Ukraine-Hilfe
der Abgeordneten Otto Fricke, Christoph Meyer, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Anikó Glogowski-Merten, Julian Grünke, Thomas Hacker, Philipp Hartewig, Peter Heidt, Markus Herbrand, Katja Hessel, Pascal Kober, Michael Georg Link (Heilbronn), Kristine Lütke, Anja Schulz, Dr. Stephan Seiter, Bettina Stark-Watzinger, Jens Teutrine, Dr. Andrew Ullmann, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Aktuell werden weitere Hilfen für die Ukraine in Höhe von 3 Mrd. Euro diskutiert (www.tagesschau.de/inland/ukraine-hilfe-bundestag-100.html). Während CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Finanzierung über eine außerplanmäßige Ausgabe fordern und entsprechende Unterstützung im Haushaltsausschuss in Aussicht gestellt haben, fordert Bundeskanzler Olaf Scholz, eine außergewöhnliche Notsituation nach Artikel 115 des Grundgesetzes (GG) zu beschließen, um die zusätzlichen Hilfen zu finanzieren. Der SPD-Generalsekretär Dr. Matthias Miersch sagte mit Blick auf die Forderung nach einer außerplanmäßigen Ausgabe, man werde keine „ungedeckten Schecks“ ausstellen (www.spiegel.de/politik/deutschland/spd-generalsekretaer-matthiasmiersch-eckt-mit-aussagen-zu-rente-und-ukraine-an-a-936cbc71-daf6-4f5f-86b0-484ee8c32acc). Des Weiteren sagte der SPD-Generalsekretär Dr. Matthias Miersch: „Wir können der Ukraine nichts geben, was wir unseren Rentnern oder den Kommunen wegnehmen müssten“ (www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/matthias-miersch-attackiert-merz-gefahr-fuer-die-wirtschaft-48235001).
Für die Finanzierung fordert Bundeskanzler Olaf Scholz einen Notlagenbeschluss nach Artikel 115 des Grundgesetzes (www.sueddeutsche.de/politik/krieg-gegen-die-ukraine-scholz-will-ukraine-milliarden-nur-ueber-schulden-finanzieren-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-250115-930-345560). Dr. Christoph Gröpl kommt in einem Gutachten jedoch zu dem Ergebnis, dass eine solche Notlage nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar wäre (www.fdpbt.de/sites/default/files/2025-01/rechtsgutachtenzur-verfassungsrechtlichen-beurteilung-eines-ueberschreitungsbeschlusses.pdf). Auch Dr. Hanno Kube bekräftigt, dass ein Notlagenbeschluss nicht gerechtfertigt werden könne, da die Situation in der Ukraine seit mehreren Jahren bekannt und das Finanzierungsvolumen von 3 Mrd. Euro nicht groß genug sei (www.stern.de/politik/deutschland/ukraine-hilfen--ploetzlich-eskaliert-der-streit-um-die-milliarden-35398716.html).
Zur Zeitplanung sagte der Bundesminister der Verteidigung, Boris Pistorius, es wäre gut, wenn die Entscheidung noch vor der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zustande komme: „Eigentlich brauchen wir sie bis Ende des Monats, weil dann der Haushaltsausschuss das letzte Mal zusammentritt, um das zu beschließen“ (www.merkur.de/deutschland/mecklenburg-vorpommern/pistorius-dringt-auf-rasche-entscheidung-ueber-ukraine-hilfe-zr-93521347.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Ist die Frage der Gegenfinanzierung von über- und außerplanmäßige Ausgaben im Bundeshaushalt nach Ansicht der Bundesregierung eine Frage der Haushaltsaufstellung oder des Haushaltsvollzugs?
Wie vielen Anträgen auf über- und außerplanmäßige Ausgaben hat das Bundesministerium der Finanzen in den Jahren 2020 bis 2024 jeweils zugestimmt, und wie viele Anträge in welchem Volumen wurden jeweils abgelehnt?
In wie vielen Fällen wurden in den Anträgen der Fachressorts auf über- und außerplanmäßige Ausgaben in den Jahren 2020 bis 2024 jeweils Angaben zu konkreten Einsparstellen gemacht?
In welcher Höhe hat das Bundesministerium der Finanzen Anträgen auf über- und außerplanmäßige Ausgaben in den Jahren 2020 bis 2024 jeweils zugestimmt?
In welchem Umfang wurden in den Jahren 2020 bis 2024 jeweils globale Minderausgaben veranschlagt, die dann im Haushaltsvollzug „aufgelöst“ wurden?
In welchem Umfang wurde in den Jahren 2020 bis 2024 jeweils die allgemeine Rücklage im Haushalt (Kapitel 6002 Titel 359 01) weniger stark in Anspruch genommen (Ist) als im Haushalt geplant (Soll)?
In welchem Umfang wurden in den Jahren 2020 bis 2024 jeweils die Ausgabeermächtigungen im Bundeshaushalt insgesamt weniger stark in Anspruch genommen (Ist) als im Haushalt veranschlagt (Soll)?
In welchem Umfang waren in den Jahren 2020 bis 2024 rückblickend jeweils „Reserven“ im Haushalt vorhanden, wenn Reserven verstanden werden als die Summe aus a) erteilten über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Frage 4), b) erwirtschafteten globalen Minderausgaben (Frage 5), c) Rücklagenschonung (Frage 6) und d) verbleibender Soll-Ist-Differenz im Bundeshaushalt (Frage 7)?
In welchem Umfang wurden in den Jahren 2020 bis 2024 jeweils gesetzliche Leistungen wie die Leistungen des Bundes an die Rentenversicherung zur Gegenfinanzierung von über- und außerplanmäßige Ausgaben im Bundeshaushalt herangezogen?
Welcher Anteil der Gesamtausgaben im Bundeshaushalt des jeweiligen Jahres wurde in den Haushaltsjahren 2018 und 2022, also in Jahren mit mehrmonatiger, vorläufiger Haushaltsführung, in der ersten Jahreshälfte im Verhältnis zu den Gesamtausgaben des Gesamtjahres (Ist-Ausgaben) verausgabt (bitte in Prozent angeben)?
Welcher Anteil der Gesamtausgaben im Bundeshaushalt des jeweiligen Jahres wurde in den Haushaltsjahren 2023 und 2024, also in Jahren ohne mehrmonatige vorläufige Haushaltsführung, in der ersten Jahreshälfte im Verhältnis zu den Gesamtausgaben des Gesamtjahres (Ist-Ausgaben) verausgabt (bitte in Prozent angeben)?
Handelt es sich bei über- und außerplanmäßigen Ausgaben bzw. Verpflichtungsermächtigungen nach Ansicht der Bundesregierung um „ungedeckte Schecks“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wurde im Jahr 2024 bei den Anträgen auf überplanmäßige Ausgaben für das Bürgergeld (+3,2 Mrd. Euro) und der Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung (+1,3 Mrd. Euro) eine Einsparstelle angegeben?
Hat die Bundesregierung das Vorliegen einer außergewöhnlichen Notlage nach Artikel 115 des Grundgesetzes zur Finanzierung weiterer Hilfen für die Ukraine in Höhe von 3 Mrd. Euro geprüft und wenn ja, wann, durch welches Bundesministerium bzw. Ressort, und mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Gutachten von Dr. Christoph Gröpl sowie die Aussagen von Dr. Hanno Kube, denen zufolge eine außergewöhnliche Notsituation nach Artikel 115 des Grundgesetzes im Zusammenhang mit den diskutierten Hilfen für die Ukraine in Höhe von 3 Mrd. Euro nicht gerechtfertigt werden kann?
Welche zeitlichen Verzögerungen oder sonstigen Nachteile entstehen für die Ukraine aus Sicht der Bundesregierung, wenn das Bundesministerium der Finanzen beziehungsweise der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages im Januar 2025 keine außerplanmäßige Ausgabe bewilligt und der Deutsche Bundestag keine außergewöhnliche Notsituation nach Artikel 115 des Grundgesetzes feststellt?
Bis zu welcher Höhe sind aus Sicht der Bundesregierung über- und/oder außerplanmäßige Ausgaben im Jahr 2025 angesichts der von Bundeskanzler Olaf Scholz genannten Haushaltslücke von 26 Mrd. Euro vertretbar?