Finanzierung der parteinahen Stiftungen im Jahr 2024
der Abgeordneten Peter Boehringer, Dr. Michael Espendiller, Marcus Bühl, Mirco Hanker, Jürgen Kögel, Thomas Ladzinski, Sergej Minich, Ulrike Schielke-Ziesing, Julian Schmidt, Georg Schroeter, Wolfgang Wiehle und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Seit Ende 2023 ist die Finanzierung der parteinahen Stiftungen im Stiftungsfinanzierungsgesetz geregelt. Gemäß § 3 Absatz 3 dieses Gesetzes müssen die Zuwendungen grundsätzlich in dem Verhältnis verteilt werden, das den Durchschnitt der Ergebnisse widerspiegelt, welches die jeweils nahestehende politischen Parteien bei den letzten vier Bundestagswahlen erreicht hat. Die folgenden Absätze 4 bis 6 regeln, inwiefern von diesem Grundschlüssel abgewichen werden soll.
Laut Auskunft der Bundesregierung (Antworten auf die Schriftlichen Fragen 14 und 15 auf Bundestagsdrucksache 21/19) weichen die Zuwendungen an parteinahen Stiftungen im Jahr 2024 deutlich von dem in § 3 Absatz 3 festgelegten Schlüssel ab. So erhielt die Friedrich-Ebert-Stiftung etwa 31,1 Prozent der Mittel, während ihr laut Grundschlüssel, je nach Lesart, lediglich 23,7 oder 25,4 Prozent zugestanden hätten.
Die Förderung im Jahr 2024 scheint nach Ansicht der Fragesteller ausweislich der Antwort auf die Schriftliche Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 20/15078 auch mit Blick auf die Gesamthöhe von der Förderpraxis der 20. Legislaturperiode abzuweichen, da sie deutlich niedriger auszufallen scheint als in den Vorjahren. Von den insgesamt 3,5 Mrd. Euro, die in der 20. Legislaturperiode an die parteinahen Stiftungen ausgereicht wurden, entfallen lediglich 562,6 Mrd. Euro auf das Jahr 2024.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Anteile der Fördermittel entfallen gemäß § 3 Absatz 3 des Stiftungsfinanzierungsgesetzes in der 21. Legislaturperiode auf die verschiedenen parteinahen Stiftungen, und welchen Effekt hat die Nichtberücksichtigung der nicht in den Deutschen Bundestag eingezogenen Parteien und der AfD auf den Verteilungsschlüssel?
2. Wie kommt es zu den in der Vorbemerkung der Fragesteller beschriebenen Abweichungen bei den Mittelzuwendungen im Jahr 2024 (bitte für jede Stiftung nachvollziehbar darlegen, welche Summe und welcher Anteil ihr laut Grundschlüssel zusteht und welche Abweichungen aus welchem Grund vorgenommen wurden)?
3. Wie hoch waren die Zuwendungen, die die parteinahen Stiftungen aus den Haushaltstiteln 0601 685 12, 0601 894 12, 0502 687 27, 2302 687 04, 3002 681 10 in der 20. Legislaturperiode jeweils erhielten (bitte die Ist-Werte nach Jahren, Titeln und Zuwendungsempfängern aufschlüsseln)?
4. Gab es weitere Haushaltstitel, aus denen die parteinahen Stiftungen in diesem Zeitraum Gelder erhielten?
5. Wenn Frage 4 bejaht wurde, aus welchen Titeln sind in welcher Höhe zusätzliche Mittel an die parteinahen Stiftungen geflossen (bitte die Ist-Werte nach Jahren, Titeln und Zuwendungsempfängern aufschlüsseln)?
6. Aus welchem Grund, auf welcher Rechtsgrundlage und zu welchem Zweck erhielt die Friedrich-Ebert-Stiftung in der 20. Legislaturperiode 609,94 Mio. Euro aus dem Etat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK, siehe die Antwort auf Schriftliche Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 20/15078), und wieso reichte das BMWK Mittel an die Friedrich-Ebert-Stiftung, nicht aber an die anderen parteinahen Stiftungen aus?
Fragen6
Welche Anteile der Fördermittel entfallen gemäß § 3 Absatz 3 des Stiftungsfinanzierungsgesetzes in der 21. Legislaturperiode auf die verschiedenen parteinahen Stiftungen, und welchen Effekt hat die Nichtberücksichtigung der nicht in den Deutschen Bundestag eingezogenen Parteien und der AfD auf den Verteilungsschlüssel?
Wie kommt es zu den in der Vorbemerkung der Fragesteller beschriebenen Abweichungen bei den Mittelzuwendungen im Jahr 2024 (bitte für jede Stiftung nachvollziehbar darlegen, welche Summe und welcher Anteil ihr laut Grundschlüssel zusteht und welche Abweichungen aus welchem Grund vorgenommen wurden)?
Wie hoch waren die Zuwendungen, die die parteinahen Stiftungen aus den Haushaltstiteln 0601 685 12, 0601 894 12, 0502 687 27, 2302 687 04, 3002 681 10 in der 20. Legislaturperiode jeweils erhielten (bitte die Ist-Werte nach Jahren, Titeln und Zuwendungsempfängern aufschlüsseln)?
Gab es weitere Haushaltstitel, aus denen die parteinahen Stiftungen in diesem Zeitraum Gelder erhielten?
Wenn Frage 4 bejaht wurde, aus welchen Titeln sind in welcher Höhe zusätzliche Mittel an die parteinahen Stiftungen geflossen (bitte die Ist-Werte nach Jahren, Titeln und Zuwendungsempfängern aufschlüsseln)?
Aus welchem Grund, auf welcher Rechtsgrundlage und zu welchem Zweck erhielt die Friedrich-Ebert-Stiftung in der 20. Legislaturperiode 609,94 Mio. Euro aus dem Etat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK, siehe die Antwort auf Schriftliche Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 20/15078), und wieso reichte das BMWK Mittel an die Friedrich-Ebert-Stiftung, nicht aber an die anderen parteinahen Stiftungen aus?