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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Ärztliche Qualifikation des Attentäters vom Magdeburger Weihnachtsmarkt

(insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

17.02.2025

Aktualisiert

26.02.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/1485203.02.2025

Ärztliche Qualifikation des Attentäters vom Magdeburger Weihnachtsmarkt

der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Thomas Dietz, Kay-Uwe Ziegler, Carolin Bachmann, Jörg Schneider, Jürgen Braun, Gereon Bollmann, Martin Hess und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Bei einem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg am 20. Dezember 2024 starben nach vorläufigen Angaben sechs Menschen, fast 300 wurden verletzt (www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/magdeburg-todesopfer-100.html).

Der Täter: Taleb A., ein 50-jähriger Mann aus Saudi-Arabien. Er genießt in Deutschland Asyl und arbeitete als Arzt (www.spiegel.de/panorama/magdeburg-attentaeter-vom-weihnachtsmarkt-wurde-bereits-2013-verurteilt-a-57963a33-3325-422a-8fd5-3cfc5248a00d).

Laut Presseberichten ist der Mann 2006 nach einem abgeschlossenen Medizinstudium mit seinem Reisepass und einem Visum in Deutschland eingereist, um hier eine Facharztausbildung zu beginnen (ebd.).

Die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern (M-V) hat bestätigt, dass Taleb A. ehemaliges Mitglied der Kammer ist. Von 2011 bis 2014 sei er „zu unterschiedlichen Zeiten als Arzt (nicht als Facharzt) in Mecklenburg-Vorpommern tätig“ gewesen (www.aek-mv.de/default.aspx).

Die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern erteilte ihm am 24. September 2014 nach bestandener Prüfung die Anerkennung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie. Die Kammer verfügte dabei nach eigenen Angaben über „keine Hinweise auf Unstimmigkeiten in den eingereichten Ausbildungsunterlagen“. Der Kammer lag seine vom Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V (Lagus) erteilte Berufserlaubnis vor, weshalb er per Gesetz Mitglied der Ärztekammer gewesen sei (ebd.).

Die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern teilt aktuell darüber hinaus mit, Taleb A. habe am 16. April 2013 der Ärztekammer gegenüber Handlungen angedroht, die „international Bedeutung“ finden würden und dabei auf den Anschlag von Boston vom April 2013 verwiesen. Daraufhin habe sie Strafanzeige gestellt. Taleb A. sei deshalb 2014 in Rostock wegen „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“ rechtskräftig verurteilt worden (ebd.).

Taleb A. lebte und arbeitete zuletzt in Sachsen-Anhalt (www.n-tv.de/mediathek/videos/panorama/Taeter-ist-50-aus-Saudi-Arabien-Arzt-aus-Bernburg-article25447876.html). Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt hat zwischenzeitlich bestätigt, dass er Arzt und damit Kammermitglied ist (www.aeksa.de/www/website/design/story/detail.htm?recordid=193E8C38405&NavPath1=Artikel&NavPath2=&NavPath3=&NavPath4=&EntryPoint=/www/website/design/story).

Gemäß Bundesärzteordnung (www.gesetze-im-internet.de/b_o/BJNR018570961.html) setzt die Erteilung der Approbation als Arzt voraus, dass sich der Antragsteller „nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich seine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt“.

Auch bei seiner Arbeit als Arzt wurde Taleb A. auffällig. Er habe Patienten mit der Verordnung falscher Medikamente in Lebensgefahr gebracht. Nur das Eingreifen von Pflegepersonal konnte demnach Schlimmeres verhindern. Sein Deutsch sei „unterirdisch“ gewesen (www.nau.ch/news/europa/magdeburg-war-der-tater-ein-echter-arzt-66885574), sein Umgang mit weiblichem Klinikpersonal unangemessen (www.fr.de/politik/kollegen-aeussern-sich-zum-mutmasslichen-taeter-von-magdeburg-93483828.html, www.focus.de/panorama/welt/zweifel-an-medizinischer-eignung-er-heisst-bei-uns-dr-google-ex-kollegen-packen-ueber-taleb-a-aus_id_260583879.html?_sp_pass_consent=true, www.mz.de/lokal/bernburg/anschlag-magdeburg-taleb-a-salus-dr-google-arzt-3971821).

