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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

119 Fragen zur Amtszeit des Bundesministers für Arbeit und Soziales

(insgesamt 119 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

07.02.2025

Aktualisiert

12.02.2025

BT20/1444609.01.2025

119 Fragen zur Amtszeit des Bundesministers für Arbeit und Soziales

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Deutscher Bundestag Drucksache 20/14446 20. Wahlperiode 09.01.2025 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU 119 Fragen zur Amtszeit des Bundesministers für Arbeit und Soziales Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP ambitionierte Ziele in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik gesetzt. Unter anderem hatte sie sich vorgenommen, die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu stärken, die betriebliche Altersversorgung zu modernisieren, die Prävention und Rehabilitation zu stärken, die Selbstständigen besser abzusichern sowie die Inklusion voranzubringen und vieles mehr. Bei der Umsetzung der Vorhaben ist die Bundesregierung schwer in die Kritik geraten. So wurde die Bürgergeldreform von Kommentatoren als „Etikettenschwindel“ bezeichnet (www.t-online.de/finanzen/aktuelles/arbeitsmarkt/id_10 0053480/bundestag-beschliesst-buergergeld-hartz-iv-ersatz-ist-etikettenschwin del-.html), und die Bundesregierung sah sich kurze Zeit nach Inkrafttreten des Bürgergelds gezwungen, Regelungen wieder abzuändern. Auch die geplanten Veränderungen an der gesetzlichen Rente wurden in der Öffentlichkeit scharf kritisiert, weil sie ausschließlich die ältere Generation bevorzugen zulasten der jüngeren Menschen (www.spiegel.de/politik/deutschlan d/rentenpaket-der-ampelregierung-ruecksichtslose-boomer-a-da982431-0678-4 464-b6f0-6d17f731d0fa). In der Behinderten- und Teilhabepolitik fällt das Fazit über die Bilanz der Bundesregierung insbesondere für den Bereich der Barrierefreiheit und des Diskriminierungsschutzes ebenfalls ernüchternd aus (www.deutscher-behindertenra t.de/ID299052). Angesichts dieser öffentlichen Nachrichtenlage stellt sich nach drei Jahren Regierungszeit die Frage, inwiefern die Bundesregierung die Ziele ihres eigenen Koalitionsvertrags erreicht hat und welche konkreten Ergebnisse sie erzielen konnte. Wir fragen die Bundesregierung:   1. Inwiefern wurde die im Koalitionsvertrag vorgesehene umfassende Digitalisierung von Leistungen des Sozialstaats erreicht, und wo ist dies noch nicht der Fall?   2. Sind Information, Beratung, Antragstellung, Kommunikation und Abfragen an den zuständigen Stellen zu Leistungen des Sozialstaats digital und einfach flächendeckend in Deutschland möglich?   3. Können Bürgerinnen und Bürger Leistungen des Sozialstaats wie aus einer Hand erhalten, im Rahmen möglichst niedrigschwelliger einheitlicher Anlaufstellen vor Ort, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen?   4. Ist es für alle arbeitsuchenden bzw. arbeitslosen Bürgerinnen und Bürger in Deutschland, die ein Beratungsgespräch mit der Bundesagentur für Arbeit führen sollen, möglich, dies orts- und zeitunabhängig über eine Videokonferenz zu machen?   5. Welche Maßnahmen wurden von der Bundesregierung getroffen, um die Sozialversicherungsbeiträge stabil zu halten?   6. Wie hat sich die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei Frauen in dieser Legislaturperiode entwickelt?   7. Ist es der Bundesregierung gelungen, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, den Übergang von Schule in berufliche Bildung zu verbessern und den Datenaustausch zwischen den betroffenen Behörden und Beratungspartnern zu gewährleisten (Artikel 31a des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – SGB III) oder welche Fortschritte sieht die Bundesregierung aufgrund der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Verbesserung des Übergangs von Schule in berufliche Bildung, und wo sieht die Bundesregierung Schwächen und Probleme?   