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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Das Auswärtige Amt und die Bundesaußenministerin des Auswärtigen - Zwischen russischem Angriffskrieg und feministischer Außenpolitik

(insgesamt 45 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

06.03.2025

Aktualisiert

12.03.2025

BT20/1494512.02.2025

Das Auswärtige Amt und die Bundesaußenministerin des Auswärtigen - Zwischen russischem Angriffskrieg und feministischer Außenpolitik

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Deutscher Bundestag Drucksache 20/14945 20. Wahlperiode 12.02.2025 Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael-Georg Link (Heilbronn), Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Anikó Glogowski-Merten, Julian Grünke, Thomas Hacker, Philipp Hartewig, Peter Heidt, Markus Herbrand, Pascal Kober, Kristine Lütke, Anja Schulz, Dr. Stephan Seiter, Bettina Stark-Watzinger, Jens Teutrine, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP Das Auswärtige Amt und die Bundesministerin des Auswärtigen – Zwischen russischem Angriffskrieg und feministischer Außenpolitik Seit Dezember 2021 sehen sich Deutschland und Europa erheblichen außen- und sicherheitspolitischen Herausforderungen gegenüber. Mit dem am 24. Februar 2022 begonnenen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die gesamte Ukraine hat Russland unter der Führung von Staatspräsident Wladimir Putin der europäischen Friedensordnung von 1991 endgültig den Rücken gekehrt. Der Krieg auf unserem Kontinent hat die europäische Sicherheitsarchitektur grundlegend erschüttert. Als Verfechter der regelbasierten Weltordnung ist nach Ansicht der Fragesteller die Unterstützung der Ukraine bei der Wahrnehmung ihres völkerrechtlich verbrieften Selbstverteidigungsrechts damit auch im zentralen Interesse Deutschlands: Es geht um den Frieden, die Stabilität und die Demokratie auf unserem Kontinent. Putsche im Sahel, Bürgerkrieg im Sudan, das mit immer härteren Repressalien agierende menschenrechtsverachtende Mullah-Regime im Iran oder die Festigung des Talibanregimes in Afghanistan stellen ein komplexes Tableau an Themen dar, das Deutschland nicht im Alleingang bewältigen kann. Am 7. Oktober 2023 folgte mit dem brutalen Angriff der terroristischen Hamas gegen Israel eine weitere erschütternde Zäsur und ein Wiederaufflammen des Nahostkonflikts im Gazastreifen und darüber hinaus. Der überraschende Fall des syrischen Diktators al-Assad schuf das Potenzial für eine völlig neue regionale Dynamik im Nahen und Mittleren Osten. Im Hintergrund dieser zahlreichen Spannungen und Konflikte verschärft sich die systemische Rivalität mit der von Präsident Xi geführten Volksrepublik China zunehmend, während sich gleichzeitig die Aussicht auf ein auf absehbare Zeit überwiegend transaktional geprägtes transatlantisches Verhältnis verstärkt. Auch die Europäische Union (EU) agiert nach Ansicht der Fragesteller in einem sicherheitspolitischen Umfeld, das zunehmend von Spannungen und Unsicherheiten geprägt ist. Die hybride Kriegsführung und Desinformationskampagnen gegen Mitgliedstaaten der EU, systematische Unterminierungen des europäischen Wertefundaments durch interne und externe Akteure, eine schwindende Wettbewerbsfähigkeit, ein Erweiterungsprozess, der an Dynamik und Glaubwürdigkeit verloren hat, der Mangel an notwendigen internen EU- Reformen zur Verbesserung ihrer Handlungsfähigkeit und der Vormarsch illiberaler Akteure in EU-Mitgliedstaaten – all das droht das europäische Friedens- und Wohlstandsprojekt in den Augen der Fragesteller zu gefährden. Die Neuausrichtung der amerikanischen Sicherheitsinteressen und die Notwendigkeit einer gerechteren