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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Umsetzung des § 8a des Haushaltsgesetzes (2024) und Durchsetzung des Neutralitätsgebots im Zusammenhang mit dem Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

24.02.2025

Aktualisiert

05.03.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/1486503.02.2025

Umsetzung des § 8a des Haushaltsgesetzes (2024) und Durchsetzung des Neutralitätsgebot im Zusammenhang mit dem Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten

der Abgeordneten Till Mansmann, Michael Georg Link (Heilbronn), Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Julian Grünke, Thomas Hacker, Philipp Hartewig, Peter Heidt, Markus Herbrand, Pascal Kober, Kristine Lütke, Claudia Raffelhueschen, Ria Schröder, Anja Schulz, Dr. Stephan Seiter, Bettina Stark-Watzinger, Jens Teutrine, Dr. Andrew Ullmann, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit den Palästinensischen Gebieten verfolgt das Ziel, neben der Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung einen Beitrag zum Aufbau eines zukünftigen palästinensischen Staates zu leisten, der die Existenz und Integrität Israels uneingeschränkt respektiert. Dies geschieht in dem international geteilten Verständnis, dass eine verhandelte Zweistaatenlösung die beste Chance für nachhaltigen Frieden in der Region bietet.

Vor diesem Hintergrund unterstützt die Bundesrepublik Deutschland auch die Arbeit des UN-Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA). Im Jahr 2023 stellte Deutschland ca. 212 Mio. US-Dollar zur Verfügung und war damit der zweitgrößte – von 2018 bis 2020 sogar der größte – Geber für UNRWA. Hinzu kommen Beiträge über die Europäische Union, die 2023 weitere 120 Mio. US-Dollar bereitstellte (www.unrwa.org/sites/default/files/overall_donor_ranking_.pdf).

Die umfangreiche finanzielle Unterstützung geht mit einer besonderen Verantwortung für eine zweckgemäße Mittelverwendung einher. Die Bundesregierung hat nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, Anzeichen für die Zweckentfremdung von Mitteln konsequent zu untersuchen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Entscheidung Deutschlands, die Zahlungen im April 2024 wieder aufzunehmen, nachdem diese im Zuge der Terrorattacken der Hamas vom 7. Oktober 2023 und Berichten über mögliche Verwicklungen von UNRWA-Mitarbeitern vorübergehend gestoppt worden waren. Tatsächlich wurden die Zahlungen bereits wieder aufgenommen, noch bevor interne Ermittlungen gegen 19 UNRWA-Mitarbeiter im August 2024 abgeschlossen waren. Als Folge der Ermittlungen lagen gegen neun dieser Mitarbeiter Sicht des UNRWA ausreichend Beweise vor, um sie aus der Organisation zu entlassen (www.unrwa.org/newsroom/official-statements/note-correspondents-%E2%80%93-oios-investigation-unrwa).

Das Vertrauen in die Durchsetzung der Werte und Grundsätze der Vereinten Nationen sowie des Neutralitätsprinzips durch UNRWA wurde durch die Ereignisse vom 7. Oktober 2023 schwer beschädigt. Zu einer von der israelischen Regierung veröffentlichten Liste von rund 100 UNRWA-Mitarbeitern, die Mitglieder der Hamas sein sollen, führt das UN Office of Internal Oversight Services (OIOS) noch immer Vorermittlungen durch (https://govextra.gov.il/unrwa/unrwa/?gad_source=1&gclid=EAIaIQobChMI-o2Yv4SEiwMVlLVoCR3DaSBbEAAYASAAEgIOTfD_BwE). Laut einem Bericht des „Wall Street Journal“ vom 29. Januar 2024, der sich auf Geheimdienstquellen beruft, sollen jedoch bis zu zehn Prozent der rund 12 000 UNRWA-Mitarbeiter im Gazastreifen in Verbindung mit der Hamas oder dem Islamischen Dschihad stehen (www.wsj.com/world/middle-east/at-least-12-u-n-agency-employees-involved-in-oct-7-attacks-intelligence-reports-say-a7de8f36). Nach aktuellen israelischen Medienberichten wurden die jüngst freigelassenen Geiseln zudem zumindest zeitweise in Unterkünften der UNRWA gefangen gehalten (https://13tv.co.il/item/general/sxlg1-904428753/?pid=62&&cid=902992383).

Schlagzeilen machte auch der Fall des UNRWA-Lehrers und Vorsitzenden der UNRWA-Lehrergewerkschaft im Libanon, Fatah al-Sharif, der ein Anführer der Hamas war und bei einem israelischen Luftangriff am 30. September 2024 im Libanon getötet wurde (www.berliner-zeitung.de/news/unrwa-chef-wusste-nicht-dass-mitarbeiter-fateh-sherif-abu-el-amin-ein-hamas-anfuehrer-war-li.2258834; www.lemonde.fr/en/international/article/2024/09/30/hamas-says-its-leader-in-lebanon-killed-in-air-strike_6727738_4.html). Nachdem er im März 2024 aufgrund interner UNRWA-Ermittlungen für drei Monate suspendiert wurde, regte sich massiver Widerstand, und bei einem Streik von UNRWA-Lehrern blieben 64 Schulen geschlossen (www.reuters.com/world/middle-east/un-agency-palestine-refugees-suspends-teacher-lebanon-2024-03-27/).

