Behauptete Einschränkungen wissenschaftlicher Integrität auf der Plattform X
des Abgeordneten Volker Münz und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Einer Initiative der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (HHU) folgend, haben mehr als 60 deutschsprachige Hochschulen, Universitäten und weitere Forschungsinstitutionen gemeinsam verkündet, ihre Aktivitäten auf der Plattform X (ehemals Twitter) einzustellen (idw-online.de/de/news845520; abgerufen am 1. Januar 2025). Grund für den Rückzug sei die fehlende Vereinbarkeit der aktuellen Ausrichtung der Plattform mit den Grundwerten der beteiligten Institutionen, darunter demjenigen der wissenschaftlichen Integrität (www.hhu.de/news-einzelansicht/wissxit-wissenschaftliche-institutionen-verlassen-plattform-x; abgerufen am 1. Januar 2025). Unter anderem eine Einschränkung organischer Reichweite mache eine weitere Nutzung für die beteiligten Organisationen unvertretbar, weil diejenigen Werte, die u. a. die Wissenschaft förderten, auf der Plattform nicht mehr gegeben seien.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
Ist der Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller beschriebene Initiative der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf bzw. deren zugrunde liegende Einschätzung, dass die aktuelle Ausrichtung der Plattform X mit wissenschaftlicher Integrität und solchen Werten, die die Wissenschaft fördern, unvereinbar wäre, bekannt, und hat sie sich dazu eine eigene Auffassung gebildet (wenn ja, welche)?
a) Wenn sich die Bundesregierung zu der Initiative eine eigene Auffassung gebildet hat und dieser zustimmt, planen Hochschulen oder anderweitige wissenschaftliche Einrichtungen des Bundes, sich der Initiative der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf anzuschließen oder auch davon unabhängig ihre Aktivität auf der Plattform X einzustellen?
b) Wenn sich die Bundesregierung dazu eine eigene Auffassung bildete und der Initiative bzw. deren zugrunde liegender Einschätzung nicht zustimmt, inwiefern teilt die Bundesregierung die der Initiative der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf zugrunde liegende Einschätzung nicht?
Sind der Bundesregierung aus den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 Fälle bekannt, in denen auf der Plattform Twitter bzw. X seitens des ehemaligen Betreibers Twitter Inc. bzw. seitens des aktuellen Betreibers X Corp. Einschränkungen der organischen Reichweite von Nutzerbeiträgen vorgenommen oder andere Maßnahmen ergriffen worden sind, durch die Nutzer ggf. in ihrer wissenschaftlichen Integrität beschnitten wurden (wenn ja, bitte ggf. nach Jahr, Art der Maßnahme und Anzahl der Fälle auflisten)?