Lastenverteilung müssen eine Weiterentwicklung der europäischen Sicherheitsarchitektur zur Folge haben. Deutschland und seine europäischen Partner müssen angesichts dieser Herausforderungen umso mehr an einem Strang ziehen. Dies stellt nur eine kleine Auswahl der Entwicklungen, Krisen und Herausforderungen dar, mit der das Auswärtige Amt in den letzten Jahren und die Bundesministerin des Auswärtigen, Annalena Baerbock, seit ihrem Amtsantritt am 8. Dezember 2021 konfrontiert war. Neben der Bewältigung dieser Aufgaben setzte Bundesaußenministerin Annalena Baerbock sich und ihrem Haus weitere Ziele. Beispielsweise wurde die – in den Augen der Fragesteller – längst überfällige Digitalisierung des Visumsprozesses in Angriff genommen, die in Zeiten des Fachkräftemangels in Deutschland von hoher Priorität ist (www.businessin sider.de/abo/bi-plus/politik-plus/digitale-visa-baerbocks-prestigeprojekt-haelt-n icht-was-es-verspricht/). Ebenso wurden vom Auswärtigen Amt neue Schwerpunkte gesetzt, so etwa die Auf- und Umsetzung der Leitlinien zu feministischer Außenpolitik (www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/2585008/d44459 0d5a7741acc6e37a142959170e/ll-ffp-data.pdf) oder die Strategie für Klimaaußenpolitik (www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/2633110/90e88ad741351a 8885f478c49a1741eb/kap-strategie-data.pdf). Es wurde wiederholt in der Medienlandschaft Deutschlands und anderer Staaten über Vorkommnisse und Äußerungen berichtet, die bei den Fragestellern Besorgnis über die Professionalität und Urteilsfähigkeit des Auswärtigen Amts sowie führender Persönlichkeiten innerhalb des Ministeriums auslösten. So führten vielfach als undiplomatisch empfundene Äußerungen in den sozialen Medien für Irritationen bei wichtigen deutschen Partnern wie Israel oder den USA (www.welt.de/politik/article253863974/Schockierend-ist-Israelische-Bots chaft-reagiert-auf-Post-des-Auswaertigen-Amts-zum-Westjordanland.html; www.n-tv.de/politik/Donald-Trump-Auswaertiges-Amt-macht-sich-ueber-Auss age-lustig-article25221231.html?utm_term=ntv&utm_campaign=post&utm_m edium=echobox&utm_source=Twitter#Echobox=1726075713). In diesem Zusammenhang stieß auch ein Abendessen auf persönliche Einladung der Bundesaußenministerin mit in den Medien als „Israel-Feinde“ bezeichneten Teilnehmenden (www.focus.de/politik/deutschland/1-859-50-euro-kosten-nach-abe ndessen-mit-israel-feinden-waechst-kritik-gegen-baerbock_id_26037548 6.html) nicht nur bei den Fragestellern auf Unverständnis. Zu diesem nach Ansicht der Fragesteller fragwürdigen Vorgang sind bis heute viele Fragen ungeklärt (siehe Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14940). Darüber hinaus sorgte das Auswärtige Amt erst in der vergangenen Woche erneut für negative Schlagzeilen: So war eine als „Nur für den Dienstgebrauch“ markierte Verschlusssache in Form einer vertraulichen diplomatischen Korrespondenz der deutschen Botschaft in Washington an die Öffentlichkeit gelangt und hatte die sehr kritische Einschätzung der Botschaft zur neuen US-Administration offengelegt. Bei den Fragestellern hinterlässt dies Fragen bezüglich der Motive der durchstechenden Stellen und lässt zugleich Zweifel an der Professionalität des Amts, insbesondere in einer so sensiblen Phase der transatlantischen Beziehungen, aufkommen (www.zeit.de/politik/aus land/2025-01/diplomatie-kritischer-bericht-trump-zusammenarbeit). Ebenso muss nach Auffassung der Fragesteller nach drei Jahren der feministischen Außenpolitik und dem vom Amt vorangetriebenen Fokus auf Klimaaußenpolitik die Eignung dieser vielfach als belehrend wahrgenommenen Haltung des Amts und dessen Spitze in Zeiten großer geo- und sicherheitspolitischer Herausforderungen