BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Nachfrage Lücken im Bundeshaushalt

(insgesamt 36 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

25.02.2025

Aktualisiert

04.03.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/1493311.02.2025

Nachfrage Lücken im Bundeshaushalt

der Abgeordneten Christoph Meyer, Otto Fricke, Karsten Klein, Torsten Herbst, Dr. Thorsten Lieb, Claudia Raffelhüschen, Frank Schäffler, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marcus Faber, Julian Grünke, Thomas Hacker, Philipp Hartewig, Peter Heidt, Markus Herbrand, Katja Hessel, Pascal Kober, Michael Georg Link (Heilbronn), Kristine Lütke, Anja Schulz, Dr. Stephan Seiter, Bettina Stark-Watzinger, Jens Teutrine, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Am 15. Juli 2024 wurde nach der Aufstellung des Haushaltsentwurfs 2025 die Lücke im Bundeshaushalt 2025 laut Medienberichten mit 17 Mrd. Euro beziffert (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/arm-und-reich/haushalt-2025-die-ampel-hat-ein-17-milliarden-euro-problem-19857796.html)

Am 24. November 2024 sagte der Bundesminister der Finanzen, Dr. Jörg Kukies, im „Bericht aus Berlin“ (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/kukies-haushalt-100.html) auf die Frage, ob der in der „Agenda für Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze“ vom 6. November 2024 (www.politico.eu/wp-content/uploads/2024/11/07/200B3C5C-E51E-451E-97C4-187638A6A7C5-12-clean.pdf) von Bundeskanzler Olaf Scholz geforderte Notlagenbeschluss in Höhe von 15 Mrd. Euro notwendig sei, dass es immer um die Frage gehe, ob man „zusätzliche Sachen“ machen könne; zusätzliche Mittel für die Ukraine nannte er dabei als eines von vielen Beispielen, bei dem man dann (mit einem „Überschreitensbeschluss“) mehr Flexibilität hätte. Man müsse aber, so Bundesfinanzminister Dr. Jörg Kukies weiter, mit der Situation leben, dass es keine Parlamentsmehrheit für einen „Überschreitensbeschluss“ gebe. Wenn es dann einen Notlagenbeschluss gebe, könne man überlegen, was man mit den zusätzlichen Mitteln macht.

Ebenfalls am 24. November 2024 schreibt der Autor Claus Hulverscheidt in dem Artikel „Plötzlich macht sich der Haushalt von allein“ (Süddeutsche Zeitung (SZ), www.sueddeutsche.de/politik/bundeshaushalt-probleme-regierung-christian-lindner-joerg-kukies-lux.6pWHWPFznA9wyfpCcLuCGW?reduced=true), dass zwei Wochen nach dem „Rauswurf von Christian Lindner“ als Bundesfinanzminister „von Haushaltslöchern auf einmal keine Rede“ mehr sei. Ein Nachtragshaushalt für das Jahr 2024 werde plötzlich gar nicht mehr gebraucht, und die Rücklage im Haushalt könne im Haushaltsjahr 2024 „weitgehend unangetastet“ bleiben, sodass diese ganz oder teilweise für den Etat 2025 zur Verfügung stehe. Die Rücklage umfasse 10,7 Mrd. Euro, was ziemlich genau der Lücke entspräche, die zuletzt noch in der Haushaltsplanung für das Jahr 2025 klaffte.

Am 27. Dezember 2024 kann die Bundesregierung gegenüber dem Parlament die Kleine Anfrage der Abgeordneten Meyer, Fricke, Klein et al. nach der Lücke im Bundeshaushalt 2025 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 2014455) nicht beantworten, weil die Lücke aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Haushaltsberatungen und der noch ausstehenden Aktualisierung der Konjunkturdaten nicht bezifferbar sei.

