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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Die sogenannte Europäische Friedensfazilität und die militärische Unterstützung der Ukraine
(insgesamt 58 Einzelfragen)
Fraktion
BSW
Ressort
Auswärtiges Amt
Datum
27.02.2025
Aktualisiert
09.07.2025
BT20/1473429.01.2025
Die sogenannte Europäische Friedensfazilität und die militärische Unterstützung der Ukraine
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/14734
20. Wahlperiode 29.01.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. Sahra Wagenknecht, Ali Al-Dailami, Sevim
Dağdelen, Klaus Ernst, Christian Leye, Amira Mohamed Ali, Zaklin Nastic,
Jessica Tatti, Alexander Ulrich und der Gruppe BSW
Die sogenannte Europäische Friedensfazilität und die militärische Unterstützung
der Ukraine
Die sogenannte Europäische Friedensfazilität (EFF) ist ein im März 2021 durch
Beschluss des Rates der Europäischen Union (Beschluss (GASP) 2021/509)
eingerichteter Schattenhaushalt mit einem ursprünglichen Umfang von
5,69 Mrd. Euro für den Zeitraum von 2021 bis 2027. Die Beiträge für die EFF
müssen von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zusätzlich zu den
Zahlungen für den ordentlichen EU-Haushalt aufgebracht werden. Durch diese
Konstruktion wird das in Artikel 41 Absatz 2 des Vertrages über die
Europäische Union festgeschriebene Verbot der Finanzierung von Maßnahmen mit
militärischen oder verteidigungspolitischen Implikationen aus dem EU-Haushalt
gezielt umgangen. Als Finanzierungsinstrument außerhalb des regulären EU-
Haushaltes ist es zudem einer wirksamen Kontrolle durch das Europäische
Parlament entzogen.
Die EFF ist das zentrale Finanzierungsinstrument für Maßnahmen im Rahmen
der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der Europäischen
Union. Aus der EFF werden beispielsweise die EU-Militäroperationen EU-
NAVFOR MED IRINI, EUFOR ALTHEA und EUNAVFOR ASPIDES
mitfinanziert (vgl. www.consilium.europa.eu/de/policies/european-peace-facility/).
Neben Militäroperationen werden auch sogenannte Unterstützungsmaßnahmen
aus der EFF finanziert. In den letzten Jahren wurden etwa die Streitkräfte
Ägyptens, Georgiens und der Republik Moldau mit Ausbildung und
militärischer Ausrüstung unterstützt (www.consilium.europa.eu/de/policies/european-p
eace-facility/timeline-european-peace-facility/). Noch wenige Wochen vor dem
Militärputsch in Niger im Juli 2023 hatte der Rat der Europäischen Union
beschlossen, den nigrischen Streitkräften militärische Ausrüstung bereitzustellen,
die aus der EFF finanziert wurde (www.consilium.europa.eu/de/press/press-rele
ases/2023/06/08/european-peace-facility-council-adopts-two-assistance-measur
es-to-support-the-nigerien-armed-forces/). Im April desselben Jahres
bezeichnete der Bundesminister der Verteidigung, Boris Pistorius, die Republik Niger
sogar noch als „Stabilitätsanker“ in der Region (table.media/berlin/news/mome
nt-des-jahres-ernuechterung-im-sahel/). Zuvor erhielten die Streitkräfte der
Republik Niger bereits Unterstützung aus der EFF unter anderem im Rahmen
der militärischen Partnerschaftsmission der Europäischen Union in Niger
(EUMPM Niger), an der sich auch die Bundeswehr beteiligte (www.bundesregi
erung.de/breg-de/aktuelles/bundeswehr-eu-mission-niger-2181660). Auch die
Streitkräfte Malis wurden noch nach dem dortigen Militärputsch im Mai 2021
im Rahmen der EFF im Dezember 2021 unterstützt (www.consilium.europa.eu/
de/press/press-releases/2021/12/02/european-peace-facility-council-adopts-assi
stance-measures-for-georgia-the-republic-of-moldova-ukraine-and-the-republi
c-of-mali/).
