BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Gemeinsame Agrarpolitik - Ausrichtung auf Gemeinwohlleistungen

(insgesamt 31 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat

Datum

16.07.2025

Aktualisiert

27.08.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/52819.06.2025

Gemeinsame Agrarpolitik – Ausrichtung auf Gemeinwohlleistungen

der Abgeordneten Dr. Ophelia Nick, Karl Bär, Dr. Zoe Mayer, Niklas Wagener, Harald Ebner, Julian Joswig und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union (EU) spielt eine Schlüsselrolle für die Zukunftsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft und die Bewältigung der Herausforderungen u. a. für Ernährungssicherheit, Stärkung der ökonomischen und ökologischen Resilienz, insbesondere gegenüber Klimafolgen und geopolitischen Krisen, den Erhalt der Biodiversität und die Stärkung ländlicher Regionen. Für die aktuelle Förderperiode der GAP 2023–2027 wurden neun Hauptziele definiert, sodass soziale, ökologische und wirtschaftliche Schwerpunkte die Grundlage für die nationalen GAP-Strategiepläne bilden. Diese Ziele umfassen u. a. die Sicherstellung gerechter Einkommen für Landwirtinnen und Landwirte, einen wirksamen Umwelt-, Klima-, Natur-, und Tierschutz, sowie die Stärkung ländlicher Räume. Für die Sicherung der ökologischen Wirksamkeit der GAP wurde mit der Reform 2023 die neue Grüne Architektur eingeführt: Diese umfasst ökologische Grundanforderungen (Konditionalität inklusive „Guter Landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand (GLÖZ)“-Standards) sowie freiwillige Förderangebote durch Öko-Regelungen in der ersten Säule und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) in der zweiten Säule.

Im Zuge sogenannter Vereinfachungspakete wurde das ökologische Ambitionsniveau der GAP jedoch mehrfach abgesenkt. Durch die Aussetzung und Streichung des GLÖZ-8-Standards sowie das Schleifen weiterer GLÖZ-Standards im vergangenen Jahr wurde die ökologische Wirksamkeit der GAP massiv abgebaut. Das vom 14. Mai 2025 von der Europäischen Kommission vorgeschlagene „Vereinfachungspaket“ geht insbesondere zulasten des für den Arten- und Klimaschutz so wichtigen Dauergrünlandes. Um den Umfang der Agrarförderung nach 2027 zu erhalten, muss die GAP nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller wesentlich ökologischer und effizienter ausgerichtet werden, sodass der Grundsatz „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ durch eine konsequente Weiterentwicklung umgesetzt wird. Das ist auch nötig, um Kongruenz und Verzahnung mit politischen Zielen in anderen Sektoren, insbesondere zur Wiederherstellung der Natur, sicherzustellen. Die Bundesregierung muss nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller im LULUCF (Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft)-Sektor massiv nachsteuern, um die Klimaziele in diesem Sektor bis 2030 einzuhalten. Die Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) in Deutschland und der strategische Dialog auf EU-Ebene fordern bei der GAP zukünftig sehr viel stärker auf Anreize, statt Vorgaben zu setzen. Dies betont auch die Europäische Kommission sowohl in ihren am 12. Februar 2025 veröffentlichten Eckpunkten zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028–2034 der Europäischen Union (EU) als auch in ihrer am 19. Februar 2025 veröffentlichten „Vision für Landwirtschaft und Ernährung. Gemeinsam einen attraktiven EU-Agrar- und Lebensmittelsektor für künftige Generationen gestalten“.

Das im Zuge der GAP-Reform 2023 neu eingeführte Instrument der Öko-Regelungen honoriert bereits in der laufenden GAP-Förderperiode bundesweit konkrete Umwelt- und Klimaleistungen der Bäuerinnen und Bauern. Die Öko-Regelungen sind nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller somit bestens dafür geeignet, die beschriebene und breit getragene Neuausrichtung der GAP konkret umzusetzen, und müssen daher konsequent ausgeweitet werden. Die im vergangenen Jahr im GAP-Direktzahlungen-Gesetz (GAPDZG) festgelegte Einführung weiterer Öko-Regelungen für Weidehaltung in milchviehhaltenden Betrieben und zur innerbetrieblichen Verteilung von landwirtschaftlichen Flächen, die zur Verbesserung der Biodiversität bereitgestellt werden, werden aktuell von der Bundesregierung verschoben, sodass sie nicht wie geplant ab 2026 eingeführt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen31

1

Wird die Bundesregierung an den Empfehlungen der ZKL festhalten, in denen es u. a. heißt, dass die bisherigen flächengebundenen Direktzahlungen aus der ersten Säule der GAP im Laufe von zwei Förderperioden schrittweise und vollständig in einkommenswirksame Zahlungen für gesellschaftliche Leistungen umzuwandeln sind, und wenn ja, in welchen zeitlichen Schritten und Umfängen erfolgt die hierfür notwendige Anhebung der Budgets der Öko-Regelungen und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)?

