Reformvorhaben und Steueraufkommen bei der Einkommen- und Vermögensteuer
der Abgeordneten Anja Schulz, Christoph Meyer, Markus Herbrand, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Martin Gassner-Herz, Julian Grünke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link (Heilbronn), Kristine Lütke, Alexander Müller, Ria Schröder, Dr. Stephan Seiter, Jens Teutrine, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Bundesminister der Finanzen, Dr. Jörg Kukies, hat im Interview mit der „Funke Mediengruppe“ am 3. Dezember 2024 Rede und Antwort zu einer Vielzahl von finanz- und haushaltspolitischen Fragen gestanden (www.bundesministerium.de/Content/DE/Interviews/2024/2024-12-03-funke-mediengruppe.html). Auf die Frage nach höheren Steuern für „Besserverdienende“ antwortete der Bundesminister unter anderem: „(N)atürlich muss man darüber nachdenken, was getan werden muss, um unser Gemeinwesen zu finanzieren. Dass die Leistungsfähigsten hier in besonderem Maße beitragen, ist legitim.“
Auch Bundeskanzler Olaf Scholz erklärte zuletzt im Interview: „Wer sehr hohe Einkünfte hat, muss stärker zur Finanzierung unseres Gemeinwesens beitragen“ (olaf-scholz.spd.de/aktuelles/detail/news/olaf-scholz-im-interview-mit-der-funke-mediengruppe/07/12/2024).
Im Zusammenhang mit der möglichen Wiedereinführung der Vermögensteuer betonte Bundesminister Dr. Jörg Kukies gegenüber der „Rheinischen Post“, dass eine präzise Schätzung der Mehreinnahmen aufgrund verfassungsrechtlicher Einschränkungen schwierig sei. Die Höhe der Einnahmen hänge entscheidend von der konkreten Umsetzung ab (www.bundesministerium.de/Content/DE/Interviews/2024/2024-12-23-rheinische-post.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Sind der Bundesregierung Konzepte oder Modelle bekannt, die eine Reform des Einkommensteuertarifs oder der Vermögensteuer vorsehen und dabei eine stärkere steuerliche Belastung von Spitzenverdienern und Vermögenden beinhalten?
a) Wenn ja, welche dieser Konzepte wurden geprüft oder bewertet, und mit welchen Ergebnissen?
b) Wen ja, inwiefern lassen sich diese Konzepte oder Modelle mit den bisherigen und aktuellen Grundsätzen der Haushalts- und Steuerpolitik der Bundesregierung vereinbaren?
Inwiefern hat die Bundesregierung nach dem 1. November 2024 selber Prüfungen, Einschätzungen oder Bewertungen zur stärkeren steuerlichen Belastung von Spitzenverdienern und Vermögenden geplant, veranlasst oder durchgeführt?
a) Welche Ergebnisse haben eventuelle Prüfungen oder Überlegungen der Bundesregierung zur Anhebung von Spitzen- und Reichensteuersätzen sowie zur Wiedereinführung der Vermögensteuer erbracht?
b) Von wem wurden diese Prüfungen, Einschätzungen, Bewertungen oder Ähnliches jeweils in Auftrag gegeben (bitte jeweils die genauen Behördeneinheiten ausweisen)?
Wie viele natürliche Personen mit einem Einkommen nach § 2 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Höhe von 180 000 Euro pro Jahr bei Einzelveranlagung bzw. ab 360 000 Euro pro Jahr bei Zusammenveranlagung sind in Deutschland einkommensteuerpflichtig?
Wie viele davon sind jeweils unbeschränkt einkommensteuerpflichtig?
Welche Steuermehreinnahmen resultieren nach Einschätzung des Bundesministeriums der Finanzen aus einer Anhebung des sogenannten Spitzensteuersatzes nach § 32a Absatz 1 Satz 1 Ziffer 4 EStG von 42 Prozent auf 45 Prozent?
Wie viele natürliche Personen mit einem Einkommen nach § 2 Absatz 3 des EStG in Höhe von 277 826 oder mehr Euro pro Jahr bei Einzelveranlagung bzw. 555 652 Euro oder mehr sind in Deutschland einkommensteuerpflichtig?
Wie viele davon sind jeweils unbeschränkt einkommensteuerpflichtig?
Welche Steuermehreinnahmen resultieren nach Einschätzung des Bundesministeriums der Finanzen aus einer Anhebung des sogenannten Reichensteuersatzes nach § 32a Absatz 1 Satz 1 Ziffer 5 EStG von 45 Prozent auf 48 Prozent?
Welche Steuermindereinnahmen resultieren nach Einschätzung des Bundesministeriums der Finanzen aus einer Verschiebung des Tarifeckwerts des sogenannten Spitzensteuersatzes nach § 32a Absatz 1 Satz 1 Ziffer 4 EStG auf 80 000 Euro bei Einzelveranlagung bzw. auf 175 000 Euro bei Zusammenveranlagung?
Wie sind die Einkommensdezile bei der Einkommensteuer in Deutschland aktuell verteilt (bitte in Tabellenform ausweisen), beziehungsweise wie lautet die letzte der Bundesregierung bekannte Verteilung, und wie viel tragen die jeweiligen Einkommensdezile jeweils bei relativer sowie absoluter Betrachtung zum Gesamtaufkommen bei der Einkommensteuer bei?
Bedeutet die Aussage des Bundesministers der Finanzen, Dr. Jörg Kukies, man müsse darüber nachdenken, was getan werden könne, um das Gemeinwesen zu finanzieren, dass noch in der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages seitens des Bundesministeriums der Finanzen oder des Bundeskanzleramtes Vorschläge bzw. Ideen für Veränderungen im Einkommensteuertarif vorgelegt werden, oder sind solche Vorschläge bzw. Ideen geplant?
Gibt es seit dem 1. November 2024 Pläne des Bundesministeriums der Finanzen, Vorschläge oder Ideen noch in der 20. Legislaturperiode für die Wiedereinführung der Vermögensteuer vorzulegen?