Infolge von Russlands Krieg gegen die Ukraine wurde die EFF schrittweise auf
gegenwärtig 17 Mrd. Euro fast verdreifacht und innerhalb der EFF der Ukraine
Assistance Fund gebildet (www.politico.eu/article/eu-cash-ukraine-bloc-agree-
5-billion-euro-weapon-fund/). Daraus werden unter anderem die Kosten in
Höhe von 382 Mio. Euro (Stand 11. November 2024) für die
Ausbildungsmission EUMAM Ukraine finanziert (www.consilium.europa.eu/de/policies/militar
y-support-ukraine). Insgesamt beträgt die finanzielle Unterstützung aus der
EFF für die Ukraine nach Angaben des Rates der Europäischen Union
inzwischen 11,1 Mrd. Euro. Der größte Teil davon entfällt auf die Bereitstellung von
vor allem letaler militärischer Ausrüstung. Die Mitgliedstaaten der
Europäischen Union können sich einen Teil der Kosten für bilateral an die Ukraine
gelieferte Munition, Waffen und andere militärische Ausrüstung aus der EEF
erstatten lassen (vgl. www.consilium.europa.eu/de/policies/european-peace-faci
lity/#ukraine). Die schwankende Rückerstattungsquote führte wiederholt zu
Konflikten zwischen den Mitgliedstaaten. Laut einem Pressebericht blockierte
Polen beispielsweise die Auszahlung der zweiten Tranche für
Waffenlieferungen an die Ukraine mit der Absicht, eine höhere Rückerstattungsquote
durchzusetzen, von der insbesondere Polen selbst profitierte (www.euractiv.de/section/
eu-aussenpolitik/news/eu-friedensfazilitaet-steht-vor-rueckzahlungsproble
men/). Die estnische Regierung, die zu diesem Zeitpunkt von der heutigen
Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
Kaja Kallas, geführt wurde, setzte laut einem Pressebericht in den
Erstattungsanträgen im Unterschied zu anderen Mitgliedstaaten den Neupreis an, um über
den Rückerstattungsmechanismus die Aufrüstung der eigenen Streitkräfte zu
finanzieren (www.politico.eu/article/eu-estonia-bumper-arms-reimbursement-ukr
aine-european-peace-facility/).
Auch die Beitragszahlungen der Mitgliedstaaten an die EFF sorgen für
Diskussionen. Einem Pressebericht zufolge wollte die Bundesregierung im Frühjahr
2024 durchsetzen, dass die Beiträge der Mitgliedstaaten direkt um die Kosten
für die bilateral gelieferte militärische Unterstützung gemindert werden, da
Mitgliedstaaten weiterhin für veraltete Ausrüstung den vollen Preis für die
Neubeschaffung ansetzten. Andere Mitgliedstaaten befürchteten, dass dadurch
Deutschland keinen Beitrag für die Unterstützung der Ukraine in die EFF
einzahlen müsste und für die Rückerstattung der eigenen militärischen
Unterstützung der Ukraine folglich wesentlich weniger Finanzmittel zur Verfügung
stehen würden (www.politico.eu/article/eu-cash-ukraine-bloc-agree-5-billion-e
uro-weapon-fund/).
Im Mai 2024 beschloss der Rat der Europäischen Union schließlich, dass
Gewinne aus eingefrorenen russischen Vermögenswerten und Reserven bei
Zentralverwahrern in den Mitgliedstaaten an die Europäische Union überwiesen
werden müssen. Diese sollen für die weitere militärische Unterstützung der
Ukraine, für die Verteidigungsindustrie der Ukraine und für den Wiederaufbau
durch EU-Programme verwendet werden. 90 Prozent fließen in die EFF und
10 Prozent an andere aus dem EU-Haushalt finanzierte Programme (www.consi
lium.europa.eu/de/press/press-releases/2024/05/21/extraordinary-revenues-gene
rated-by-immobilised-russian-assets-council-greenlights-the-use-of-windfall-ne
t-profits-to-support-ukraine-s-self-defence-and-reconstruction/).