hinterfragt werden. So sprach etwa der brasilianische Präsident Lula in Bezug auf die überbordende Einmischung durch Industriestaaten in innere Angelegenheiten in Fragen von Klimaschutz und Umwelt von „grünem Neokolonialismus“ (www.spiegel.de/politik/deutschland/annalena-baerbo ck-und-die-feministische-aussenpolitik-im-auswaertigen-amt-stoesst-sie-an-ihr e-grenzen-a-af36443b-b26d-483c-b635-7fb6756b538a). Auch die Generaldirektorin der Welthandelsorganisation (WTO), Ngozi Okonjo-Iweala, hat in ihrer Rede bei der Konferenz der Leiterinnen und Leiter der deutschen Auslandsvertretungen im Auswärtigen Amt im September 2023 kritisiert, wenn sich der Globale Süden mit China einließe, bekomme man einen Flughafen, wenn man sich mit Deutschland einließe, bekomme man Belehrungen (www.m anager-magazin.de/politik/deutschland/mittelstand-warum-german-free-internat ional-zum-werbeslogan-wird-a-2f28a720-c2ce-46a9-bdd6-dc9d8bcacd05). Solche Einschätzungen sind gerade angesichts der wirtschaftlichen Situation in Deutschland äußerst ernst zu nehmen. Zum Ende der aktuellen Legislaturperiode ist aus Sicht der Fragesteller ein geeigneter Zeitpunkt für eine Bestandsaufnahme der deutschen Außenpolitik zwischen russischem Angriffskrieg und feministischer Außenpolitik. Auszugsweise soll dabei ebenso der Blick auf die Kernaufgaben des Amts, beispielsweise die bilaterale Zusammenarbeit mit engen Partnern, gerichtet werden wie auf die Bewältigung gegenwärtiger und künftiger Herausforderungen, etwa die Weiterentwicklung der EU hin zu mehr Handlungsfähigkeit oder die Steigerung ihrer Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit. Wir fragen deshalb die Bundesregierung: 1. Bringt die Bundesaußenministerin in Gesprächen mit ihrem US- amerikanischen Kollegen und anderen Akteuren in der neuen US- Administration zum Ausdruck, dass die Ukraine im Falle von Friedensverhandlungen einen zentralen Platz am Verhandlungstisch erhalten muss und nur solche Lösungen des Konflikts ernsthaft diskutiert werden können, mit denen die Ukraine selbstbestimmt einverstanden ist? 2. Welche führenden Mitglieder der republikanischen Partei hat die Bundesaußenministerin innerhalb des letzten Jahres 2024 in Vorbereitung auf eine mögliche Wiederwahl Donald Trumps getroffen, haben im Jahr 2024 Treffen mit dem nun neuen amerikanischen Außenminister Marco Rubio, dem designierten Nationalen Sicherheitsberater Michael Waltz oder dem nun neuen Vizepräsidenten James David Vance stattgefunden (bitte alle Treffen und die Agenda namentlich und mit Daten auflisten)? 3. Hat die Bundesaußenministerin zum Zeitpunkt dieser Kleinen Anfrage (Ende Januar 2024) bereits erste Antrittsgespräche mit hochrangigen Vertretern der neuen US-Administration geführt, gab es insbesondere mit dem neuen Außenminister Marco Rubio sowie dem Sondergesandten für die Ukraine, Keith Kellogg, dem Sondergesandten für den Nahen und Mittleren Osten, Steve Witkoff, und dem Sicherheitsberater Mike Waltz erste Gespräche (bitte alle Treffen namentlich und mit Daten auflisten)? 4. Sieht das Auswärtige Amt mit Blick auf die kürzlich durchgestochene diplomatische Korrespondenz aus der deutschen Botschaft in Washington zum Amtsantritt der zweiten Trump-Administration Handlungsbedarf, die interne Kommunikation und die Sicherheitsvorkehrungen für sensible diplomatische Dokumente zu überprüfen, um künftige Leaks zu verhindern? a) Hat die US-amerikanische Botschaft in Berlin anlässlich des Leaks der diplomatischen Korrespondenz mit dem Auswärtigen Amt Kontakt aufgenommen? b) Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf die bilateralen Beziehungen zu den USA angesichts der in der diplomatischen Korrespondenz geäußerten Kritik und der öffentlichen Diskussion darüber? 5. Inwieweit und ab welchem Punkt ist die Leitungsebene innerhalb des Auswärtigen Amts an der Freigabe von Beiträgen des Bundesministeriums in den sozialen Medien (unter anderem auf der Plattform X) beteiligt? a) Hat das Auswärtige Amt im Bereich der Kommunikation infolge der bei wichtigen Partnern durch die als undiplomatisch empfundenen Äußerungen des Amtes in den sozialen Medien entstandenen Irritationen eine Überarbeitung der Freigabeverfahren und einzubindenden Ebenen vorgenommen? b) Wenn ja, welche? c) Wenn nein, warum nicht? 6. Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Stand der Umsetzung der Nationalen Sicherheitsstrategie, welche Initiativen aus der Nationalen Sicherheitsstrategie wurden bereits umgesetzt, und welche noch nicht? 7. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der Enquete-Kommission „Lehren aus Afghanistan für das künftige vernetzte Engagement Deutschlands“ (27. Januar 2025), dass ein Nationaler Sicherheitsrat für eine ressortübergreifende und abgestimmte Außen- und Sicherheitspolitik vor dem Hintergrund der uns gegenüberstehenden erheblichen und drängenden internationalen Herausforderungen unbedingt notwendig ist, und wie positioniert sie sich dazu? 8. Wie hat die Bundesregierung den Auftrag des Deutschen Bundestages vom 28. September 2023 (Bundestagsdrucksache 20/8536) erfüllt, die deutsche Politik in den Vereinten Nationen (VN) und anderen internationalen Organisationen ressortübergreifend abzustimmen und dafür Leistungen aus verschiedenen Ministerien an die VN, ihre Sonderorganisationen und weitere internationale Organisationen zentral zu erfassen und regelmäßige Berichte der erfassten Daten über ressortübergreifende Maßnahmen und Leistungen an den Deutschen Bundestag zu übermitteln? 9. Welche fünf Mitgliedstaaten der Europäischen Union wurden von der Bundesaußenministerin und der Staatsministerin für Europa und Klima in den letzten drei Jahren 2022, 2023 und 2024 am häufigsten besucht, bzw. aus welchen fünf EU-Mitgliedstaaten wurden die meisten Besuche in Deutschland empfangen (bitte die Länder und einzelne Treffen inklusive Daten, Agenda und deutscher ministerieller Teilnehmenden auflisten)? 10. Welche Bemühungen unternimmt die Bundesregierung auf EU-Ebene und im bilateralen Verhältnis zu Mitgliedstaaten, um in Zeiten zunehmender Polarisierung die umso mehr erforderliche gemeinsame Kommunikation und ein einheitliches Auftreten in entscheidenden politischen Fragen sicherzustellen, und welche Erfolge kann die Bundesregierung hierbei verzeichnen? 11. Welche Bemühungen hat die Bundesregierung unternommen, um die Freundschaft und Partnerschaft zu unserem engsten europäischen Verbündeten Frankreich im Einklang mit dem Vertrag von Aachen (2019) anhand konkreter Maßnahmen zu untermauern und weiterzuentwickeln? a) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die in Artikel 1 angestrebte intensivierte Zusammenarbeit in der Europapolitik mit Leben zu füllen? b) Haben aus Sicht der Bundesregierung die in Artikel 2 vereinbarten regelmäßigen Konsultationen im Vorfeld großer europäischer Treffen zu einer Abstimmung gemeinsamer Standpunkte geführt, und wenn ja, kann die Bundesregierung hierfür konkrete Beispiele nennen? c) Gibt es weitere Beispiele für regelmäßig wiederkehrende Termine zu Konsultationen zwischen der Bundesaußenministerin und ihrem französischen Amtskollegen, und in welchem Abstand und zu welchen Themen haben diese Absprachen stattgefunden bzw. sind für die Zukunft geplant? d) Gibt es regelmäßig wiederkehrende Termine zu Konsultationen zwischen der Staatsministerin für Europa und Klima und dem französischen Ministre délégué chargé de l'Europe, und in welchem Abstand und