EU-Taxonomie und deren Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft
der Abgeordneten Till Mansmann, Christoph Meyer, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Martin Gassner-Herz, Julian Grünke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link (Heilbronn), Kristine Lütke, Alexander Müller, Ria Schröder, Anja Schulz, Dr. Stephan Seiter, Jens Teutrine, Manfred Todtenhausen, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die „Sustainable Finance Strategy“ ist eines der tiefgreifendsten klimapolitischen Maßnahmenpakete der Europäischen Union (EU). Eine ihrer tragenden Säulen stellt die EU-Taxonomie-Verordnung (EU-Tax-VO) dar. Diese Verordnung wurde eingeführt, um nachhaltige Investitionen zu fördern und den Übergang zu einer defossilisierten Wirtschaft zu unterstützen (vgl. sustainable-finance-beirat.de/wp-content/uploads/2023/03/SFB_Die-EU-Taxonomie_Herausforderungen-bei-der-Umsetzung-und-Loesungsvorschlaege-1.pdf; finance.ec.europa.eu/publications/strategy-financing-transition-sustainable-economy_en#description; finance.ec.europa.eu/sustainable-finance/tools-and-standards/eu-taxonomy-sustainable-activities_en; Delegierte Verordnung der EU-Kommission C(2021)2800).
In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass die EU-Tax-VO insbesondere für mittelständische Unternehmen erheblichen Bürokratieaufwand erzeugt und die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit einschränkt (vgl. www.ihk.de/gera/magazin/wirtschaft/eu-taxonomie-und-ihre-folgen-5351278; www.marktundmittelstand.de/technologie/esg-regulierungen; www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/aktuelle-informationen/-sustainable-finance-bringt-kmu-bislang-viel-buerokratie--102994; www.marktundmittelstand.de/finanzen/studie-ermittelt-erstmals-kostenfuer-buerokratie; bilder.deutschlandfunk.de/ae/f0/8f/3d/aef08f3d-7128-4a2e-a975-b91a22dbd485/interview-der-woche-kukies-24-12-16-100.pdf). Anstatt die Transformation zu mehr Nachhaltigkeit durch die Mobilisierung von Privatkapital zu unterstützen, schafft sie vor allem einen zunehmend nicht zu bewältigenden Bürokratie- und Beratungsaufwand bei europäischen Unternehmen. Das Ziel einer effektiven Verknüpfung von Klima- sowie Umweltpolitik und Finanzmarktregulierung ist bislang gescheitert (vgl. www.asscompact.de/nachrichten/bafin-chef-%C3%BCbt-scharfe-kritik-eu-taxonomie).
Investitionshemmend wirkt sich darüber hinaus die Gefahr der Doppelregulierung aus, wenn etwa bereits durch den EU-Emissionshandel erfasste Anlagen als ökologisch nicht nachhaltig bewertet werden, obwohl sie aufgrund der Emissions Obergrenze keine zusätzlichen Emissionen verursachen, sondern durch den Erwerb von Emissionsrechten zur Finanzierung von Emissionsminderungen beitragen.
Angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Krise in Deutschland, die sich durch geringe Produktivitätszuwächse, eine stagnierende Investitionstätigkeit und steigende bürokratische Anforderungen äußert, sind strukturelle Veränderungen dringend geboten (vgl. www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/fileadmin/dateiablage/gutachten/jg202425/JG202425_Gesamtausgabe.pdf; www.ifo.de/pressemitteilung/2024-10-30/deutsche-wirtschaft-schrammt-knapp-rezession-vorbei; www.marktundmittelstand.de/technologie/esg-regulierungen).
Vor diesem Hintergrund bestehen aus Sicht der Fragesteller erhebliche Zweifel daran, ob die Bundesregierung mit ihrem derzeitigen Kurs in der Finanzpolitik die wirtschaftlichen Herausforderungen adäquat adressieren kann. Insbesondere bestehen aus Sicht der Fragesteller Zweifel daran, ob die Bundesregierung die Tragweite der durch die EU-Taxonomie ausgelösten Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft erkannt hat, denn die Bundesregierung hat bislang keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen, um die negativen Auswirkungen der EU-Taxonomie abzumildern oder auf europäischer Ebene eine grundlegende Überarbeitung anzustoßen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Welche Erkenntnisse und Einschätzung liegen der Bundesregierung zu den Auswirkungen der EU-Taxonomie auf die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit des deutschen Mittelstands vor, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen strukturell bedingten wirtschaftlichen Krise in Deutschland?
Kennt die Bundesregierung die durch die EU-Taxonomie verursachten finanziellen und personellen Belastungen (z. B. für die Erfüllung von Berichtspflichten), insbesondere für mittelständische Unternehmen, die deren Wettbewerbsfähigkeit einschränken, wenn ja, welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu stärken, und wenn nein, warum nicht?