Die weltweite aus der sogenannten Europäischen Friedensfazilität (EFF)
finanzierte „Ertüchtigung“ von Streitkräften durch Waffenlieferungen und
Ausbildung ist nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller gerade kein
Beitrag für eine friedlichere Welt. Das Gegenteil ist der Fall: Durch die Lieferung
von tödlichem Gerät wie Maschinengewehren, Pistolen und Munition
intensiviert die EFF die Militarisierung bewaffneter Konfliktregionen weltweit. Die
EFF ist wie auch der Europäische Verteidigungsfonds, die Ständige
Strukturierte Zusammenarbeit, die Einrichtung des Act in Support of Ammunition
Production (ASAP), des European Defence Industry Reinforcement through common
Procurement Act (EDIRPA) und der Europäischen Verteidigungsagentur ein
Beitrag zur zunehmenden Militarisierung der Europäischen Union. Diese
Entwicklung erfolgt zugleich auf Kosten anderer Politikbereiche, wie dies zum
Beispiel die Ernennung eines Kommissars für Verteidigung und Raumfahrt bei
gleichzeitiger Abschaffung des Kommissars für Beschäftigung und soziale
Rechte verdeutlicht, und widerspricht der Idee von Europa als Friedensprojekt.
Während sich die Regierungen der meisten EU-Mitgliedstaaten in einem
öffentlichen Überbietungswettbewerb befinden, wer der Ukraine am meisten
militärische Unterstützung liefert, steht die sogenannte Europäische
Friedensfazilität für eine öffentlich wenig betrachtete EU-Dimension der militärischen
Unterstützung der Ukraine. Über die EFF kofinanziert die Bundesregierung als
größte Beitragszahlerin die Waffenlieferungen anderer EU-Mitgliedstaaten in
einem nicht unwesentlichen Umfang.
Vor diesem Hintergrund und verstärkt durch das eklatante Kontrolldefizit im
Zusammenhang mit der EFF stellen sich zahlreiche Fragen zur EFF und im
Besonderen auch bezüglich der Rolle der EFF für die militärische Unterstützung
der Ukraine.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle finanzielle
Obergrenze der sogenannten Europäischen Friedensfazilität?
a) Wie viel ist davon bereits verausgabt oder verplant, und wie viel steht
dafür bis 2027 noch zur Verfügung?
b) Ist nach Einschätzung der Bundesregierung bis 2027 eine weitere
Erhöhung der finanziellen Obergrenze notwendig, und wenn ja, auf
welche Höhe?
c) Wie verteilt sich das gesamte Finanzvolumen der EFF bis 2027 auf
militärische Operationen und nichtletale sowie letale
Unterstützungsmaßnahmen?
d) Wie verteilen sich die bisher verausgabten oder verplanten
Finanzmittel aus der EFF auf militärische Operationen und nichtletale sowie
letale Unterstützungsmaßnahmen (bitte jeweils separat aufschlüsseln)?
2. In welcher Höhe haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und
ggf. Drittstaaten jeweils Beiträge für die EFF geleistet bzw. zugesagt (bitte
jeweils in absoluten Zahlen in Euro und den Anteil am Gesamtbudget
angeben)?
3. Nach welchem Mechanismus bzw. Verteilungsschlüssel werden die
Beiträge der einzelnen Mitgliedstaaten für das Gesamtbudget der EFF
festgelegt?
4. Haben EU-Mitgliedstaaten und ggf. Drittstaaten bisher nach Kenntnis der
Bundesregierung zweckgebundene Beiträge, beispielsweise ausschließlich
für nichtletale Unterstützungsmaßnahmen oder für spezifische militärische
Operationen, zur EFF geleistet, und wenn ja, welche Staaten haben in
welcher Höhe zweckgebundene Beiträge zur EFF geleistet?
