Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Das Auswärtige Amt und die Bundesaußenministerin des Auswärtigen - Zwischen russischem Angriffskrieg und feministischer Außenpolitik
(insgesamt 45 Einzelfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Auswärtiges Amt
Datum
06.03.2025
Aktualisiert
12.03.2025
BT20/1494512.02.2025
Das Auswärtige Amt und die Bundesaußenministerin des Auswärtigen - Zwischen russischem Angriffskrieg und feministischer Außenpolitik
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/14945
20. Wahlperiode 12.02.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Michael-Georg Link (Heilbronn), Renata Alt, Nicole Bauer,
Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Carl-Julius Cronenberg,
Dr. Marcus Faber, Anikó Glogowski-Merten, Julian Grünke, Thomas Hacker,
Philipp Hartewig, Peter Heidt, Markus Herbrand, Pascal Kober, Kristine Lütke,
Anja Schulz, Dr. Stephan Seiter, Bettina Stark-Watzinger, Jens Teutrine, Nicole
Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Das Auswärtige Amt und die Bundesministerin des Auswärtigen – Zwischen
russischem Angriffskrieg und feministischer Außenpolitik
Seit Dezember 2021 sehen sich Deutschland und Europa erheblichen außen-
und sicherheitspolitischen Herausforderungen gegenüber. Mit dem am 24.
Februar 2022 begonnenen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die gesamte
Ukraine hat Russland unter der Führung von Staatspräsident Wladimir Putin
der europäischen Friedensordnung von 1991 endgültig den Rücken gekehrt.
Der Krieg auf unserem Kontinent hat die europäische Sicherheitsarchitektur
grundlegend erschüttert. Als Verfechter der regelbasierten Weltordnung ist nach
Ansicht der Fragesteller die Unterstützung der Ukraine bei der Wahrnehmung
ihres völkerrechtlich verbrieften Selbstverteidigungsrechts damit auch im
zentralen Interesse Deutschlands: Es geht um den Frieden, die Stabilität und die
Demokratie auf unserem Kontinent. Putsche im Sahel, Bürgerkrieg im Sudan,
das mit immer härteren Repressalien agierende menschenrechtsverachtende
Mullah-Regime im Iran oder die Festigung des Talibanregimes in Afghanistan
stellen ein komplexes Tableau an Themen dar, das Deutschland nicht im
Alleingang bewältigen kann. Am 7. Oktober 2023 folgte mit dem brutalen Angriff
der terroristischen Hamas gegen Israel eine weitere erschütternde Zäsur und ein
Wiederaufflammen des Nahostkonflikts im Gazastreifen und darüber hinaus.
Der überraschende Fall des syrischen Diktators al-Assad schuf das Potenzial
für eine völlig neue regionale Dynamik im Nahen und Mittleren Osten. Im
Hintergrund dieser zahlreichen Spannungen und Konflikte verschärft sich die
systemische Rivalität mit der von Präsident Xi geführten Volksrepublik China
zunehmend, während sich gleichzeitig die Aussicht auf ein auf absehbare Zeit
überwiegend transaktional geprägtes transatlantisches Verhältnis verstärkt.
Auch die Europäische Union (EU) agiert nach Ansicht der Fragesteller in
einem sicherheitspolitischen Umfeld, das zunehmend von Spannungen und
Unsicherheiten geprägt ist. Die hybride Kriegsführung und
Desinformationskampagnen gegen Mitgliedstaaten der EU, systematische Unterminierungen des
europäischen Wertefundaments durch interne und externe Akteure, eine
schwindende Wettbewerbsfähigkeit, ein Erweiterungsprozess, der an Dynamik
und Glaubwürdigkeit verloren hat, der Mangel an notwendigen internen EU-
Reformen zur Verbesserung ihrer Handlungsfähigkeit und der Vormarsch
illiberaler Akteure in EU-Mitgliedstaaten – all das droht das europäische Friedens-
und Wohlstandsprojekt in den Augen der Fragesteller zu gefährden. Die
Neuausrichtung der amerikanischen Sicherheitsinteressen und die Notwendigkeit
einer gerechteren Lastenverteilung müssen eine Weiterentwicklung der
europäischen Sicherheitsarchitektur zur Folge haben. Deutschland und seine
europäischen Partner müssen angesichts dieser Herausforderungen umso mehr an
einem Strang ziehen.