Unter Leitung der ehemaligen französischen Außenministerin Catherine Colonna wurde eine unabhängige Expertengruppe mit der Überprüfung der UNRWA-Mechanismen und Verfahren zur Sicherstellung der Einhaltung des humanitären Grundsatzes der Neutralität beauftragt. Der sogenannte Colonna-Report kommt zwar zu dem Ergebnis, dass keine Hinweise auf systemisches Versagen bei der Einhaltung des Neutralitätsprinzips durch UNRWA vorlägen, formuliert aber 50 Empfehlungen zur weiteren Stärkung der Neutralität der Organisation (www.un.org/sites/un2.un.org/files/2024/04/unrwa_independent_review_on_neutrality.pdf).

In Ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14534 erkennt die Bundesregierung die Notwendigkeit weiterer Reformen und Schritte zur Stärkung der Neutralitätsmaßnahmen bei UNRWA und sieht den UNRWA-Aktionsplan zur Umsetzung der Empfehlungen des Colonna-Berichts als guten Rahmen hierzu. Für die Umsetzung der Empfehlungen stellt die Bundesregierung 1 Mio. Euro, insbesondere für Maßnahmen des UNRWA zur Verbesserung von Vetting und Neutralität, zur Verfügung und finanziert eine Personalstelle.

Vor dem Hintergrund der oben genannten Entwicklungen und um der besonderen historischen Verantwortung Deutschlands gegenüber Israel gerecht zu werden, hat der Deutsche Bundestag im Jahr 2024 die rechtlichen Vorgaben für die Vergabe von Haushaltsmitteln durch den neu geschaffenen § 8a des Haushaltsgesetzes (HG) 2024 verschärft (im Regierungsentwurf des Haushaltsgesetzes 2025 ist diese Regelung in § 9 zu finden, Bundestagsdrucksache 20/12400). Ziel der Regelung ist es, sicherzustellen, dass

  • Leistungen des Bundes nicht zur Finanzierung terroristischer Aktivitäten eingesetzt werden und
  • keine Zuwendungen an Empfänger gewährt werden, die terroristische Vereinigungen sind, terroristische Vereinigungen unterstützen oder diesen nahestehen.

Die Ressorts der Bundesregierung sind verpflichtet, bei der Gewährung von Haushaltsmitteln sicherzustellen, dass die Empfänger diese Sorgfalts- und Prüfpflichten einhalten.

Wir fragen die Bundesregierung, bezugnehmend auf das Haushaltsgesetz 2024:

Fragen11

1

Wie setzt die Bundesregierung, insbesondere durch das Auswärtige Amt (AA) und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), die Bestimmungen des § 8a HG um (bitte für AA und BMZ jeweils detailliert aufschlüsseln)?

2

Wie werden Mittelempfänger zur Einhaltung der Sorgfalts- und Prüfpflichten nach § 8a HG verpflichtet, und was verstehen die Ressorts unter „umfassender Kooperation“ (bitte für AA und BMZ jeweils detailliert aufschlüsseln)?

3

Wie weisen die Mittelempfänger die Einhaltung dieser Pflichten nach, und welche Maßnahmen haben die Ressorts ergriffen, um die Einhaltung zu überprüfen?

4

Welche konkreten Vorgaben machen BMZ bzw. AA speziell gegenüber UNRWA seit Einführung des § 8a HG (bitte für AA und BMZ jeweils detailliert aufschlüsseln)?

a) Wie lauten entsprechende Vertragsklauseln?

b) Wie bzw. durch wen oder welche Stelle setzt UNRWA diese Vorgaben um?

c) Wie kontrollieren BMZ und AA die Mittelverwendung, insbesondere im Gazastreifen und im Westjordanland (bitte jeweils getrennt für beide Regionen und beide Ressorts aufschlüsseln)?

5

Welche im Colonna-Report empfohlenen Maßnahmen sieht die Bundesregierung als geeignet, um eine Unterwanderung der UNRWA durch die Hamas künftig auszuschließen?

6

Welche im Colonna-Report empfohlenen Maßnahmen sieht die Bundesregierung als geeignet, um die Wahrung des Neutralitätsgebots zu gewährleisten?

7

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass jede Ablehnung oder Vernichtungsabsicht gegenüber dem Staat Israel mit dem Neutralitätsgebot der UN-Organisationen unvereinbar ist?

8

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Organisationen und deren Mitarbeiter, die mit deutschen Steuergeldern gefördert werden, das Existenzrecht Israels anerkennen sollten?

9

a) Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse, inwiefern die Anerkennung des Existenzrechts Israels Gegenstand der internen Prozesse und Regularien des UNRWA ist, insbesondere im Rahmen von Einstellungsverfahren und Prüfungen durch OIOS?

b) Wenn nein, widerspricht dieses systemische Fehlen aus Sicht der Bundesregierung den Anforderungen aus § 8a HG, und welche Konsequenzen hat die Bundesregierung daraus gezogen?

10

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein Bekenntnis zur territorialen Integrität und zum Existenzrecht Israels eine grundlegende Einstellungsvoraussetzung für UNRWA-Mitarbeiter sein sollte, um das Neutralitätsprinzip durchzusetzen?

a) Wenn ja, wie wird dieses Bekenntnis nach Kenntnis der Bundesregierung eingefordert und in der Arbeit des UNRWA umgesetzt?

b) Wenn nein, widerspricht dies aus Sicht der Bundesregierung nicht den Anforderungen aus § 8a HG, und welche Konsequenzen hat die Bundesregierung daraus gezogen?

11

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Notwendigkeit weiterer Reformen und Schritte zur Stärkung der Neutralitätsmaßnahmen bei UNRWA für die laufende Finanzierung des UNRWA mit deutschen Haushaltsmitteln?

Berlin, den 29. Januar 2025

Christian Dürr und Fraktion

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