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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Die sogenannte Europäische Friedensfazilität und die militärische Unterstützung der Ukraine

(insgesamt 58 Einzelfragen)

Fraktion

BSW

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

27.02.2025

Aktualisiert

09.07.2025

BT20/1473429.01.2025

Die sogenannte Europäische Friedensfazilität und die militärische Unterstützung der Ukraine

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Deutscher Bundestag Drucksache 20/14734 20. Wahlperiode 29.01.2025 Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. Sahra Wagenknecht, Ali Al-Dailami, Sevim Dağdelen, Klaus Ernst, Christian Leye, Amira Mohamed Ali, Zaklin Nastic, Jessica Tatti, Alexander Ulrich und der Gruppe BSW Die sogenannte Europäische Friedensfazilität und die militärische Unterstützung der Ukraine Die sogenannte Europäische Friedensfazilität (EFF) ist ein im März 2021 durch Beschluss des Rates der Europäischen Union (Beschluss (GASP) 2021/509) eingerichteter Schattenhaushalt mit einem ursprünglichen Umfang von 5,69 Mrd. Euro für den Zeitraum von 2021 bis 2027. Die Beiträge für die EFF müssen von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zusätzlich zu den Zahlungen für den ordentlichen EU-Haushalt aufgebracht werden. Durch diese Konstruktion wird das in Artikel 41 Absatz 2 des Vertrages über die Europäische Union festgeschriebene Verbot der Finanzierung von Maßnahmen mit militärischen oder verteidigungspolitischen Implikationen aus dem EU-Haushalt gezielt umgangen. Als Finanzierungsinstrument außerhalb des regulären EU- Haushaltes ist es zudem einer wirksamen Kontrolle durch das Europäische Parlament entzogen. Die EFF ist das zentrale Finanzierungsinstrument für Maßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der Europäischen Union. Aus der EFF werden beispielsweise die EU-Militäroperationen EU- NAVFOR MED IRINI, EUFOR ALTHEA und EUNAVFOR ASPIDES mitfinanziert (vgl. www.consilium.europa.eu/de/policies/european-peace-facility/). Neben Militäroperationen werden auch sogenannte Unterstützungsmaßnahmen aus der EFF finanziert. In den letzten Jahren wurden etwa die Streitkräfte Ägyptens, Georgiens und der Republik Moldau mit Ausbildung und militärischer Ausrüstung unterstützt (www.consilium.europa.eu/de/policies/european-p eace-facility/timeline-european-peace-facility/). Noch wenige Wochen vor dem Militärputsch in Niger im Juli 2023 hatte der Rat der Europäischen Union beschlossen, den nigrischen Streitkräften militärische Ausrüstung bereitzustellen, die aus der EFF finanziert wurde (www.consilium.europa.eu/de/press/press-rele ases/2023/06/08/european-peace-facility-council-adopts-two-assistance-measur es-to-support-the-nigerien-armed-forces/). Im April desselben Jahres bezeichnete der Bundesminister der Verteidigung, Boris Pistorius, die Republik Niger sogar noch als „Stabilitätsanker“ in der Region (table.media/berlin/news/mome nt-des-jahres-ernuechterung-im-sahel/). Zuvor erhielten die Streitkräfte der Republik Niger bereits Unterstützung aus der EFF unter anderem im Rahmen der militärischen Partnerschaftsmission der Europäischen Union in Niger (EUMPM Niger), an der sich auch die Bundeswehr beteiligte (www.bundesregi erung.de/breg-de/aktuelles/bundeswehr-eu-mission-niger-2181660). Auch die Streitkräfte Malis wurden noch nach dem dortigen Militärputsch im Mai 2021 im Rahmen der EFF im Dezember 2021 unterstützt (www.consilium.europa.eu/ de/press/press-releases/2021/12/02/european-peace-facility-council-adopts-assi stance-measures-for-georgia-the-republic-of-moldova-ukraine-and-the-republi c-of-mali/). Infolge von Russlands Krieg gegen die Ukraine wurde die EFF schrittweise auf gegenwärtig 17 Mrd. Euro fast verdreifacht und innerhalb der EFF der Ukraine Assistance Fund gebildet (www.politico.eu/article/eu-cash-ukraine-bloc-agree- 5-billion-euro-weapon-fund/). Daraus werden unter anderem die Kosten in Höhe von 382 Mio. Euro (Stand 11. November 2024) für die Ausbildungsmission EUMAM Ukraine finanziert (www.consilium.europa.eu/de/policies/militar y-support-ukraine). Insgesamt beträgt die finanzielle Unterstützung aus der EFF für die Ukraine nach Angaben des Rates der Europäischen Union inzwischen 11,1 Mrd. Euro. Der größte Teil davon entfällt auf die Bereitstellung von vor allem letaler militärischer Ausrüstung. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union können sich einen Teil der Kosten für bilateral an die Ukraine gelieferte Munition, Waffen und andere militärische Ausrüstung aus der EEF erstatten lassen (vgl. www.consilium.europa.eu/de/policies/european-peace-faci lity/#ukraine). Die schwankende Rückerstattungsquote führte wiederholt zu Konflikten zwischen den Mitgliedstaaten. Laut einem Pressebericht blockierte Polen beispielsweise die Auszahlung der zweiten Tranche für Waffenlieferungen an die Ukraine mit der Absicht, eine höhere Rückerstattungsquote durchzusetzen, von der insbesondere Polen selbst profitierte (www.euractiv.de/section/ eu-aussenpolitik/news/eu-friedensfazilitaet-steht-vor-rueckzahlungsproble men/). Die estnische Regierung, die zu diesem Zeitpunkt von der heutigen Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Kaja Kallas, geführt wurde, setzte laut einem Pressebericht in den Erstattungsanträgen im Unterschied zu anderen Mitgliedstaaten den Neupreis an, um über den Rückerstattungsmechanismus die Aufrüstung der eigenen Streitkräfte zu finanzieren (www.politico.eu/article/eu-estonia-bumper-arms-reimbursement-ukr aine-european-peace-facility/). Auch die Beitragszahlungen der Mitgliedstaaten an die EFF sorgen für Diskussionen. Einem Pressebericht zufolge wollte die Bundesregierung im Frühjahr 2024 durchsetzen, dass die Beiträge der Mitgliedstaaten direkt um die Kosten für die bilateral gelieferte militärische Unterstützung gemindert werden, da Mitgliedstaaten weiterhin für veraltete Ausrüstung den vollen Preis für die Neubeschaffung ansetzten. Andere Mitgliedstaaten befürchteten, dass dadurch Deutschland keinen Beitrag für die Unterstützung der Ukraine in die EFF einzahlen müsste und für die Rückerstattung der eigenen militärischen Unterstützung der Ukraine folglich wesentlich weniger Finanzmittel zur Verfügung stehen würden (www.politico.eu/article/eu-cash-ukraine-bloc-agree-5-billion-e uro-weapon-fund/). Im Mai 2024 beschloss der Rat der Europäischen Union schließlich, dass Gewinne aus eingefrorenen russischen Vermögenswerten und Reserven bei Zentralverwahrern in den Mitgliedstaaten an die Europäische Union überwiesen werden müssen. Diese sollen für die weitere militärische Unterstützung der Ukraine, für die Verteidigungsindustrie der Ukraine und für den Wiederaufbau durch EU-Programme verwendet werden. 90 Prozent fließen in die EFF und 10 Prozent an andere aus dem EU-Haushalt finanzierte Programme (www.consi lium.europa.eu/de/press/press-releases/2024/05/21/extraordinary-revenues-gene rated-by-immobilised-russian-assets-council-greenlights-the-use-of-windfall-ne t-profits-to-support-ukraine-s-self-defence-and-reconstruction/). Die weltweite aus der sogenannten Europäischen Friedensfazilität (EFF) finanzierte „Ertüchtigung“ von Streitkräften durch Waffenlieferungen und Ausbildung ist nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller gerade kein Beitrag für eine friedlichere Welt. Das Gegenteil ist der Fall: Durch die Lieferung von tödlichem Gerät wie Maschinengewehren, Pistolen und Munition intensiviert die EFF die Militarisierung bewaffneter Konfliktregionen weltweit. Die EFF ist wie auch der Europäische Verteidigungsfonds, die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit, die Einrichtung des Act in Support of Ammunition Production (ASAP), des European Defence Industry Reinforcement through common Procurement Act (EDIRPA) und