Dies stellt nur eine kleine Auswahl der Entwicklungen, Krisen und
Herausforderungen dar, mit der das Auswärtige Amt in den letzten Jahren und die
Bundesministerin des Auswärtigen, Annalena Baerbock, seit ihrem Amtsantritt am
8. Dezember 2021 konfrontiert war. Neben der Bewältigung dieser Aufgaben
setzte Bundesaußenministerin Annalena Baerbock sich und ihrem Haus weitere
Ziele. Beispielsweise wurde die – in den Augen der Fragesteller – längst
überfällige Digitalisierung des Visumsprozesses in Angriff genommen, die in Zeiten
des Fachkräftemangels in Deutschland von hoher Priorität ist (www.businessin
sider.de/abo/bi-plus/politik-plus/digitale-visa-baerbocks-prestigeprojekt-haelt-n
icht-was-es-verspricht/). Ebenso wurden vom Auswärtigen Amt neue
Schwerpunkte gesetzt, so etwa die Auf- und Umsetzung der Leitlinien zu
feministischer Außenpolitik (www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/2585008/d44459
0d5a7741acc6e37a142959170e/ll-ffp-data.pdf) oder die Strategie für
Klimaaußenpolitik (www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/2633110/90e88ad741351a
8885f478c49a1741eb/kap-strategie-data.pdf).
Es wurde wiederholt in der Medienlandschaft Deutschlands und anderer
Staaten über Vorkommnisse und Äußerungen berichtet, die bei den Fragestellern
Besorgnis über die Professionalität und Urteilsfähigkeit des Auswärtigen Amts
sowie führender Persönlichkeiten innerhalb des Ministeriums auslösten. So
führten vielfach als undiplomatisch empfundene Äußerungen in den sozialen
Medien für Irritationen bei wichtigen deutschen Partnern wie Israel oder den
USA (www.welt.de/politik/article253863974/Schockierend-ist-Israelische-Bots
chaft-reagiert-auf-Post-des-Auswaertigen-Amts-zum-Westjordanland.html;
www.n-tv.de/politik/Donald-Trump-Auswaertiges-Amt-macht-sich-ueber-Auss
age-lustig-article25221231.html?utm_term=ntv&utm_campaign=post&utm_m
edium=echobox&utm_source=Twitter#Echobox=1726075713). In diesem
Zusammenhang stieß auch ein Abendessen auf persönliche Einladung der
Bundesaußenministerin mit in den Medien als „Israel-Feinde“ bezeichneten
Teilnehmenden (www.focus.de/politik/deutschland/1-859-50-euro-kosten-nach-abe
ndessen-mit-israel-feinden-waechst-kritik-gegen-baerbock_id_26037548
6.html) nicht nur bei den Fragestellern auf Unverständnis. Zu diesem nach
Ansicht der Fragesteller fragwürdigen Vorgang sind bis heute viele Fragen
ungeklärt (siehe Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
20/14940). Darüber hinaus sorgte das Auswärtige Amt erst in der vergangenen
Woche erneut für negative Schlagzeilen: So war eine als „Nur für den
Dienstgebrauch“ markierte Verschlusssache in Form einer vertraulichen
diplomatischen Korrespondenz der deutschen Botschaft in Washington an die
Öffentlichkeit gelangt und hatte die sehr kritische Einschätzung der Botschaft zur
neuen US-Administration offengelegt. Bei den Fragestellern hinterlässt dies
Fragen bezüglich der Motive der durchstechenden Stellen und lässt zugleich
Zweifel an der Professionalität des Amts, insbesondere in einer so sensiblen
Phase der transatlantischen Beziehungen, aufkommen (www.zeit.de/politik/aus
land/2025-01/diplomatie-kritischer-bericht-trump-zusammenarbeit).