zu welchem Thema haben diese Absprachen stattgefunden? e) Kann die Bundesregierung erfolgreiche Beispiele für die in Artikel 2 vereinbarte Abstimmung bei der Umsetzung von europäischem in das nationale Recht nennen? f) Hat die Bundesregierung das Ziel aus Artikel 4 umgesetzt, die Zusammenarbeit in der Außen- und Sicherheitspolitik zu stärken, gemeinsame Positionen zu entwickeln und wenn möglich gemeinsam zu handeln, und welche konkreten Beispiele kann sie dafür nennen? g) Wie oft nahm die Bundesaußenministerin entsprechend Artikel 24 des Vertrags von Aachen an einer Sitzung des französischen Kabinetts teil? h) Wie oft tagte der Ausschuss für Grenzüberschreitende Zusammenarbeit (GRÜZ) zwischen Dezember 2021 und Januar 2025, und wie oft war das Auswärtige Amt durch eine Vertreterin oder einen Vertreter der Leitungsebene repräsentiert? 12. Wie viele im Auswärtigen Amt beschäftigte Personen haben auf deutscher Seite an den in Artikel 5 des Vertrags von Aachen angestrebten Austauschprogrammen bis Stand 15. Januar 2025 teilgenommen? a) Wie viele Personen aus dem deutschen Führungspersonal bzw. der Leitungsebene nahmen an einem Austausch mit dem französischen Außenministerium teil (bitte nach Amtsbezeichnung und Länge des Austausches aufschlüsseln)? b) Wie viele Personen nahmen von deutscher Seite an einem Austausch in der französischen Ständigen Vertretung bei den Vereinten Nationen, bei der französischen Ständigen Vertretung bei der Nordatlantische Vertragsorganisation und der französischen Ständigen Vertretungen bei der Europäischen Union teil (bitte nach Amtsbezeichnung und Länge des Austausches aufschlüsseln)? c) Wie viele Personen nahmen von deutscher Seite an einem Austausch zwischen den für die Koordinierung der europapolitischen Maßnahmen zuständigen Stellen in Frankreich teil (bitte nach Amtsbezeichnung und Länge des Austausches aufschlüsseln)? 13. Welche Bemühungen hat die Bundesregierung unternommen, um die Freundschaft und Partnerschaft zu Polen, insbesondere in der Außen- und Sicherheitspolitik, anhand konkreter Maßnahmen zu untermauern und weiterzuentwickeln? a) Welche konkreten Maßnahmen mit welchen Ergebnissen hat die Bundesregierung unternommen, um die Zusammenarbeit innerhalb des Weimarer Dreiecks weiter zu vertiefen und zu intensivieren, und mit welcher Regelmäßigkeit haben entsprechende Treffen stattgefunden? b) Wie bewertet die Bundesregierung die außenpolitischen Prioritäten der gegenwärtigen polnischen Ratspräsidentschaft, und hinsichtlich welcher Prioritäten hat die Bundesregierung bisher eine proaktive Rolle bei deren Umsetzung angestrebt? 14. Welche konkreten Bemühungen hat die Bundesregierung unternommen, um eine möglichst enge Zusammenarbeit mit europäischen Wertepartnern wie Norwegen und dem Vereinigten Königreich, insbesondere in den Bereichen Sicherheit, zu erreichen, und was stellen aus Sicht der Bundesregierung diesbezüglich besondere Erfolge dar? 15. Welche Initiativen mit welchen konkreten Ergebnissen hat die Bundesregierung unternommen, um die Dynamik und die Glaubwürdigkeit des Erweiterungsprozesses der EU sowohl mit Blick auf die Staaten des Westbalkans als auch mit Blick auf die Ukraine und die Republik Moldau wieder anzukurbeln respektive zu gewährleisten? a) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die betroffenen Staaten bei ihren Reformbemühungen hinsichtlich der Erfüllung der EU-Beitrittskriterien („Kopenhagener Kriterien“) als Grundvoraussetzung für einen EU-Beitritt proaktiv zu unterstützen? b) Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Stand der Umsetzung der auf dem letzten Gipfel des Berliner Prozesses 2024 beschlossenen Initiativen? c) Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der