5. Welche Militäroperationen wurden bisher nach Kenntnis der
Bundesregierung aus der EFF (teil-)finanziert (bitte jeweils die Höhe der Finanzmittel
aus der EFF angeben)?
6. Welche Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung bisher
Unterstützungsmaßnahmen aus der EFF erhalten?
a) In welchem Zeitraum haben diese Staaten Unterstützungsmaßnahmen
aus der EFF erhalten?
b) In welchem finanziellen Umfang haben diese Staaten jeweils
Unterstützungsmaßnahmen aus der EFF erhalten?
c) Welche dieser Staaten haben nichtletale Unterstützung in welcher
Höhe erhalten?
d) Welche dieser Staaten haben letale Unterstützung in welcher Höhe
erhalten?
e) Welche dieser Staaten waren nach Kenntnis der Bundesregierung zum
Zeitpunkt der Beschlussfassungen oder zum Zeitpunkt der Umsetzung
der Maßnahmen in bewaffnete Konflikte involviert?
7. Waren nach (auch nachrichtendienstlicher) Kenntnis der Bundesregierung
Staaten oder militärische (Teil-)Einheiten von Staaten, die
Ausbildungsunterstützung oder sonstige Unterstützungsmaßnahmen aus der EFF erhalten
haben, in innerstaatliche bewaffnete Konflikte, einen Staatsstreich,
Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht oder Menschenrechtsverletzungen
involviert (bitte erläutern)?
8. Wie bewertet die Bundesregierung rückblickend die Unterstützung der
Streitkräfte der Republik Niger aus der EFF auch vor dem Hintergrund
des Militärputsches im Juli 2023?
9. Welche politische Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung vor dem
Hintergrund der Ausbildung durch das Kommando Spezialkräfte (Marine)
im Rahmen der Mission GAZELLE und der damit verbundenen
Weitergabe von sensiblem militärischem Wissen vor dem Hintergrund des
Militärputsches im Juli 2023?
10. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche)
darüber, ob im Zusammenhang mit dem Militärputsch im Juli 2023 in der
Republik Niger auch militärische Ausrüstung verwendet wurde, die zuvor im
Rahmen der Unterstützung aus der EFF für die Streitkräfte der Republik
Niger bereitgestellt wurde, und wenn ja, welche?
11. Wurden im Rahmen der Mission GAZELLE Mittel aus der EFF
verwendet, und wenn ja, in welcher Höhe?
12. Wie bewertet die Bundesregierung rückblickend die Unterstützung der
Streitkräfte der Republik Mali aus der EFF?
13. Aus welchen Gründen wurde der Ukraine Assistance Fund (UAF) als
gesonderter Fonds aufgelegt, welche Rolle spielt der UAF für die
Unterstützung der Ukraine aus der EFF, und werden zusätzlich zu den
Finanzmitteln des UAF weiterhin Finanzmittel aus der EFF für die Unterstützung
der Ukraine aufgewendet?
14. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der
Umsetzung des Ukraine Assistance Fund?
15. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Erhöhungen des UAF
bis 2027 geplant, und wenn ja, in welcher Höhe?
16. In welcher Höhe haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und
ggf. Drittstaaten jeweils Beiträge für den UAF geleistet bzw. zugesagt
(bitte jeweils in absoluten Zahlen in Euro und den Anteil am
Gesamtbudget angeben)?
17. Nach welchem Mechanismus bzw. Verteilungsschlüssel werden die
Beiträge der einzelnen Mitgliedstaaten für das Gesamtbudget des UAF
festgelegt?
