Strategie der Bundesregierung zur Bekämpfung von Fluchtursachen
der Abgeordneten Christian Leye, Dr. Sahra Wagenknecht, Sevim Dağdelen, Ali Al-Dailami, Klaus Ernst, Andrej Hunko, Amira Mohamed Ali, Zaklin Nastic, Jessica Tatti, Alexander Ulrich und der Gruppe BSW
Vorbemerkung
Stand Juni 2024 waren weltweit mindestens 122,6 Millionen Menschen gezwungen, aus ihrer Heimat zu fliehen (www.unhcr.org/de/was-wir-tun/zahlen-im-ueberblick#:~:text=Mindestens%20117%2C3%20Millionen%20Menschen,sind%2037%2C6%20Millionen%20Fl%C3%BCchtlinge.) Vertreterinnen und Vertreter der aktuellen und vergangenen Bundesregierungen haben insbesondere seit 2015 immer wieder herausgestellt, dass die Bekämpfung von Fluchtursachen ein wichtiges Anliegen deutscher Außen- und Entwicklungspolitik sei.
Im Juli 2019 erhielt eine unabhängige Fachkommission von der damaligen Bundesregierung den Auftrag, Ansätze für eine wirksame Minderung dieser Ursachen zu entwickeln. Nach anderthalb Jahren intensiver Analyse stellte die Fachkommission Fluchtursachen am 18. Mai 2021 der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag ihre Ergebnisse in einem Bericht vor. Der Bericht schließt mit 15 konkreten Handlungsempfehlungen an die im Herbst 2021 neu gewählte Regierung, damit Deutschland die notwendigen Weichen für die Minderung der Ursachen von Flucht und irregulärer Migration stellen könne (www.fachkommission-fluchtursachen.de/start). Die Fragestellerinnen und Fragesteller interessiert, inwiefern diese Handlungsempfehlungen von der aktuellen Bundesregierung umgesetzt wurden und welche Entwicklungen es im Laufe der aktuellen Legislaturperiode bezüglich der Strategie der Bundesregierung zur Fluchtursachenbekämpfung gegeben hat.
In der Antwort auf die Schriftliche Frage 105 auf Bundestagsdrucksache 20/10338 zum aktuellen Konzept der Bundesregierung zur Fluchtursachenbekämpfung, identifiziert die Bundesregierung als Hauptgründe für Flucht und Vertreibung „kriegerische und gewaltvolle Konflikte, Menschenrechtsverletzungen sowie Naturkatastrophen“. An dieser Antwort irritiert nach Ansicht der Fragestellenden, dass die Bundesregierung, anders als es beispielsweise die Fachkommission in ihrem Abschlussbericht tut (siehe Kapitel 2.3 des Kommissionsberichts „Krisen vorbeugen, Perspektiven schaffen, Menschen schützen), nicht auch „wirtschaftliche und soziale Perspektivlosigkeit“ als weiteren Hauptgrund aufführt. Dieser Aspekt ist insbesondere deshalb wichtig, weil auch europäische Handelspraktiken zu wirtschaftlicher Perspektivlosigkeit und somit zu Flucht- und Migrationsbewegungen beitragen. Dies hat in der Vergangenheit unter anderem auch die heutige Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Franziska Brantner, in einem Interview mit dem „Deutschlandfunk“ beklagt (www.deutschlandfunk.de/eu-afrika-gipfel-unsere-handelspolitik-ist-wirklich-unfair-100.html). Auch gibt es Hinweise, dass die Sanktionspolitik der EU ebenfalls zu Flucht- und Migrationsbewegungen beiträgt (www.welt.de/politik/deutschland/plus253444134/Zuwanderung-Wie-Sanktionen-gegen-autoritaere-Regime-die-Migration-nach-Europa-antreiben.html). Zudem lassen weder die Antwort auf besagte Schriftliche Frage noch andere den Fragestellerinnen und Fragestellern bekannte Dokumente zur Strategie der Bundesregierung zur Fluchtursachenbekämpfung erkennen, dass die Bundesregierung in diesem Zusammenhang auch ihre eigene Waffenexportpolitik betrachtet und diese auf ihren Beitrag zu Flucht- und Migrationsbewegungen überprüft. Dies führt nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller zu einer Inkohärenz der deutschen Politik, oder um es in den Worten des ehemaligen Vorstandssprechers von terre des hommes, Jörg Angerstein, zu sagen: „Kohärente Politik bedeutet, dass Deutschland nicht länger von Fluchtursachenbekämpfung spricht und gleichzeitig Konfliktländer wie Saudi-Arabien […] aufrüstet und dadurch Fluchtbewegen weiter anheizt“ (www.welthungerhilfe.de/presse/pressemitteilungen/kompass-2030).
