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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Der Global Disability Summit 2025 und der European Regional Disability Summit 2024 in Deutschland

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

Die Linke

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

12.03.2025

Aktualisiert

20.03.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/1494312.02.2025

Der Global Disability Summit 2025 und der European Regional Disability Summit 2024 in Deutschland

der Abgeordneten Sören Pellmann, Cornelia Möhring, Dr. Gregor Gysi, Dr. André Hahn und der Gruppe Die Linke

Vorbemerkung

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet die Vertragsstaaten, so auch Deutschland, ihre Entwicklungsmaßnahmen inklusiv zu gestalten. Auch die Agenda 2030 und deren Leitprinzip „Leave No One Behind“ betont, dass Inklusion unverzichtbar ist, um langfristige Entwicklungsziele zu erreichen. Vieles wurde nach Ansicht der Fragestellenden in den letzten Jahren bereits umgesetzt, doch noch immer werden Menschen mit Behinderungen unzureichend bei Entwicklungsmaßnahmen berücksichtigt.

Dabei ist das Thema höchst relevant: Etwa jeder sechste Mensch in den Ländern des Globalen Südens lebt mit einer Behinderung. Viele erleben Ausgrenzung, Gewalt und Armut, haben seltener Zugang zu Bildung, Beschäftigung und öffentlichen Dienstleistungen und sind in Krisensituationen besonders schutzbedürftig. Vor allem Frauen und Mädchen werden oft grundlegende Rechte verwehrt.

Inklusion ist ein Schlüssel für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung von Gesellschaften. Die Potenziale sind enorm, denn Barrierefreiheit, digitale Innovationen, mehr soziale Gerechtigkeit und qualifizierte Fachkräfte verbessern die Lebensqualität aller (siehe Homepage der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ)).

Unter diesem Gesichtspunkt sind auch die deutliche Kritik und entsprechenden Empfehlungen zur Umsetzung des Artikels 32 – Internationale Zusammenarbeit – der UN-Behindertenrechtskonvention seitens des Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in den „Abschließenden Bemerkungen zum kombinierten zweiten und dritten periodischen Bericht Deutschlands“ am 3. Oktober 2023 und die geplanten Kürzungen im Bundeshaushalt bei der Entwicklungszusammenarbeit zu betrachten.

Deutschland richtet am 2. und 3. April 2025 in Berlin den nächsten globalen Gipfel für die Rechte von Menschen mit Behinderungen („Global Disability Summit“ (GDS)) gemeinsam mit den Co-Gastgebern Jordanien und der International Disability Alliance aus. Am 1. April 2025 soll bereits ein Forum der Zivilgesellschaft (CSF) stattfinden. Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) federführend. Das internationale Gipfeltreffen hat zum Ziel, die weltweite Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen entwicklungspolitisch voranzubringen.

Neben der gezielten Unterstützung von Menschen mit Behinderungen mit entsprechenden Maßnahmen ist Inklusion eine entwicklungspolitische Querschnittsaufgabe des BMZ. Ziele und wichtige Eckpunkte für den GDS 2025 haben die Co-Gastgeber gemeinsam in einem Whitepaper formuliert. Hierzu sollen Regierungen, internationale Organisationen, der Privatsektor, die Zivilgesellschaft und Organisationen von Menschen mit Behinderungen auf dem GDS formelle, umsetzbare (Selbst)Verpflichtungen zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen eingehen (siehe BMZ-Homepage).

Geplant ist nach Kenntnis der Fragestellenden auch eine Abschlusserklärung (Declaration), deren oberstes Ziel unter dem Motto „Niemanden zurücklassen“ die Umsetzung der UN-BRK auch in der Entwicklungszusammenarbeit ist.

Dabei soll es darum gehen, dass die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in allen Aktivitäten und auf allen Ebenen der Entwicklungszusammenarbeit berücksichtigt werden muss, 15 Prozent der Entwicklungszusammenarbeit sollen speziell auf die Inklusion von Menschen mit Behinderungen abzielen („15 Prozent für die 15 Prozent“).

Im Vorfeld des GDS 2025 fanden regionale Vorgipfeltreffen statt, mit dem Ziel, die internationale Zusammenarbeit anzuregen und den Schwerpunkt auf regionsspezifische Dialoge zulegen, die anschließend zur Festlegung von Verpflichtungen (GDS2025 commitments) führen sollen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), das Europäische Behindertenforum (EDF) und der Deutsche Behindertenrat (DBR) veranstalteten am 6. Dezember 2024 einen europäischen Regionalgipfel für Menschen mit Behinderungen (European Regional Disability Summit (ERDS)) mit Partnern aus ganz Europa und Zentralasien in Berlin (siehe BMAS-Homepage).