Ebenso muss nach Auffassung der Fragesteller nach drei Jahren der
feministischen Außenpolitik und dem vom Amt vorangetriebenen Fokus auf
Klimaaußenpolitik die Eignung dieser vielfach als belehrend wahrgenommenen Haltung
des Amts und dessen Spitze in Zeiten großer geo- und sicherheitspolitischer
Herausforderungen hinterfragt werden. So sprach etwa der brasilianische
Präsident Lula in Bezug auf die überbordende Einmischung durch Industriestaaten
in innere Angelegenheiten in Fragen von Klimaschutz und Umwelt von
„grünem Neokolonialismus“ (www.spiegel.de/politik/deutschland/annalena-baerbo
ck-und-die-feministische-aussenpolitik-im-auswaertigen-amt-stoesst-sie-an-ihr
e-grenzen-a-af36443b-b26d-483c-b635-7fb6756b538a). Auch die
Generaldirektorin der Welthandelsorganisation (WTO), Ngozi Okonjo-Iweala, hat in
ihrer Rede bei der Konferenz der Leiterinnen und Leiter der deutschen
Auslandsvertretungen im Auswärtigen Amt im September 2023 kritisiert, wenn
sich der Globale Süden mit China einließe, bekomme man einen Flughafen,
wenn man sich mit Deutschland einließe, bekomme man Belehrungen (www.m
anager-magazin.de/politik/deutschland/mittelstand-warum-german-free-internat
ional-zum-werbeslogan-wird-a-2f28a720-c2ce-46a9-bdd6-dc9d8bcacd05).
Solche Einschätzungen sind gerade angesichts der wirtschaftlichen Situation in
Deutschland äußerst ernst zu nehmen.
Zum Ende der aktuellen Legislaturperiode ist aus Sicht der Fragesteller ein
geeigneter Zeitpunkt für eine Bestandsaufnahme der deutschen Außenpolitik
zwischen russischem Angriffskrieg und feministischer Außenpolitik.
Auszugsweise soll dabei ebenso der Blick auf die Kernaufgaben des Amts, beispielsweise
die bilaterale Zusammenarbeit mit engen Partnern, gerichtet werden wie auf die
Bewältigung gegenwärtiger und künftiger Herausforderungen, etwa die
Weiterentwicklung der EU hin zu mehr Handlungsfähigkeit oder die Steigerung ihrer
Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
1. Bringt die Bundesaußenministerin in Gesprächen mit ihrem US-
amerikanischen Kollegen und anderen Akteuren in der neuen US-
Administration zum Ausdruck, dass die Ukraine im Falle von
Friedensverhandlungen einen zentralen Platz am Verhandlungstisch erhalten muss
und nur solche Lösungen des Konflikts ernsthaft diskutiert werden
können, mit denen die Ukraine selbstbestimmt einverstanden ist?
2. Welche führenden Mitglieder der republikanischen Partei hat die
Bundesaußenministerin innerhalb des letzten Jahres 2024 in Vorbereitung auf eine
mögliche Wiederwahl Donald Trumps getroffen, haben im Jahr 2024
Treffen mit dem nun neuen amerikanischen Außenminister Marco Rubio, dem
designierten Nationalen Sicherheitsberater Michael Waltz oder dem nun
neuen Vizepräsidenten James David Vance stattgefunden (bitte alle
Treffen und die Agenda namentlich und mit Daten auflisten)?
3. Hat die Bundesaußenministerin zum Zeitpunkt dieser Kleinen Anfrage
(Ende Januar 2024) bereits erste Antrittsgespräche mit hochrangigen
Vertretern der neuen US-Administration geführt, gab es insbesondere mit dem
neuen Außenminister Marco Rubio sowie dem Sondergesandten für die
Ukraine, Keith Kellogg, dem Sondergesandten für den Nahen und
Mittleren Osten, Steve Witkoff, und dem Sicherheitsberater Mike Waltz erste
Gespräche (bitte alle Treffen namentlich und mit Daten auflisten)?
4. Sieht das Auswärtige Amt mit Blick auf die kürzlich durchgestochene
diplomatische Korrespondenz aus der deutschen Botschaft in Washington
zum Amtsantritt der zweiten Trump-Administration Handlungsbedarf, die
interne Kommunikation und die Sicherheitsvorkehrungen für sensible
diplomatische Dokumente zu überprüfen, um künftige Leaks zu verhindern?
a) Hat die US-amerikanische Botschaft in Berlin anlässlich des Leaks der
diplomatischen Korrespondenz mit dem Auswärtigen Amt Kontakt
aufgenommen?
b) Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf die
bilateralen Beziehungen zu den USA angesichts der in der diplomatischen
Korrespondenz geäußerten Kritik und der öffentlichen Diskussion
darüber?