8. Wie viele offene Ausbildungsplätze gibt es seit Amtsantritt der Bundesregierung im Vergleich zum Zeitraum von 2013 bis 2019?   9. Plant die Bundesregierung, die Weiterbildungsplattform „NOW“ über das geplante Projektende im Frühjahr 2025 hinaus zu betreiben, wenn nein, wieso nicht, und plant die Bundesregierung eine Zusammenlegung mit dem Innovationswettbewerbs „INVITE“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)?  10. Wie wurde in dieser Legislaturperiode das Bildungs- und Teilhabepaket weiterentwickelt, und wie hat sich die finanzielle Unterstützung der Maßnahmen in diesem entwickelt?  11. Welche finanziellen Mittel wurden für die Jugendberufsagenturen in dieser Legislaturperiode aufgewendet, und welche Maßnahmen wurden für die Qualitätssicherung dieser umgesetzt?  12. Wie haben sich die finanziellen Mittel für die Hilfe von schwer erreichbaren jungen Menschen (§ 16h des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – SGB II) entwickelt?  13. Wie haben sich die Zahlen bezüglich der Integration in Arbeit und Ausbildung von schwer erreichbaren jungen Menschen (§ 16h SGB II) entwickelt?  14. Wie viele Beschäftigte wurden seit Einführung des Qualifizierungschancengesetzes (QCG) gefördert? a) Wie viele davon waren Geringqualifizierte? b) Wie hoch war der Anteil der kleinen und mittleren Unternehmen (bis 50 Mitarbeiter) an den geförderten Unternehmen? c) Welche Maßnahmen, welche Art der Fortbildung und in welchen Branchen wurde am meisten gefördert? d) Wie hoch war die Anzahl der geförderten Führerscheine?  15. Wie hoch ist der Anteil an Teilqualifikationen (TQ-Maßnahmen), die über das QCG gefördert werden?  16. Welche Gründe sieht die Bundesregierung für die geringe Förderquote und die bisher sehr mäßigen Teilnahmen und Förderzahlen auf Grundlage des QCG?  17. Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Weiterbildungsbeteiligung insbesondere von Geringqualifizierten und kleinen und mittleren Unternehmen zu steigern?  18. Da die Bundesregierung sich Rahmen der Nationalen Weiterbildungsstrategie (NWS) und der EU-2030-Strategie das Ziel gesetzt hat, die Weiterbildungsbeteiligung auf einen Wert von 65 Prozent zu steigern, a) wie hoch ist die Weiterbildungsbeteiligung aktuell und b) welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um das 65-Prozent-Ziel bis 2030 zu erreichen?  19. Wie viele Beschäftigte wurden seit Einführung des Qualifizierungsgelds am 1. April 2024 bisher gefördert?  20. Wie viele junge Menschen haben in diesem Jahr im Rahmen der neu eingeführten Ausbildungsgarantie einen außerbetrieblichen Ausbildungsplatz annehmen müssen, weil die anderen Maßnahmen zur Vermittlung und Unterstützung bei der Suche nach einem betrieblichen Ausbildungsplatz nicht gefruchtet haben?  21. Was unternimmt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), damit die Information, welche jungen Menschen nicht von der Bundesagentur für Arbeit erreicht werden konnten (§ 31a Absatz 2 SGB III), verpflichtend an die zuständigen Stellen der Jugend- bzw. Sozialhilfe in den einzelnen Bundesländern zurückgespiegelt werden?  22. Warum hat die Bundesregierung – anders als im Koalitionsvertrag vereinbart – 2022 keine Regelung zur stärkeren Flexibilisierung der Arbeitszeiten vorgelegt?  23. Warum hat die Bundesregierung keinen ressortabgestimmten Entwurf zur Regelung der Arbeitszeiterfassung vorgelegt, und wann soll dieser vorgelegt werden?  24. Will die Bundesregierung Einfluss auf die nächste Entscheidung der Mindestlohnkommission über die Festlegung der Mindestlohnhöhe nehmen?  25. Planen Vertreter der Bundesregierung eine politisch festgelegte Erhöhung des Mindestlohns nach der nächsten Bundestagswahl?  