18. In welcher Höhe und aus welchen Mitgliedstaaten wurden bisher
Zinserträge aus eingefrorenen russischen Vermögenswerten an die EFF und ggf.
an den Ukraine Assistance Fund überwiesen (vgl. www.tagesschau.de/aus
land/europa/eu-russland-gelder-100.html; bitte nach Summe und
Mitgliedstaat aufschlüsseln)?
19. In welcher Höhe wurden bisher Zinserträge aus eingefrorenen russischen
Vermögenswerten an „aus dem Unionshaushalt finanzierte Programme der
Union“ zur Unterstützung der Ukraine überwiesen und verwendet (vgl.
Beschluss (GASP) 2024/1470 des Rates vom 21. Mai 2024), und an
welche Programme wurden die Zinserträge jeweils überwiesen?
20. Auf welche konkreten eingefrorenen russischen Vermögenswerte fallen
die Zinserträge an, die für die Unterstützung der Ukraine über die EFF
bzw. den UAF sowie weitere EU-Programme verwendet werden?
21. Inwiefern unterscheiden sich diese Zinserträge von den „Erträgen der
eingefrorenen russischen Einlagen“, die zur Finanzierung von Darlehen über
50 Mrd. US-Dollar für die Ukraine verwendet werden sollen (www.bunde
sregierung.de/breg-de/aktuelles/g7-gipfel-in-apulien-2292102), oder
handelt es sich dabei um eine Mehrfachverwendung der außerordentlichen
Einnahmen (vgl. Fragen 17 bis 19 dieser Anfrage und die Antwort zu
Frage 40 auf Bundestagsdrucksache 20/12821; bitte begründen)?
22. Ist dementsprechend nach Kenntnis der Bundesregierung eine
Umwidmung der Erträge aus eingefrorenen russischen Einlagen vorgesehen bzw.
nach Einschätzung der Bundesregierung notwendig, um darüber Darlehen
für die Ukraine zu finanzieren?
a) Wenn ja, ab wann?
b) Wenn ja, ist dafür nach Einschätzung der Bundesregierung eine
Entscheidung des Rates der Europäischen Union notwendig?
c) Wenn ja, wie genau sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die
Erträge aus eingefrorenen russischen Einlagen dann zukünftig verwendet
werden?
23. Sind die Arbeiten „zur technischen Umsetzung der G7-Einigung“ über die
Bereitstellung von Darlehen in Höhe von 50 Mrd. US-Dollar für die
Ukraine inzwischen abgeschlossen (vgl. Antworten zu den Fragen 29 bis 35
auf Bundestagsdrucksache 20/12821)?
24. Woraus werden die Tilgungszahlungen für diese Darlehen finanziert, und
inwieweit beteiligt sich die Bundesrepublik Deutschland an der Tilgung
der Darlehen?
25. Woraus werden die Zinszahlungen für diese Darlehen finanziert, und
inwieweit beteiligt sich die Bundesrepublik Deutschland an den
Zinszahlungen?
26. Hat die Bundesrepublik Deutschland Garantien oder sonstige
Sicherheitsverpflichtungen für diese Darlehen übernommen, und wenn ja, in welcher
Höhe?
27. Welche Unterstützungsmaßnahmen für die Ukraine werden aus der EFF
und dem UAF finanziert, und in welcher Höhe hat die Ukraine bisher
Unterstützungsmaßnahmen aus der EFF und dem UAF erhalten (bitte jeweils
aufschlüsseln)?
28. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung militärische Unterstützung für
die Ukraine direkt bei der Industrie beschafft und aus der EFF finanziert
(vgl. www.politico.eu/article/eu-seals-deal-send-ukraine-1-million-
ammorounds-shells-war/), und wenn ja, in welchem Umfang?
29. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung neben den Streitkräften der
Ukraine auch die Nationalgarde und der Grenzschutzdienst der Ukraine
Unterstützungsmaßnahmen oder Ausbildungsunterstützung aus der EFF
oder ggf. dem UAF erhalten, und wenn ja, welche Einheiten des
Grenzschutzes und der Nationalgarde haben Unterstützung erhalten?
