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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Verwendung der Altmittel aus dem Restrukturierungsfonds - Rechtliche Rahmenbedingungen und Umsetzung eines Mittelstandsfonds gemäß Koalitionsvertrag

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

23.06.2025

Aktualisiert

27.08.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/42206.06.2025

Verwendung der Altmittel aus dem Restrukturierungsfonds – Rechtliche Rahmenbedingungen und Umsetzung eines Mittelstandsfonds gemäß Koalitionsvertrag

der Abgeordneten Sascha Müller, Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, Karoline Otte, Stefan Schmidt, Sandra Stein und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die sogenannten Altmittel aus der früheren nationalen Bankenabgabe in Höhe von rund 2,3 Mrd. Euro unterliegen strengen rechtlichen Bindungen. Ein vom Bundesministerium der Finanzen in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass die Kreditwirtschaft keinen Anspruch auf diese Mittel hat – eine Rückgabe an die Banken sei nicht zulässig, solange eine gruppennützige Verwendung möglich ist (www.bundestag.de/resource/blob/102740/a65ad9476de4acbe6adf3346f46c7220/05-Reimer.pdf). Eine solche Rückzahlung könnte darüber hinaus als unzulässige staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gewertet werden. So argumentierte Prof. Dr. Ekkehart Reimer, einer der beauftragten Gutachter, in der 107. Sitzung des Finanzausschusses am 4. November 2024 (www.bundestag.de/resource/blob/1062160/Protokoll.pdf, S. 5 f.).

Trotz dieser eindeutigen juristischen Bewertung sieht der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD nach dem Verständnis der Fragestellenden vor, den Banken diese Mittel über eine Beteiligung an einem Mittelstandsfonds zur Verfügung zu stellen (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, Zeile 1586 bis 1590: „Wir werden die sogenannten Altmittel aus der früheren Bankenabgabe in Höhe von zwei Milliarden Euro gemeinsam mit der deutschen Kreditwirtschaft in einen Mittelstand-Fonds einbringen, der gehebelt bis zu zehn Milliarden Euro Eigen- und Fremdkapital für die digitale und klimaneutrale Transformation großer deutscher Mittelständler mit begrenztem Zugang zum Kapitalmarkt bereitstellt.“). Eine solche nach Auffassung der Fragestellenden geplante Zuweisung an einzelne Institute stellt jedoch nach ihrer Ansicht gerade keine gruppennützige Verwendung dar, sondern eine potenziell beihilferelevante Rückführung öffentlicher Mittel.

Im Gegensatz dazu stellt die Übertragung der Altmittel auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) zur Reduktion des dortigen Fehlbetrags – zuletzt über 21 Mrd. Euro (Stand 31. Dezember 2023) – eine rechtlich unproblematische und haushaltsentlastende Alternative dar, wie sie auch im Gesetzentwurf der vorherigen Bundesregierung zum Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz (Bundestagsdrucksache 20/13158) vorgesehen war.

Vor diesem Hintergrund stellen sich unionsrechtliche, haushaltspolitische und regulatorische Fragen zur Zulässigkeit und Ausgestaltung der geplanten Mittelverwendung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie bewertet die Bundesregierung die Rechtsgrundlage für die im Koalitionsvertrag zwischen CDU/ CSU und SPD nach dem Verständnis der Fragestellenden vorgesehene Überlassung der Altmittel aus der nationalen Bankenabgabe an die deutsche Kreditwirtschaft?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die rechtliche Vereinbarkeit des Vorhabens „Altmittel nationale Bankenabgabe“ aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU/ CSU und SPD mit dem rechtlichen Erfordernis gruppennütziger Verwendung, das für die Verwendung der Altmittel gilt?

3

Wie bewertet die Bundesregierung die rechtliche Vereinbarkeit des Vorhabens „Altmittel nationale Bankenabgabe“ aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU/ CSU und SPD mit geltendem europäischen Beihilferecht, insbesondere Artikel 107 AEUV?

4

Ist eine Rückzahlung der Gelder an die Banken vor Etablierung des Mittelstandsfonds geplant?

a) Wenn ja, wie ist der Zeitplan zur Rückzahlung der Mittel?

b) Wie ist der Zeitplan zur Etablierung des Fonds?

c) Wenn ja, wie soll rechtlich sichergestellt werden, dass die Banken die Gelder aus der nationalen Abgabe in Gänze dem Fonds zur Verfügung stellen?