Jetzt, nach der Tat, werden Zweifel laut, dass der Mann überhaupt ein Medizinstudium im Ausland abgeschlossen habe (www.bild.de/regional/sachsen-anhalt/weihnachtsmarkt-in-magdeburg-ist-der-attentaeter-wirklich-arzt-676e580035331629f22cc00b).

Bereits 2018 hatte der 121. Deutsche Ärztetag festgestellt, dass bei in Deutschland aus Drittstaaten einreisenden Ärzten die zutage tretenden Kenntnisse nicht selten im Gegensatz zur behaupteten Qualifikation stünden, Fälschungen von Zeugnissen und Urkunden nur schwer erkennbar seien und selbst echte Dokumente aus Drittsaaten keine Gewähr für korrekt bescheinigte Qualifikationen böten (www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/_old-files/downloads/pdf-Ordner/121.DAET/121_Beschlussprotokoll.pdf, www.nw.de/nachrichten/zwischen_weser_und_rhein/21835957_Zweifel-an-Qualifikation-auslaendischer-Aerzte.html).

Die Bundesregierung hat bereits 2015 die Innenministerien und Senatsverwaltungen der Länder auf die Häufung von Fälschungen bei Berufsabschlüssen hingewiesen (www.focus.de/politik/deutschland/innenministerium-warnt-falsche-zeugnisse-und-diplome-fluechtlinge-koennen-im-libanon-antragspakete-kaufen_id_5066196.html). Die Bundesregierung stellte außerdem fest, dass selbst „die Aussage- und Beweiskraft syrischer Reise- und Identitätsdokumente in Frage gestellt werden muss – selbst dann, wenn keine offensichtlichen Fälschungsmerkmale vorlägen“ (ebd.)

Der Bundesminister für Gesundheit Dr. Karl Lauterbach beklagte am 3. August 2024, „dass viele Länder sowohl zu wenige Deutsche ausbilden als auch zu wenige Ausländer zulassen“. Die Bundesregierung arbeite deshalb an der schnelleren Anerkennung ausländischer Ärzte (https://x.com/Karl_Lauterbach/status/1819672665604473030?lang=de).

In Anbetracht der Tat auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt und der darauf folgenden Zweifel an der Qualifikation des Täters als Arzt richtet sich diese Kleine Anfrage an die Bundesregierung, um Licht in den Prozess der Anerkennung ausländischer ärztlicher Abschlüsse in Deutschland zu bringen. Die Fraktion der AfD möchte u. a. wissen, welche Maßnahmen ergriffen wurden und werden, um die Integrität und Sicherheit bei der Anerkennung solcher Qualifikationen sicherzustellen, und welche Veränderungen geplant sind, um Missbrauch zu verhindern und die Sicherheit der Patienten in Deutschland zu garantieren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung insbesondere seit dem 3. August 2024 ggf. ergriffen, erstens zur Beschleunigung der Zulassung ausländischer Ärzte und zweitens, um sicherzustellen, dass die Überprüfung von ausländischen Ärzten und deren Qualifikationen nicht nur oberflächlich erfolgt, sondern auch die Richtigkeit von Zeugnissen und medizinischen Abschlüssen geprüft wird?

2

Hat die Bundesregierung bezüglich des Umstands, dass ein Täter, der bereits 2014 wegen Drohungen verurteilt wurde, noch immer im Gesundheitswesen arbeiten konnte und eine Approbation als Arzt hatte, während er offenbar auch auf terroristische Handlungen anspielte, zum Anlass genommen mit Ärztekammern oder Landesregierungen Kontakt aufzunehmen und dabei auch Fragen zur ärztlichen Zuverlässigkeit angesprochen, wenn ja, mit welchem Ergebnis, ist die Bundesregierung bereit, ihre Sicherheitsvorkehrungen zu überdenken, um zu verhindern, dass solche Personen eine derart weitreichende Position in der Gesellschaft einnehmen können, und wie soll das ggf. geschehen?

3

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem Strafantrag oder nach der Verurteilung von Taleb A. ein berufsrechtliches Verfahren gegen ihn eingeleitet, ggf. mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?

4

Sind der Bundesregierung die wiederholten Berichte über fehlerhafte ärztliche Tätigkeiten von Taleb A. einschließlich falscher Medikamentenverordnungen und des problematischen Umgangs mit weiblichem Personal bekannt, und wenn ja, hat sie sich dazu eine eigene Positionierung erarbeitet (bitte ggf. erläutern)?