5. Inwieweit und ab welchem Punkt ist die Leitungsebene innerhalb des
Auswärtigen Amts an der Freigabe von Beiträgen des
Bundesministeriums in den sozialen Medien (unter anderem auf der Plattform X)
beteiligt?
a) Hat das Auswärtige Amt im Bereich der Kommunikation infolge der
bei wichtigen Partnern durch die als undiplomatisch empfundenen
Äußerungen des Amtes in den sozialen Medien entstandenen Irritationen
eine Überarbeitung der Freigabeverfahren und einzubindenden Ebenen
vorgenommen?
b) Wenn ja, welche?
c) Wenn nein, warum nicht?
6. Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Stand der Umsetzung
der Nationalen Sicherheitsstrategie, welche Initiativen aus der Nationalen
Sicherheitsstrategie wurden bereits umgesetzt, und welche noch nicht?
7. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der
Enquete-Kommission „Lehren aus Afghanistan für das künftige vernetzte
Engagement Deutschlands“ (27. Januar 2025), dass ein Nationaler
Sicherheitsrat für eine ressortübergreifende und abgestimmte Außen- und
Sicherheitspolitik vor dem Hintergrund der uns gegenüberstehenden
erheblichen und drängenden internationalen Herausforderungen unbedingt
notwendig ist, und wie positioniert sie sich dazu?
8. Wie hat die Bundesregierung den Auftrag des Deutschen Bundestages
vom 28. September 2023 (Bundestagsdrucksache 20/8536) erfüllt, die
deutsche Politik in den Vereinten Nationen (VN) und anderen
internationalen Organisationen ressortübergreifend abzustimmen und dafür
Leistungen aus verschiedenen Ministerien an die VN, ihre Sonderorganisationen
und weitere internationale Organisationen zentral zu erfassen und
regelmäßige Berichte der erfassten Daten über ressortübergreifende
Maßnahmen und Leistungen an den Deutschen Bundestag zu übermitteln?
9. Welche fünf Mitgliedstaaten der Europäischen Union wurden von der
Bundesaußenministerin und der Staatsministerin für Europa und Klima in
den letzten drei Jahren 2022, 2023 und 2024 am häufigsten besucht, bzw.
aus welchen fünf EU-Mitgliedstaaten wurden die meisten Besuche in
Deutschland empfangen (bitte die Länder und einzelne Treffen inklusive
Daten, Agenda und deutscher ministerieller Teilnehmenden auflisten)?
10. Welche Bemühungen unternimmt die Bundesregierung auf EU-Ebene und
im bilateralen Verhältnis zu Mitgliedstaaten, um in Zeiten zunehmender
Polarisierung die umso mehr erforderliche gemeinsame Kommunikation
und ein einheitliches Auftreten in entscheidenden politischen Fragen
sicherzustellen, und welche Erfolge kann die Bundesregierung hierbei
verzeichnen?
11. Welche Bemühungen hat die Bundesregierung unternommen, um die
Freundschaft und Partnerschaft zu unserem engsten europäischen
Verbündeten Frankreich im Einklang mit dem Vertrag von Aachen (2019) anhand
konkreter Maßnahmen zu untermauern und weiterzuentwickeln?
a) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die in
Artikel 1 angestrebte intensivierte Zusammenarbeit in der Europapolitik
mit Leben zu füllen?
b) Haben aus Sicht der Bundesregierung die in Artikel 2 vereinbarten
regelmäßigen Konsultationen im Vorfeld großer europäischer Treffen
zu einer Abstimmung gemeinsamer Standpunkte geführt, und wenn ja,
kann die Bundesregierung hierfür konkrete Beispiele nennen?
c) Gibt es weitere Beispiele für regelmäßig wiederkehrende Termine zu
Konsultationen zwischen der Bundesaußenministerin und ihrem
französischen Amtskollegen, und in welchem Abstand und zu welchen
Themen haben diese Absprachen stattgefunden bzw. sind für die
Zukunft geplant?
d) Gibt es regelmäßig wiederkehrende Termine zu Konsultationen
zwischen der Staatsministerin für Europa und Klima und dem
französischen Ministre délégué chargé de l'Europe, und in welchem Abstand
und zu welchem Thema haben diese Absprachen stattgefunden?