In der Schriftlichen Frage 63 auf Bundestagsdrucksache 20/13511 wollte der Abgeordnete Sören Pellmann von der Bundesregierung wissen, wie sie gewährleistet, dass an dem ERDS aus jedem europäischen und zentralasiatischen Land eine Vertretung der Behindertenorganisationen in Präsenz teilnehmen kann und dies nicht an fehlenden Geldern für die Reisekosten, an Visafragen oder an Sanktionsbestimmungen Deutschlands gegen andere Staaten scheitert. Die Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese auf die Schriftliche Frage 63 auf Bundestagsdrucksache 20/13511, der Zeitraum des GDS 2025 unmittelbar nach der voraussichtlichen Konstituierung des 21. Deutschen Bundestages und der noch im Amt befindlichen Bundesregierung der 20. Wahlperiode sowie die Erfahrungen aus dem ERDS geben nach Ansicht der Fragestellenden Anlass zu dieser Kleinen Anfrage.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie viele vom Bund geförderte Projekte in der Entwicklungszusammenarbeit wurden in den Jahren 2022, 2023 und 2024 unter Einbeziehung vom Menschen mit Behinderungen und deren Organisationen durchgeführt (bitte Anzahl der Projekte in absoluten Zahlen sowie prozentual im Verhältnis zur Gesamtzahl der Projekte nennen)?

2

Bei wie vielen vom Bund geförderten Projekten in der Entwicklungszusammenarbeit in den Jahren 2022, 2023 und 2024 waren Menschen mit Behinderungen und deren Organisationen eine ausschließliche oder vorrangige Zielgruppe, wie viele Projekte hatten bzw. haben einen Inklusionsbezug (bitte nach Bundesbehörden aufschlüsseln sowie für die GIZ GmbH die Anzahl der Projekte in absoluten Zahlen sowie prozentual im Verhältnis zur Gesamtzahl der Projekte nennen)?

3

Was hat die Bundesregierung, speziell das BMZ und das Auswärtige Amt, in der 20. Wahlperiode zur Umsetzung von Artikel 32 (Internationale Zusammenarbeit) der UN-BRK getan und erreicht?

4

Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus den Kritiken und Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zur Umsetzung von Artikel 32 der UN-BRK in Deutschland in ihren Abschließenden Bemerkungen gezogen?

5

Teilt die Bundesregierung die im Februar 2023 in einem gemeinsamen Papier „Zivilgesellschaftliche Erwartungen an den Global Disability Summit 2025“ von VENRO (Verband Entwicklungspolitik und humanitäre Hilfe), der Liga Selbstvertretung und dem Deutschen Behindertenrat formulierten inhaltlichen Erwartungen und Forderungen, und wenn ja, inwieweit?

6

Welche Selbstverpflichtungen plant die Bundesregierung auf dem GDS 2025 im Namen der Bundesrepublik Deutschland abzugeben?

7

Sind neben dem BMZ weiteren Bundesministerien in die Vorbereitung und Durchführung des GDS 2025 eingebunden, und wenn ja, welche, und in welcher Weise?

8

Wie viele Teilnehmende erwartet die Bundesregierung zum GDS 2025 in Berlin?

9

Aus welchen Staaten haben sich bisher

a) Mitglieder des nationalen Parlaments und/oder Mitglieder der Regierung des Landes,

b) Vertretungen der nationalen Behindertenorganisationen und

c) Vertreter der Wirtschaft für eine Teilnahme am GDS 2025 registriert?

10

Von welchen internationalen Organisationen der Politik, der Behindertenbewegung sowie der Wirtschaft haben sich bisher Vertretungen für eine Teilnahme am GDS 2025 registriert?

11

Ist eine Teilnahme des Bundespräsidenten sowie des Bundeskanzlers am GDS 2025 vorgesehen, und wenn nein, warum nicht?

12

Wird die Bundesregierung gewährleisten, dass an dem GDS 2025 aus jedem Land eine Vertretung der Behindertenorganisationen in Präsenz teilnehmen kann und dies nicht an fehlenden Geldern für die Reisekosten, an Visafragen oder an Sanktionsbestimmungen Deutschlands gegen andere Staaten scheitert, und wenn ja, inwieweit, welche diesbezüglichen Aktivitäten gibt es hierzu seitens der Bundesregierung?

13

Aus welchen europäischen und zentralasiatischen Staaten nahmen

a) Mitglieder des nationalen Parlaments und/oder Mitglieder der Regierung des Landes und

b) Vertretungen der nationalen Behindertenorganisationen am ERDS in Präsenz teil bzw. nicht teil?

14

Welche Mitglieder des Europäischen Parlaments (bitte Namen und Land nennen) und welche Mitglieder der Europäischen Kommission nahmen am ERDS in Präsenz teil?

15

Aus welchen anderen Staaten nahmen

a) Parlamentarier,

b) Regierungsvertretungen und/oder

c) Vertretungen der nationalen Behindertenorganisationen am ERDS in Präsenz teil?

16

Welche Sprachen wurden als Konferenzsprache auf dem ERDS angeboten?

17

Warum soll laut Informationen auf der BMZ-Homepage auf dem GDS 2025 nur Englisch Arabisch und Deutsch als Konferenzsprachen angeboten werden und entsprechend der Ansicht der Fragestellenden nicht zumindest alle offiziellen UN-Sprachen, also auch Französisch, Spanisch, Russisch und Chinesisch, um möglichst wenig Sprachbarrieren zu schaffen?

18

Wie viele Bundesmittel standen für die Vorbereitung und Durchführung des ERDS 2024 und wie viele Bundesmittel stehen für die Vorbereitung und Durchführung des GDS 2025 zur Verfügung (bitte die jeweiligen Summen und zuständigen Bundesbehörden nennen)?

Berlin, den 30. Januar 2025

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Gruppe

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