26. Welche Auswirkungen auf die Volkswirtschaft in Deutschland, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die Arbeitslosigkeit und das Verbraucherpreisniveau hätte eine Erhöhung des Mindestlohns auf 14 Euro bzw. 15 Euro?  27. Wieso gab die Bundesregierung der Mindestlohnkommission über ein Schreiben des Bundesministers für Arbeit und Soziales vor, sich bei zukünftigen Erhöhungen an den von der EU-Mindestlohnrichtlinie genannten 60 Prozent zu orientieren, wenn sie doch der EU-Kommission mitgeteilt hatte, dass Deutschland die Anforderungen der Mindestlohnrichtlinie bereits erfüllt?  28. Wie steht die Bundesregierung zu einer Reform des Mindestlohngesetzes, die die Mindestlohnkommission abschafft und durch eine automatische Anpassungsregelung ersetzt?  29. Plant die Bundesregierung, die sich im Koalitionsvertrag erneut ausdrücklich zum politischen Mindestlohn und zum Eingriff in die Verhandlungsautonomie der Tarifparteien bekannt hat, künftige politische Eingriffe in den Mindestlohn gesetzgeberisch auszuschließen, um populistische Überbietungswettkämpfe, mit denen verbesserte Wahlerfolge mit dem Versprechen auf Lohnzuwächse erkauft werden sollen, zu verhindern?  30. Sieht die Bundesregierung, die sich im Koalitionsvertrag vorgenommen hat, sich bei den Verhandlungen zur EU-Mindestlohnrichtlinie für verbindliche Mindeststandards einzusetzen, ihr Ziel als erreicht an?  31. Hat die Mindestlohnkommission nach dem letzten Mindestlohngesetz nach Ansicht der Bundesregierung rechtlich einen Gestaltungsspielraum, einen Mindestlohn unterhalb der von der EU vorgeschlagenen Mindestlohnkriterien vorzuschlagen oder wurde die Freiheit der Mindestlohnkommission nach unten faktisch begrenzt, sodass nur nach oben grenzloser Erhöhungsspielraum verbleibt?  32. Ändert sich die rechtliche Betrachtung der Bundesregierung in dem Fall, dass sich ein bestimmter gesetzlicher Mindestlohn am Markt oder in bestimmten Branchen nicht erwirtschaften lässt?  33. Hält die Bundesregierung in Ausnahmefällen, wenn sich ein bestimmter Mindestlohn in einer Branche nicht erwirtschaften lässt, gesetzliche Änderungen für angemessen, um in einer solchen Notlage die Lohnuntergrenze in einzelnen Brachen weniger stark ansteigen zu lassen als in anderen Branchen?  34. Wie groß sind nach den Berechnungen der Bundesregierung nach der im Koalitionsvertrag vereinbarten Umsetzung des politischen Mindestlohns die staatlichen Einsparungen durch geringere Kosten bei Aufstockungen im Rahmen des Bürgergelds?  35. In welchen Branchen hatte die Umsetzung des im Koalitionsvertrag vereinbarten politischen Mindestlohns nachweislich keinerlei Auswirkungen auf die Preisstruktur in der Branche?  36. Durch welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ihr Ziel aus dem Koalitionsvertrag, ein „modernes Arbeitsrecht“, das Sicherheit und fair ausgehandelte Flexibilität ermöglicht, erreicht, und was genau rechtfertigt bei den genannten Maßnahmen die Einschätzung als „modernes Arbeitsrecht“?  37. Wie hoch ist die zusätzliche Belastung von Unternehmen und Verwaltung durch Gesetze aus dem Geschäftsbereich des BMAS, die in dieser Legislaturperiode verabschiedet wurden?  38. Welche konkreten Maßnahmen der Entbürokratisierung hat die Bundesregierung im Bereich des Arbeitsrechtes unternommen, und in welchem Volumen wurde hierbei entlastet?  39. Welche der Entbürokratisierungen beziehen sich auf Korrekturen bei gesetzgeberischen Belastungen durch Gesetze, die, wie z. B. durch das Nachweisgesetz, zuvor in dieser Legislaturperiode beschlossen wurden?  40. In welchem Umfang hat die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag vereinbarte Abgrenzung von mobiler Arbeit und Telearbeit und dem Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung vorgenommen?  41. In welchem Umfang hat die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag als gute Möglichkeit für mobile Arbeit und die Stärkung ländlicher Regionen bezeichneten Coworking-Spaces gefördert, und wie hoch waren die Fördersummen durch den Bund in den Jahren von 2022 bis 2024 insgesamt?  