e) Kann die Bundesregierung erfolgreiche Beispiele für die in Artikel 2
vereinbarte Abstimmung bei der Umsetzung von europäischem in das
nationale Recht nennen?
f) Hat die Bundesregierung das Ziel aus Artikel 4 umgesetzt, die
Zusammenarbeit in der Außen- und Sicherheitspolitik zu stärken,
gemeinsame Positionen zu entwickeln und wenn möglich gemeinsam zu
handeln, und welche konkreten Beispiele kann sie dafür nennen?
g) Wie oft nahm die Bundesaußenministerin entsprechend Artikel 24 des
Vertrags von Aachen an einer Sitzung des französischen Kabinetts
teil?
h) Wie oft tagte der Ausschuss für Grenzüberschreitende
Zusammenarbeit (GRÜZ) zwischen Dezember 2021 und Januar 2025, und wie
oft war das Auswärtige Amt durch eine Vertreterin oder einen
Vertreter der Leitungsebene repräsentiert?
12. Wie viele im Auswärtigen Amt beschäftigte Personen haben auf deutscher
Seite an den in Artikel 5 des Vertrags von Aachen angestrebten
Austauschprogrammen bis Stand 15. Januar 2025 teilgenommen?
a) Wie viele Personen aus dem deutschen Führungspersonal bzw. der
Leitungsebene nahmen an einem Austausch mit dem französischen
Außenministerium teil (bitte nach Amtsbezeichnung und Länge des
Austausches aufschlüsseln)?
b) Wie viele Personen nahmen von deutscher Seite an einem Austausch
in der französischen Ständigen Vertretung bei den Vereinten Nationen,
bei der französischen Ständigen Vertretung bei der Nordatlantische
Vertragsorganisation und der französischen Ständigen Vertretungen
bei der Europäischen Union teil (bitte nach Amtsbezeichnung und
Länge des Austausches aufschlüsseln)?
c) Wie viele Personen nahmen von deutscher Seite an einem Austausch
zwischen den für die Koordinierung der europapolitischen
Maßnahmen zuständigen Stellen in Frankreich teil (bitte nach
Amtsbezeichnung und Länge des Austausches aufschlüsseln)?
13. Welche Bemühungen hat die Bundesregierung unternommen, um die
Freundschaft und Partnerschaft zu Polen, insbesondere in der Außen- und
Sicherheitspolitik, anhand konkreter Maßnahmen zu untermauern und
weiterzuentwickeln?
a) Welche konkreten Maßnahmen mit welchen Ergebnissen hat die
Bundesregierung unternommen, um die Zusammenarbeit innerhalb des
Weimarer Dreiecks weiter zu vertiefen und zu intensivieren, und mit
welcher Regelmäßigkeit haben entsprechende Treffen stattgefunden?
b) Wie bewertet die Bundesregierung die außenpolitischen Prioritäten der
gegenwärtigen polnischen Ratspräsidentschaft, und hinsichtlich
welcher Prioritäten hat die Bundesregierung bisher eine proaktive Rolle
bei deren Umsetzung angestrebt?
14. Welche konkreten Bemühungen hat die Bundesregierung unternommen,
um eine möglichst enge Zusammenarbeit mit europäischen Wertepartnern
wie Norwegen und dem Vereinigten Königreich, insbesondere in den
Bereichen Sicherheit, zu erreichen, und was stellen aus Sicht der
Bundesregierung diesbezüglich besondere Erfolge dar?
15. Welche Initiativen mit welchen konkreten Ergebnissen hat die
Bundesregierung unternommen, um die Dynamik und die Glaubwürdigkeit des
Erweiterungsprozesses der EU sowohl mit Blick auf die Staaten des
Westbalkans als auch mit Blick auf die Ukraine und die Republik Moldau
wieder anzukurbeln respektive zu gewährleisten?
a) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um
die betroffenen Staaten bei ihren Reformbemühungen hinsichtlich der
Erfüllung der EU-Beitrittskriterien („Kopenhagener Kriterien“) als
Grundvoraussetzung für einen EU-Beitritt proaktiv zu unterstützen?
b) Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Stand der
Umsetzung der auf dem letzten Gipfel des Berliner Prozesses 2024
beschlossenen Initiativen?
c) Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der maßgeblich von
Bundeskanzler Olaf Scholz vorangetriebenen Absichtserklärung
zwischen der EU und Serbien hinsichtlich des Lithium-Abbaus im Jadar-
Tal?
d) Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Bilanz des
scheidenden Sonderbeauftragten der EU für den Dialog zwischen Pristina und
Belgrad, Miroslav Lajčák?
e) Wie bewertet die Bundesregierung die Herausforderungen für den EU-
Beitritt der Ukraine, insbesondere in Anbetracht der laufenden
Reformprozesse und des Kriegszustands, und welche konkreten
Unterstützungsmaßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um die
Ukraine auf ihrem Weg zur EU-Mitgliedschaft zu begleiten?
