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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Wettbewerbsverzerrungen durch Onlinehändler aus Drittstaaten

(insgesamt 5 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

04.02.2025

Aktualisiert

06.02.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/1457920.01.2025

Wettbewerbsverzerrungen durch Onlinehändler aus Drittstaaten

der Abgeordneten Maximilian Mordhorst, Christoph Meyer und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die zunehmende Marktpräsenz von Onlinehändlern aus Drittstaaten stellt deutsche und europäische Regulierungsbehörden vor neue Herausforderungen. Die Onlinehändler agieren häufig außerhalb der europäischen Binnenmarktregulierungen und umgehen nach Ansicht von Branchenexperten vielfach geltende Vorschriften, insbesondere im Bereich Verbraucherschutz, Produktsicherheit und Zoll. Der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisiert, dass Defizite in der Rechtsdurchsetzung zu Wettbewerbsverzerrungen zulasten europäischer und deutscher Unternehmen führen. Die Anforderungen für europäische und deutsche Einzelhändler sind in den vergangenen Jahren mit Blick auf Umwelt- und Verbraucherschutz erheblich verschärft worden, während der Markt weiterhin mit Produkten überschwemmt wird, die diese Standards vielfach nicht erfüllen. Ein Beispiel hierfür ist eine Untersuchung von ÖKO-TEST, in der bei Testkäufen von Produkten eines Onlinehändlers aus einem Drittstaat gravierende Verstöße festgestellt wurden. Laut ÖKO-TEST enthielten einige der Kleidungsstücke teils gesundheitsschädliche Mengen giftiger Chemikalien, die in der EU längst verboten sind (Shein-Mode im Test: Schnäppchen teils voller giftiger Chemikalien – ÖKO-TEST; www.oekotest.de/kosmetik-wellness/Shein-Mode-im-Test-Schnaeppchen-teils-voller-giftiger-Chemikalien_14755_1.html).

Der europäische Spielwarenverband Toy Industries of Europe hat im Rahmen eines Testkaufs Spielzeuge auf einem Onlinemarktplatz aus einem Drittstaat erworben und überprüfen lassen (95 Prozent der in einem Testkauf auf Temu gekauften Spielzeuge verstoßen gegen EU-Sicherheitsvorschriften – DVSI | Ihr Spielzeug kennt uns; www.dvsi.de/temu-sicherheitsvorschriften/). Keines der erworbenen Spielzeuge entsprach in vollem Umfang den EU-Vorschriften, und 95 Prozent der Spielzeuge stellten ein Sicherheitsrisiko für Kinder dar.

Darüber hinaus werden laut EU-Kommission schätzungsweise 65 Prozent der Waren falsch von den Onlinehändlern aus Drittstaaten deklariert (Der Druck auf chinesische Billiganbieter wächst | tagesschau.de; www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/online-haendler-eu-temu-shein-100.html). Die fehlerhafte Deklaration hat zur Folge, dass diese Produkte unzureichend kontrolliert und versteuert werden, was die bestehende Wettbewerbsverzerrung weiter verschärft.

Vor dem Hintergrund dieser Herausforderungen und der Forderungen nach gleichen Wettbewerbungsbedingungen im Handel muss nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller geklärt werden, wie bestehende Kontrollmaßnahmen in Deutschland und der EU ausgestaltet sind und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um eine Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer zu gewährleisten.

Der deutsche Zoll führte vom 2. bis 4. September 2024 Schwerpunktkontrollen an den Frachtflughäfen Frankfurt am Main, Köln/Bonn und Leipzig/Halle mit gezielten Kontrollen im internationalen Paketverkehr durch (Zoll online – Pressemitteilungen; „Zoll führt Schwerpunktkontrollen im E-Commerce durch“; www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Produktpiraterie/2024/z83_e-commerce_gzd.html). Hierbei wurden besonders Einfuhrsendungen mit T-Shirts, Schuhen und Taschen untersucht, die über drittländische Handelsplattformen bestellt und in die EU verbracht wurden. Mit diesen gezielten Kontrollen sollte die Einhaltung der zollrechtlichen Vorschriften und die ordnungsgemäße Erhebung der Einfuhrabgaben sichergestellt werden. Zugleich wurden die geltenden Einfuhrverbote insbesondere im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes kontrolliert und die Produktsicherheit durch die Marktüberwachungsbehörden überprüft.