42. In welchem Umfang und mit wem hat der im Koalitionsvertrag angekündigte „Dialog mit allen Beteiligten“ zur gesunden Gestaltung des Homeoffice stattgefunden, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Dialog?  43. Mit wem und in welcher Weise hat die Bundesregierung Gespräche geführt, um das im Koalitionsvertrag anvisierte Ziel, mobiles Arbeiten EU- weit unproblematisch zu ermöglichen, umzusetzen, und was muss aus Sicht der Bundesregierung noch geändert werden, um dieses Ziel zu erreichen?  44. In welcher Weise hat die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel, die Tarifbindung im Handwerk und Mittelstand zu stärken, umgesetzt, und wie hat sich die Tarifbindung in Handwerk und Mittelstand durch diese Maßnahmen der Bundesregierung verändert?  45. In wie vielen Gesetzen hat die Bundesregierung im Geschäftsbereich des BMAS in der aktuellen Wahlperiode den Tarifpartnern die Möglichkeit gegeben, durch Tariföffnungsklauseln in einzelnen Punkten von starren gesetzlichen Regelungen abzuweichen, um den Gestaltungsspielraum der Tarifpartnerschaft zu erhöhen und einen positiven Anreiz für eine Mitgliedschaft in der organisierten Arbeitgeberschaft oder Arbeitnehmerschaft zu setzen?  46. In wie vielen Gesetzen hat die Bundesregierung im Geschäftsbereich des BMAS in der aktuellen Wahlperiode aufgrund von Interventionen von Verbänden oder ablehnenden Stellungnahmen von Verbänden oder Gewerkschaften auf die Möglichkeit von Tariföffnungsklauseln verzichtet, und um welche Gesetze und Verbände bzw. Gewerkschaften handelt es sich in den einzelnen Fällen?  47. Welche darüber hinausgehenden Anreize für Unternehmen, ihr vom Grundgesetz geschütztes Recht auf Koalitionsfreiheit wahrzunehmen – und damit auf das grundgesetzliche Recht auf negative Koalitionsfreiheit zu verzichten –, hat die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag beim Thema Tarifbindung in erster Linie repressiv von der Verhinderung von „Tarifflucht“ spricht, im Rahmen von abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren gesetzgeberisch beschlossen?  48. Durch welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag an mehreren Stellen als zu förderndes Ziel genannte Tarifautonomie durch Vergrößerung des staatsfreien Gestaltungsspielraums gestärkt?  49. Durch welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Gesetzgebung oder durch Verordnungen den Gestaltungsspielraum einzelner Tarifparteien verändert, ohne gleichzeitig den Gestaltungsspielraum der anderen Seite der Tarifpartnerschaft ebenso verändert zu haben?  50. Welche Maßnahmen zur Stärkung der Tarifbindung hat die Bundesregierung in den letzten drei Jahren ergriffen, vor allem im Lichte der von der EU genannten 80 Prozent Tarifbindung in der Mindestlohnrichtlinie?  51. Befindet ein Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung sich bereits in Arbeit, wie ihn die EU bei Nichterfüllen des Ziels von 80 Prozent vorsieht?  52. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik an der Ausgestaltung des geplanten Tariftreuegesetzes, welche kritisiert, dass nicht ein spezifischer Tarifvertrag herausgepickt werden sollte, sondern allgemein der Abschluss von Tarifverträgen gefördert werden sollte?  53. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik an der Ausgestaltung des geplanten Tariftreuegesetzes, welche kritisiert, dass die Bestimmung eines repräsentativen Tarifvertrags existierende tarifvertragliche Regelungen überschreiten könnte, kleinere Gewerkschaften benachteilige und sich negativ auf die allgemeine Bereitschaft von Arbeitgebern auf den Abschluss von Tarifen auswirken könnte, weil diese ggf. bei Ausschreibungsverfahren der öffentlichen Hand nicht zur Geltung kommen könnten?  