Rekrutierungsveranstaltung einer ausländischen Militäreinheit auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland
der Abgeordneten Rüdiger Lucassen, Gerold Otten, Jan Ralf Nolte, Hannes Gnauck und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im Februar 2025 führte das internationale Bataillon der 12. Spezialkräftebrigade „Asow“ der ukrainischen Streitkräfte offenbar eine Rekrutierungsveranstaltung in der Nähe von Berlin durch. In einem vor Ort durchgeführten Interview des „Bild“-Journalisten Julian Röpcke bestätigte ein mutmaßlicher deutscher Angehöriger dieses Bataillons, dass es sich um eine Veranstaltung zur Anwerbung Freiwilliger handelte. Zudem sei es das erklärte Ziel der ukrainischen Einheit gewesen, auch um Unterstützung zum Erwerb von Fahrzeugen und anderer Ausrüstung zu werben (www.youtube.com/watch?v=_dHNgDTuECg).
Für die Fragesteller handelt es sich bei der mutmaßlichen Rekrutierungsveranstaltung der o. g. ausländischen Militäreinheit nach § 109h des Strafgesetzbuchs (StGB) um eine Straftat. Des Weiteren möchten die Fragesteller erfahren, auf welcher Rechtsgrundlage sich eine Einheit der ukrainischen Streitkräfte auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten hat.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Lagen der Bundesregierung vorab Kenntnisse über die Veranstaltung der 12. Spezialkräftebrigade „Asow“ der ukrainischen Streitkräfte auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland vor (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wenn Frage 1 bejaht wird, auf welcher Rechtsgrundlage beruht und durch welche Behörde genehmigt wurde der Aufenthalt der 12. Spezialkräftebrigade „Asow“ der ukrainischen Streitkräfte auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland?
Wenn Frage 1 bejaht wird, wurde vor der Veranstaltung der erforderliche Besuchsantrag (Request for Visit) für ausländische Streitkräfte durch die 12. Spezialkräftebrigade „Asow“ der ukrainischen Streitkräfte an die Bundesregierung übermittelt?
Wenn Frage 1 bejaht wird, wurde durch die Bundesregierung die erforderliche Uniformtrageerlaubnis für ausländische Streitkräfte an die 12. Spezialkräftebrigade „Asow“ der ukrainischen Streitkräfte erteilt?
Wenn Frage 1 bejaht wird, was war das erklärte Ziel, mit dem die 12. Spezialkräftebrigade „Asow“ der ukrainischen Streitkräfte ihren Aufenthalt auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland ggf. behördlich beantragte?
Wenn Frage 1 bejaht wird, welche weiteren Erkenntnisse, jenseits der ggf. in einem Besuchsantrag angegebenen, lagen der Bundesregierung zur Veranstaltung der 12. Spezialkräftebrigade „Asow“ der ukrainischen Streitkräfte auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland vor?
Wenn Frage 1 bejaht wird, unter wessen Leitung fand die Veranstaltung der 12. Spezialkräftebrigade „Asow“ der ukrainischen Streitkräfte auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland statt, und welche deutschen Behörden waren in die Organisation der Veranstaltung ggf. eingebunden?
Wenn Frage 1 bejaht wird, liegen der Bundesregierung Erkenntnisse dazu vor, ob die Veranstaltung der 12. Spezialkräftebrigade „Asow“ der ukrainischen Streitkräfte auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland durch öffentliche oder ggf. private Organisationen finanziert oder organisatorisch unterstützt wurde, und wenn ja, um welche handelt es sich dabei nach Kenntnis der Bundesregierung?
Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn des Ukrainekrieges weitere Veranstaltungen von Streitkräften fremder Mächte auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zur Anwerbung für einen fremden Wehrdienst?
Hat sich die Bundesregierung juristischen Rat zur Rechtslage von Veranstaltungen ausländischer Streitkräfte auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland zur Anwerbung für einen fremden Wehrdienst eingeholt, und wenn ja, welche Einschätzung ergibt sich aus diesem?
Wie viele deutsche Staatsbürger leisten nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Dienst in den Streitkräften der Ukraine?
Wie viele deutsche Staatsbürger leisten nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Dienst in den Streitkräften der Russischen Föderation?