maßgeblich von Bundeskanzler Olaf Scholz vorangetriebenen Absichtserklärung zwischen der EU und Serbien hinsichtlich des Lithium-Abbaus im Jadar- Tal? d) Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Bilanz des scheidenden Sonderbeauftragten der EU für den Dialog zwischen Pristina und Belgrad, Miroslav Lajčák? e) Wie bewertet die Bundesregierung die Herausforderungen für den EU- Beitritt der Ukraine, insbesondere in Anbetracht der laufenden Reformprozesse und des Kriegszustands, und welche konkreten Unterstützungsmaßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um die Ukraine auf ihrem Weg zur EU-Mitgliedschaft zu begleiten? 16. Welche Strategie und Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung, um langfristig die EU-Beitrittsperspektive Georgiens zu erhalten? a) Gab es nach den Parlamentswahlen vom 26. Oktober 2024 Gespräche zwischen dem deutschen Botschafter in Georgien und/oder der Leitungsebene des Auswärtigen Amts mit Entscheidungsträgern der Partei „Georgischer Traum“? b) Wenn ja, wann haben sie stattgefunden, und um welche Themen ging es? c) Welche konkreten Maßnahmen ergriff und/oder plant die Bundesregierung, um die überwiegend proeuropäische georgische Bevölkerung bei ihrem Wunsch nach einer Integration Georgiens in die EU auch nach dem Beschluss der regierenden Partei „Georgischer Traum“, Beitrittsverhandlungen mit der EU bis 2028 auszuschließen, zu unterstützen? d) Welche konkreten Maßnahmen erwog oder erwägt die Bundesregierung auch in Gesprächen mit europäischen Partnern, um wirksam auf den antieuropäischen und zunehmend autoritären Kurs der georgischen Regierung und deren tragender Partei „Georgischer Traum“ zu reagieren? e) Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die Gewaltakte der georgischen Regierung gegen friedlich Demonstrierende, Politikerinnen und Politiker und Medienvertreterinnen und Medienvertreter (www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/proteste-georgien-polizeigew alt-100.html) unabhängig untersuchen zu lassen und die mutmaßlichen Verantwortlichen hierfür zur Verantwortung zu ziehen? f) Sind vom Auswärtigen Amt zusätzliche Programme in Kooperation mit dem Goethe-Institut und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in Georgien geplant, um unabhängige georgische Journalistinnen und Journalisten, Medien- und Kulturschaffende in der aktuell prekären Lage angesichts der Repressionen durch den „Georgischen Traum“ (ak ademie.dw.com/de/internationaler-tag-gegen-straflosigkeit-f%C3%BC r-verbrechen-an-journalisten-der-fall-georgien/a-70692251) zu unterstützen? 17. Welche Initiativen hat die Bundesregierung unternommen, um die notwendige interne Reform der EU voranzubringen und die EU institutionell und operativ auf eine potenziell größere Mitgliederzahl vorzubereiten? a) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um eine Reform der EU-Entscheidungsprozesse, insbesondere in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, voranzutreiben? b) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Instrumente und Prozesse für den Schutz der Rechtsstaatlichkeit innerhalb der EU und ihrer Mitgliedstaaten im Kontext bevorstehender Erweiterungen zu stärken? c) Welche Vorarbeiten, Treffen und Überlegungen hat die Bundesregierung bisher in den Vorbereitungen der Verhandlungen zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 unternommen, und welche nennenswerten Ergebnisse konnten hierbei erzielt werden? 18. Wie bewertet das Auswärtige Amt die Möglichkeit und Wahrscheinlichkeit der Reintegration Syriens in regionale und internationale Strukturen vor dem Hintergrund der veränderten Machtverhältnisse, und unter welchen Voraussetzungen ist dies aus Sicht der Bundesregierung denkbar? 