54. Als wie dringlich bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit der Digitalisierung der Betriebsratsarbeit durch Online-Betriebsratswahlen, digitale Sprecherausschüsse, digitale Betriebsversammlungen, ein digitales Zugangsrecht für Gewerkschaften und ähnliche Maßnahmen?  55. Wie hat sich die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, Minijobber und Arbeitslosen seit dem Regierungsantritt der Bundesregierung entwickelt (bitte jeweils quartalsweise aufschlüsseln)?  56. Wie lange ist die durchschnittliche Verweildauer im Leistungsbezug nach dem SGB II seit Amtsantritt der Bundesregierung im Vergleich zum Zeitraum von 2013 bis 2019?  57. Wie viele Stellen wurden seit Beginn der Amtszeit der Bundesregierung bei der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern abgebaut oder nicht neu besetzt?  58. Welche Fortschritte sieht die Bundesregierung aufgrund der Umsetzung ihrer Fachkräftestrategie, insbesondere in Bezug auf a) die Erhöhung der Erwerbsquote von Frauen, b) die Qualifizierung von Arbeitslosen, c) die Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland, d) die Attraktivität des Weiterarbeitens älterer Arbeitnehmer über die Regelaltersgrenze hinaus, e) die Beschäftigung qualifizierter Menschen mit Behinderungen?  59. Wie viele ausländische Fachkräfte konnten ausschließlich durch die Neuregelung des zweiten Fachkräfteeinwanderungsgesetzes gewonnen werden, und welchen Qualifizierungen hatten diese Personen (bitte nach Berufsfeldern und Qualifizierungsgrad aufschlüsseln)?  60. Was hat die Bundesregierung konkret unternommen, um die Erwerbsbeteiligung von Frauen und älteren Arbeitnehmern zu steigern, und wie viele Personen haben durch diese Maßnahmen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen oder ihr Arbeitsvolumen erhöht?  61. Wie viele Fachkräftevisa wurden seit Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes der Bundesregierung neu ausgestellt, und wie viele Visa sind noch unbearbeitet?  62. Welchen Beitrag leistet das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, um die Arbeitskräfteeinwanderung zu beschleunigen, und wie wurde dies gemessen?  63. Wie viele Personen sind im Rahmen der Chancenkarte nach Deutschland gekommen, wie viele Personen wurden abgelehnt, und warum wurden die Personen abgelehnt?  64. Was hat die Bundesregierung konkret unternommen, um die Erwerbsbeteiligung von Frauen und älteren Arbeitnehmern zu steigern, und wie viele Personen haben durch diese Maßnahme eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen oder ihr Arbeitsvolumen erhöht?  65. Wie viele Fachkräfte sind im Rahmen der Fachkräftegewinnung aus Brasilien nach Deutschland gekommen? a) Besteht das Abkommen zur Fachkräfteeinwanderung aus Brasilien weiterhin, und wenn nein, warum nicht? b) Was waren die Hürden der Fachkräfteeinwanderung aus Brasilien?  66. Wie ist der Status des Fachkräfteabkommens zwischen Deutschland und Indien?  67. Wie viele Fachkräfte sind seit 2022 aus Indien nach Deutschland gekommen? a) In welchen Branchen arbeiten sie? b) Welche Vereinbarungen bestehen hier, um Brain-Drain in Indien entgegenzuwirken? c) Welche Prozesse und Verfahren wurde anders gestaltet als beim Brasilien-Abkommen?  68. Wie hoch ist die Durchfallquote bei den Sprachtests des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, und welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die Durchfallquote zu reduzieren, ohne das qualitative Niveau zu senken?  69. Beabsichtigt die Bundesregierung, das Fachkräfteeinwanderungsgesetz zu evaluieren? a) Wenn nein, warum nicht? b) Liegen der Bundesregierung bereits Erkenntnisse zu den positiven und negativen Entwicklungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes vor?  70. Plant die Bundesregierung eine zentrale Bundesbehörde zur Koordinierung und Genehmigung von Fachkräfteeinwanderung aus dem Ausland?  