Bei diesen Kontrollmaßnahmen wurden insgesamt 2 390 Paketsendungen mithilfe einer Risikoanalyse für eine Überprüfung ausgewählt. In 906 Fällen (ca. 38 Prozent der kontrollierten Sendungen) bestätigte sich der Verdacht nicht, sodass die Waren in den zollrechtlichen freien Verkehr übergehen konnten. Bei 7 Sendungen wurde hingegen bereits während der Kontrolle ein Risiko festgestellt. Für die verbleibenden 1 484 Sendungen (ca. 62 Prozent der kontrollierten Sendungen) stand im September 2024 noch eine abschließende Entscheidung aus. Die Ergebnisse der Testkäufe von Verbänden weichen damit erheblich von den Feststellungen des Zolls ab und werfen die Frage auf, wie diese Diskrepanz zustande kommt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung auf nationaler und europäischer Ebene bislang ergriffen, um sicherzustellen, dass Onlinehändler aus Drittstaaten die Standards für Verbraucherschutz, Produktsicherheit und Zolleinfuhrvorgaben einhalten, und welche Maßnahmen werden unternommen, wenn festgestellt wird, dass diese Standards nicht eingehalten werden?

2

Wie liefen die Kontrollmaßnahmen der 2 390 Paketsendungen ab, die vom Zoll zwischen dem 2. und 4. September 2024 im Rahmen der Schwerpunktkontrollen E-Commerce an den Frachtflughäfen Frankfurt am Main, Köln/Bonn und Leipzig/Halle kontrolliert wurden (Zoll online – Pressemitteilungen – Zoll führt Schwerpunktkontrollen im E-Commerce durch; www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Produktpiraterie/2024/z83_e-commerce_gzd.html)?

a) Von wie vielen und welchen Händlern wurden die Pakete ausgewählt und nach welchem Prinzip?

b) Wie hoch war der Durchschnittspreis pro Bestellung (bitte auch den Warenwert der teuersten und günstigsten Bestellung nennen)?

c) Wurde dabei festgestellt, dass Bestellungen auf mehrere Pakete aufgeteilt wurden?

d) Woraus erklären sich aus Sicht der Bundesregierung die deutlichen Abweichungen zwischen den Ergebnissen von Testkäufen und denen der Verbände (Shein-Mode im Test: Schnäppchen teils voller giftiger Chemikalien – ÖKO-TEST, www.dvsi.de/temu-sicherheitsvorschriften/ 95 Prozent der in einem Testkauf auf TEMU gekauften Spielzeuge verstoßen gegen EU-Sicherheitsvorschriften; DVSI | Ihr Spielzeug kennt uns, www.dvsi.de/temu-sicherheitsvorschriften/)?

e) Sind weitere Zollschwerpunktkontrollmaßnahmen für andere Produktkategorien geplant?

f) Wie ist der aktuelle Stand der Entscheidungen in den 1 484 offenen Fällen, bei denen im Rahmen der Kontrollmaßnahmen noch keine abschließende Bewertung getroffen wurde, und welche Erkenntnisse liegen bisher zu diesen Fällen vor?

3

Wie viele Produkte, die nicht den EU-Vorschriften entsprechen, werden nach Kenntnis der Bundesregierung in andere EU-Mitgliedstaaten eingeführt?

a) Welche Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Importe sind der Bundesregierung aus anderen EU-Mitgliedstaaten bekannt?

b) Welche davon hält die Bundesregierung für praktikabel für Deutschland, welche nicht (bitte jeweils begründen)?

4

Wie viele Beanstandungen hinsichtlich des Verstoßes gegen Verbraucherschutz oder Produktsicherheit wurden nach Kenntnis der Bundesregierung an die Marktüberwachungsbehörden der Länder weitergegeben?

5

Sind der Bundesregierung Schätzungen bekannt oder hat sie eigene Angaben über entgangene Zoll- bzw. Steuereinnahmen der EU und Deutschlands aufgrund falsch deklarierter Pakete von Onlinehändlern aus Drittstaaten?

a) An welchen Orten (z. B. Flughäfen oder Schifffahrtshäfen) treffen nach Kenntnis der Bundesregierung die Pakete von Onlinehändlern aus Drittstaaten in Deutschland und der EU hauptsächlich ein?

b) Welche Waren werden nach Kenntnis der Bundesregierung am häufigsten nach Deutschland und in die EU von Onlinehändlern aus Drittstaaten versandt?

Berlin, den 10. Januar 2025

Christian Dürr und Fraktion

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