19. Welche Bedingungen koppelt die Bundesregierung an eine mögliche Lockerung der EU-Sanktionen gegen Syrien? 20. Hat das Auswärtige Amt zusätzliche finanzielle Mittel vor dem Hintergrund des Regimewechsels in Syrien für humanitäre Hilfe als kurzfristige Maßnahme für Syrien bereitgestellt, und wenn ja, welche, und in welcher Höhe, welche finanziellen Mittel in welcher Höhe, aufgeteilt nach Einzelplänen und Titeln, sind voraussichtlich für 2025 vorgesehen? 21. Plant das Auswärtige Amt, sicherzustellen, dass Angehörige vulnerabler Gruppen von der humanitären Hilfe in Syrien profitieren, und wenn ja, wie, wie wurde deren Zugang zu humanitärer Hilfe gegenüber den neuen Machthabern in Damaskus thematisiert? 22. Plant die Bundesregierung nach Beendigung der Kampfhandlungen im Gazastreifen und im Falle eines nachhaltigen Waffenstillstands, sich im Rahmen der VN für eine Änderung des Mandats der Generalversammlung einzusetzen und die Überführung der Aufgaben von UNRWA (Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten) in andere VN-Organisationen (UNHCR (Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen), WFP (Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen) etc.) voranzutreiben, und wenn nein, was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen eine solche mittelfristige Überführung der Aufgaben, gerade angesichts des zerrütteten Vertrauens unseres engen Partners Israel in UNRWA als Organisation? 23. Hat das Auswärtige Amt konkrete Schritte unternommen, um eine Listung der iranischen Revolutionsgarden auf der EU-Terrorliste zu erwirken, und wenn ja, welche, und wie bewertet sie allen voran die juristische Realisierbarkeit dieser Maßnahme? 24. Was hat die Bundesaußenministerin infolge der politisch motivierten grausamen Hinrichtung von Jamshid Sharmahd unternommen, um das iranische Mullah-Regime zu sanktionieren? 25. Wie hat Annalena Baerbock in ihrer Funktion als Bundesministerin im Auswärtigen Amt sichergestellt, dass die Beweismittellieferung ihres Hauses (nach den Beweisbeschlüssen des 1. Untersuchungsausschusses Afghanistan) vollständig und vollzählig ist? 26. Wurde Personen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan (BAP) die Einreise ohne gültigen Visumsantrag gestattet, und wenn ja, in wie vielen Fällen? a) Wie viele dieser Personen wurden inzwischen als Gefährder eingestuft? b) Hat die Bundesregierung eine nachträgliche Überprüfung, insbesondere der Gefährder, veranlasst? c) Wenn ja, welche konkreten Überprüfungsschritte wurden vorgenommen? 27. Wurden bei Einreisen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan (BAP) in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat zusätzliche Sicherheitsinterviews durchgeführt? 28. Warum hat das Auswärtige Amt im Frühjahr 2024 eine auf Arabisch verfasste Mitteilung zum neuen Staatsangehörigkeitsrecht verbreitet? a) Über welche Plattformen und Medien sowie zu welchen Kosten wurde durch das Auswärtige Amt und unterstellten Organisationen im Ausland für die doppelte Staatsbürgerschaft im Jahr 2024 geworben? b) Durch wen wurde die Weisung erteilt, speziell für die Möglichkeit einer Beantragung doppelter Staatsbürgerschaft zu werben? 29. An wie vielen Standorten lassen sich sämtliche Visa-Arten gegenwärtig (Stand: Ende Januar 2025) vollständig digital beantragen? 30. Bis wann sollen alle geplanten Arten von Visa-Anträgen digital beantragbar sein? 31. Welche Visa-Anträge sind gegenwärtig nicht digital durchführbar (bitte nach Visum-Art und Standort aufschlüsseln) 32. Ist die Digitalisierung der Visa-Anträge im finanziell veranschlagten Rahmen geblieben, wenn nein, um wie viel wurden die ursprünglich angesetzten Mittel überschritten? 