71. Welche Fortschritte sieht die Bundesregierung aufgrund des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes 2023 in Bezug auf die Anerkennung ausländischer Berufsausbildungen und Berufsqualifikationen sowie auf die Geschwindigkeit der Visa- bzw. Terminvergabe?  72. Plant die Bundesregierung, Anreize zu schaffen für eingewanderte, hochqualifizierte und gut integrierte Fachkräfte aus Syrien, wie beispielsweise Ärzte, um dem Fachkräftemangel im Gesundheitswesen nicht weiteren Vorschub zu leisten?  73. Plant die Bundesregierung, die Gruppe der knapp 4 Millionen Selbstständigen in die Fachkräftestrategie aufzunehmen und gesondert in den Fokus zu nehmen, wenn ja, wann, und wenn nein, wieso nicht?  74. Welche Veränderungen am SGB II hat die Bundesregierung nach Inkrafttreten des Bürgergeldgesetzes beschlossen, und welche Änderungen möchte sie noch verabschieden?  75. Plant die Bundesregierung Änderungen im Bereich der Kosten der Unterkunft (KdU) in Form von Pauschalierungen?  76. Plant die Bundesregierung Änderungen bei den Hinzuverdienstgrenzen oder der Transferentzugsrate?  77. Von wie vielen Bedarfsgemeinschaften, wie vielen Arbeitslosen und wie vielen Beziehern von Leistungen nach dem SGB II geht die Bundesregierung für 2025 aus?  78. Wie werden sich die Kosten der Unterkunft für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II nach Prognose der Bundesregierung im Jahr 2025 entwickeln?  79. Wie viele Langzeitarbeitslose sind ausschließlich durch Maßnahmen des Bürgergelds in Beschäftigung gekommen?  80. Wie lange verbleiben Empfänger von Leistungen nach dem SGB II im Durchschnitt in einer lebensunterhaltsichernden Beschäftigung, bis sie erneut Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen müssen?  81. Welche Maßnahmen wurden umgesetzt, um Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen und psychischen Erkrankungen im Bürgergeld besonders zu unterstützen, und wie erfolgreich waren diese (Statistik zur Arbeitsmarktintegration)?  82. Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung der im Koalitionsvertrag zum Thema Altersvorsorge formulierten Vorhaben?  83. Will die Bundesregierung an der 2025 auslaufenden „Haltelinie“ des Rentenniveaus von 48 Prozent festhalten, und wenn ja, wie soll dies finanziert werden?  84. Wie wird sich der Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung in den kommenden Jahren entwickeln?  85. Warum ist es der Bundesregierung nicht, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, gelungen, einen gemeinsamen Entwurf für eine Reform der privaten Altersvorsorge vorzulegen?  86. Plant die Bundesregierung eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige, wenn ja, wann, und wenn nein, wieso nicht?  87. Welche konkreten Verbesserungen wurden mit Blick auf das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) erzielt, das die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag (S. 79) stärken wollte?  88. Wird die Bundesregierung bis zum Ende der Legislaturperiode eine gesetzliche Verankerung im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) zum Fallmanagement für bestimmte Personengruppen mit Blick auf den Reha-Prozess zur Vermeidung von Erwerbsminderungen schaffen, wenn ja, in welcher Form ist dies geplant, und wenn nein, wieso nicht?  89. Plant die Bundesregierung die Reformierung des Reha-Budgets, wie im Koalitionsvertrag (vgl. S. 74) angekündigt, noch vor dem Ende der Legislaturperiode, wie soll eine Anpassung nach den Plänen der Bundesregierung erfolgen, wie soll das Reha-Budget dabei bedarfsgerecht eingesetzt werden, und an welchen Bedürfnissen der Träger und der Menschen vor Ort soll dies ausgerichtet sein (bitte ausführen)?  90. Hat die Bundesregierung den in ihrem Koalitionsvertrag (vgl. S. 74) vereinbarten Aktionsplan „Gesunde Arbeit“ bis Ende 2024 ins Leben gerufen, und wenn nein, wieso erfolgte dies noch nicht, obwohl ein Konzept bis Jahresende 2024 vorliegen sollte (vgl. die Antwort auf die Schriftliche Frage 58 des Abgeordneten Dr. Stefan Nacke auf Bundestagsdrucksache 20/11887)?  