5

Wie genau will die Bundesregierung die Aufsetzung des Mittelstandsfonds rechtlich gestalten?

a) Mit welchem Verteilungsschlüssel sollen die Institute, die einst die nationale Bankenabgabe entrichtet haben, gegebenenfalls an dem Mittelstandsfonds beteiligt werden?

b) Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Auswahl der Mittelverwendung durch den geplanten Fonds unabhängig, wettbewerbsneutral und beihilfekonform erfolgt, und welche Governance-Strukturen (z. B. Aufsichtsrat, Wissenschaftlicher Beirat, Berichterstattungspflichten) sind in diesem Zusammenhang in welcher Zusammensetzung geplant?

6

Welche institutionellen Vorkehrungen sind geplant, um etwaige Interessenkonflikte zwischen Banken als mögliche Fondsbeteiligte und Mittelstandskunden als Förderempfänger zu vermeiden?

7

Wie plant die Bundesregierung mit den Erträgen aus Zinsen oder etwaigen Beteiligungsgewinnen umzugehen, und fließen diese dauerhaft dem Fonds zu oder werden sie an Banken ausgeschüttet?

8

Inwieweit wird geprüft, den Fonds mit weiteren Mitteln aus dem Bundeshaushalt oder durch Kofinanzierungen (z.  B. Europäische Investitionsbank [EIB], InvestEU, Landesförderinstitute) zu hebeln?

9

Wie soll sichergestellt werden, dass die Mittel des Fonds, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, der digitalen und klimaneutralen Transformation zugutekommen?

a) Welche Überlegungen bestehen zur Verankerung von ökologischen und sozialen Kriterien bei der Mittelverwendung des Fonds?

b) Welche Rolle soll die Taxonomie bei der Mittelverwendung spielen?

10

Wer soll nach Vorstellung der Bundesregierung die eigentliche Kreditvergabe übernehmen – der Fonds selbst oder die beteiligten Geschäftsbanken –, und wenn die Geschäftsbanken die Kreditvergabe übernehmen sollen, wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass sich die beteiligten Banken bei der Auswahl und Kreditvergabe nicht auf ohnehin bankfähige Kunden konzentrieren und transformative, aber risikobehaftete Projekte ausgeschlossen bleiben?

11

Inwieweit wurde die Europäische Kommission in die Überlegungen zur rechtlichen Konstruktion und zur Beteiligung der Banken am Mittelstandsfonds einbezogen, und gab es hierzu bereits informelle Vorabstimmungen oder beihilferechtliche Vorprüfungen?

12

In welcher Hinsicht unterscheidet sich der Mittelstandsfonds von der Idee des Transformationsfonds, der im Gesetzgebungsprozess zum Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz in der vergangenen Legislaturperiode bereits diskutiert und verworfen wurde?

13

Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über Finanzierungslücken im deutschen Mittelstand bei der Fremd- und Eigenkapitalfinanzierung für Transformations- und Digitalisierungsvorhaben?

14

Wie werden Mittelständler konkret von den Mitteln des Fonds profitieren (Zinsverbilligungen, Zuschüsse etc.)?

15

Welche Aufteilung zwischen Fremd- und Eigenkapitalmitteln ist im Mittelstandsfonds geplant, und wie passt das zu den identifizierten Finanzierungslücken?

16

Warum sollen nach Auffassung der Bundesregierung die Mittel aus dem Fonds laut Koalitionsvertrag lediglich „großen deutschen Mittelständlern“ zur Verfügung gestellt werden und nicht auch Kleinst- und Kleinunternehmen, und wie sollen diese definiert werden (Beschäftigtenzahl und Umsatzschwellen)?

17

Wie wäre eine Rückführung der Altmitteln an die Kreditinstitute steuerlich für die Banken zu behandeln?

18

Plant die Bundesregierung, wie im Gesetzgebungsverfahren der von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP getragenen Bundesregierung der letzten Wahlperiode, das steuerliche Abzugsverbot der Bankenabgabe aufzuheben?

a) Wenn ja, wie hoch beziffert die Bundesregierung die jährlichen Mindereinnahmen für den Bundeshaushalt, wenn die Beiträge zur Bankenabgabe steuerlich wieder als Betriebsausgaben abgezogen werden dürften und die Bankenabgabe wieder erhoben wird?

b) Wenn ja, warum plant die Bundesregierung, von der richterlich bestätigten Rechtmäßigkeit des Betriebsausgabenabzugsverbots der europäischen Bankenabgabe abzuweichen (beck-online.beck.de/Dokument?v=path=bibdata%2Fents%2Fbeckrs%2F2022%2Fcont%2Fbeckrs.2022.35243.htm&anchor=Y-200-AZ-6K4721-D-2022%2F09%2F30)?

Berlin, den 4. Juni 2025

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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