30. In welcher Höhe wurde die Ausbildungsmission EUMAM Ukraine aus
der EFF und ggf. dem UAF finanziert?
31. An wie vielen Reisen zur Informationsbeschaffung im Rahmen der
Ausbildungsmission EUMAM Ukraine in die Ukraine und Moldau hat sich
die Bundesregierung bisher beteiligt (vgl. Antwort der Bundesregierung
zu Frage 3 der Großen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14327)?
a) In welchem Zeitraum fanden diese Reisen jeweils statt?
b) Welche Bundesministerien waren jeweils vertreten?
c) Wie viele Personen umfasste jeweils die deutsche Delegation?
d) Welche Informationen sollten im Rahmen der Reisen jeweils beschafft
werden?
e) Was war jeweils das Ergebnis dieser Reisen?
32. Wurden darüber hinaus weitere Finanzmittel aus der EFF und dem UAF
für die Ukraine bereits zugesagt bzw. verplant, und wenn ja, für welche
Zwecke, und in welcher Höhe?
33. In welcher Höhe sind Finanzmittel in der EFF bis 2027 insgesamt für die
Ukraine vorgesehen, und in welcher Höhe stehen Finanzmittel in der EFF
und dem UAF insgesamt noch für die Ukraine zur Verfügung?
34. In welcher Höhe wurde bilaterale militärische Unterstützung durch EU-
Mitgliedstaaten an die Ukraine bisher insgesamt aus der EFF und ggf. aus
dem UAF rückerstattet?
35. Wie viele Rückerstattungsrunden für durch EU-Mitgliedstaaten an die
Ukraine geleistete militärische Unterstützung aus der EFF bzw. dem UAF
wurden bisher durchgeführt?
a) Welche Zeiträume decken die einzelnen Rückerstattungsrunden
jeweils ab?
b) In welcher Gesamthöhe wurde jeweils militärische Unterstützung
durch die EU-Mitgliedstaaten an die Ukraine gemeldet?
c) In welcher Gesamthöhe erfolgte jeweils eine Rückerstattung?
d) Wie hoch war jeweils die Rückerstattungsquote?
36. Wird der Wert der bilateralen militärischen Unterstützung durch die
einzelnen EU-Mitgliedstaaten für die Rückerstattung aus der EFF bzw. dem
UAF nach Kenntnis der Bundesregierung nach einheitlichen Maßstäben
berechnet?
a) Welche (ggf. unterschiedlichen) Bewertungsmethoden werden nach
Kenntnis der Bundesregierung angewendet?
b) Wie wird der angesetzte Wert bzw. Preis (z. B.
Wiederbeschaffungswert, Neupreis, Marktpreis, Lagerwert oder Ähnliches) in diesem
Zusammenhang definiert?
c) Wenn ja, seit wann gelten einheitliche Maßstäbe für die Berechnung,
und welche Berechnungsmethoden wurden zuvor angewendet?
37. Welche Preise bzw. Werte (z. B. Neupreis, Wiederbeschaffungswert,
Marktpreis, Lagerwert oder Ähnliches) haben die EU-Mitgliedstaaten in
ihren Erstattungsanträgen für militärische Unterstützung der Ukraine in
welchem Umfang bisher angesetzt (bitte erläutern und ggf. definieren)?
38. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung neben Estland weitere EU-
Mitgliedstaaten eine Erstattung der Lieferungen basierend auf dem
Neuanschaffungspreis bzw. Neuwert beantragt (www.politico.eu/article/eu-est
onia-bumper-arms-reimbursement-ukraine-european-peace-facility/), und
wenn ja, welche, und in welchem Umfang?
39. In welcher Höhe haben die einzelnen EU-Mitgliedstaaten nach Kenntnis
der Bundesregierung jeweils eine Rückerstattung beantragt?