16. Welche Strategie und Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung, um
langfristig die EU-Beitrittsperspektive Georgiens zu erhalten?
a) Gab es nach den Parlamentswahlen vom 26. Oktober 2024 Gespräche
zwischen dem deutschen Botschafter in Georgien und/oder der
Leitungsebene des Auswärtigen Amts mit Entscheidungsträgern der
Partei „Georgischer Traum“?
b) Wenn ja, wann haben sie stattgefunden, und um welche Themen ging
es?
c) Welche konkreten Maßnahmen ergriff und/oder plant die
Bundesregierung, um die überwiegend proeuropäische georgische Bevölkerung bei
ihrem Wunsch nach einer Integration Georgiens in die EU auch nach
dem Beschluss der regierenden Partei „Georgischer Traum“,
Beitrittsverhandlungen mit der EU bis 2028 auszuschließen, zu unterstützen?
d) Welche konkreten Maßnahmen erwog oder erwägt die
Bundesregierung auch in Gesprächen mit europäischen Partnern, um wirksam auf
den antieuropäischen und zunehmend autoritären Kurs der
georgischen Regierung und deren tragender Partei „Georgischer Traum“ zu
reagieren?
e) Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die Gewaltakte der
georgischen Regierung gegen friedlich Demonstrierende,
Politikerinnen und Politiker und Medienvertreterinnen und Medienvertreter
(www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/proteste-georgien-polizeigew
alt-100.html) unabhängig untersuchen zu lassen und die mutmaßlichen
Verantwortlichen hierfür zur Verantwortung zu ziehen?
f) Sind vom Auswärtigen Amt zusätzliche Programme in Kooperation
mit dem Goethe-Institut und Nichtregierungsorganisationen (NGOs)
in Georgien geplant, um unabhängige georgische Journalistinnen und
Journalisten, Medien- und Kulturschaffende in der aktuell prekären
Lage angesichts der Repressionen durch den „Georgischen Traum“ (ak
ademie.dw.com/de/internationaler-tag-gegen-straflosigkeit-f%C3%BC
r-verbrechen-an-journalisten-der-fall-georgien/a-70692251) zu
unterstützen?
17. Welche Initiativen hat die Bundesregierung unternommen, um die
notwendige interne Reform der EU voranzubringen und die EU institutionell
und operativ auf eine potenziell größere Mitgliederzahl vorzubereiten?
a) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um
eine Reform der EU-Entscheidungsprozesse, insbesondere in der
Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, voranzutreiben?
b) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um
die Instrumente und Prozesse für den Schutz der Rechtsstaatlichkeit
innerhalb der EU und ihrer Mitgliedstaaten im Kontext bevorstehender
Erweiterungen zu stärken?
c) Welche Vorarbeiten, Treffen und Überlegungen hat die
Bundesregierung bisher in den Vorbereitungen der Verhandlungen zum nächsten
Mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 unternommen, und welche
nennenswerten Ergebnisse konnten hierbei erzielt werden?
18. Wie bewertet das Auswärtige Amt die Möglichkeit und
Wahrscheinlichkeit der Reintegration Syriens in regionale und internationale Strukturen
vor dem Hintergrund der veränderten Machtverhältnisse, und unter
welchen Voraussetzungen ist dies aus Sicht der Bundesregierung denkbar?
19. Welche Bedingungen koppelt die Bundesregierung an eine mögliche
Lockerung der EU-Sanktionen gegen Syrien?
20. Hat das Auswärtige Amt zusätzliche finanzielle Mittel vor dem
Hintergrund des Regimewechsels in Syrien für humanitäre Hilfe als kurzfristige
Maßnahme für Syrien bereitgestellt, und wenn ja, welche, und in welcher
Höhe, welche finanziellen Mittel in welcher Höhe, aufgeteilt nach
Einzelplänen und Titeln, sind voraussichtlich für 2025 vorgesehen?