2

Wird sich die Bundesregierung für die Umsetzung des von der ZKL geforderten „Aktionsprogramms Biodiversität in der Agrarlandschaft“ einsetzen?

a) Wenn ja, mit welchen konkreten Schritten und Finanzierungslösungen sollen der Ausbau produktionsintegrierter Maßnahmen, notwendige Änderungen bei Bewirtschaftungsauflagen oder Erweiterungen von Schutzgebieten zur Biotopvernetzung für die landwirtschaftlichen Betriebe kompensiert werden?

b) Wenn nein, aus welchen Gründen?

3

Wird die Bundesregierung die Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirates für Biodiversität und Genetische Ressourcen beim Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) in der Stellungnahme von Dezember 2024 („Biodiversität in der landwirtschaftlichen Produktion; Voraussetzung für Pflanzenschutz, Klimaschutz und Produktivität“) zur Ausrichtung der Agrarpolitik nach den dort skizzierten agrarökologischen Grundsätzen aufgreifen, und wenn nein, warum nicht?

4

In welcher Höhe sind für das Jahr 2024 Mittel für die Einkommensgrundstützung, Umverteilungseinkommensstützung, Einkommensstützung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte, Zahlungen für Mutterkühe und Zahlungen für Mutterschafe sowie Mutterziegen als auch alle sieben Öko-Regelungen inklusive Unterkategorien final abgeflossen (bitte diese Zahlen in Hektar und Euro sowie unterteilt in Bundesländer im Vergleich zu 2023 sowie den Planzahlen tabellarisch darstellen)?

5

Wie hoch sind der Anteil und die absolute Summe in Deutschland der Direktzahlungen, die für Flächen ausgezahlt wurden, auf denen Futtermittel wachsen (2015 bis 2024), welchen Anteil und welche absoluten Summen sind Maisflächen zuzuordnen (2015 bis 2024)?

6

Wie hoch ist die prozentuale Inanspruchnahme der Öko-Regelungen 2024 (bitte – möglichst in einer Übersicht – angeben, zu wie viel Prozent alle sieben Öko-Regelungen (inklusive Unterkategorien) jeweils in Anspruch genommen wurden, bestenfalls unterteilt in Bundesländer)?

7

Werden die 25 Prozent (bzw. 23 Prozent) Mindestbudget für das Jahr 2024 erreicht,

a) wenn nein, was plant die Regierung, um das vorgesehene Prozentziel für Umwelt-, Klima- und Tierschutzleistungen zu erreichen,

b) wenn nein, plant die Bundesregierung, die Prämien der Öko-Regelungen 1a und 1b zu erhöhen,

c) wenn nein, in welcher Höhe belaufen sich die Kompensationskosten?

8

In welcher Höhe wurden für das Jahr 2025 Anträge für die Einkommensgrundstützung, Umverteilungseinkommensstützung, Einkommensstützung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte, Zahlungen für Mutterkühe und Zahlungen für Mutterschafe sowie Mutterziegen als auch alle sieben Öko-Regelungen inklusive Unterkategorien gestellt (bitte möglichst tabellarisch die Antragszahlen in Hektar und Euro sowie unterteilt in Bundesländer für 2025 im Vergleich zu 2024 sowie den Planzahlen tabellarisch darstellen)?

9

Wie hoch ist die prozentuale Inanspruchnahme der Öko-Regelungen 2025 (bitte – möglichst in einer Übersicht – angeben, zu wie viel Prozent alle sieben Öko-Regelungen (inklusive Unterkategorien) jeweils in Anspruch genommen wurden, bestenfalls unterteilt in Bundesländer)?

10

Erfüllt Deutschland für das Jahr 2025 das 25-Prozentziel (bzw. 23 Prozent),

a) wenn nein, was plant die Bundesregierung, um das vorgesehene Prozentziel für 2025 zu erreichen,

b) wenn nein, plant die Bundesregierung, die Prämien der Öko-Regelungen 1a und 1b zu erhöhen,

c) wenn nein, auf welcher Höhe werden sich die Kompensationskosten belaufen?