33. Kam es zu Verzögerungen bei der Einführung der digitalen Antragsstellung, wenn ja, wie weit und warum wichen die einzelnen Schritte von der ursprünglichen zeitlichen Planung ab? 34. Wie lange betrug die durchschnittliche Bearbeitungszeit pro Visumsantrag vor Einführung des Digitalisierungsprozesses (bitte nach Visum-Art, Land und Jahr aufschlüsseln)? 35. Wie viele Personalstunden wurden daraus folgend durch die verzögerte Einführung zusätzlich benötigt? 36. Sind der Bundesregierung Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Bewilligung, Abrechnung oder Kontrolle von Zuwendungen für Zuwendungsempfänger durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) bekannt? a) Wenn ja, wie viele Zuwendungsempfänger haben Schwierigkeiten mit der Bewilligung, Abrechnung oder Kontrolle durch das BfAA dem Auswärtigen Amt (AA) gegenüber geäußert? b) Wenn ja, welcher Art sind die Schwierigkeiten, die Zuwendungsempfänger mit der Bewilligung, Abrechnung oder Kontrolle durch das BfAA erfahren? c) Wenn ja, welche drei höchsten Zuwendungen sind der Bundesregierung bekannt, bei denen es zu Schwierigkeiten mit der Bewilligung, Abrechnung oder Kontrolle durch das BfAA gekommen ist? 37. Ab welcher Höhe von individuellen Ausgaben ist es vorgekommen, dass das BfAA Vergleichsangebote von Zuwendungsempfängern eingefordert hat? 38. Wie bewertet das Auswärtige Amt die noch immer ausstehende Ratifizierung der sogenannten Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPAs) aus außenpolitischer Sicht? a) Wurde das Auswärtige Amt von den betreffenden Partnerstaaten auf die Nichtratifizierung angesprochen, und wenn ja, wie wird die Nichratifizierung der WPAs den Partnern gegenüber erklärt? b) Wie bringt das Auswärtige Amt die Nichtratifizierung der WPAs mit dem Anspruch nach Partnerschaften auf Augenhöhe im Sinne einer feministischen Außenpolitik überein? 39. Welche Berichtspflichten für Fördermittel wurden vom Auswärtigen Amt in der aktuellen Legislaturperiode neu eingeführt? 40. Welche dieser Berichtspflichten beruhen auf europäischer bzw. deutscher Gesetzgebung, welche Berichtspflichten wurden ohne gesetzliche Notwendigkeit eingeführt? 41. Welche zusätzlichen Berichtspflichten sind insbesondere durch das Gender-Mainstreaming und die kultursensible Arbeit im Rahmen der feministischen Außenpolitik des Auswärtigen Amts sowohl für das Bundesministerium als auch für Fördermittelempfänger entstanden? 42. Hat das Auswärtige Amt Einblick, ob zusätzliche Berichtspflichten im Rahmen gendersensibler und gendertransformativer Projektmittelvergabe und der damit insbesondere für kleinere Fördermittelempfänger verbundene überproportional hohe Verwaltungsaufwand dem Anspruch einer steigenden Lokalisierung von Projektmitteln entgegensteht, und wenn ja, inwiefern, und wie bewertet das Auswärtige Amt diesen nach Ansicht der Fragesteller bestehenden Zielkonflikt? 43. Welche Maßnahmen wurden vom Auswärtigen Amt seit der Einführung der Leitlinien der feministischen Außenpolitik ergriffen, um Ortskräfte wie auch Angestellte von Botschaften und Auslandsvertretungen vor insbesondere sexualisierter Gewalt zu schützen? 44. Wie definiert das Auswärtige Amt den in den Leitlinien für feministische Außenpolitik genannten Paritätskorridor? 45. Wurde aufgrund einer Nichtbeachtung des Paritätskorridors die Teilnahme von deutschen Diplomatinnen und Diplomaten an Veranstaltungen seit Veröffentlichung der Leitlinien für feministische Außenpolitik abgesagt, und wenn ja, wie viele (bitte Veranstaltungstitel, Veranstaltungsort und Datum nennen)? Berlin, den 29. Januar 2025 Christian Dürr und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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