Insgesamt sind die Fragestellerinnen und Fragesteller der Auffassung, dass das Thema der Fluchtursachenbekämpfung vernachlässigt wurde und keine kohärente, ressortübergreifende Strategie zu erkennen ist. Zum anderen kritisieren die Fragestellerinnen und Fragesteller, dass in der Strategie eine deutliche Leerstelle zu erkennen ist, und zwar die fehlende Auseinandersetzung, inwiefern deutsche und europäische Politik ebenfalls zu Flucht- und Migrationsbewegungen beitragen. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller müsste eine erfolgreiche Strategie insbesondere an dieser Stelle ansetzen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wie hoch sind die Mittel, die die Bundesregierung, aufgeschlüsselt für die Jahre 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024, für die Bekämpfung von Fluchtursachen ausgegeben hat (bitte nach Einzelplan, Kapitel, Titelgruppe und Einzeltitel aufschlüsseln)?
Wie hoch sind die Mittel, die die Bundesregierung für die Bekämpfung von Fluchtursachen in den Jahren 2025, 2026 und 2027 nach aktueller Finanzplanung ausgeben will (bitte nach Jahr, Einzelplan, Kapitel, Titelgruppe und Einzeltitel aufschlüsseln)?
Wurde die Sonderinitiative (SI) „Fluchtursachen bekämpfen – Flüchtlinge reintegrieren“ weitergeführt, wenn nein, mit welcher Begründung, und wenn ja, in welcher Höhe standen hierfür Haushaltsmittel in welchen Haushaltstiteln im Jahr 2024 zur Verfügung und sollen nach den Plänen der Bundesregierung im Jahre 2025 zur Verfügung stehen?
a) Wurde die SI „Fluchtursachen bekämpfen – Flüchtlinge reintegrieren“ durch die SI „Geflüchtete und Aufnahmeländer“ ersetzt, und wenn ja, mit welcher Begründung?
b) Wie unterscheiden sich die beiden Sonderinitiativen voneinander, und welche unterschiedlichen Akzente wurden bzw. sollen mit den jeweiligen Initiativen gesetzt werden?
c) Wurde der Erfolg der SI „Fluchtursachen bekämpfen – Flüchtlinge reintegrieren“ evaluiert, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung daraus gezogen?
d) Wenn nein, warum fand keine Evaluation statt?
Werden die Maßnahmen zur Fluchtursachenbekämpfung regelmäßig evaluiert?
a) Wenn nein, warum wird keine Evaluation durchgeführt?
b) Wenn ja, durch wen, und wie werden die Maßnahmen evaluiert?
c) Wenn ja, welche Schlussfolgerungen für ihr weiteres Handeln zog bzw. zieht die Bundesregierung aus den regelmäßigen Evaluierungen?
Welche Evaluierungsergebnisse liegen der Bundesregierung aus vergangenen Projekten zur Bekämpfung von Fluchtursachen vor (bitte die Ergebnisse bezogen auf Projekte und auf das gesamte ressortübergreifende Konzept zur Fluchtursachenbekämpfung darstellen)?
Welche Schlüsse hat die Bundesregierung aus vergangenen Evaluierungen von Maßnahmen zur Fluchtursachenbekämpfung gezogen, und inwiefern spiegeln sich diese Schlüsse in der Konzeption und dem Aufbau aktueller und geplanter Projekte wider?