40. In welcher Höhe haben die einzelnen EU-Mitgliedstaaten nach Kenntnis
der Bundesregierung jeweils eine Erstattung erhalten?
41. Nach welchen Kriterien wird nach Kenntnis der Bundesregierung
entschieden, welche militärische Unterstützung für die Ukraine im Rahmen
der EFF und ggf. des UAF erstattet wird?
42. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der
Rückerstattung von militärischer Unterstützung für die Ukraine aus der EFF und
dem UAF auch Nebenkosten (z. B. Transportkosten) erstattet?
a) Wenn ja, welche Nebenkosten können erstattet werden?
b) Wenn ja, welcher Anteil der bisherigen Rückerstattungen entfällt auf
Nebenkosten?
43. Hat die Bundesregierung bisher für den gesamten Umfang ihrer
militärischen Unterstützung für die Ukraine eine Erstattung im Rahmen der EFF
bzw. des UAF beantragt?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn nein, welcher Anteil wurde bisher für eine Erstattung im
Rahmen der EFF bzw. des UAF gemeldet?
c) Wurde die durch die Bundesregierung für eine Erstattung im Rahmen
der EFF bzw. des UAF gemeldete militärische Unterstützung der
Ukraine bisher vollständig anerkannt?
d) Wie hoch ist die Rückerstattungsquote?
44. Welches Ergebnis hatte die Initiative der Bundesregierung, die
Anrechnung der bilateralen militärischen Unterstützung für die Ukraine auf die
Beiträge zur EFF bzw. den UAF zu ermöglichen (www.politico.eu/article/
eu-cash-ukraine-bloc-agree-5-billion-euro-weapon-fund/)?
a) Kann die bilaterale militärische Unterstützung für die Ukraine
inzwischen auf die Beiträge für die EFF bzw. den UAF angerechnet
werden?
b) Zu welchem Anteil kann die bilaterale militärische Unterstützung an
die Ukraine auf die Beiträge angerechnet werden?
c) Wenn ja, in welcher Höhe hat die Bundesregierung bisher die
bilaterale militärische Unterstützung für die Ukraine auf die Beiträge zur EFF
bzw. dem UAF angerechnet, und wie hat sich dadurch der Beitrag der
Bundesregierung entsprechend gemindert?
45. Wie bewertet die Bundesregierung bisher die Rolle der EFF und des
Ukraine Assistance Funds bezüglich der Unterstützung der Ukraine, und
existiert nach Einschätzung der Bundesregierung Änderungsbedarf an diesen
Instrumenten (bitte erläutern)?
46. Wie erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die Erstellung von
Risikobewertungen im Zusammenhang mit Unterstützungsmaßnahmen aus
der EFF, und wie wird die im Rahmen der EFF verbindliche „Einhaltung
des Völkerrechts und der völkerrechtlichen Verpflichtungen durch die
Begünstigten“ überwacht (vgl. www.consilium.europa.eu/de/policies/europe
an-peace-facility/#monitoring)?
47. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung eine Risikobewertung für die
Unterstützung der Streitkräfte der Republik Niger aus der EFF erstellt?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, wann wurden Risikobewertungen erstellt?
c) Wenn ja, was war das Ergebnis der Risikobewertung, und welche
Risiken wurden betrachtet?
d) Welche konkreten Risikominderungsmaßnahmen wurden ergriffen,
und mit welchem Ergebnis?
48. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit der
Unterstützung der Streitkräfte der Republik Niger aus der EFF die
Einhaltung des Völkerrechts und der völkerrechtlichen Verpflichtungen
überwacht?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, wie wurde Einhaltung überwacht, und welche Maßnahmen
wurden dazu umgesetzt?
c) Wenn ja, wurden Verstöße gegen das Völkerrecht und der
völkerrechtlichen Verpflichtungen durch die Begünstigten festgestellt?
d) Wurden Post-Shipment-Kontrollen durchgeführt, und wenn ja, wann,
und mit welchen Ergebnissen?
49. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung eine Risikobewertung für die
Unterstützung der Streitkräfte der Republik Mali aus der EFF erstellt?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, wann wurden Risikobewertungen erstellt?
c) Wenn ja, was war das Ergebnis der Risikobewertung, und welche
Risiken wurden betrachtet?
d) Welche konkreten Risikominderungsmaßnahmen wurden ergriffen,
und mit welchem Ergebnis?
50. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit der
Unterstützung der Streitkräfte der Republik Mali aus der EFF die
Einhaltung des Völkerrechts und der völkerrechtlichen Verpflichtungen
überwacht?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, wie wurde Einhaltung überwacht, und welche Maßnahmen
wurden dazu umgesetzt?
c) Wenn ja, wurden Verstöße gegen das Völkerrecht und der
völkerrechtlichen Verpflichtungen durch die Begünstigten festgestellt?
d) Wurden Post-Shipment-Kontrollen durchgeführt, und wenn ja, wann,
und mit welchen Ergebnissen?
51. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung eine Risikobewertung für die
Unterstützung der Streitkräfte der Ukraine aus der EFF und dem UAF
erstellt?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, wann wurden Risikobewertungen erstellt?
c) Wenn ja, was war das Ergebnis der Risikobewertung, und welche
Risiken wurden betrachtet?
d) Welche konkreten Risikominderungsmaßnahmen wurden ergriffen,
und mit welchem Ergebnis?
52. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit der
Unterstützung der Streitkräfte der Ukraine aus der EFF und dem UAF die
Einhaltung des Völkerrechts und der völkerrechtlichen Verpflichtungen
überwacht?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, wie wurde Einhaltung überwacht, und welche Maßnahmen
wurden dazu umgesetzt?
c) Wenn ja, wurden Verstöße gegen das Völkerrecht und der
völkerrechtlichen Verpflichtungen durch die Begünstigten festgestellt?
d) Wurden Post-Shipment-Kontrollen durchgeführt, und wenn ja, wann,
und mit welchen Ergebnissen?
53. Aus welchen Personen setzt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der
Europäische Fazilitätsausschuss zusammen, und wer ist dort
stimmberechtigt (vgl. fpi.ec.europa.eu/what-we-do/european-peace-facility_en)?
54. Nach welchem Prinzip werden im Europäischen Fazilitätsausschuss
Beschlüsse gefasst, und kommt auch im Europäischen Fazilitätsausschuss
das Einstimmigkeitsprinzip gemäß den Bestimmungen aus Artikel 31 des
Vertrages über die Europäische Union (EUV) zur Anwendung (bitte
begründen)?
55. Auf welcher Rechtsgrundlage kann nach Kenntnis der Bundesregierung
einem Mitgliedstaat bei Beschlüssen im Europäischen Fazilitätsausschuss
das Stimmrecht entzogen werden?
56. Wie bereitet sich die Bundesregierung auf ein Urteil in der Rechtssache
Ungarn gegen den Rat der Europäischen Union und den Europäischen
Fazilitätsausschuss (T-457/24) am Gerichtshof der Europäischen Union vor?
57. Welche finanziellen Risiken bestehen nach Einschätzung der
Bundesregierung für die Europäische Union und die Bundesrepublik Deutschland im
Zusammenhang mit der Klage Ungarns gegen den Rat der Europäischen
Union und den Europäischen Fazilitätsausschuss am Gerichtshof der
Europäischen Union (Rechtssache T-457/24)?
58. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Pläne, einen Fonds in
Höhe von 500 Mrd. Euro für Verteidigungsausgaben einzurichten (www.f
t.com/content/169816b5-39e9-4f05-ae84-43ef8e277c76), und welche
Rolle soll dabei die Europäische Investitionsbank spielen?
Berlin, den 28. Januar 2025
Dr. Sahra Wagenknecht und Gruppe
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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