Am 15. Januar 2024 bezifferte Bundeskanzler Olaf Scholz in einem RTL-Interview die Lücke im Bundeshaushalt 2025 konkret mit 26 Mrd. Euro (www.sueddeutsche.de/politik/krieg-gegen-die-ukraine-scholz-will-ukraine-milliarden-nur-ueber-schulden-finanzieren-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-250115-930-345560, www.youtube.com/watch?v=QcuA_lmeX8E).

Am 17. Januar 2024 beziffert die Bundesvorsitzende der SPD, Saskia Esken, die Lücke im Bundeshaushalt 2025 mit „rund 20 Mrd. Euro“ (www.tagesschau.de/inland/scholz-baerbock-ukraine-hilfe-100.html)

Am 21. Januar 2025 bezifferte Bundesfinanzminister Dr. Jörg Kukies im Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ die Lücke im Bundeshaushalt 2025 mit 16 Mrd. Euro: „Mein Amtsvorgänger Christian Lindner hatte im November den Handlungsbedarf für 2025 mit etwa 13 Mrd. Euro quantifiziert. Daraus sind inzwischen durch neue Entwicklungen ungefähr 16 Milliarden Lücke geworden“ (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/finanzminister-kukies-im-interview-habecks-idee-ist-unausgegoren-110243687.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen36

1

Wie hoch ist aus Sicht der Bundesregierung die Haushaltslücke für das Jahr 2025, und wie hoch ist die Haushaltslücke für das Jahr 2025, die für die Aufstellung des Bundeshaushalts geschlossen werden muss?

2

Seit wann ist der Bundesregierung die von Bundeskanzler Olaf Scholz genannte Haushaltslücke in Höhe von 26 Mrd. Euro bekannt, und wie genau ergibt sich diese Haushaltslücke (bitte detailliert darstellen)?

3

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Auffassung von Saskia Esken, dass die Lücke im Bundeshaushalt 2025 rund 20 Mrd. Euro beträgt?

4

Seit wann ist der Bundesregierung die von Bundesfinanzminister Dr. Jörg Kukies genannte Haushaltslücke in Höhe von 16 Mrd. Euro bekannt, und wie genau ergibt sich diese Haushaltslücke (bitte detailliert darstellen)?

5

Warum verkündet der Bundesfinanzminister eine um 10 Mrd. Euro geringere Lücke als der Bundeskanzler, wie kommt diese Differenz zustande (bitte detailliert darstellen)?

6

Wie hat sich die Lücke im Bundeshaushalt 2025 seit der Steuerschätzung im Oktober 2024 entwickelt?

a) Welche zusätzlichen Belastungen für den Haushalt 2025 haben sich seitdem ergeben?

b) Welche zusätzlichen Entlastungen für den Haushalt 2025 haben sich seitdem ergeben?

7

Welche zusätzliche Belastung für den Bundeshaushalt 2025 erwartet die Bundesregierung gegenüber dem Regierungsentwurf 2025 aus der aktuellen Konjunktur- und Strukturkomponente (Herbstprojektion 2024) unter Berücksichtigung damit verbundener Auflösungen von getroffenen Vorsorgen, zum Beispiel für Anpassungen bei der Konjunkturbereinigung?

8

Welche zusätzliche Belastung für den Bundeshaushalt 2025 erwartet die Bundesregierung gegenüber dem Regierungsentwurf 2025 aus der aktuellen Steuerschätzung unter Berücksichtigung damit verbundener Auflösungen von getroffenen Vorsorgen für zeitliche Verschiebungen von EU-Abführungen, für die Wachstumsinitiative und für steuerliche Maßnahmen sowie unter Berücksichtigung der notwendigen Anpassung bei Kapitel 6001 Titelgruppe 01?

9

Welche zusätzliche Belastung für den Bundeshaushalt 2025 erwartet die Bundesregierung gegenüber dem Regierungsentwurf 2025 durch Zinskosten bei Berücksichtigung des aktuellsten Zinstableaus und unter Berücksichtigung einer Auflösung der Globalen Minderausgabe (GMA) in Kapitel 3205 Titel 972 02?