5

Werden unter Beteiligung der Bundesregierung bzw. nach ihrer Kenntnis jetzt konkrete Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass derartige Vorfälle in der ärztlichen Praxis durch die Überprüfung ausländischer Ärzte künftig effektiver vermieden werden können?

6

Was wurde von der Bundesregierung – nachdem sie 2015 auf die Häufung von Fälschungen bei Berufsabschlüssen hingewiesen hatte –, seitdem konkret getan, um die Prüfmechanismen zu verbessern, und wie werden Fälschungen und fehlerhafte Dokumente bei der Approbation von Ärzten aus Drittländern identifiziert und verhindert?

7

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung ggf. aus der Tatsache, dass Taleb A. in mehreren Bundesländern als Arzt tätig war, für die Kontrolle und Überprüfung von Ärzten mit ausländischen Studienabschlüssen?

8

Wie sicher ist es nach Kenntnis der Bundesregierung, dass es keine weiteren ähnlichen Fälle gibt, in denen Personen mit problematischen biografischen Hintergründen im Arztberuf arbeiten können oder konnten, was wird konkret getan, um solche Risiken zu minimieren und wie wird die Bundesregierung im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit sicherstellen, dass keine gefährlichen Personen im medizinischen System arbeiten?

9

Welche Nachweise über das abgeschlossene Medizinstudium hat nach Kenntnis der Bundesregierung Taleb A. konkret vorgelegt?

10

Wie wurden diese nach Kenntnis der Bundesregierung auf Echtheit und Richtigkeit überprüft, und von wem?

11

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine spezifische Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern zur Validierung von Qualifikationen allgemein und speziell auch zu den Herkunftsländern der in diesem Fall vorgelegten Unterlagen?

12

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung die eingereichten Dokumente von ausländischen Ärzten systematisch auf ihre Echtheit überprüft?

13

Ist der Bundesregierung bekannt, welche in Deutschland tätigen Ärzte auf Basis der von derselben Universität, Behörde oder sonstigen Stelle ausgestellten oder angeblich ausgestellten Nachweise wie beim Täter von Magdeburg zugelassen sind, wenn ja, um wie viele handelt es sich, und werden diese nun ggf. gesondert zeitnah überprüft, und wenn nein, wird die Bundesregierung jetzt feststellen, um welche Ärzte es sich dabei handelt und diese ggf. dann überprüfen, und wenn nein, warum nicht?

14

Wie oft wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren gefälschte oder unrichtig bescheinigte medizinische Qualifikationen bei ausländischen Ärzten festgestellt?

15

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Fällen, in denen Fälschungen oder unrichtige Zeugnisse festgestellt wurden, alle Antragsteller, die Unterlagen aus angeblich oder wirklich gleicher Quelle vorgelegt haben, gesondert überprüft, wenn ja, wie waren die Ergebnisse, und wenn nein, warum nicht?

16

Liegt der Bundesregierung eine Statistik über Behandlungsfehler von Ärzten mit ausländischem Abschluss vor, und will sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund des aktuellen Falles eine solche erstellen?

17

Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung das Vertrauen der Patienten in ärztliche Leistungen von Ärzten mit ausländischen Abschlüssen ansonsten gestärkt werden?

18

Sind auch vor dem Hintergrund des aktuellen Falles Änderungen der Bundesärzteordnung geplant, um ausländische Qualifikationen strenger zu überprüfen, und ggf. welche?

19

Wo und als was hat nach Kenntnis der Bundesregierung Taleb A. von 2006, als er für die Facharztausbildung in Deutschland einreiste, bis 2011 – dem Jahr für das die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern die Arbeitsaufnahme als Arzt datiert – gearbeitet, war das nach Kenntnis der Bundesregierung im Gesundheitswesen, und ggf. in welcher Funktion?

20

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse dazu vor, wie ein Mensch mit als „unterirdisch“ beschriebenen Deutschkenntnissen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) hier Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie werden konnte, wie wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Sprachkenntnisse in diesem Fall von wem geprüft, und sieht die Bundesregierung angesichts dieses Falles Änderungsbedarf in diesem Punkt des Zulassungsverfahrens, wenn ja, welchen, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 15. Januar 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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