Kennt die Bundesregierung die durch die EU-Taxonomie verursachten Bürokratieanforderungen und das Problem, dass diese nach Einschätzung von Unternehmen nicht im Verhältnis zu ihrem Nutzen für die Erreichung der europäischen Klimaziele stehen, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, welche konkreten Schritte werden von der Bundesregierung unternommen, um diese Anforderungen zu reduzieren?
Stellt die EU-Taxonomie aus Sicht der Bundesregierung ein Hindernis für den Zubau gesicherter Kraftwerksleistung dar, wie mit dem sog. Kraftwerkssicherheitsgesetz (siehe Referentenentwurf vom 24. November 2024) angestrebt?
Sind die Kriterien der mit diesem Gesetz zu fördernden auf Wasserstoff umrüstbaren Kraftwerke und der Stromerzeugungskapazitäten zur Versorgungssicherheit mit den Kriterien der EU-Taxonomie (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1214 der Kommission vom 9. März 2022 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 in Bezug auf Wirtschaftstätigkeiten in bestimmten Energiesektoren und der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 in Bezug auf besondere Offenlegungspflichten für diese Wirtschaftstätigkeiten) vereinbar?
a) Wenn nein, welche Konsequenzen hat dies für die Finanzierungskosten und den Förderbedarf dieser Kraftwerke?
b) Wenn nein, hat die Bundesregierung vor diesem Hintergrund ihre Einschätzung zu den Kriterien der EU-Taxonomie für diese Anlagentypen geändert?
c) Wenn ja, haben sich die Bundesregierung oder die EU-Kommission an den Taxonomiekriterien orientiert?
d) Wenn ja, in welchem Ausmaß erhöhen sich dadurch die Finanzierungs- und Förderkosten dieser Anlagen?
Welche konkrete CO2-Einsparung steht im Rahmen des europäischen Emissionshandels diesen Kosten gegenüber?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Klimaschutzwirkung der EU-Taxonomie für Investitionen in Anlagen, die dem EU-Emissionshandel unterliegen, und ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ein zusätzlicher Klimaschutzeffekt erreicht wird und dieser den zusätzlichen Bürokratieaufwand rechtfertigt?
Inwiefern liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Fälle vor, in denen Bestandsimmobilien abgewertet werden, weil sie nicht taxonomiekonform sind?
Kennt die Bundesregierung die Auswirkung der Taxonomie-Anforderungen auf die Kapitalverfügbarkeit von Wohnungsunternehmen, insbesondere vor dem Hintergrund des Sanierungsbedarf im Gebäudebestand, und wie beabsichtigt sie, darauf zu reagieren?
Welche konkreten Ergebnisse in Bezug auf die Förderung nachhaltiger Investitionen und die Erreichung der EU-Klimaziele sind nach Ansicht der Bundesregierung durch die EU-Taxonomie bisher erreicht worden?
Besteht für die Bundesregierung die Notwendigkeit, sicherzustellen, dass nationale Bemühungen zum Bürokratieabbau nicht durch die EU-Taxonomie konterkariert werden, wenn dem so ist, wie stellt die Bundesregierung sicher, dass nationale Bemühungen zum Bürokratieabbau nicht durch die EU-Taxonomie konterkariert werden, und gibt es dafür konkrete Abstimmungsprozesse auf EU-Ebene?
Hat die Bundesregierung sich auf europäischer Ebene für eine perspektivische Abschaffung der EU-Taxonomie eingesetzt bzw. plant sie dies, und wenn bereits Maßnahmen unternommen wurden, welche konkreten Schritte wurden diesbezüglich bereits unternommen?
Welche Position vertritt die Bundesregierung zu den Bestrebungen der EU, eine soziale Taxonomie einzuführen, und wie schätzt sie deren potenzielle Auswirkungen auf die Wirtschaft in Deutschland ein?
Kennt die Bundesregierung die Bedenken, dass die „Green Asset Ratio“ unzureichend kalibriert ist und oftmals klimafreundliche Investitionen konzeptionell nicht erfassen kann, und wenn ja, wie reagiert sie darauf?
Wie ist die Position der Bundesregierung zu dem Vorschlag der Streichung von Artikel 3 und 5 der Verordnung 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, und was ist ihre Auffassung zu dem Vorschlag, die Artikel 6, 8 und 9 der Verordnung 2019/2088 durch freiwillige Produktkategorien zu ersetzen?
Welche Auswirkungen der EU-Taxonomie auf die Investitionstätigkeit deutscher Unternehmen hat die Bundesregierung bislang festgestellt, und welche Schlüsse zieht sie daraus für die zukünftige Wirtschaftspolitik?