10

Plant die Bundesregierung weiterhin eine Absenkung der sogenannten Bodensatz-GMA (Kapitel 6002 Titel 972 01), und wenn ja, in welcher Höhe?

11

Welche zusätzliche Belastung für den Bundeshaushalt 2025 erwartet die Bundesregierung gegenüber dem Regierungsentwurf 2025 bei Berücksichtigung der aktuellsten Schätzung der Übertragungsnetzbetreiber für die notwendigen Bundeszuschüsse zur Entlastung beim Strompreis (Kapitel 6002 Titel 683 07)?

12

Welche zusätzliche Belastung für den Bundeshaushalt 2025 erwartet die Bundesregierung gegenüber dem Regierungsentwurf 2025 aus Einnahmen aus dem Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP) unter Berücksichtigung damit verbundener Auflösungen von Vorsorgen?

13

Welche zusätzliche Belastung für den Bundeshaushalt 2025 erwartet die Bundesregierung gegenüber dem Regierungsentwurf 2025 aus neuen Vorsorgen für Gesetzesvorhaben oder Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes im Zusammenhang mit dem Zensus 2022 und 2023?

14

Welche zusätzliche Belastung für den Bundeshaushalt 2025 erwartet die Bundesregierung gegenüber dem Regierungsentwurf 2025 durch etwaige Mindereinnahmen aus Uniper-Clawbacks?

15

Welche zusätzliche Belastung für den Bundeshaushalt 2025 erwartet die Bundesregierung gegenüber dem Regierungsentwurf 2025 durch Mehrausgaben im Zusammenhang mit der Strukturstärkung in Kohleregionen?

16

Welche sonstigen zusätzlichen Belastungen für den Bundeshaushalt 2025 erwartet die Bundesregierung gegenüber dem Regierungsentwurf 2025, zum Beispiel bei Münzeinnahmen, Prägekosten etc.?

17

Welche zusätzliche Belastung für den Bundeshaushalt 2025 erwartet die Bundesregierung gegenüber dem Regierungsentwurf 2025 durch Mehrausgaben im Zusammenhang mit Integrationskursen?

18

Welche zusätzliche Belastung für den Bundeshaushalt 2025 erwartet die Bundesregierung gegenüber dem Regierungsentwurf 2025 durch geringere Einnahmen aus dem Windenergie-auf-See-Gesetz?

19

Wie gestaltet sich der Prozess zur Einführung einer Plastikabgabe, und welche zusätzliche Belastung für den Bundeshaushalt 2025 erwartet die Bundesregierung gegenüber dem Regierungsentwurf 2025 und unter Berücksichtigung bestehender Vorsorgen, falls die Plastikabgabe nicht oder verspätet eingeführt wird?

20

Welche zusätzliche Belastung für den Bundeshaushalt 2025 erwartet die Bundesregierung gegenüber dem Regierungsentwurf 2025 durch Mindereinnahmen im Zusammenhang mit Floating Storage and Regasification Units (FSRUs)?

21

Welche zusätzliche Belastung für den Bundeshaushalt 2025 erwartet die Bundesregierung gegenüber dem Regierungsentwurf 2025 angesichts der weniger dynamischen Herbstprojektion 2024 durch Mehrausgaben beim Bürgergeld und bei der Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung?

22

Welche zusätzliche Belastung für den Bundeshaushalt 2025 erwartet die Bundesregierung gegenüber dem Regierungsentwurf 2025 bei den Verwaltungs- und Leistungskosten für den Kinderzuschlag?

23

Welche zusätzliche Belastung für den Bundeshaushalt 2025 erwartet die Bundesregierung gegenüber dem Regierungsentwurf 2025 aufgrund geringerer Mauteinnahmen?

24

Welche zusätzliche Gesamtbelastung für den Bundeshaushalt 2025 erwartet die Bundesregierung gegenüber dem Regierungsentwurf 2025 mit Blick auf die vorangestellten Fragen 4 bis 20 insgesamt?

25

Rechnet die Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2025 gegenüber dem Regierungsentwurf 2025 neben der im Haushaltsjahr 2024 vollständig geschonten Rücklage mit weiteren haushalterischen Entlastungen, und wenn ja, bei welchen Titeln, aus welchem Grund, und in welcher Höhe?

26

Rechnet die Bundesregierung damit, dass aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung weniger Mittel abfließen werden als ohne vorläufige Haushaltsführung, und wenn ja, in welcher Höhe?

27

Rechnet die Bundesregierung damit, dass etwaige Belastungen für den Haushalt 2025 (Fragen 4 bis 20) größer ausfallen als etwaige Entlastungen (Fragen 22 und 23), und wenn ja, in welcher Höhe?

28

Rechnet die Bundesregierung weiterhin mit einer vollständigen Umsetzung der im Kabinett beschlossenen Wachstumsinitiative, und wenn nein, welche Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf 2025 ergeben sich daraus, bzw. ergibt sich daraus eine zusätzliche Be- oder Entlastung für den Haushalt 2025, und wenn ja, in welcher Höhe?

29

Wann werden der Jahreswirtschaftsbericht und die Jahresprojektion der Bundesregierung veröffentlicht und erneut die vollständige Umsetzung der Wachstumsinitiative unterstellt?

30

Für welche Maßnahmen der Wachstumsinitiative ist nach Ansicht der Bundesregierung eine zeitliche Implementierung und eine quantitative Wirkung im Jahr 2025 absehbar?

31

Wie hoch schätzt die Bundesregierung im Ergebnis aktuell den Handlungsbedarf für den Bundeshaushalt 2025 aufgrund aktualisierter Schätzungen und Entwicklungen?

32

Wenn es einen Handlungsbedarf gegenüber dem Regierungsentwurf 2025 gibt, wie gedenkt die Bundesregierung diesen Handlungsbedarf aufzulösen, insbesondere wenn der Deutsche Bundestag aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken und/oder fehlender Mehrheiten keinen Notlagenbeschluss nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 des Grundgesetzes (GG) fasst?

33

Geht die Bundesregierung weiterhin davon aus, dass der Bund im Jahr 2025 ein verzinsliches Darlehen für den Aufbau eines Kapitalstocks zur Stabilisierung der Beitragssatzentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung (Generationenkapital) in Höhe von 12,36 Mrd. Euro ausreicht (Kapitel 6002 Titel 861 01)?

34

Kann die höhere erlaubte Kreditaufnahme, die sich in Höhe von 12,36 Mrd. Euro aus der im Regierungsentwurf 2025 geplanten finanziellen Transaktion im Zusammenhang mit dem Generationenkapital (Kapitel 6002 Titel 861 01) ergibt, aus Sicht der Bundesregierung im Umfang ebenjener 12,36 Mrd. Euro auch zur Finanzierung von Ausgaben genutzt werden, die keine finanziellen Transaktionen sind, falls die gesetzliche Grundlage für das Generationenkapital angesichts der aktuellen Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag im Laufe des Jahres 2025 nicht geschaffen wird?

35

Welche Bewirtschaftungsmaßnahmen behält sich das Bundesministerium der Finanzen vor, um die „Bodensatz-GMA“ im Haushaltsvollzug 2025 zu erbringen, und ab welcher Höhe der „Bodensatz-GMA“ sind solche Bewirtschaftungsmaßnahmen aus Sicht der Bundesregierung notwendig?

36

Sind aus Sicht der Bundesregierung angesichts der von Bundeskanzler Olaf Scholz genannten Haushaltslücke in Höhe von 26 Mrd. Euro besondere Bewirtschaftungsmaßnahmen im Haushaltsvollzug 2025 notwendig, zum Beispiel eine haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 41 der Bundeshaushaltsordnung, wenn ja, ab wann, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 29. Januar 2025

Christian Dürr und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen