Initiativen zur Reform der Grundsteuer
der Abgeordneten Britta Haßelmann, Lisa Paus, Alexander Bonde, Dr. Thomas Gambke, Katrin Göring-Eckardt, Bettina Herlitzius, Maria Klein-Schmeink, Oliver Krischer, Stephan Kühn, Markus Kurth, Ingrid Nestle, Dr. Hermann Ott, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Gerhard Schick, Dorothea Steiner, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Reform der Grundsteuer ist überfällig und wird seit langem von Bundesverfassungsgericht und Bundesfinanzhof angemahnt. Als Alternative zur derzeitigen Berechnung nach Einheitswerten werden unterschiedliche Reformmodelle mit unterschiedlichen steuerpolitischen Zielrichtungen diskutiert. In dieser Diskussion spielen Aspekte der vertikalen und horizontalen Steuergerechtigkeit und der fiskalischen Bedeutung der Grundsteuer für die Kommunen ebenso eine Rolle wie ihre ökologischen Auswirkungen und Fragen der Mieterverträglichkeit.
Im Januar 2010 hat die Finanzministerkonferenz eine Arbeitsgruppe zur Reform der Grundsteuer eingesetzt. Einzelne Gruppen von Bundesländern haben jedoch in jüngster Zeit auch eigene Vorschläge veröffentlicht. Eine Arbeitsgruppe der Bundesländer Bremen, Berlin, Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein veröffentlichte 2009 eine Machbarkeitsstudie zur Erhebung auf Grundlage vereinfachter Verkehrswerte. Eine Arbeitsgruppe der Bundesländer Bayern, Hessen und Baden-Württemberg stellte im August 2010 ein Reformmodell auf Grundlage der Geschossflächen vor.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Wie ist der Zeitplan der Arbeitsgruppe der Finanzministerkonferenz, und wann ist mit einem Abschlussbericht zu rechnen?
Welche Reformmodelle wurden in dieser Arbeitsgruppe bisher vertiefend geprüft, und mit welchem Ergebnis?
Wie verhält sich die zusätzliche Arbeitsgruppe der Bundesländer Bayern, Hessen und Baden-Württemberg zu der Arbeitsgruppe der Finanzministerkonferenz?
Sind der Bundesregierung über diese genannten Arbeitsgruppen hinaus noch weitere aktuelle Initiativen von Bundesländern zur Reform der Grundsteuer bekannt, und wenn ja, welche, und mit welchen Teilnehmern?
In welcher Form ist die Bundesregierung jeweils an diesen Arbeitsgruppen beteiligt, welche Unterstützung gewährt sie ihnen, und welche Position nehmen ihre Vertreter dort ein?
Welche Ziele und Positionen vertritt die Bundesregierung bei einer Reform der Grundsteuer B?
Welche Ziele und Positionen vertritt die Bundesregierung bei einer Reform der Grundsteuer A?
Welche Möglichkeiten für mehr horizontale und für mehr vertikale Steuergerechtigkeit sieht die Bundesregierung bei einer Reform der Grundsteuer, und wie setzt sie sich im Rahmen der Arbeitsgruppe der Finanzministerkonferenz dafür ein?
Welche Möglichkeiten für eine qualitativ sowie quantitativ verbesserte Finanzausstattung der Kommunen sieht die Bundesregierung bei einer Reform der Grundsteuer, und wie setzt sie sich im Rahmen der Arbeitsgruppe der Finanzministerkonferenz dafür ein?
Welche Möglichkeiten zur Vermeidung einer Mehrbelastung von Mietern, v. a. von Mietern im Geschosswohnungsbau, sieht die Bundesregierung bei einer Reform der Grundsteuer, und wie setzt sie sich im Rahmen der Arbeitsgruppe der Finanzministerkonferenz dafür ein?
Welche Möglichkeiten für eine Anreizwirkung zu einem sparsamen Umgang mit Grund und Boden sieht die Bundesregierung bei einer Reform der Grundsteuer, und wie setzt sie sich im Rahmen der Arbeitsgruppe der Finanzministerkonferenz dafür ein?
Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, durch eine reformierte Grundsteuer zur Reaktivierung brachgefallener Grundstücke beizutragen?
Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, durch eine reformierte Grundsteuer zur Entsiegelung von Grundstücken beizutragen?
Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der in den Fragen 8 bis 13 angesprochenen Ziele jeweils die in der Arbeitsgruppe der Finanzministerkonferenz diskutierten Reformmodelle?
Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der in den Fragen 8 bis 13 angesprochenen Ziele den Vorschlag der Arbeitsgruppe der Bundesländer Bayern, Hessen und Baden-Württemberg?
Hat die Bundesregierung die bei Umsetzung der Reformmodelle der beiden vorgenannten Arbeitsgruppen entstehenden Belastungswirkungen auf unterschiedliche Immobilien- und unterschiedliche Raumkategorien überprüft?
Wenn ja, welche Immobilien- und Raumkategorien wurden dabei unterschieden?
Wenn ja, welche Belastungswirkungen im Vergleich zum Status quo ergeben sich jeweils für die unterschiedlichen Immobilien- und Raumkategorien in den einzelnen Modellen?
Wie ist die Spreizung der unterschiedlichen Hebesätze der Grundsteuer, die von den Kommunen festgelegt werden können?
Liegt der Bundesregierung eine Evaluation vor, welche Auswirkungen die unterschiedlich hohen Grundsteuersätze auf die Entwicklung der Kommunen haben?
Gibt es Erfahrungen über die Lenkungswirkungen der Grundsteuer in Bezug auf Flächennutzung und Flächeninanspruchnahme?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, eine „Mindestgrundsteuer“ einzuführen, um den kommunalen Steuerwettbewerb einzugrenzen?
Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, über eine differenzierte Grundsteuer die Innenentwicklung der Orte zu stärken und den Flächenverbrauch zu verringern?
Wenn ja, welche?