Wurden ressortübergreifende Evaluierungen hinsichtlich der Ergebnisse der Zusammenarbeit im Bereich der Fluchtursachenbekämpfung durch die Bundesministerien durchgeführt, wie es die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 19/3648 im Juli 2018 als „beabsichtigt“ ankündigte, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
Gibt es aus Sicht der Bundesregierung Aspekte von Fluchtursachen und Maßnahmen zur Bekämpfung dieser, die die Bundesregierung bisher gar nicht oder nur marginal adressiert hat, und wenn ja, welche?
Wie oft war das Thema Fluchtursachenbekämpfung ein Tagesordnungspunkt der Kabinettssitzungen in der 20. Wahlperiode (bitte nach Datum aufschlüsseln)?
Wie oft war das Thema Fluchtursachenbekämpfung im Rahmen eines anderen Tagesordnungspunkts (z. B. Migration) Gegenstand der Kabinettssitzungen in der 20. Wahlperiode (bitte nach Datum aufschlüsseln)?
Was versteht die Bundesregierung konkret unter „Fluchtursachenbekämpfung“?
a) Mit welcher Begründung trägt aus Sicht der Bundesregierung der deutschen Beitrag zur EU-Türkei-Flüchtlingsfazilität im Einzelplan 60, welchen die Bundesregierung in der Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/3648 als Maßnahme zur Fluchtursachenbekämpfung auflistet, vor dem Hintergrund, dass diese Maßnahme Teil eines Abkommens ist, das in erster Linie das Ziel verfolgt, dass weniger Menschen Europa erreichen, um hier Asyl beantragen zu können (www.bpb.de/themen/migration-integration/kurzdossiers/517150/eu-tuerkei-fluechtlingsvereinbarung-bestandsaufnahme-und-menschenrechtliche-bewertung/), zur Bekämpfung von Fluchtursachen bei, also zur tatsächlichen Bekämpfung der Ursachen von Flucht?
b) Subsumiert die aktuelle Bundesregierung nach wie vor Ausgaben in diesem Bereich unter Fluchtursachenbekämpfung?
c) Subsumiert die Bundesregierung Ausgaben in ähnlichen Bereichen unter Fluchtursachenbekämpfung, und wenn ja, in welchen?
a) Wie ist es zu erklären, dass die Bundesregierung im Rahmen der Antwort auf die Schriftliche Frage 105 auf Bundestagsdrucksache 20/10338 die Teilfrage nach der Anzahl der konkreten Projekte zur Fluchtursachenbekämpfung mit der Begründung, dass eine „Erfassung einzelner Projekte im Sinne der Fragestellung“ nicht möglich sei, nicht beantworten konnte, sie aber im Jahr 2018 in der Lage war, in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage, in der nach der Auflistung der konkreten Projekte zur Fluchtursachenbekämpfung gefragt wurde, auf Bundestagsdrucksache19/3648 eine komplette Projektliste zu liefern?
b) Was hat sich seitdem in der Herangehensweise der Bundesregierung an die Thematik der Fluchtursachenbekämpfung konkret verändert, dass damals die Erfassung konkreter Projekte (und somit auch die Anzahl) möglich war, eine Erfassung der Anzahl dieser Projekte heute aber nicht mehr möglich ist?
Welche weiteren Ansätze und Handlungsempfehlungen befinden sich aus Sicht der Bundesregierung neben den „15 Weichenstellungen für die kommende Legislaturperiode“ in dem 2021 veröffentlichten Abschlussbericht der Fachkommission Fluchtursachen, um Ansätze für eine wirksame Minderung von Fluchtursachen zu entwickeln?
a) Welche der Ansätze oder Handlungsempfehlungen, die die Fachkommission in ihrem Bericht vorschlägt, sind aus Sicht der Bundesregierung besonders zentral?
b) Welche der Ansätze oder Handlungsempfehlungen der Fachkommission hat die Bundesregierung in welcher Form umgesetzt?
c) Welche der Ansätze oder Handlungsempfehlungen der Fachkommission hat die Bundesregierung nicht umgesetzt, und weshalb nicht?