91. Warum hat die Bundesregierung Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben konnten und eine berufliche Rehabilitation absolvierten und deshalb im Jahr 2022 in keinem Beschäftigungsverhältnis standen, aber zukünftig dem Arbeitsmarkt wieder als Arbeits- und Fachkräfte zur Verfügung standen, von dem Anspruch auf die damalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro ausgeschlossen?  92. Mit welchen Maßnahmen wurde die Zielsetzung im Koalitionsvertrag, einen „Schwerpunkt auf die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen“ zu legen (S. 78), umgesetzt, und welche Erfolge konnte die Bundesregierung damit mit Blick auf die Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen am ersten Arbeitsmarkt erzielen a) in der deutschen Wirtschaft (bitte prozentuale Veränderungen nach Branchen, Unternehmensgrößen und Grad der Behinderung angeben), b) auf Ebene der Bundesministerien und der ihr nachgeordneten Behörden (bitte prozentuale Veränderungen nach Grad der Behinderung und Dienstgraden angeben)?  93. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, damit auch im gehobenen und höheren Dienst bzw. in Führungspositionen der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden die 5-Prozent- Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen eingehalten wird?  94. Hat die mit dem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts (BGBl. 2023 I Nr. 146 vom 13. Juni 2023) erfolgte Einführung der vierten Stufe der Ausgleichsabgabe zu einem Anstieg der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen – allen voran bei sog. Nullbeschäftigern – beigetragen?  95. Warum hat die Bundesregierung über ein Jahr nach Vorlage der „Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ (www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Forschungsberichte/fb626-ent geltsystem-wfbm.html) noch keine gesetzgeberischen Vorschläge vorgelegt, und wie bewertet sie vor diesem Hintergrund die Kritik von (Werkstatt-)Verbänden (z. B. www.xn--werkstattrte-deutschland-zbc.de/ neuigkeiten/2024-11/das-ende-der-ampelregierung-und-der-werkstatt lohn)?  96. Warum wurde das im Koalitionsvertrag (S. 78) angekündigte „Bundesprogramm Barrierefreiheit“ nicht umgesetzt?  97. Ist die „Bundesinitiative Barrierefreiheit“ ersatzweise an die Stelle des Bundesprogramms getreten?  98. Wenn ja, worin liegen die Unterschiede zwischen einer Bundesinitiative und einem Bundesprogramm?  99. Welche Maßnahmen aus dem Eckpunktepapier „Bundesinitiative Barrierefreiheit – Deutschland wird barrierefrei“ (www.bundesregierung.de/br eg-de/aktuelles/kabinett-barrierefreiheit-2146172) vom 30. November 2022 hat die Bundesregierung in den Bereichen Mobilität, Wohnen, Gesundheit und Digitales bislang umgesetzt? 100. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik des Deutschen Behindertenrats, dass weder die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes noch die des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes umgesetzt werden konnte (www.deutscher-behindert enrat.de/ID299052)? 101. Wie weit ist das Ansinnen aus dem Koalitionsvertrag (S. 78) vorangeschritten, alle öffentlichen Gebäude des Bundes umfassend barrierefrei zu machen? 102. Welche konkreten Förderprogramme wurden von der Bundesregierung aufgelegt, damit Anbieter von Gütern und Dienstleistungen innerhalb einer angemessenen Übergangsfrist den Abbau von Barrieren nachhaltig angehen können (vgl. Koalitionsvertrag, S. 78)? 103. Warum hat die Bundesregierung das Vorhaben, einen Sprachendienst in einem eigenen Bundeskompetenzzentrum Leichte Sprache/ Gebärdensprache einzurichten (Koalitionsvertrag, S. 78), bis heute nicht umgesetzt? 