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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Aufwendungen der Bundesregierung für Informationsmaßnahmen, Anzeigen, Kampagnen und Werbung für das Jahr 2024

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Datum

02.06.2025

Aktualisiert

11.06.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/17916.05.2025

Aufwendungen der Bundesregierung für Informationsmaßnahmen, Anzeigen, Kampagnen und Werbung für das Jahr 2024

der Abgeordneten Martin Erwin Renner, Dr. Götz Frömming, Ronald Gläser, Mirco Hanker, Nicole Hess, Sven Wendorf und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Aufwendungen der abgewählten Bundesregierung für Informationsmaßnahmen, Anzeigen, Kampagnen respektive Werbung beliefen sich im Jahr 2023 auf 84 696 854 Euro (vgl. Bundestagsdrucksache 20/11327, S. 2). Somit sind die Kosten für diese Öffentlichkeitsarbeit im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gesunken. Vom Jahr 2020 bis zum Jahr 2022 stiegen die Aufwendungen noch von 116 745 706,53 Euro auf 194 631 794,50 Euro erheblich an (vgl. Bundestagsdrucksache 20/6676, S. 2).

Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung hat inzwischen den zweiteiligen Bericht zu den „Öffentlichkeitsmaßnahmen der Bundesregierung“ für das Jahr 2024 veröffentlicht (vgl. www.bundesregierung.de/resource/blob/975918/2264520/2caa5732e4f60e4f8eee29da2f0f76c8/2024-03-11-oea-bericht-data.pdf?download=1). Dieser Bericht wird halbjährig veröffentlicht (für das erste und zweite Halbjahr) und beinhaltet alle Bundesministerien und ausgewählte Beauftragte der Bundesregierung sowie das Presse- und Informationsamt.

Die neuerliche Veröffentlichung des oben genannten Berichts zu den Werbekampagnen der Bundesregierung sind für die Fragesteller der Anlass, die Aufwendungen der Bundesregierung für Informationsmaßnahmen, Anzeigen, Kampagnen und Werbung für das ganze Jahr 2024 vom 1. Januar bis zum 31. Dezember zu erfragen und dementsprechend zu aktualisieren. Der Fragezeitraum wird auf das angefangene Jahr 2025 erweitert.

Die Kleinen Anfragen der Fraktion der AfD auf den Bundestagsdrucksachen 20/11122, 20/6295 und 19/20417 behandelten die Zahlungen der Bundesregierung für Werbekampagnen, Anzeigen und Informationsmaßnahmen für die Jahre von 2013 bis 2020 sowie von 2020 bis 2023. Die Fragesteller weisen auf die umfangreichen Antworten der Bundesregierung auf den Bundestagsdrucksachen 20/11327, 20/6676 sowie 19/21280 hin und bitten um die Fortsetzung der Form der Auflistungen der neu gewählten Bundesregierung im Rahmen der Antworten der Bundesregierung in den oben aufgeführten Drucksachen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Auf welche Summe belaufen sich die Aufwendungen der Bundesregierung für Informationsmaßnahmen, Anzeigen, Kampagnen und Werbung für das komplette Jahr 2024 (vom 1. Januar bis zum 31. Dezember)?

2

In welchen Medien (Printmedien, Onlinemedien, Radio, TV, sonstige) hat die Bundesregierung in welcher Höhe die reinen Schaltkosten für das Jahr 2024 (vom 1. Januar bis zum 31. Dezember) Informationsmaßnahmen, Anzeigen, Kampagnen und Werbung geschaltet (bitte jeweils einzeln nach Summe und Medium aufschlüsseln)?

3

In welchen Medien (Printmedien, Onlinemedien, Radio, TV, sonstige) hat die Bundesregierung in welcher Höhe (bitte die Agenturhonorare und Kreationskosten angeben) für das Jahr 2024 (vom 1. Januar bis zum 31. Dezember) Informationsmaßnahmen, Anzeigen, Kampagnen und Werbung geschaltet (bitte jeweils einzeln nach Summe, Medium und Agentur aufschlüsseln)?

4

Plant die Bundesregierung Informationsmaßnahmen, Kampagnen, Anzeigen und Werbung, welche für das Jahr 2025 in Medien und in den sozialen Medien (Printmedien, Onlinemedien, Radio, TV, Internet, soziale Medien, sonstige) geschaltet werden sollen?

a) Wenn ja, welche (bitte nach Mediaagentur, Medium, geplante Anzeige, geplante Kampagne oder Informationsmaßnahme, Bundesministerium und potenzielle Kosten auflisten)?

b) Wenn nein, warum nicht (bitte erläutern, weshalb keine Informationsmaßnahmen, Kampagnen und Anzeigen durch die Bundesregierung geplant sind)?

5

Nutzte die Bundesregierung für die Verbreitung ihrer Informationen oder ihrer Kampagnen für das Jahr 2024 (vom 1. Januar bis zum 31. Dezember) die Unterstützung von sogenannten YouTubern beziehungsweise Influencern in weiteren sozialen Medien (YouTube, Facebook, Instagram, „X“ [ehemals Twitter] etc.)?

a) Wenn ja, um welche YouTuber beziehungsweise weitere Influencer handelt es sich hierbei, und welche Kriterien legt die Bundesregierung für eine etwaige Zusammenarbeit mit YouTubern beziehungsweise Influencern zugrunde?

b) Wenn ja, welche Beiträge wurden im genannten Zeitraum für welche Leistungen gezahlt (bitte pro Jahr nach Namen und Thema respektive Kampagnen aufschlüsseln)?

c) Wenn nein, warum nicht?

6

Welche waren die durch die Bundesregierung beworbenen Themen respektive Kampagnen oder Informationsmaßnahmen für das Jahr 2024 vom 1. Januar bis zum 31. Dezember (bitte nach Höhe des finanziellen Aufwandes und dem auftraggebenden Bundesministerium beziehungsweise der Bundesbehörde aufschlüsseln)?

7

Haben die Bundesministerien und ihre nachgeordneten Behörden Mediaagenturen im Jahr 2024 beauftragt, um Beiträge auf den Kanälen der jeweiligen Bundesministerien oder ihrer nachgeordneten Behörden in den sozialen Medien (YouTube, Facebook [Meta], Instagram, „X“ [ehemals Twitter], LinkedIn etc.) für Informationsmaßnahmen, Kampagnen oder Anzeigen zu erstellen (wenn ja, bitte nach Bundesministerium, Mediaagentur, Kampagne oder Informationsmaßnahme respektive Anzeige, Kosten der Kampagne und dem genauen Datum [Tag, Monat, Jahr] auflisten)?

8

Wann wird der nächste Bericht zu den „Öffentlichkeitsmaßnahmen der Bundesregierung“ für das erste Halbjahr 2025 (vom 1. Januar bis zum 30. Juni) veröffentlicht?

Berlin, den 7. Mai 2025

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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