Teilt die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Fluchtursachenbekämpfung die Empfehlung der Fachkommission Fluchtursachen, dass Rüstungsexporte und Sicherheitskooperationen genau geprüft werden sollten, „damit sie Konflikte nicht weiter anheizen oder Menschenrechtsverletzungen befördern“ (siehe Abschlussbericht, S. 9), und wenn nein, warum nicht?
a) Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus für das eigene politische Handeln?
b) Setzt die Bundesregierung diese Empfehlung um, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?
c) Gibt es Beispiele für Entscheidungen über Rüstungsexporte oder Sicherheitskooperationen in der aktuellen und der vergangenen Legislaturperiode, bei denen das mögliche Anheizen von Fluchtbewegungen eine Rolle gespielt hat, und wenn ja, welche, und inwiefern hat das Thema eine Rolle gespielt?
Teilt die Bundesregierung die Analyse der Fachkommission, dass u. a. die Auswirkungen internationaler Handelsbeziehungen zu irregulärer Migration und Flucht beitragen, indem sie Entwicklung ausbremsen und letztlich wirtschaftliche Perspektivlosigkeit befördern (siehe Abschlussbericht, S. 40), und wenn nein, warum nicht?
a) Zieht die Bundesregierung daraus Schlüsse oder Konsequenzen für ihre eigene Politik, und wenn ja, wie hat sich dies bisher geäußert, bzw. wie hat sie dies konkret umgesetzt?
b) Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung auf Ebene der EU bzw. im Rahmen von und gegenüber den EU-Institutionen in Anbetracht der Tatsache, dass die europäische Handelspolitik vergemeinschaftet ist?
a) Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung die Empfehlung der Fachkommission, einen „Rat für Frieden, Sicherheit und Entwicklung“ zu gründen, „in dem neben den Ressorts Auswärtiges, Inneres, Verteidigung, Justiz, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Wirtschaft und Energie auch die Ressorts für Ernährung und Landwirtschaft sowie Umwelt vertreten sind“, bisher nicht umgesetzt?
b) Wie läuft stattdessen die ressortübergreifende Beratung und Koordination zum Thema Fluchtursachenbekämpfung ab?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von einer im Oktober 2024 veröffentlichten Studie von Wissenschaftlern der Universitäten Hamburg und Trier mit dem Titel „International sanctions and emigration“, welche u. a. zu dem Schluss kommt, dass Sanktionen gegen andere Länder die Emigration in EU-Mitgliedstaaten befördern?
a) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung die Studienergebnisse?
b) Wenn ja, zieht die Bundesregierung daraus Schlüsse für ihre eigene Politik, und wenn ja, inwiefern?
Hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse oder erhebt sie eigene Daten über den Zusammenhang zwischen Sanktionen und Migrations- bzw. Fluchtbewegungen?
a) Wenn ja, wie lauten diese (bitte mit Quellenangabe oder Erläuterung, auf welche Weise diese Erkenntnisse oder Daten gewonnen wurden, angeben)?
b) Wenn nein, was spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen, sich mit diesem Zusammenhang zu beschäftigen, bzw. warum hat sie bisher noch keine Daten zu dieser Thematik erhoben oder gesammelt?
Hat die Bundesregierung Grund zur Annahme oder Informationen darüber, dass aktuelle und vergangene EU-Sanktionspakete gegen andere Staaten
a) zu Migrations- und Fluchtbewegungen im Allgemeinen beigetragen haben, und wenn ja, welche Anhaltspunkte hat sie dafür,
b) zu Migrations- und Fluchtbewegungen in die EU und nach Deutschland beigetragen haben, und wenn ja, welche Anhaltspunkte hat sie dafür?
Hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Erkenntnisse oder Daten, was insbesondere die Auswirkungen der Sanktionen gegen
a) Iran angeht,
b) Syrien angeht,
c) Afghanistan angeht?
a) Spielt aus Sicht der Bundesregierung auf EU-Ebene die mögliche Beförderung von Migrations- und Fluchtbewegungen bei der Entscheidung über Sanktionspakete gegen andere Länder eine Rolle, und wenn ja, inwiefern?
b) Wenn ja, wie verhielt bzw. verhält sich die Bundesregierung in diesem Zusammenhang?