104. Wurden – wie im Koalitionsvertrag (S. 78) vorgesehen – die Ausnahmemöglichkeiten des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bereits abgeschafft, und wenns nein, bis wann soll dies geschehen? 105. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um die im Koalitionsvertrag (S. 79) vorgesehenen Verbesserungen beim Bundesteilhabegesetz (BTHG), insbesondere dessen konsequente und zügige Umsetzung auf allen staatlichen Ebenen, die Beendigung von Übergangslösungen, den Abbau von Bürokratie und die Beseitigung der Schnittstellen zwischen Eingliederungshilfe und Pflege, anzugehen? 106. Zu welchen Ergebnissen haben die vom BMAS noch einmal bis November 2024 verlängerten Projekte zur Umsetzung des BTHG „Wirkungsprognose“, „Finanzuntersuchung“ und „Umsetzungsbegleitung“ geführt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/6935)? 107. In welchem Umfang werden Pressekonferenzen und öffentliche Veranstaltungen von Bundesministerien und nachgeordneten Behörden sowie Informationen zu Gesetzen und Verwaltungshandeln mittlerweile in Gebärden- und Leichte Sprache bzw. Einfache Sprache übersetzt bzw. untertitelt, und wie konnte die Bundesregierung diesen Umfang von 2021 bis 2024 steigern? Welche Aktivitäten plant die Bundesregierung mit Blick auf den Global Disability Summit (GDS25), der im Frühjahr 2025 in Deutschland stattfinden wird, und welche konkreten, teilhabepolitischen Themen gedenkt sie, hier zu platzieren? 108. In welchem Umfang belaufen sich die für den GDS25 veranschlagten Finanzmittel, und in welcher Höhe werden sich etwaige Folgekosten belaufen? 109. Ist nach dem Ende des GDS25 eine umfassende Evaluierung des Gipfels geplant? 110. Was hat die Bundesregierung konkret unternommen, um insbesondere Frauen vor Altersarmut zu schützen? 111. Wie hat sich die Quote der in Armut lebenden Kinder während der aktuellen Legislaturperiode entwickelt? 112. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Quote der in Armut lebenden Kinder zu senken? 113. Warum verläuft die Auszahlung des Härtefallfonds für Spätaussiedler, jüdische Kontingentflüchtlinge und Härtefälle der Ost-West- Rentenüberleitung so langsam? 114. Warum wurde der Härtefallfonds für Spätaussiedler, jüdische Kontingentflüchtlinge und Härtefälle der Ost-West-Rentenüberleitung von 1 Mrd. Euro auf 500 Mio. Euro gekürzt? 115. Wie bewertet die Bundesregierung die Antragsbilanz des Härtefallfonds, und sieht die Bundesregierung Änderungsbedarf aufgrund der niedrigen Antragszahlen? 116. Waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMAS in dieser Legislaturperiode involviert in das Erstellen, Ergänzen, Prüfen oder Redigieren von Papieren von oder für Parteizentralen in Bund und Ländern, und welche konkreten Abteilungen sind oder waren hierbei betroffen? 117. Wenn Frage 116 bejaht wird, hatte das BMAS vom Steuerzahler subventionierte Unterstützungsleistungen für Parteizentralen oder Parteigliederungen bereits der Präsidentin des Deutschen Bundestages gemeldet, wenn ja, wann, und in wie vielen Fällen? 118. Wie stellt das BMAS sicher, dass Unterstützungsleistungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BMAS an Parteien, Parteigliederungen, Interessenvertretungen oder Gewerkschaften während der Dienstzeit und unter Verwendung von dienstlichen Geräten mit Sicherheit ausgeschlossen sind? 119. Gibt es im BMAS eine Dienstanweisung an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, während der Arbeitszeit und unter Verwendung dienstlicher Geräte keine Unterstützungsleistungen an Parteien, Parteigliederungen, Interessenvertretungen oder Gewerkschaften zu leisten, und welche dienstrechtlichen Konsequenzen oder Schadenersatzforderungen drohen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei derartigen unzulässigen Unterstützungsleistungen? Berlin, den 8. Januar 2025 Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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