11

Unterstützt die Regierung die Zielsetzung, die frei werdenden Mittel aus der verringerten Antragstellung der Einkommensgrundstützung für die Aufstockung der Öko-Regelungen zu nutzen?

12

Wann wird die Bundesregierung einen Ausgestaltungsvorschlag für die im GAP-Direktzahlungen-Gesetz (GAPDZG) in der letzten Legislaturperiode neu eingeführten Öko-Regelungen für Weidehaltung in milchviehhaltenden Betrieben und zur innerbetrieblichen Verteilung von landwirtschaftlichen Flächen, die zur Verbesserung der Biodiversität bereitgestellt werden, vorlegen, und wie sieht der konkrete Zeitplan aus?

a) Wie will die Bundesregierung das bereits abgesenkte Umweltniveau der GAP erhöhen, vor dem Hintergrund, dass die beiden Öko-Regelungen nicht wie geplant 2026 eingeführt werden?

b) Wie will die Bundesregierung milchviehhaltende Betriebe stattdessen unterstützen und für diese Landwirtinnen und Landwirte Planungssicherheit gewährleisten?

13

Wie hat sich die Aufhebung von GLÖZ 8 auf den Flächenanteil nichtproduktiver Flächen (Ackerbrachen und Landschaftselemente) am Ackerland in Deutschland und in den Bundesländern ausgewirkt (bitte diese Zahlen in Hektar sowie den prozentualen Anteil am Ackerland darstellen), mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung die möglichen Verluste der nichtproduktiven Flächen und ihrer ökologischen Funktionen kompensieren?

14

Inwieweit hat der GLÖZ-2-Standard seit seiner Einführung die Emissionen aus entwässerten Moorböden gemindert, und wie hoch ist der Flächenanteil von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) (z. B. moorschonende Stauhaltung) in der aktuellen Förderperiode, die der Anhebung von Wasserständen von Mooren und Feuchtgebieten dienen, und wie viel Treibhausgas (THG)-Emissionen konnten dadurch bislang eingespart werden (bitte in Hektar und CO2-Equivalent nach Bundesländern angeben)?

15

Stellt die Bundesregierung sicher, dass die GAP zur Erfüllung der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt sowie nationalen wie europäischen Umweltgesetzgebungen (insbesondere FFH (Fauna-Flora-Habitat)-Richtlinie, Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur, LULUCF-Verordnung) beiträgt, und wenn ja, mit welchen Maßnahmen?

16

Mit welchen Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, dass die GAP die LULUCF-Sektorenziele bis 2030 einhält?

17

Welche der Empfehlungen des Berichts von Februar 2025 (Thünen Working Paper 257) vom Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei für die Weiterentwicklung der Öko-Regelungen wird die Bundesregierung innerhalb der aktuellen Förderperiode umsetzen?

18

Können sich Landwirtinnen und Landwirte darauf verlassen, dass die Bundesregierung im Strategieplan 2026 wie geplant die Öko-Regelung 3 „Beibehaltung von Agroforstsystemen“ auf 600 Euro/ha Gehölzfläche erhöhen wird?

19

Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Ziele zum Klimaschutz, zum Erhalt der Artenvielfalt und zum Schutz der natürlichen Ressourcen in dieser GAP-Förderperiode zu erreichen, hinsichtlich dessen, dass in dem aktuellen Leistungsbericht für das Haushaltsjahr 2024 zum Nationalen Strategieplan der GAP nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller deutlich wird, dass die ökologischen Ziele in der GAP-Förderperiode kaum noch zu erreichen sein werden?

20

Wie definiert die Bundesregierung in Zusammenhang mit der GAP den Begriff „einkommenswirksam“, da im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD der Bundesregierung steht, dass „die GAP […] in der ersten Säule einkommenswirksam, bürokratieärmer, transparenter und effizienter ausgestaltet werden [muss]. Wir werden dabei die Einkommensanreize für die Erbringung von Klima-, Umwelt- und Tierschutzleistungen deutlich steigern“?

a) Sollen einkommenswirksame Öko-Regelungen ausgebaut werden?

b) Wie sollen Einkommensanreize für Klima-, Umwelt- und Tierschutzleistungen gesteigert werden?

