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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Stationäre Grenzkontrollen an der Grenze zu Polen

(insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

20.06.2025

Aktualisiert

01.07.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/18920.05.2025

Stationäre Grenzkontrollen an der Grenze zu Polen

der Abgeordneten Clara Bünger, Christian Görke und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Seit Mitte Oktober 2023 führt die Bundespolizei neben der Grenze zu Österreich auch an den Grenzen zur Schweiz, zu Polen und Tschechien stationäre Grenzkontrollen durch. Im Februar 2025 ordnete die Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser, die Verlängerung dieser Kontrollen für weitere sechs Monate an (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/02/binnengrenzkontrollen.html). In der Grenzstadt Frankfurt (Oder) werden die Folgen dieser Grenzkontrollen spürbar. Wer aus Słubice über die Autobahnbrücke der Autobahn 12 (A 12) einreist, muss bei einspurigem Verkehr auf 10 km/h abbremsen (www.moz.de/lokales/frankfurt-oder/stau-in-polen-strassen-in-slubice-verstopft-verkehr-auf-autobahn-a12-und-a2-stockt-77764237.html). Durch diese Maßnahme wurde der Grenzübergang Frankfurt (Oder) laut dem Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC) zu dem Verkehrssegment mit den meisten Staumeldungen und Staustunden in ganz Deutschland (www.rbb24.de/panorama/beitrag/2025/02/a12-staus-anstieg-brandenburg-polen-grenze.html). Ziel dieser Kleinen Anfrage ist es, detaillierte Informationen zu den Auswirkungen der stationären Grenzkontrollen zu erfragen und die Bewertungen der Auswirkungen seitens der Bundesregierung kritisch zu überprüfen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wie viele unerlaubte Einreisen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung monatlich zwischen dem 1. Januar 2024 und heute über die deutschpolnische Grenze (bitte einzeln nach Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Alter und Art der Kontrolle: stationärer Grenzkontrolle oder Aufgriffen im Inland, aufgelistet nach Landkreisen aufschlüsseln)?

2

Wie viele der in Frage 1 erfragten Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung gegenüber der Bundespolizei ein Asylgesuch zum Ausdruck gebracht (bitte auch nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten auflisten)?

3

Wie viele von den in Frage 1 erfragten Personen versuchten nach Kenntnis der Bundesregierung wiederholt, unerlaubt einzureisen (bitte auch nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?

4

Wie viele von den in Frage 1 erfragten Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in dem zuvor genannten Zeitraum monatlich zurückgewiesen bzw. zurückgeschoben (bitte auch nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?

5

Wie viele von den in Frage 3 erfragten Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zurückgewiesen bzw. zurückgeschoben (bitte differenzieren)?

6

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der monatlich aufgegriffenen sogenannten Schleuserinnen und Schleuser zwischen dem 1. Januar 2024 und heute an der Grenze zu Polen (bitte nach Aufgriffsort, stationärer Grenzkontrolle oder Aufgriffen im Inland, aufgelistet nach Landkreisen, aufschlüsseln)?

7

Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung monatlich vom 1. Januar 2024 bis heute für die Durchführung der Grenzkontrollen zu Polen eingesetzt (bitte einzeln nach stationärer Grenzkontrolle bzw. mobilen Schwerpunktkontrollen bzw. Schleierfahndung aufschlüsseln)?

8

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Dunkelziffer der monatlich unerlaubten Einreisen über die Grenze zu Polen?

9

Wie bewertet die Bundesregierung die Kooperation zwischen deutschen und polnischen Behörden im deutsch-polnischen Polizei-Zentrum, und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus gegebenenfalls?

10

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit stationären Grenzkontrollen mobile Hallen (Sonderanfertigungen) in Auftrag gegeben, wenn ja, wie viele, und welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Mitte Oktober 2023 bis zum 30. April 2025 dafür entstanden (bitte hier, wie auch bei den nachfolgenden Fragen, die Gesamtkosten und die Kosten für den deutsch-polnischen Grenzabschnitt angeben)?

11

Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Mitte Oktober 2023 bis zum 30. April 2025 für die Anmietung oder gegebenenfalls den Kauf von Containern im Zusammenhang mit stationären Grenzkontrollen entstanden?

12

Welche weiteren Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Mitte Oktober 2023 bis zum 30. April 2025 im Zusammenhang mit stationären Grenzkontrollen entstanden (beispielsweise Herrichtung von Flächen, weitere Anschaffung oder Anmietung von Ausrüstungsgegenständen, Toiletten u. Ä.)?

13

In welcher Höhe sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Mitte Oktober 2023 bis zum 30. April 2025 Fahrtkosten und Trennungsgeld im Zusammenhang mit stationären Grenzkontrollen entstanden?

