Aktuelle Rentenanpassung 2025 und abweichende Entwicklung von Rentenanpassung und Durchschnittsentgelt
der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, René Springer, Lars Haise, Jan Feser, Lukas Rehm und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die zum 1. Juli 2025 vorgesehene Rentenanpassung in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 3,74 Prozent (www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2025/250306-rentenanpassung - 2 0 2 5 .html). Der aktuelle Rentenwert steigt damit von 39,32 Euro auf 40,79 Euro für jeden Entgeltpunkt.
Die Entwicklung des Rentenwerts und des Durchschnittsentgelts in der gesetzlichen Rentenversicherung verlief in den letzten Jahren annähernd gleichgerichtet. Seit 2019 ist jedoch eine zunehmende Abweichung zu beobachten, die sich insbesondere im Jahr 2025 in einer besonders hohen Differenz manifestiert: Das vorläufige Durchschnittsentgelt im Jahr 2025 ist im Vergleich zum Vorjahr von 45 358 Euro um rund 11,3 Prozent auf 50 493 Euro (www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/anlage_1.html) angestiegen. Demgegenüber beläuft sich die Rentenanpassung zum 1. Juli 2025 auf 3,74 Prozent. Die Differenz zwischen der Rentenanpassung und der prozentualen Steigerung des vorläufigen Durchschnittsentgelts beträgt im Jahr 2025 rund 7,56 Prozentpunkte und stellt damit die größte Abweichung im betrachteten Zeitraum seit 1991 dar (ebd.).
Der Rentenwert gemäß § 68 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) (www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__68.html) unterliegt mehreren gesetzlichen Dämpfungsmechanismen – darunter Nachhaltigkeitsfaktor, Beitragssatzfaktor sowie Nachholfaktor –, während das vorläufige Durchschnittsentgelt nach § 69 Absatz 2 Nummer 2 SGB VI (www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__69.html) rein mechanisch anhand der zurückliegenden Entgeltentwicklung berechnet wird. Die Kombination dieser verschiedenen Berechnungsgrundlagen kann zu einer zeitlich versetzten oder strukturell divergenten Entwicklung führen.
Allerdings wirft insbesondere der auffällige Sprung beim Durchschnittsentgelt im Jahr 2025 für die Fragesteller Fragen auf: Nach Kenntnis der Fragesteller wird von einigen Rentnern aus der 11-Prozent-Erhöhung beim Durchschnittsentgelt auf eine Benachteiligung bei der Rentenanpassung mit 3,74 Prozent Erhöhung geschlossen. Zugleich wird die 11-Prozent-Erhöhung beim Durchschnittsentgelt – also von monatlich 3 780 Euro (2024) auf monatlich 4 208 Euro (2025) – als stark abweichend von der tatsächlichen Lohnentwicklung wahrgenommen.
Aus Sicht der Fragesteller ist davon auszugehen, dass der 11-Prozent-Anstieg beim Durchschnittsentgelt zum Teil Folge der mechanistischen Fortschreibungsformel in § 69 Absatz 2 Nummer 2 SGB VI und zum anderen Teil auf methodische Revisionen, Nachholeffekte nach der Corona-Pandemie sowie auf besondere tarifliche Entwicklungen im Jahr 2023 zurückzuführen ist. Die konkrete Höhe der Revision sowie deren methodische Nachvollziehbarkeit sind bislang nicht öffentlich nachvollziehbar offengelegt worden.
Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung um Auskunft über die Berechnungsgrundlagen, Revisionsmechanismen und potenziellen Verzerrungseffekte durch unterschiedliche Systemlogiken gebeten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Durchschnittsentgelt (gemäß Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung) und der aktuelle Rentenwert in den Jahren 1991 bis 2025 jeweils entwickelt (bitte tabellarisch mit absoluten Beträgen und prozentualer Veränderung sowie einer Ausweisung der Differenz in Prozentpunkten darstellen)?
In welchen Jahren seit 1991 lag nach Kenntnis der Bundesregierung die prozentuale Veränderung des Durchschnittsentgelts jeweils signifikant über der Rentenanpassung (z. B. Differenz über 2 Prozentpunkte)?
Welche Revisionskorrekturen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2019 am Durchschnittsentgelt vorgenommen, und wie hoch waren diese jeweils in absoluten Zahlen und Prozent?
Welche Datenquellen und statistischen Verfahren fließen nach Kenntnis der Bundesregierung in die jährliche Ermittlung und Revision des Durchschnittsentgelts ein?
Welche Tarifentwicklungen, strukturellen Arbeitszeitänderungen oder wirtschaftlichen Sonderfaktoren trugen aus Sicht der Bundesregierung maßgeblich zum Anstieg des Durchschnittsentgelts in den Jahren 2019 bis 2025 bei?
Wie kommt nach Kenntnis der Bundesregierung der nach Ansicht der Fragesteller außergewöhnlich hohe 11-Prozent-Anstieg beim vorläufigen Durchschnittsentgelt für 2025 zustande (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welchen Anteil am Anstieg des Durchschnittsentgelts 2023 bzw. des vorläufigen Durchschnittsentgelts 2025 hatten nach Kenntnis der Bundesregierung
a) reale Lohnsteigerungen,
b) Abbau von Kurzarbeit,
c) statistische Revisionen,
d) Branchen-Nachholeffekte und
e) die Inflationsausgleichsprämie?
Inwiefern haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung aus den steuer- und sozialabgabenfreien Inflationsausgleichsprämien mittelbare Auswirkungen auf das Durchschnittsentgelt und die Rentenanpassungen ergeben?
Wie erklärt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Differenz von rund 7,56 Prozentpunkten zwischen der aktuellen Rentenanpassung (3,74 Prozent) und der Steigerung des vorläufigen Durchschnittsentgelts (11,3 Prozent) im Jahr 2025 (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Warum wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung ein revidiertes Entgeltniveau nicht rückwirkend auf die Rentenanpassung der Folgejahre aus, obwohl die Berechnungsgrundlage erheblich verändert wurde?
Welche Auswirkungen hat der starke Anstieg beim vorläufigen Durchschnittsentgelt 2025 auf die Entgeltpunktbewertung eines Arbeitnehmers mit gleichbleibendem Bruttoeinkommen von 45 000 Euro (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte Vergleich mit 2024 darstellen)?
Wird bei der Weiterentwicklung der Rentenformel geprüft, ob das Verhältnis von Beitragsleistung zu Entgeltpunkterwerb bei sprunghaften Entgeltentwicklungen verzerrt wird, und wenn ja, inwiefern wird geprüft?
Plant die Bundesregierung, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Rechenmethodik für Durchschnittsentgelt und Rentenanpassung im Rahmen der Rechengrößenverordnung oder Rentenberichterstattung zu verbessern?
Besteht aus Sicht der Bundesregierung ein Bedarf, die Berechnungslogiken von Rentenwert und Durchschnittsentgelt besser aufeinander abzustimmen, um extreme Abweichungen wie im Jahr 2025 künftig zu vermeiden, und wenn nein, welche Gründe sieht die Bundesregierung für diese Abweichungen, und wie sollen diese künftig nachvollziehbar kommuniziert werden?
Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung der Nachholfaktor aktuell in der konkreten Rentenanpassung 2024 und 2025, und wie beeinflusst er das Missverhältnis zur Entgeltentwicklung?
Gibt es Überlegungen, in die Berechnungsweise des Rentenwerts auch Revisionsanpassungen des Durchschnittsentgelts systematisch einzubeziehen?