21

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen für die Positionierung hinsichtlich der Neuausrichtung der GAP zieht die Bundesregierung aus Experten einschätzungen, wonach ein großer Teil der flächengebundenen Direktzahlungen über höhere Pachtpreise letztlich an Grundeigentümer fließt, daher keine gezielte Einkommensstützung erfolgt und Flächenprämien somit verteilungspolitisch nicht länger zu vertreten sind (vgl. Zusammenfassung der Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirates für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAE) vom April 2018 sowie Aussagen von DLG (Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft)-Präsident Hubertus Paetow www.agrarheute.com/politik/heftige-diskussion-um-direktzahlungen-beste-fuer-landwirte-631933)?

22

Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Forderung des Expertengremiums „Strategischer Dialog zur Zukunft der EU-Landwirtschaft“ nach Abkehr von flächenbezogenen Zahlungen hin zu einer effektiven Einkommensunterstützung für kleinere Betriebe aktiver Landwirte mit vordringlichem sozioökonomischem Bedarf und fokussiert auf Regionen mit widrigen natürlichen Produktionsbedingungen, Nebenerwerbsbetriebe, Junglandwirte und Neueinsteiger (vgl. Abschlussbericht zum Strategischen Dialog unter agriculture.ec.europa.eu/document/download/171329ff-0f50-4fa5-946f-aea11032172e_en?filename=strategic-dialogue-report-2024_en.pdf, S. 42/43)?

23

Wird die Bundesregierung die von der Europäischen Kommission in ihrem aktuellen „Vereinfachungspaket“ vom 14. Mai 2025 vorgeschlagene Aufstockung der in Deutschland bisher nicht umgesetzten Kleinerzeugerregelung auf zukünftig bis zu 2 500 Euro zum Anlass nehmen, diese auch in Deutschland umzusetzen, und wenn nein, welche Maßnahmen zur Stärkung kleiner Betriebe plant die Bundesregierung stattdessen?

24

Mit welchen konkreten Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass bei der Weiterentwicklung der GAP nach 2027 die zweite Säule als maßgebliches Förderinstrument für die ländlichen Räume erhalten bleibt?

a) Welche Forderungen stellt die Bundesregierung an die Kommission hinsichtlich LEADER (Liaison entre actions de développement de l'économie) und der Fördermöglichkeiten für regionale Wertschöpfung innerhalb der zweiten Säule?

b) Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass der ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) wieder in die Dachverordnung der Investitions- und Strukturfonds aufgenommen wird, und wenn nein, warum nicht?

25

Wie hat sich die jährliche Anzahl an Rindern und Milchkühen (bitte separat ausweisen), die regelmäßig Weidegang haben, zwischen 2015 und heute in den einzelnen Bundesländern verändert?

26

Wie hat sich der jährliche Anteil des Grünlands an der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche sowie die absolute Grünlandfläche in den einzelnen Bundesländern zwischen 2015 und heute verändert?

27

Wie hat sich die jährliche Weidefläche gemessen an der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche und absolut in den einzelnen Bundesländern zwischen 2015 und heute verändert?

28

Welche Auswirkungen auf den Umbruch von Grünland zu Acker wird die von der Europäischen Kommission in ihrem aktuellen „Vereinfachungspaket“ vorgeschlagene Neuregelung von GLÖZ 1 in Deutschland und der EU haben (bitte in Hektar und CO2-Äquivalent angeben)?

29

Welche Risiken für Ertragssicherheit und landwirtschaftliche Produktivität ergeben sich nach Kenntnissen der Bundesregierung aus dem Verlust an Biodiversität und den Folgen der Klimakrise?

30

Welche Maßnahmen im Hinblick auf die Neuausrichtung der Agrarförderung erörtert die Bundesregierung, um die Verpflichtung Deutschlands aus dem internationalen Weltnaturabkommen „Biodiversitätsrahmen Kunming-Montréal“ zur Halbierung von Pestizidrisiken bis 2030 umzusetzen (vgl. ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_7834)?

31

Welchen konkreten Beitrag zum Abbau biodiversitätsschädlicher Subventionen, zu dem sich Deutschland im Weltnaturabkommen „Biodiversitätsrahmen Kunming-Montréal“ verpflichtet hat (vgl. https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_7834), plant die Bundesregierung für den Bereich Landwirtschaft, und will die Bundesregierung die Beihilfe für Agrardiesel langfristig vom Abbau umweltschädlicher Subventionen ausnehmen?

Berlin, den 4. Juni 2025

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen