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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Auswirkung der verstärkten Grenzkontrollen und Zurückweisungen schutzsuchender Menschen auf Haushalt und Personal der Bundespolizei

(insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

24.06.2025

Aktualisiert

02.07.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/43910.06.2025

Auswirkung der verstärkten Grenzkontrollen und Zurückweisungen schutzsuchender Menschen auf Haushalt und Personal der Bundespolizei

der Abgeordneten Clara Bünger, Doris Achelwilm, Maik Brückner, Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Zur Umsetzung der Verabredungen von CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag, Zurückweisungen an den Grenzen auch dann vorzunehmen, wenn ein Asylgesuch geäußert wurde, hat der neue Bundesminister des Innern, Alexander Dobrindt, laut Pressemeldungen umfangreiche Personalentscheidungen getroffen. Laut einer Meldung der AFP vom 10. Mai 2025 („Dobrindt will an Grenzen mehr Polizisten einsetzen“) sollten weitere sechs Hundertschaften der Bereitschaftspolizei des Bundes sowie Einheiten der „Mobilen Überwachungs- und Kontrolleinheiten“ (MÜK) an die Grenze verlegt werden.

Zudem müssen die derzeit bereits in den Grenzinspektionen beschäftigten Beamtinnen und Beamten Zwölfstundenschichten leisten, und es findet keine Ablösung der Beamtinnen und Beamten durch frische Kräfte statt. Laut einer Meldung des „Stern“ (7. Mai 2025, „Bericht: Dobrindt will 3 000 weitere Bundespolizisten an die Grenze schicken“) solle das Personal insgesamt um 3 000 Beamtinnen und Beamte auf dann 14 000 aufgestockt werden.

Diese Kräfteverlegung und die Erhöhung der Tagesarbeitszeit bedeutet nach Ansicht der Fragesteller nicht nur eine deutlich steigende Belastung für die eingesetzten Beamtinnen und Beamten. Damit geht auch eine wesentliche Mehrbelastung für den Bundeshaushalt einher, da in größerem Umfang Reisegeld, Trennungsgeld und Unterbringung finanziert werden müssen. Bereits mit den am 15. Oktober 2023 an den Landgrenzen zu Polen, Tschechien, Österreich und der Schweiz und am 15. September 2024 an den Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Dänemark wiedereingeführten „temporären Binnengrenzkontrollen“, die am 12. Februar 2025 mit Wirkung vom 15. März 2025 um weitere sechs Monate verlängert wurden, sind entsprechende Mehrbelastungen für den Bundeshaushalt entstanden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Wie hoch war der Personalmehrbedarf nach Ausweitung der Grenzkontrollen an allen Landgrenzen der Bundesrepublik Deutschland seit dem 16. September 2024 bzw. seit der Ausweitung der Grenzkontrollen auf die Landgrenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz seit dem 16. Oktober 2023, und mit welchen Maßnahmen wurde der Personalmehrbedarf für diese Ausweitung der Grenzkontrollen gedeckt?

2

Wie viele Beamtinnen und Beamte a) auf Lebenszeit, b) auf Probe, c) auf Widerruf wurden und werden für die verstärkten Grenzkontrollen eingesetzt (bitte getrennt für den Zeitraum nach dem 15. September 2024 und nach dem 7. Mai 2025 angeben)?

3

In welchem Umfang wurden aufgrund der Weisung des Bundesministeriums des Innern (BMI) vom 7. Mai 2025 gegenüber der Bundespolizei zum Kräfteaufwuchs für die Grenzkontrollen a) Schichtdienste auf zwölf Stunden verlängert (bitte die Zahl der betroffenen Beamtinnen und Beamten angeben), b) Beamtinnen und Beamte aus dem bereitschaftspolizeilichen Dienst an die Landgrenzen verlegt, und für welche Dauer erfolgt diese Verlegung, c) Beamtinnen und Beamte der Mobilen Überwachungs- und Kontrolleinheiten an die Landgrenzen verlegt?

4

Wie hoch waren die Ausgaben der Bundespolizei in den Jahren 2022, 2023 und 2024 für Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen (bitte, soweit möglich, differenzieren und nach Monaten auflisten)?

5

Aus welchen anderen Haushaltstiteln wurden Mehrausgaben in diesem Haushaltstitel (Kapitel 0625, Titel 45301) gegenfinanziert?

6

In welcher Höhe sind für das laufende Haushaltsjahr Mittel für Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskosten im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung vorgesehen (bitte so weit wie möglich differenzieren)?

7

In welcher Höhe wird dieser Mittelansatz durch die Verlegung von Personal und die Verlängerung von Schichten im grenzpolizeilichen Dienst voraussichtlich (nach derzeitigem Planungsstand) überschritten?

8

In welchem Umfang wurde der Mittelansatz im Haushalt der Bundespolizei für Dienstreisen (ohne Flugsicherheitsbegleiter) für das Haushaltsjahr 2024 überschritten (bitte mit Soll- und Ist-Angaben angeben und die Kosten nach Monaten auflisten)?

9

Aus welchen anderen Haushaltstiteln wurden Mehrausgaben für diesen Titel (Kapitel 0625, Titel 52701) gegenfinanziert?

10

In welchem Umfang sind im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung Dienstreisekosten für die Bundespolizei vorgesehen?

11

In welcher Höhe wird dieser Mittelansatz durch die Verlegung von Personal an die Landgrenzen voraussichtlich (nach derzeitigem Planungsstand) überschritten?

12

In welchem Umfang wurden nach dem 15. September 2024 und nach dem 15. Oktober 2024 an den jeweiligen Grenzabschnitten durch die Bundespolizei Hotels und andere Übernachtungsmöglichkeiten nach der Weisung zum Kräfteaufwuchs neu angemietet?

13

Wie haben sich die Kosten für Mieten und Pachten im Zusammenhang mit der Unterbringung im Jahr 2024 entwickelt (bitte Soll- und Ist-Stand sowie die Entwicklung der Ausgaben nach Monaten auflisten)?

14

Aus welchen anderen Haushaltstiteln wurden Mehrausgaben in diesem Bereich (Kapitel 0625, Titel 51802) gegenfinanziert?

15

In welchem Umfang wurden nach dem 7. Mai 2025 durch die Bundespolizei Hotels und andere Übernachtungsmöglichkeiten nach der Weisung zum Kräfteaufwuchs neu angemietet?

16

In welcher Höhe sind für Mieten und Pachten Mittel im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für 2025 vorgesehen gewesen, und um welchen Betrag wird dieser Mittelansatz voraussichtlich (nach derzeitigem Stand der Planung) überschritten?

17

Bleibt es dabei, dass die Bundesregierung keine Schaffung von eigenen Unterkunftsmöglichkeiten plant, da formal die Anordnung von Binnengrenzkontrollen nur „vorübergehend“ ist?

18

Was ist hierzu an die Beschäftigten der Bundespolizei, insbesondere die vom Marschbefehl betroffenen Beamtinnen und Beamten, über die Länge des verstärkten Einsatzes an den Landgrenzen kommuniziert worden?

19

Welche Auswirkungen haben die seit 7. Mai 2025 verstärkten Grenzkontrollen auf den Ausbildungsbetrieb der Bundespolizei?

a) Werden aktuell Anwärterinnen und Anwärter, Auszubildende oder Studierende zur Bewältigung der Grenzkontrollen und nachfolgender Verwaltungsakte eingesetzt?

b) Werden aktuell Anwärterinnen und Anwärter, Auszubildende oder Studierende zur Bewältigung von Einsatzlagen im Inland, für die regelmäßig die Bundesbereitschaftspolizei eingesetzt wird, eingesetzt?

c) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es im Zuge der verstärkten Grenzkontrollen zum Einsatz von Anwärterinnen und Anwärtern bzw. Studierenden der Bundespolizei kommen wird (bitte erläutern)?

20

In welchem Umfang konnten ab dem 7. Mai 2025 Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Beamtinnen und Beamten sowie Angestellten der Bundespolizei nicht in Anspruch genommen werden, weil die Betroffenen zu den verstärkten Grenzkontrollen abkommandiert wurden oder durch andere Abkommandierungen der Regelbetrieb ihrer Dienststellen nicht aufrechterhalten werden können (bitte nach Monaten und Lehrgängen auflisten)?

21

Wurden die zuständigen Personalräte der Bundespolizei im Rahmen der Planung und Umsetzung der erweiterten Grenzkontrollen ab dem 7. Mai 2025 gemäß Bundespersonalvertretungsgesetz beteiligt?

22

Wie hoch war der Stand der Über- und Mehrarbeitsstunden vor Beginn der verstärkten Grenzkontrollen (bitte nach Bundespolizeiinspektionen auflisten)?

a) Konnten und können während der verstärkten Grenzkontrollen Über- und Mehrarbeitsstunden durch Freizeit ausgeglichen werden?

b) In welchem Umfang wurden in diesem Jahr Überstunden durch Ausgleichszahlungen ausgeglichen, und in welcher Höhe (bitte Gesamtsummen nach Monaten und die jeweilige Höhe pro Überstunde in den einzelnen Besoldungsgruppen auflisten)?

23

Unter welchen Voraussetzungen wird durch das Bundesministerium des Innern oder die Bundespolizei dienstlicher Rechtsschutz gewährt, wenn gegen Einsatzkräfte im Zusammenhang mit Grenzkontrollen Beschwerden oder Anzeigen eingehen?

24

In welchem Umfang wurde dienstlicher Rechtsschutz im Zusammenhang mit Grenzkontrollen seit Oktober 2024 beantragt, abgelehnt oder bewilligt (bitte nach Monaten auflisten)?

25

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass gegen einzelne Beamtinnen und Beamte zivilrechtliche Ansprüche wegen (ex post) verwaltungsgerichtlich festgestellter rechtswidriger Zurückweisungen oder der Nichtannahme von Asylgesuchen geltend gemacht werden könnten (bitte begründen)?

26

Sind Schulungen oder Informationsblätter vorgesehen oder durchgeführt bzw. verteilt worden, in denen den Beamtinnen und Beamten im Grenzkontrolldienst die möglichen dienst-, zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen bei Pflichtverletzungen im Rahmen der Zurückweisungspraxis erläutert werden, und wenn ja, was ist genau der Inhalt der Informationsblätter, bzw. wie lange dauern diese Schulungen, wie sind sie inhaltlich aufgebaut, und wie viele Beamtinnen und Beamte haben ggf. diese Blätter erhalten bzw. an solchen Schulungen teilgenommen?

27

Welche Maßnahmen sind geplant oder ergriffen worden, um psychosoziale Belastungen und Burn-out-Risiken durch die Intensivierung der Grenzkontrollen und die verschärfte Zurückweisungspraxis zu thematisieren und ggf. mit den Personalvertretungen geeignete Entlastungs- und Ausgleichsmaßnahmen zu verhandeln?

Berlin, den 4. Juni 2025

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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