesregierung im Jahr 2025
entwickeln?
79. Wie viele Langzeitarbeitslose sind ausschließlich durch Maßnahmen des
Bürgergelds in Beschäftigung gekommen?
80. Wie lange verbleiben Empfänger von Leistungen nach dem SGB II im
Durchschnitt in einer lebensunterhaltsichernden Beschäftigung, bis sie
erneut Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen müssen?
81. Welche Maßnahmen wurden umgesetzt, um Menschen mit multiplen
Vermittlungshemmnissen und psychischen Erkrankungen im Bürgergeld
besonders zu unterstützen, und wie erfolgreich waren diese (Statistik zur
Arbeitsmarktintegration)?
82. Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung der im
Koalitionsvertrag zum Thema Altersvorsorge formulierten Vorhaben?
83. Will die Bundesregierung an der 2025 auslaufenden „Haltelinie“ des
Rentenniveaus von 48 Prozent festhalten, und wenn ja, wie soll dies
finanziert werden?
84. Wie wird sich der Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung in
den kommenden Jahren entwickeln?
85. Warum ist es der Bundesregierung nicht, wie im Koalitionsvertrag
angekündigt, gelungen, einen gemeinsamen Entwurf für eine Reform der
privaten Altersvorsorge vorzulegen?
86. Plant die Bundesregierung eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige,
wenn ja, wann, und wenn nein, wieso nicht?
87. Welche konkreten Verbesserungen wurden mit Blick auf das
Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) erzielt, das die
Bundesregierung laut Koalitionsvertrag (S. 79) stärken wollte?
88. Wird die Bundesregierung bis zum Ende der Legislaturperiode eine
gesetzliche Verankerung im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)
zum Fallmanagement für bestimmte Personengruppen mit Blick auf den
Reha-Prozess zur Vermeidung von Erwerbsminderungen schaffen, wenn
ja, in welcher Form ist dies geplant, und wenn nein, wieso nicht?
89. Plant die Bundesregierung die Reformierung des Reha-Budgets, wie im
Koalitionsvertrag (vgl. S. 74) angekündigt, noch vor dem Ende der
Legislaturperiode, wie soll eine Anpassung nach den Plänen der
Bundesregierung erfolgen, wie soll das Reha-Budget dabei bedarfsgerecht
eingesetzt werden, und an welchen Bedürfnissen der Träger und der
Menschen vor Ort soll dies ausgerichtet sein (bitte ausführen)?
90. Hat die Bundesregierung den in ihrem Koalitionsvertrag (vgl. S. 74)
vereinbarten Aktionsplan „Gesunde Arbeit“ bis Ende 2024 ins Leben
gerufen, und wenn nein, wieso erfolgte dies noch nicht, obwohl ein Konzept
bis Jahresende 2024 vorliegen sollte (vgl. die Antwort auf die
Schriftliche Frage 58 des Abgeordneten Dr. Stefan Nacke auf
Bundestagsdrucksache 20/11887)?
91. Warum hat die Bundesregierung Menschen, die aus gesundheitlichen
Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben konnten und eine berufliche
Rehabilitation absolvierten und deshalb im Jahr 2022 in keinem
Beschäftigungsverhältnis standen, aber zukünftig dem Arbeitsmarkt wieder
als Arbeits- und Fachkräfte zur Verfügung standen, von dem Anspruch
auf die damalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro
ausgeschlossen?
92. Mit welchen Maßnahmen wurde die Zielsetzung im Koalitionsvertrag,
einen „Schwerpunkt auf die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit
Behinderungen“ zu legen (S. 78), umgesetzt, und welche Erfolge konnte
die Bundesregierung damit mit Blick auf die Beschäftigungssituation
von Menschen mit Behinderungen am ersten Arbeitsmarkt erzielen
a) in der deutschen Wirtschaft (bitte prozentuale Veränderungen nach
Branchen, Unternehmensgrößen und Grad der Behinderung
angeben),
b) auf Ebene der Bundesministerien und der ihr nachgeordneten
Behörden (bitte prozentuale Veränderungen nach Grad der Behinderung
und Dienstgraden angeben)?
93. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, damit auch
im gehobenen und höheren Dienst bzw. in Führungspositionen der
Bundesministerien und nachgeordneten Behörden die 5-Prozent-
Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen eingehalten wird?
94. Hat die mit dem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts
(BGBl. 2023 I Nr. 146 vom 13. Juni 2023) erfolgte Einführung der
vierten Stufe der Ausgleichsabgabe zu einem Anstieg der Beschäftigung von
Menschen mit Behinderungen – allen voran bei sog. Nullbeschäftigern –
beigetragen?
95. Warum hat die Bundesregierung über ein Jahr nach Vorlage der „Studie
zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem
für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte
Menschen und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“
(www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Forschungsberichte/fb626-ent
geltsystem-wfbm.html) noch keine gesetzgeberischen Vorschläge
vorgelegt, und wie bewertet sie vor diesem Hintergrund die Kritik von
(Werkstatt-)Verbänden (z. B. www.xn--werkstattrte-deutschland-zbc.de/
neuigkeiten/2024-11/das-ende-der-ampelregierung-und-der-werkstatt
lohn)?
96. Warum wurde das im Koalitionsvertrag (S. 78) angekündigte
„Bundesprogramm Barrierefreiheit“ nicht umgesetzt?
97. Ist die „Bundesinitiative Barrierefreiheit“ ersatzweise an die Stelle des
Bundesprogramms getreten?
98. Wenn ja, worin liegen die Unterschiede zwischen einer Bundesinitiative
und einem Bundesprogramm?
99. Welche Maßnahmen aus dem Eckpunktepapier „Bundesinitiative
Barrierefreiheit – Deutschland wird barrierefrei“ (www.bundesregierung.de/br
eg-de/aktuelles/kabinett-barrierefreiheit-2146172) vom 30. November
2022 hat die Bundesregierung in den Bereichen Mobilität, Wohnen,
Gesundheit und Digitales bislang umgesetzt?
100. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik des Deutschen
Behindertenrats, dass weder die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform des
Behindertengleichstellungsgesetzes noch die des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes umgesetzt werden konnte (www.deutscher-behindert
enrat.de/ID299052)?
101. Wie weit ist das Ansinnen aus dem Koalitionsvertrag (S. 78)
vorangeschritten, alle öffentlichen Gebäude des Bundes umfassend barrierefrei
zu machen?
102. Welche konkreten Förderprogramme wurden von der Bundesregierung
aufgelegt, damit Anbieter von Gütern und Dienstleistungen innerhalb
einer angemessenen Übergangsfrist den Abbau von Barrieren nachhaltig
angehen können (vgl. Koalitionsvertrag, S. 78)?
103. Warum hat die Bundesregierung das Vorhaben, einen Sprachendienst in
einem eigenen Bundeskompetenzzentrum Leichte Sprache/
Gebärdensprache einzurichten (Koalitionsvertrag, S. 78), bis heute nicht
umgesetzt?
104. Wurden – wie im Koalitionsvertrag (S. 78) vorgesehen – die
Ausnahmemöglichkeiten des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) im
öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bereits abgeschafft, und wenns nein,
bis wann soll dies geschehen?
105. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um die im
Koalitionsvertrag (S. 79) vorgesehenen Verbesserungen beim
Bundesteilhabegesetz (BTHG), insbesondere dessen konsequente und zügige
Umsetzung auf allen staatlichen Ebenen, die Beendigung von
Übergangslösungen, den Abbau von Bürokratie und die Beseitigung der
Schnittstellen zwischen Eingliederungshilfe und Pflege, anzugehen?
106. Zu welchen Ergebnissen haben die vom BMAS noch einmal bis
November 2024 verlängerten Projekte zur Umsetzung des BTHG
„Wirkungsprognose“, „Finanzuntersuchung“ und „Umsetzungsbegleitung“ geführt
(vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/6935)?
107. In welchem Umfang werden Pressekonferenzen und öffentliche
Veranstaltungen von Bundesministerien und nachgeordneten Behörden sowie
Informationen zu Gesetzen und Verwaltungshandeln mittlerweile in
Gebärden- und Leichte Sprache bzw. Einfache Sprache übersetzt bzw.
untertitelt, und wie konnte die Bundesregierung diesen Umfang von
2021 bis 2024 steigern?
Welche Aktivitäten plant die Bundesregierung mit Blick auf den Global
Disability Summit (GDS25), der im Frühjahr 2025 in Deutschland
stattfinden wird, und welche konkreten, teilhabepolitischen Themen gedenkt
sie, hier zu platzieren?
108. In welchem Umfang belaufen sich die für den GDS25 veranschlagten
Finanzmittel, und in welcher Höhe werden sich etwaige Folgekosten
belaufen?
109. Ist nach dem Ende des GDS25 eine umfassende Evaluierung des Gipfels
geplant?
110. Was hat die Bundesregierung konkret unternommen, um insbesondere
Frauen vor Altersarmut zu schützen?
111. Wie hat sich die Quote der in Armut lebenden Kinder während der
aktuellen Legislaturperiode entwickelt?
112. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Quote
der in Armut lebenden Kinder zu senken?
113. Warum verläuft die Auszahlung des Härtefallfonds für Spätaussiedler,
jüdische Kontingentflüchtlinge und Härtefälle der Ost-West-
Rentenüberleitung so langsam?
114. Warum wurde der Härtefallfonds für Spätaussiedler, jüdische
Kontingentflüchtlinge und Härtefälle der Ost-West-Rentenüberleitung von
1 Mrd. Euro auf 500 Mio. Euro gekürzt?
115. Wie bewertet die Bundesregierung die Antragsbilanz des Härtefallfonds,
und sieht die Bundesregierung Änderungsbedarf aufgrund der niedrigen
Antragszahlen?
116. Waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMAS in dieser
Legislaturperiode involviert in das Erstellen, Ergänzen, Prüfen oder Redigieren
von Papieren von oder für Parteizentralen in Bund und Ländern, und
welche konkreten Abteilungen sind oder waren hierbei betroffen?
117. Wenn Frage 116 bejaht wird, hatte das BMAS vom Steuerzahler
subventionierte Unterstützungsleistungen für Parteizentralen oder
Parteigliederungen bereits der Präsidentin des Deutschen Bundestages gemeldet,
wenn ja, wann, und in wie vielen Fällen?
118. Wie stellt das BMAS sicher, dass Unterstützungsleistungen von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BMAS an Parteien,
Parteigliederungen, Interessenvertretungen oder Gewerkschaften während der
Dienstzeit und unter Verwendung von dienstlichen Geräten mit Sicherheit
ausgeschlossen sind?
119. Gibt es im BMAS eine Dienstanweisung an Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, während der Arbeitszeit und unter Verwendung dienstlicher
Geräte keine Unterstützungsleistungen an Parteien, Parteigliederungen,
Interessenvertretungen oder Gewerkschaften zu leisten, und welche
dienstrechtlichen Konsequenzen oder Schadenersatzforderungen drohen den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei derartigen unzulässigen
Unterstützungsleistungen?
Berlin, den 8. Januar 2025
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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