der Europäischen Verteidigungsagentur ein Beitrag zur zunehmenden Militarisierung der Europäischen Union. Diese Entwicklung erfolgt zugleich auf Kosten anderer Politikbereiche, wie dies zum Beispiel die Ernennung eines Kommissars für Verteidigung und Raumfahrt bei gleichzeitiger Abschaffung des Kommissars für Beschäftigung und soziale Rechte verdeutlicht, und widerspricht der Idee von Europa als Friedensprojekt. Während sich die Regierungen der meisten EU-Mitgliedstaaten in einem öffentlichen Überbietungswettbewerb befinden, wer der Ukraine am meisten militärische Unterstützung liefert, steht die sogenannte Europäische Friedensfazilität für eine öffentlich wenig betrachtete EU-Dimension der militärischen Unterstützung der Ukraine. Über die EFF kofinanziert die Bundesregierung als größte Beitragszahlerin die Waffenlieferungen anderer EU-Mitgliedstaaten in einem nicht unwesentlichen Umfang. Vor diesem Hintergrund und verstärkt durch das eklatante Kontrolldefizit im Zusammenhang mit der EFF stellen sich zahlreiche Fragen zur EFF und im Besonderen auch bezüglich der Rolle der EFF für die militärische Unterstützung der Ukraine. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle finanzielle Obergrenze der sogenannten Europäischen Friedensfazilität? a) Wie viel ist davon bereits verausgabt oder verplant, und wie viel steht dafür bis 2027 noch zur Verfügung? b) Ist nach Einschätzung der Bundesregierung bis 2027 eine weitere Erhöhung der finanziellen Obergrenze notwendig, und wenn ja, auf welche Höhe? c) Wie verteilt sich das gesamte Finanzvolumen der EFF bis 2027 auf militärische Operationen und nichtletale sowie letale Unterstützungsmaßnahmen? d) Wie verteilen sich die bisher verausgabten oder verplanten Finanzmittel aus der EFF auf militärische Operationen und nichtletale sowie letale Unterstützungsmaßnahmen (bitte jeweils separat aufschlüsseln)?  2. In welcher Höhe haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und ggf. Drittstaaten jeweils Beiträge für die EFF geleistet bzw. zugesagt (bitte jeweils in absoluten Zahlen in Euro und den Anteil am Gesamtbudget angeben)?  3. Nach welchem Mechanismus bzw. Verteilungsschlüssel werden die Beiträge der einzelnen Mitgliedstaaten für das Gesamtbudget der EFF festgelegt?  4. Haben EU-Mitgliedstaaten und ggf. Drittstaaten bisher nach Kenntnis der Bundesregierung zweckgebundene Beiträge, beispielsweise ausschließlich für nichtletale Unterstützungsmaßnahmen oder für spezifische militärische Operationen, zur EFF geleistet, und wenn ja, welche Staaten haben in welcher Höhe zweckgebundene Beiträge zur EFF geleistet?  5. Welche Militäroperationen wurden bisher nach Kenntnis der Bundesregierung aus der EFF (teil-)finanziert (bitte jeweils die Höhe der Finanzmittel aus der EFF angeben)?  6. Welche Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung bisher Unterstützungsmaßnahmen aus der EFF erhalten? a) In welchem Zeitraum haben diese Staaten Unterstützungsmaßnahmen aus der EFF erhalten? b) In welchem finanziellen Umfang haben diese Staaten jeweils Unterstützungsmaßnahmen aus der EFF erhalten? c) Welche dieser Staaten haben nichtletale Unterstützung in welcher Höhe erhalten? d) Welche dieser Staaten haben letale Unterstützung in welcher Höhe erhalten? e) Welche dieser Staaten waren nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Beschlussfassungen oder zum Zeitpunkt der Umsetzung der Maßnahmen in bewaffnete Konflikte involviert?  7. Waren nach (auch nachrichtendienstlicher) Kenntnis der Bundesregierung Staaten oder militärische (Teil-)Einheiten von Staaten, die Ausbildungsunterstützung oder sonstige Unterstützungsmaßnahmen aus der EFF erhalten haben, in innerstaatliche bewaffnete Konflikte, einen Staatsstreich, Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht oder Menschenrechtsverletzungen involviert (bitte erläutern)?  