14

In welcher Höhe sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Mitte Oktober 2023 bis zum 30. April 2025 Übernachtungskosten im Zusammenhang mit stationären Grenzkontrollen entstanden?

15

Hat die Bundesregierung ihr 2023 von der damaligen Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Klara Geywitz angekündigtes Vorhaben, „die Bedarfe für weitere Verkehrsbrücken entlang der Oder zu prüfen“ (www.moz.de/lokales/frankfurt-oder/zusammenarbeit-mit-polen-rueckenwind-fuer-zweite-bruecke-von-frankfurt-oder-nach-slubice-71039321.html), umgesetzt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis bzw. bis wann soll dieses vorliegen?

16

Hat sich die Bundesregierung im Jahr 2024 oder 2025 mit der Landesregierung von Brandenburg oder mit der Stadt Frankfurt (Oder) zum Bau einer zweiten Brücke über die Oder ausgetauscht (bitte ggf. Termine, Beteiligte und Ergebnisse nennen)?

17

Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Machbarkeitsstudie für eine zweite Brücke in Frankfurt (Oder) über die Oder bereits ausgeschrieben oder sogar vergeben wurde und bis wann diese fertiggestellt werden wird (siehe www.moz.de/lokales/frankfurt-oder/stau-in-polen-zweite-brueckenbspwie-frankfurt-oder-und-subice-daran-arbeiten-77599725.html)?

18

Wäre die Finanzierung einer zweiten Brücke in Frankfurt (Oder) über die Oder nach rechtlicher Auffassung der Bundesregierung über den Finanzierungs- und Realisierungsplan der Autobahn GmbH finanzierbar, auch wenn das Projekt nicht im Bundesverkehrswegeplan 2030 steht, und wenn ja, prüft die Bundesregierung diese Möglichkeit konkret?

19

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Bedrohungslage, mit der sie die Grenzkontrollen vor der Europäischen Kommission begründet, eine im Kern neue Bedrohungslage darstellt, die sich von der ursprünglich festgestellten unterscheidet (vgl. curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2022-04/cp220064de.pdf; bitte einzeln für alle Verlängerungen der Grenzkontrollen angeben)?

20

Liegt eine Bewertung der voraussichtlichen Auswirkungen der seit Mitte Oktober 2023 stattfindenden Grenzkontrollen auf den freien Personenverkehr innerhalb des Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen seitens der Bundesregierung vor?

Wenn eine solche Bewertung vorliegt, hat die Bundesregierung in dieser Bewertung die Auswirkungen auf den Straßenverkehr auf der A 12 und der Stadtbrücke zwischen Słubice und Frankfurt (Oder) berücksichtigt, wenn ja, inwiefern (bitte, insofern vorhanden, quantifizierte Bewertungen der Bundesregierung der Auswirkungen auf den Straßenverkehr angeben), und wenn nein, warum nicht?

Wenn eine solche Bewertung vorliegt, wurden in dieser Bewertung die wirtschaftlichen Konsequenzen der genannten Staubildungen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) berücksichtigt, wenn ja, inwiefern (bitte, insofern vorhanden, quantifizierte Bewertungen der Bundesregierung angeben), und wenn nein, warum nicht?

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung als Reaktion auf die Staubildungen ein Verkehrskonzept zur Eindämmung dieser entwickelt?

Wenn eine solche Bewertung vorliegt, wurden in dieser Bewertung der Bundesregierung ökologische Folgen durch die genannten Staubildungen berücksichtigt, wenn ja, inwiefern (bitte, insofern vorhanden, quantifizierte Bewertungen der Bundesregierung der ökologischen Auswirkungen angeben), und wenn nein, warum nicht?

21

Wenn eine solche Bewertung, wie in Frage 20 angesprochen, vorliegt, hat die Bundesregierung mit der Verlängerung der Grenzkontrollen am 12. Februar 2025 diese Bewertung der Auswirkungen der Grenzkontrollen auf den freien Personenverkehr innerhalb des Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen reevaluiert, und wenn nein, warum nicht?

Wurden in dieser Reevaluation der Bewertung die Auswirkungen auf den Straßenverkehr auf der A 12 und der Stadtbrücke zwischen Słubice und Frankfurt (Oder) berücksichtigt, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?

Wurden in dieser Reevaluation der Bewertung der Auswirkungen die wirtschaftlichen Konsequenzen der genannten Staubildungen berücksichtigt, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung als Reaktion auf die genannten Staubildungen ein Verkehrskonzept zur Eindämmung dieser entwickelt, wenn ja, wie sieht dieses konkret aus, und wenn nein, warum nicht?

Wurden in dieser Reevaluation der Bewertung ökologische Folgen durch die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Staubildungen berücksichtigt, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 16. Mai 2025

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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