21. Plant das Auswärtige Amt, sicherzustellen, dass Angehörige vulnerabler
Gruppen von der humanitären Hilfe in Syrien profitieren, und wenn ja,
wie, wie wurde deren Zugang zu humanitärer Hilfe gegenüber den neuen
Machthabern in Damaskus thematisiert?
22. Plant die Bundesregierung nach Beendigung der Kampfhandlungen im
Gazastreifen und im Falle eines nachhaltigen Waffenstillstands, sich im
Rahmen der VN für eine Änderung des Mandats der Generalversammlung
einzusetzen und die Überführung der Aufgaben von UNRWA (Hilfswerk
der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten) in
andere VN-Organisationen (UNHCR (Flüchtlingskommissariat der
Vereinten Nationen), WFP (Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen)
etc.) voranzutreiben, und wenn nein, was spricht aus Sicht der
Bundesregierung gegen eine solche mittelfristige Überführung der Aufgaben,
gerade angesichts des zerrütteten Vertrauens unseres engen Partners Israel in
UNRWA als Organisation?
23. Hat das Auswärtige Amt konkrete Schritte unternommen, um eine Listung
der iranischen Revolutionsgarden auf der EU-Terrorliste zu erwirken, und
wenn ja, welche, und wie bewertet sie allen voran die juristische
Realisierbarkeit dieser Maßnahme?
24. Was hat die Bundesaußenministerin infolge der politisch motivierten
grausamen Hinrichtung von Jamshid Sharmahd unternommen, um das
iranische Mullah-Regime zu sanktionieren?
25. Wie hat Annalena Baerbock in ihrer Funktion als Bundesministerin im
Auswärtigen Amt sichergestellt, dass die Beweismittellieferung ihres
Hauses (nach den Beweisbeschlüssen des 1. Untersuchungsausschusses
Afghanistan) vollständig und vollzählig ist?
26. Wurde Personen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für
Afghanistan (BAP) die Einreise ohne gültigen Visumsantrag gestattet, und wenn
ja, in wie vielen Fällen?
a) Wie viele dieser Personen wurden inzwischen als Gefährder
eingestuft?
b) Hat die Bundesregierung eine nachträgliche Überprüfung,
insbesondere der Gefährder, veranlasst?
c) Wenn ja, welche konkreten Überprüfungsschritte wurden
vorgenommen?
27. Wurden bei Einreisen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für
Afghanistan (BAP) in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des
Innern und für Heimat zusätzliche Sicherheitsinterviews durchgeführt?
28. Warum hat das Auswärtige Amt im Frühjahr 2024 eine auf Arabisch
verfasste Mitteilung zum neuen Staatsangehörigkeitsrecht verbreitet?
a) Über welche Plattformen und Medien sowie zu welchen Kosten wurde
durch das Auswärtige Amt und unterstellten Organisationen im
Ausland für die doppelte Staatsbürgerschaft im Jahr 2024 geworben?
b) Durch wen wurde die Weisung erteilt, speziell für die Möglichkeit
einer Beantragung doppelter Staatsbürgerschaft zu werben?
29. An wie vielen Standorten lassen sich sämtliche Visa-Arten gegenwärtig
(Stand: Ende Januar 2025) vollständig digital beantragen?
30. Bis wann sollen alle geplanten Arten von Visa-Anträgen digital
beantragbar sein?
31. Welche Visa-Anträge sind gegenwärtig nicht digital durchführbar (bitte
nach Visum-Art und Standort aufschlüsseln)
32. Ist die Digitalisierung der Visa-Anträge im finanziell veranschlagten
Rahmen geblieben, wenn nein, um wie viel wurden die ursprünglich
angesetzten Mittel überschritten?
33. Kam es zu Verzögerungen bei der Einführung der digitalen
Antragsstellung, wenn ja, wie weit und warum wichen die einzelnen Schritte von der
ursprünglichen zeitlichen Planung ab?
34. Wie lange betrug die durchschnittliche Bearbeitungszeit pro Visumsantrag
vor Einführung des Digitalisierungsprozesses (bitte nach Visum-Art, Land
und Jahr aufschlüsseln)?