8. Wie bewertet die Bundesregierung rückblickend die Unterstützung der Streitkräfte der Republik Niger aus der EFF auch vor dem Hintergrund des Militärputsches im Juli 2023?  9. Welche politische Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Ausbildung durch das Kommando Spezialkräfte (Marine) im Rahmen der Mission GAZELLE und der damit verbundenen Weitergabe von sensiblem militärischem Wissen vor dem Hintergrund des Militärputsches im Juli 2023? 10. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob im Zusammenhang mit dem Militärputsch im Juli 2023 in der Republik Niger auch militärische Ausrüstung verwendet wurde, die zuvor im Rahmen der Unterstützung aus der EFF für die Streitkräfte der Republik Niger bereitgestellt wurde, und wenn ja, welche? 11. Wurden im Rahmen der Mission GAZELLE Mittel aus der EFF verwendet, und wenn ja, in welcher Höhe? 12. Wie bewertet die Bundesregierung rückblickend die Unterstützung der Streitkräfte der Republik Mali aus der EFF? 13. Aus welchen Gründen wurde der Ukraine Assistance Fund (UAF) als gesonderter Fonds aufgelegt, welche Rolle spielt der UAF für die Unterstützung der Ukraine aus der EFF, und werden zusätzlich zu den Finanzmitteln des UAF weiterhin Finanzmittel aus der EFF für die Unterstützung der Ukraine aufgewendet? 14. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der Umsetzung des Ukraine Assistance Fund? 15. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Erhöhungen des UAF bis 2027 geplant, und wenn ja, in welcher Höhe? 16. In welcher Höhe haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und ggf. Drittstaaten jeweils Beiträge für den UAF geleistet bzw. zugesagt (bitte jeweils in absoluten Zahlen in Euro und den Anteil am Gesamtbudget angeben)? 17. Nach welchem Mechanismus bzw. Verteilungsschlüssel werden die Beiträge der einzelnen Mitgliedstaaten für das Gesamtbudget des UAF festgelegt? 18. In welcher Höhe und aus welchen Mitgliedstaaten wurden bisher Zinserträge aus eingefrorenen russischen Vermögenswerten an die EFF und ggf. an den Ukraine Assistance Fund überwiesen (vgl. www.tagesschau.de/aus land/europa/eu-russland-gelder-100.html; bitte nach Summe und Mitgliedstaat aufschlüsseln)? 19. In welcher Höhe wurden bisher Zinserträge aus eingefrorenen russischen Vermögenswerten an „aus dem Unionshaushalt finanzierte Programme der Union“ zur Unterstützung der Ukraine überwiesen und verwendet (vgl. Beschluss (GASP) 2024/1470 des Rates vom 21. Mai 2024), und an welche Programme wurden die Zinserträge jeweils überwiesen? 20. Auf welche konkreten eingefrorenen russischen Vermögenswerte fallen die Zinserträge an, die für die Unterstützung der Ukraine über die EFF bzw. den UAF sowie weitere EU-Programme verwendet werden? 21. Inwiefern unterscheiden sich diese Zinserträge von den „Erträgen der eingefrorenen russischen Einlagen“, die zur Finanzierung von Darlehen über 50 Mrd. US-Dollar für die Ukraine verwendet werden sollen (www.bunde sregierung.de/breg-de/aktuelles/g7-gipfel-in-apulien-2292102), oder handelt es sich dabei um eine Mehrfachverwendung der außerordentlichen Einnahmen (vgl. Fragen 17 bis 19 dieser Anfrage und die Antwort zu Frage 40 auf Bundestagsdrucksache 20/12821; bitte begründen)? 22. Ist dementsprechend nach Kenntnis der Bundesregierung eine Umwidmung der Erträge aus eingefrorenen russischen Einlagen vorgesehen bzw. nach Einschätzung der Bundesregierung notwendig, um darüber Darlehen für die Ukraine zu finanzieren? a) Wenn ja, ab wann? b) Wenn ja, ist dafür nach Einschätzung der Bundesregierung eine Entscheidung des Rates der Europäischen Union notwendig? c) Wenn ja, wie genau sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die Erträge aus eingefrorenen russischen Einlagen dann zukünftig verwendet werden? 23. Sind die Arbeiten „zur technischen Umsetzung der G7-Einigung“ über die Bereitstellung von Darlehen in Höhe von 50 Mrd. US-Dollar für die Ukraine inzwischen abgeschlossen (vgl. Antworten zu den Fragen 29 bis 35 auf Bundestagsdrucksache 20/12821)? 