Ortsumgehung Ahrensfelde/Bundesstraße 158
der Abgeordneten René Springer, Dr. Gottfried Curio, Wolfgang Wiehle, René Bochmann, Dirk Brandes, Leif-Erik Holm, Dr. Rainer Kraft, Manfred Schiller und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der geplante Neubau der Ortsumgehung Ahrensfelde ist ein Teilabschnitt der regionalen Straßenverbindung Bundesstraße 158 (B 158) zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg. Dieser Abschnitt ist dem Land Brandenburg zugeordnet, liegt aber teilweise auf Berliner Gebiet. Er ist Bestandteil des im Jahr 2016 beschlossenen Bundesverkehrswegeplans 2030 für die Bundesfernstraßen. Das Planfeststellungsverfahren für die Ortsumgehung wurde hingegen bereits 2011 eingeleitet. Am 6. September 2023 berichtete die damalige Berliner Senatorin Manja Schreiner im Ausschuss für Mobilität und Verkehr des Abgeordnetenhauses von Berlin über den aktuellen Stand zu Planung und Bau der Ortsumgehung Ahrensfelde/B 158 (vgl. pardok.parlament-berlin.de/starweb/adisis/citat/VT/19/AusschussPr/m/m19-023-bp.pdf).
Die Staatssekretärin des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, Dr. Ina Bartmann, hat im Rahmen der 3. Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur und Landesplanung des Brandenburger Landtags am 20. März 2025 bekannt gegeben, dass aufgrund der Überarbeitung der Planung für den Knotenpunkt Märkische Allee/Ahrensfelder Chaussee/B 158 (Dorfstraße) es erforderlich sei, die gesamten Planungsunterlagen für das Vorhaben zu aktualisieren. Im Zuge dessen sei man bestrebt, „das zugehörige Planfeststellungsverfahren schnellstmöglich wieder aufzumachen“ (www.landtag.brandenburg.de/de/42717).
Zwar ist das Land Brandenburg bei der Umsetzung des Bauvorhabens federführend, aber laut Bundesverkehrswegeplan übernimmt der Bund mit 43,7 Mio. Euro einen Großteil der für das Projekt veranschlagten Kosten (bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Publikationen/G/bundesverkehrswegeplan-2030-gesamtplan.pdf?__blob=publicationFile). Zudem ist durch die Überarbeitung des oben genannten Knotenpunkts die in Bundesbesitz stehende Deutsche Bahn AG (DB AG) mit ihrem Tochterunternehmen DB InfraGO AG eingebunden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Hat die Änderung der Planungsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren für die Ortsumgehung Ahrensfelde/B 158 durch das Land Brandenburg Auswirkungen auf die Finanzierungszusagen des Bundes für das Projekt von 43,7 Mio. Euro, und wenn ja, welche genau (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Planungsänderungen vorgenommen worden, die Auswirkungen auf die Infrastruktur der DB InfraGO AG haben, und wenn ja, ergibt sich daraus ein höheres Finanzierungsvolumen für das Vorhaben?
Wenn die Frage 2 mit Ja beantwortet wird, wie hoch ist der geschätzte Mehrbedarf, und soll dieser aus dem Bundeshaushalt finanziert werden?
Beabsichtigt die Bundesregierung, Mittel aus dem geplanten Sondervermögen Infrastruktur für den Bau der Ortsumgehung Ahrensfelde/B 158 einzusetzen, und wenn ja, in welcher Höhe?
Ist die Bundesregierung in die Änderung der Planung für die Ortsumgehung Ahrensfelde/B 158 mit eingebunden, und wenn ja, auf welche Änderungen hat die Bundesregierung eingewirkt?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der langen Planungszeit im Zusammenhang mit dem Neubau der Ortsumgehung Ahrensfelde/B 158, dessen Planfeststellungsverfahren bereits im Jahr 2011 eingeleitet wurde?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag der Gemeindevertretung Ahrensfelde, die Ortsumgehung in Form eines Tunnels zu realisieren?
Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens durch einen Planfeststellungsbeschluss und mit der Fertigstellung des Bauvorhabens Ortsumgehung Ahrensfelde/B 158?