35. Wie viele Personalstunden wurden daraus folgend durch die verzögerte
Einführung zusätzlich benötigt?
36. Sind der Bundesregierung Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der
Bewilligung, Abrechnung oder Kontrolle von Zuwendungen für
Zuwendungsempfänger durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
(BfAA) bekannt?
a) Wenn ja, wie viele Zuwendungsempfänger haben Schwierigkeiten mit
der Bewilligung, Abrechnung oder Kontrolle durch das BfAA dem
Auswärtigen Amt (AA) gegenüber geäußert?
b) Wenn ja, welcher Art sind die Schwierigkeiten, die
Zuwendungsempfänger mit der Bewilligung, Abrechnung oder Kontrolle durch das
BfAA erfahren?
c) Wenn ja, welche drei höchsten Zuwendungen sind der
Bundesregierung bekannt, bei denen es zu Schwierigkeiten mit der Bewilligung,
Abrechnung oder Kontrolle durch das BfAA gekommen ist?
37. Ab welcher Höhe von individuellen Ausgaben ist es vorgekommen, dass
das BfAA Vergleichsangebote von Zuwendungsempfängern eingefordert
hat?
38. Wie bewertet das Auswärtige Amt die noch immer ausstehende
Ratifizierung der sogenannten Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPAs) aus
außenpolitischer Sicht?
a) Wurde das Auswärtige Amt von den betreffenden Partnerstaaten auf
die Nichtratifizierung angesprochen, und wenn ja, wie wird die
Nichratifizierung der WPAs den Partnern gegenüber erklärt?
b) Wie bringt das Auswärtige Amt die Nichtratifizierung der WPAs mit
dem Anspruch nach Partnerschaften auf Augenhöhe im Sinne einer
feministischen Außenpolitik überein?
39. Welche Berichtspflichten für Fördermittel wurden vom Auswärtigen Amt
in der aktuellen Legislaturperiode neu eingeführt?
40. Welche dieser Berichtspflichten beruhen auf europäischer bzw. deutscher
Gesetzgebung, welche Berichtspflichten wurden ohne gesetzliche
Notwendigkeit eingeführt?
41. Welche zusätzlichen Berichtspflichten sind insbesondere durch das
Gender-Mainstreaming und die kultursensible Arbeit im Rahmen der
feministischen Außenpolitik des Auswärtigen Amts sowohl für das
Bundesministerium als auch für Fördermittelempfänger entstanden?
42. Hat das Auswärtige Amt Einblick, ob zusätzliche Berichtspflichten im
Rahmen gendersensibler und gendertransformativer Projektmittelvergabe
und der damit insbesondere für kleinere Fördermittelempfänger
verbundene überproportional hohe Verwaltungsaufwand dem Anspruch einer
steigenden Lokalisierung von Projektmitteln entgegensteht, und wenn ja,
inwiefern, und wie bewertet das Auswärtige Amt diesen nach Ansicht der
Fragesteller bestehenden Zielkonflikt?
43. Welche Maßnahmen wurden vom Auswärtigen Amt seit der Einführung
der Leitlinien der feministischen Außenpolitik ergriffen, um Ortskräfte
wie auch Angestellte von Botschaften und Auslandsvertretungen vor
insbesondere sexualisierter Gewalt zu schützen?
44. Wie definiert das Auswärtige Amt den in den Leitlinien für feministische
Außenpolitik genannten Paritätskorridor?
45. Wurde aufgrund einer Nichtbeachtung des Paritätskorridors die Teilnahme
von deutschen Diplomatinnen und Diplomaten an Veranstaltungen seit
Veröffentlichung der Leitlinien für feministische Außenpolitik abgesagt,
und wenn ja, wie viele (bitte Veranstaltungstitel, Veranstaltungsort und
Datum nennen)?
Berlin, den 29. Januar 2025
Christian Dürr und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Ähnliche Kleine Anfragen
Gefahren für Deutsche durch Tourismus in Risikogebiete
AfD29.01.2026
Kosten und Nutzen des Vertrags von Aachen
AfD29.01.2026
Einsatz von KI-gestützten Zielsystemen im militärischen Kontext und völkerrechtliche Implikationen
DIE LINKE20.01.2026
Endverbleibskontrollen und Korruptionsprävention bei Militärhilfen für die Ukraine
AfD27.01.2026