24. Woraus werden die Tilgungszahlungen für diese Darlehen finanziert, und inwieweit beteiligt sich die Bundesrepublik Deutschland an der Tilgung der Darlehen? 25. Woraus werden die Zinszahlungen für diese Darlehen finanziert, und inwieweit beteiligt sich die Bundesrepublik Deutschland an den Zinszahlungen? 26. Hat die Bundesrepublik Deutschland Garantien oder sonstige Sicherheitsverpflichtungen für diese Darlehen übernommen, und wenn ja, in welcher Höhe? 27. Welche Unterstützungsmaßnahmen für die Ukraine werden aus der EFF und dem UAF finanziert, und in welcher Höhe hat die Ukraine bisher Unterstützungsmaßnahmen aus der EFF und dem UAF erhalten (bitte jeweils aufschlüsseln)? 28. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung militärische Unterstützung für die Ukraine direkt bei der Industrie beschafft und aus der EFF finanziert (vgl. www.politico.eu/article/eu-seals-deal-send-ukraine-1-million- ammorounds-shells-war/), und wenn ja, in welchem Umfang? 29. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung neben den Streitkräften der Ukraine auch die Nationalgarde und der Grenzschutzdienst der Ukraine Unterstützungsmaßnahmen oder Ausbildungsunterstützung aus der EFF oder ggf. dem UAF erhalten, und wenn ja, welche Einheiten des Grenzschutzes und der Nationalgarde haben Unterstützung erhalten? 30. In welcher Höhe wurde die Ausbildungsmission EUMAM Ukraine aus der EFF und ggf. dem UAF finanziert? 31. An wie vielen Reisen zur Informationsbeschaffung im Rahmen der Ausbildungsmission EUMAM Ukraine in die Ukraine und Moldau hat sich die Bundesregierung bisher beteiligt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Großen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14327)? a) In welchem Zeitraum fanden diese Reisen jeweils statt? b) Welche Bundesministerien waren jeweils vertreten? c) Wie viele Personen umfasste jeweils die deutsche Delegation? d) Welche Informationen sollten im Rahmen der Reisen jeweils beschafft werden? e) Was war jeweils das Ergebnis dieser Reisen? 32. Wurden darüber hinaus weitere Finanzmittel aus der EFF und dem UAF für die Ukraine bereits zugesagt bzw. verplant, und wenn ja, für welche Zwecke, und in welcher Höhe? 33. In welcher Höhe sind Finanzmittel in der EFF bis 2027 insgesamt für die Ukraine vorgesehen, und in welcher Höhe stehen Finanzmittel in der EFF und dem UAF insgesamt noch für die Ukraine zur Verfügung? 34. In welcher Höhe wurde bilaterale militärische Unterstützung durch EU- Mitgliedstaaten an die Ukraine bisher insgesamt aus der EFF und ggf. aus dem UAF rückerstattet? 35. Wie viele Rückerstattungsrunden für durch EU-Mitgliedstaaten an die Ukraine geleistete militärische Unterstützung aus der EFF bzw. dem UAF wurden bisher durchgeführt? a) Welche Zeiträume decken die einzelnen Rückerstattungsrunden jeweils ab? b) In welcher Gesamthöhe wurde jeweils militärische Unterstützung durch die EU-Mitgliedstaaten an die Ukraine gemeldet? c) In welcher Gesamthöhe erfolgte jeweils eine Rückerstattung? d) Wie hoch war jeweils die Rückerstattungsquote? 36. Wird der Wert der bilateralen militärischen Unterstützung durch die einzelnen EU-Mitgliedstaaten für die Rückerstattung aus der EFF bzw. dem UAF nach Kenntnis der Bundesregierung nach einheitlichen Maßstäben berechnet? a) Welche (ggf. unterschiedlichen) Bewertungsmethoden werden nach Kenntnis der Bundesregierung angewendet? b) Wie wird der angesetzte Wert bzw. Preis (z. B. Wiederbeschaffungswert, Neupreis, Marktpreis, Lagerwert oder Ähnliches) in diesem Zusammenhang definiert? c) Wenn ja, seit wann gelten einheitliche Maßstäbe für die Berechnung, und welche Berechnungsmethoden wurden zuvor angewendet? 37. Welche Preise bzw. Werte (z. B. Neupreis, Wiederbeschaffungswert, Marktpreis, Lagerwert oder Ähnliches) haben die EU-Mitgliedstaaten in ihren Erstattungsanträgen für militärische Unterstützung der Ukraine in welchem Umfang bisher angesetzt (bitte erläutern und ggf. definieren)? 38. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung neben Estland weitere EU- Mitgliedstaaten eine Erstattung der Lieferungen basierend auf dem Neuanschaffungspreis bzw. Neuwert beantragt (www.politico.eu/article/eu-est onia-bumper-arms-reimbursement-ukraine-european-peace-facility/), und wenn ja, welche, und in welchem Umfang? 39. In welcher Höhe haben die einzelnen EU-Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils eine Rückerstattung beantragt? 40. In welcher Höhe haben die einzelnen EU-Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils eine Erstattung erhalten? 41. Nach welchen Kriterien wird nach Kenntnis der Bundesregierung entschieden, welche militärische Unterstützung für die Ukraine im Rahmen der EFF und ggf. des UAF erstattet wird? 42. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Rückerstattung von militärischer Unterstützung für die Ukraine aus der EFF und dem UAF auch Nebenkosten (z. B. Transportkosten) erstattet? a) Wenn ja, welche Nebenkosten können erstattet werden? b) Wenn ja, welcher Anteil der bisherigen Rückerstattungen entfällt auf Nebenkosten? 43. Hat die Bundesregierung bisher für den gesamten Umfang ihrer militärischen Unterstützung für die Ukraine eine Erstattung im Rahmen der EFF bzw. des UAF beantragt? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn nein, welcher Anteil wurde bisher für eine Erstattung im Rahmen der EFF bzw. des UAF gemeldet? c) Wurde die durch die Bundesregierung für eine Erstattung im Rahmen der EFF bzw. des UAF gemeldete militärische Unterstützung der Ukraine bisher vollständig anerkannt? d) Wie hoch ist die Rückerstattungsquote? 44. Welches Ergebnis hatte die Initiative der Bundesregierung, die Anrechnung der bilateralen militärischen Unterstützung für die Ukraine auf die Beiträge zur EFF bzw. den UAF zu ermöglichen (www.politico.eu/article/ eu-cash-ukraine-bloc-agree-5-billion-euro-weapon-fund/)? a) Kann die bilaterale militärische Unterstützung für die Ukraine inzwischen auf die Beiträge für die EFF bzw. den UAF angerechnet werden? b) Zu welchem Anteil kann die bilaterale militärische Unterstützung an die Ukraine auf die Beiträge angerechnet werden? c) Wenn ja, in welcher Höhe hat die Bundesregierung bisher die bilaterale militärische Unterstützung für die Ukraine auf die Beiträge zur EFF bzw. dem UAF angerechnet, und wie hat sich dadurch der Beitrag der Bundesregierung entsprechend gemindert? 45. Wie bewertet die Bundesregierung bisher die Rolle der EFF und des Ukraine Assistance Funds bezüglich der Unterstützung der Ukraine, und existiert nach Einschätzung der Bundesregierung Änderungsbedarf an diesen Instrumenten (bitte erläutern)? 46. Wie erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die Erstellung von Risikobewertungen im Zusammenhang mit Unterstützungsmaßnahmen aus der EFF, und wie wird die im Rahmen der EFF verbindliche „Einhaltung des Völkerrechts und der völkerrechtlichen Verpflichtungen durch die Begünstigten“ überwacht (vgl. www.consilium.europa.eu/de/policies/europe an-peace-facility/#monitoring)? 47. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung eine Risikobewertung für die Unterstützung der Streitkräfte der Republik Niger aus der EFF erstellt? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, wann wurden Risikobewertungen erstellt? c) Wenn ja, was war das Ergebnis der Risikobewertung, und welche Risiken wurden betrachtet? d) Welche konkreten Risikominderungsmaßnahmen wurden ergriffen, und mit welchem Ergebnis? 48. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Unterstützung der Streitkräfte der Republik Niger aus der EFF die Einhaltung des Völkerrechts und der völkerrechtlichen Verpflichtungen überwacht? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, wie wurde Einhaltung überwacht, und welche Maßnahmen wurden dazu umgesetzt? c) Wenn ja, wurden Verstöße gegen das Völkerrecht und der völkerrechtlichen Verpflichtungen durch die Begünstigten festgestellt? d) Wurden Post-Shipment-Kontrollen durchgeführt, und wenn ja, wann, und mit welchen Ergebnissen? 49. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung eine Risikobewertung für die Unterstützung der Streitkräfte der Republik Mali aus der EFF erstellt? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, wann wurden Risikobewertungen erstellt? c) Wenn ja, was war das Ergebnis der Risikobewertung, und welche Risiken wurden betrachtet? d) Welche konkreten Risikominderungsmaßnahmen wurden ergriffen, und mit welchem Ergebnis? 50. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Unterstützung der Streitkräfte der Republik Mali aus der EFF die Einhaltung des Völkerrechts und der völkerrechtlichen Verpflichtungen überwacht? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, wie wurde Einhaltung überwacht, und welche Maßnahmen wurden dazu umgesetzt? c) Wenn ja, wurden Verstöße gegen das Völkerrecht und der völkerrechtlichen Verpflichtungen durch die Begünstigten festgestellt? d) Wurden Post-Shipment-Kontrollen durchgeführt, und wenn ja, wann, und mit welchen Ergebnissen? 51. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung eine Risikobewertung für die Unterstützung der Streitkräfte der Ukraine aus der EFF und dem UAF erstellt? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, wann wurden Risikobewertungen erstellt? c) Wenn ja, was war das Ergebnis der Risikobewertung, und welche Risiken wurden betrachtet? d) Welche konkreten Risikominderungsmaßnahmen wurden ergriffen, und mit welchem Ergebnis? 52. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Unterstützung der Streitkräfte der Ukraine aus der EFF und dem UAF die Einhaltung des Völkerrechts und der völkerrechtlichen Verpflichtungen überwacht? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, wie wurde Einhaltung überwacht, und welche Maßnahmen wurden dazu umgesetzt? c) Wenn ja, wurden Verstöße gegen das Völkerrecht und der völkerrechtlichen Verpflichtungen durch die Begünstigten festgestellt? d) Wurden Post-Shipment-Kontrollen durchgeführt, und wenn ja, wann, und mit welchen Ergebnissen? 53. Aus welchen Personen setzt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Europäische Fazilitätsausschuss zusammen, und wer ist dort stimmberechtigt (vgl. fpi.ec.europa.eu/what-we-do/european-peace-facility_en)? 54. Nach welchem Prinzip werden im Europäischen Fazilitätsausschuss Beschlüsse gefasst, und kommt auch im Europäischen Fazilitätsausschuss das Einstimmigkeitsprinzip gemäß den Bestimmungen aus Artikel 31 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) zur Anwendung (bitte begründen)? 55. Auf welcher Rechtsgrundlage kann nach Kenntnis der Bundesregierung einem Mitgliedstaat bei Beschlüssen im Europäischen Fazilitätsausschuss das Stimmrecht entzogen werden? 56. Wie bereitet sich die Bundesregierung auf ein Urteil in der Rechtssache Ungarn gegen den Rat der Europäischen Union und den Europäischen Fazilitätsausschuss (T-457/24) am Gerichtshof der Europäischen Union vor? 57. Welche finanziellen Risiken bestehen nach Einschätzung der Bundesregierung für die Europäische Union und die Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit der Klage Ungarns gegen den Rat der Europäischen Union und den Europäischen Fazilitätsausschuss am Gerichtshof der Europäischen Union (Rechtssache T-457/24)? 58. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Pläne, einen Fonds in Höhe von 500 Mrd. Euro für Verteidigungsausgaben einzurichten (www.f t.com/content/169816b5-39e9-4f05-ae84-43ef8e277c76), und welche Rolle soll dabei die Europäische Investitionsbank spielen? Berlin, den 28. Januar 2025 Dr. Sahra Wagenknecht und Gruppe Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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