Fehlerquoten und Prüfdefizite bei der Feststellung von Bürgergeldleistungen
der Abgeordneten Jan Feser, René Springer, Lukas Rehm, Ulrike Schielke-Ziesing, Bernd Schuhmann, Birgit Bessin, Hans-Jürgen Goßner und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 55 des Abgeordneten Jan Feser auf Bundestagsdrucksache 21/119, S. 37 ist u. a. zu entnehmen, dass im Rahmen der turnusmäßigen internen Revision der Bundesagentur für Arbeit relevante Fehlerquoten bei der für die Gewährung von SGB-II- (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) bzw. Bürgergeldleistungen gesetzlich vorgeschriebenen Einkommens- und Identitätsüberprüfung festgestellt wurden. So sollen sich die festgestellten Fehlerquoten für das Jahr 2023 und das erste Halbjahr 2024 im Bereich der Einkommensprüfung auf 9 Prozent bzw. 7 Prozent und im Bereich der Identitätsfeststellung auf 39 Prozent bzw. 32 Prozent belaufen haben. Die Fehlerquote im Bereich der Identitätsfeststellungen soll sich hierbei „vorwiegend“ auf „Dokumentationsfehler“ belaufen, was einer näheren Betrachtung bedarf.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Warum wurden im Zuge der Beantwortung der Schriftlichen Frage 55 auf Bundestagsdrucksache 21/119 keine Fehlerquoten für den Bereich der bei der Gewährung SGB-II- bzw. Bürgergeldleistungen ebenfalls gesetzlich vorgeschriebenen Vermögensfeststellung ausgewiesen, obwohl diese innerhalb der schriftlichen Ausgangsfrage, neben den Fehlerquoten bei der Einkommensüberprüfung und Identitätsfeststellung, ebenfalls explizit erfragt wurden?
Wurden im Zuge der turnusmäßigen internen Revision in den letzten fünf Jahren auch Fehlerquoten für den Bereich der Vermögensüberprüfung ermittelt, und wenn ja, in welcher Höhe?
Aus welchen Fehlertypen im Einzelnen setzen sich die ermittelten Fehlerquoten im Bereich der a) Identitätsfeststellungen und b) Einkommensfeststellungen konkret zusammen (bitte unterschieden nach einzelnen Fehlertypen und unter Angabe des jeweiligen prozentualen Anteils aufschlüsseln)?
Welche konkreten „Dokumentationsfehler“ liegen im Rahmen der ermittelten Fehlerquoten bei der Identitätsfeststellung nach dem SGB II vor (bitte jeweils nach Fehlertypen inklusive prozentualem Anteil an allen „Dokumentationsfehlern“ für die Jahre 2023 und 2024 aufschlüsseln)?
Welchen prozentualen Anteil an der Gesamtfehlerquote bei der Identitätsfeststellung macht der „vorwiegende“ Anteil reiner Dokumentationsfehler aus (bitte jeweils für die Jahre 2023 und 2024 ausweisen)?
In wie vielen Fällen führten die im Rahmen der internen Revision festgestellten Fehler bei der a) Einkommensprüfung und b) Identitätsfeststellung zu einer tatsächlich unberechtigten Gewährung von SGB-II- bzw. Bürgergeldleistungen (bitte jeweils in absoluten und relativen Fallzahlen für die Jahre 2000, 2010, 2016, 2020 sowie letzten Stand ausweisen)?
In wie vielen der in Frage 6 erfragten Fälle haben die Fehler in der Einkommensüberprüfung bzw. Identitätsfeststellung zu einer Leistungsgewährung nach dem SGB II geführt,
a) obwohl bei korrekter Feststellung der Einkommensverhältnisse bzw. Identität des Leistungsempfängers bereits dem Grunde nach kein Leistungsanspruch bestand, oder
b) die trotz an sich bestehenden Leistungsanspruchs bei korrekter Feststellung der tatsächlichen Verhältnisse der Höhe nach unberechtigt war (bitte jeweils die absoluten und relativen Fallzahlen für die Jahre 2000, 2010, 2016, 2020 sowie letzten Stand ausweisen)?
Auf welchen Geldbetrag beziffern sich die in Frage 7 erfragten Fehlgewährungen von SGB-II- bzw. Bürgergeldleistungen im Durchschnitt (bitte unter Angabe des durchschnittlichen Gesamtbetrages sowie nach Fehlerquoten bei der Einkommensüberprüfung und bei der Identitätsfeststellung gesondert für die Jahre 2010, 2016, 2020 sowie den letzten Stand ausweisen)?
Wird vonseiten der Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller geteilt, dass die im Bereich der Einkommensüberprüfung und Identitätsfeststellung ermittelten Fehlerquoten ein erhebliches Potenzial für eine Fehlgewährung von SGB-II- bzw. Bürgergeldleistungen in sich bergen?
Ist, gerade mit Blick auf die ermittelten Fehlerquoten von 9 Prozent bzw. 7 Prozent und 39 Prozent bzw. 32 Prozent, vonseiten der Bundesagentur für Arbeit oder des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) beabsichtigt, die im Bereich der Vermögens-, Einkommens- und Identitätsüberprüfung aufgetretenen Fehler einer umfassenden, über das Maß der turnusmäßigen internen Revision hinausgehenden, systematischen Überprüfung zu unterziehen, wenn ja, auf der Grundlage welches Zeitplans, in welchem Umfang, in welcher konkreten Zuständigkeit, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?